110 research outputs found

    Recht und Internet (Sammelrezension)

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    Karsten Bremer: Strafbare Internet-Inhalte in internationaler Hinsicht. Ist der Nationalstaat wirklich überholt?Gerhard Hohloch: Recht und Interne

    Gefahren für die IT-Sicherheit und Maßnahmen zu ihrer Abwehr

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    Evaluierung der englischen Terminologie bzw. Benennungsbildung für die Verwaltungsstruktur des Kriminaldienstes der Republik Österreich im Kontext der INTERPOL, EUROPOL, SIS Nachrichtenkommunikation

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    Die vorliegende Masterarbeit behandelt die Terminologie des Kriminaldienstes der Republik Österreich: Es findet eine Evaluierung der bestehenden englischen Version des Organigrammes des Bundeskriminalamtes statt. Anschließend werden für die nachfolgende Verwaltungsstruktur des Kriminaldienstes (Landes-, Stadt-, Bezirks- und Gemeindeebene) englische Benennungen gebildet. Die Evaluierung ebenso wie die Benennungsbildung findet in einem spezifischen internationalen Kontext statt: Nachrichtenkommunikation im Rahmen von INTERPOL, EUROPOL, SIS. Für die Realisierung dieser Forschungsarbeit wurden ausgewählte Kriterien der DIN 2330 und ISO 704 angewendet: Orientierung am anerkannten Sprachgebrauch; Transparency, Consistency und Appropriateness. In weiterer Folge werden die Faktoren behandelt, die für die Benennungsbildung von Bedeutung sind. Neben sprachlichen und fachlichen Faktoren spielt der bürokratische Faktor, wie er in dieser Masterarbeit genannt wird, oftmals eine entscheidende Rolle.This Master Thesis evaluates the existing English terminology for the unit names of the Austrian Federal Criminal Intelligence Service. Furthermore, English terms for the criminal intelligence services on regional and local levels are established. The paper is set in the context of communication within international organizations (INTERPOL, EUROPOL, SIS). The aforementioned evaluation and term formation are based on scientific theories and, specifically, on the criterion Orientierung am anerkannten Sprachgebrauch (orientation towards the recognised language usage) as defined in the German standard DIN 2330 as well as on the criteria transparency, consistency and appropriateness as defined in the international standard ISO 704. The paper also explores the factors which influence term creation. The bureaucratic factor, as described in this thesis, sometimes plays a significant role and may even surpass linguistic and technical factors in importance

    Forschungsbericht 2006/07

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    Daten als Gegenstand des Rechts

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    Daten als Gegenstand des Recht

    Phänomenologie und Bekämpfung von "Cyberpiraterie" : eine kriminologische und kriminalpolitische Analyse

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    Illegale Beschaffung und Distribution von Schutzgegenständen geistigen Eigentums über das Internet haben sich spätestens seit dem Siegeszug der sogenannten Online-Tauschbörsen (P2P-Filesharing-Systeme) zu einem regelrechten Massenphänomen entwickelt. Die vorliegende Arbeit untersucht die vielfältigen Tatbegehungsmodalitäten, die Täterstruktur und -motivation, die Auswirkungen von Cyberpiraterie sowie Bekämpfungs- und Überwachungsstrategien bezüglich des Problems. Neben einer kritischen Beurteilung der strafrechtlichen Situation enthält die Arbeit auch eigene Lösungsvorschläge.Die Dissertation gliedert sich in drei Teile: Der erste Teil enthält eine Einführung, in der auch die wichtigsten technischen Zusammenhänge erläutert werden. Teil 2 beschäftigt sich mit der ältesten Form digitaler Piraterie, der Softwarepiraterie (auch: ‘Warez-Szene’). Teil 3 schließlich behandelt das recht neue Phänomen der Online-Musikpiraterie (‘MP3-Szene’).Angesichts der starken Dynamik des Themenkreises ist bei der Wahl der Bekämpfungsstrategien stets die aktuelle digitale Realität zu berücksichtigen. Der Wahlspruch der Verwertungsgesellschaften, wonach ‘das Schützbare zu schützen und das Nicht-Schützbare zu vergüten’ ist, scheidet in diesem Zusammenhang die Geister. Während die Vertreter der Unterhaltungsindustrie sämtliche digitalen Werke für schützbar erklären, zeigt die vorliegende Arbeit exemplarisch auf, dass ein umfassender Schutz digitaler Inhalte im Internet zur Zeit weder rechtlich noch technisch durchsetzbar ist. Nicht nur aus diesem Grund sondern auch aus rechtspolitischen und kriminologischen Erwägungen ist es dringend geboten, zivilrechtliche Alternativen zu dem derzeit eingeschlagenen, strafrechtlichen Weg zu etablieren

    Phänomenologie und Bekämpfung von "Cyberpiraterie" : eine kriminologische und kriminalpolitische Analyse

