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Kupierte Freihandelsabkommen: Verfassungsrechtliche Herausforderungen einer neuen Unionsstrategie
Bisher wurden die Mitgliedstaaten im Rahmen gemischter Abkommen bei allen Freihandelsverträgen der Union mit Drittstaaten eigenständige Vertragsparteien. Der Freihandel war damit keine ausschließliche Domäne der Union. Mit dieser Tradition wird die EU-Kommission unter ihrem Präsidenten Juncker nun brechen, wie sich aus unmissverständlichen Hinweisen in der Rede zur Lage der Union erkennen lässt. Was steht hinter diesem Paradigmenwechsel? Und ist er noch vereinbar mit dem Karlsruher Rechtsspruch, dass die mitgliedstaatliche Rechtssubjektivität nicht zu Gunsten einer staatsanalogen Union zurückweichen darf
Globalisierung durch Marginalisierung mitgliedstaatlicher Entscheidungsstrukturen?: Das EuGH-Gutachten zum Freihandelsabkommen mit Singapur
Gemischte Abkommen verkomplizieren die zwischenstaatlichen Beziehungen, entspringen sie doch dem undurchdringlich anmutenden Kompetenzgeflecht der Unionsordnung. Der EuGH hat in seinem Gutachten zum Freihandelsabkommen mit Singapur nun zur Entwirrung angesetzt. Dort werden der EU Kompetenzlücken attestiert, die ihr den alleinigen Abschluss von Freihandelsabkommen „der neuen Generation“ nicht erlauben. Zur Überbrückung dieser Lücken müssen daher die Mitgliedstaaten als selbstständige Vertragsparteien beteiligt werden. Dem EuGH gelingt es also, die notwendige Kompetenzklarheit zu schaffen. Doch zu welchem Preis
Kupierte Frei­handels­abkommen: Verfassungs­rechtliche Heraus­forderungen einer neuen Unionsstrategie
Bisher wurden die Mitgliedstaaten im Rahmen gemischter Abkommen bei allen Freihandelsverträgen der Union mit Drittstaaten eigenständige Vertragsparteien. Der Freihandel war damit keine ausschließliche Domäne der Union. Mit dieser Tradition wird die EU-Kommission unter ihrem Präsidenten Juncker nun brechen, wie sich aus unmissverständlichen Hinweisen in der Rede zur Lage der Union erkennen lässt. Was steht hinter diesem Paradigmenwechsel? Und ist er noch vereinbar mit dem Karlsruher Rechtsspruch, dass die mitgliedstaatliche Rechtssubjektivität nicht zu Gunsten einer staatsanalogen Union zurückweichen darf? </p