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    Illegale Beschaffung und Distribution von Schutzgegenständen geistigen Eigentums über das Internet haben sich spätestens seit dem Siegeszug der sogenannten Online-Tauschbörsen (P2P-Filesharing-Systeme) zu einem regelrechten Massenphänomen entwickelt. Die vorliegende Arbeit untersucht die vielfältigen Tatbegehungsmodalitäten, die Täterstruktur und -motivation, die Auswirkungen von Cyberpiraterie sowie Bekämpfungs- und Überwachungsstrategien bezüglich des Problems. Neben einer kritischen Beurteilung der strafrechtlichen Situation enthält die Arbeit auch eigene Lösungsvorschläge.Die Dissertation gliedert sich in drei Teile: Der erste Teil enthält eine Einführung, in der auch die wichtigsten technischen Zusammenhänge erläutert werden. Teil 2 beschäftigt sich mit der ältesten Form digitaler Piraterie, der Softwarepiraterie (auch: ‘Warez-Szene’). Teil 3 schließlich behandelt das recht neue Phänomen der Online-Musikpiraterie (‘MP3-Szene’).Angesichts der starken Dynamik des Themenkreises ist bei der Wahl der Bekämpfungsstrategien stets die aktuelle digitale Realität zu berücksichtigen. Der Wahlspruch der Verwertungsgesellschaften, wonach ‘das Schützbare zu schützen und das Nicht-Schützbare zu vergüten’ ist, scheidet in diesem Zusammenhang die Geister. Während die Vertreter der Unterhaltungsindustrie sämtliche digitalen Werke für schützbar erklären, zeigt die vorliegende Arbeit exemplarisch auf, dass ein umfassender Schutz digitaler Inhalte im Internet zur Zeit weder rechtlich noch technisch durchsetzbar ist. Nicht nur aus diesem Grund sondern auch aus rechtspolitischen und kriminologischen Erwägungen ist es dringend geboten, zivilrechtliche Alternativen zu dem derzeit eingeschlagenen, strafrechtlichen Weg zu etablieren

    Extraterritorialität im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte: Extraterritoriale Rechtsanwendung und Gerichtsbarkeit in der Schweiz bei Menschenrechtsverletzungen durch transnationale Unternehmen

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    Schweizer Unternehmen können an Menschenrechtsbeeinträchtigungen im Ausland beteiligt sein. Entweder direkt durch Aktivitäten im Ausland oder in der Schweiz mit Auswirkungen im Ausland oder indirekt, wie beispielsweise durch Tochtergesellschaften, Minderheitsbeteiligungen oder Vertragspartner. In der international geführten Diskussion über Menschenrechtsverletzungen durch privatwirtschaftliche Aktivitäten ist die Frage nach der extraterritorialen Wirkung staatlicher Schutzpflichten zentral. Die neue Studie des SKMR zeigt auf, wo die Schweiz derzeit Regulierungen mit extraterritorialen Wirkungen kennt, wie sie im internationalen Vergleich steht und welchen Spielraum sie bei der Umsetzung der UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten hat. Die Schweiz erfüllt die gegenwärtig vorhandenen, völkerrechtlich verpflichtenden Vorgaben. Gleichzeitig lässt sich auf internationaler Ebene eine fortlaufende Dynamik und Weiterentwicklung der völkerrechtlichen Rahmenvorgaben beobachten. So sind namentlich die UNO-Leitprinzipien aus dem Jahr 2011 zwar nicht rechtsverbindlich und dem sogenannten „soft law“ zuzurechnen. Trotzdem ist davon auszugehen, dass die Frage der Verantwortung von Schweizer Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen durch wirtschaftliche Aktivitäten im Ausland zunehmend wichtiger wird. Auch in den kommenden Staatenberichtsverfahren der Schweiz in der UNO dürfte die Frage der Extraterritorialität einen wichtigen Diskussionspunkt darstellen. Die Schweiz hat sich in der Entwicklung der internationalen soft law-Instrumente engagiert und die Notwendigkeit eines so genannten „smart mix“ aus rechtlich unverbindlichen Massnahmen und ergänzenden gesetzlichen Vorschriften betont (vgl. Bundesrat,  CSR Positionspapier , 1. April 2015, pdf, 48 S.). Dies erhöht die Erwartung an die Schweiz, in diesem Bereich wenn nötig regulativ tätig zu werden. Die Studie macht deutlich, dass eine generelle und abschliessende Regulierung der Extraterritorialität zu kurz greift. Besser ist eine Mischung unterschiedlicher Regulierungsmassnahmen, welche den verschiedenen Formen von Menschenrechtsbeeinträchtigungen durch Aktivitäten von Schweizer Unternehmen im Ausland Rechnung tragen kann. Nur so lassen sich rechtliche Konflikte und unerwünschte Konsequenzen für Schweizer Unternehmen vermeiden

    Risiken von Social Media und User Generated Content: Social Media Stalking und Mobbing sowie datenschutzrechtliche Fragestellungen

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    Die Themen der internetbasierten Kriminalität im Kontext von Social Media sowie das Thema Datenschutz sind derzeit nicht nur rechtspolitisch höchst brisant, sondern haben darüber hinaus eine erhebliche praktische Relevanz. Die Autorin nimmt zum einen die dogmatischen Aspekte einer strafrechtlichen Einordnung des Social Media Stalkings und Mobbings in den Blick. Zum anderen widmet sie sich den datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Erstellung von Nutzerprofilen und unterzieht die aktuelle Rechtslage einer kritischen Betrachtung. Im Ergebnis fehlt es im Datenschutzrecht, im Gegensatz zum nationalen Strafrecht, bisher an praktikablen und durchsetzbaren Regelungen, um die kollidierenden Interessen der Internetnutzer mit denen der Social Media Anbieter in Einklang zu bringen
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