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    Anreizsetzung im Public Sector : quasi-experimentelle Evaluation des Staatseingriffs im Rahmen der Änderung des Wahlgesetzes im Kanton Schaffhausen

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    Eine funktionierende Demokratie stiftet der Allgemeinheit einen Nutzen. Deren Aufrechterhaltung bedarf jedoch der Partizipation der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger. Wie viele Demokratien weltweit ist auch die Schweizer Abstimmungs-Demokratie mit einer rĂŒcklĂ€ufigen Stimmbeteiligung konfrontiert. Vor diesem Hintergrund rĂŒckt immer wieder der Kanton Schaffhausen in den Fokus der Aufmerksamkeit, der seine BĂŒrgerinnen und BĂŒrger zur Teilnahme zwingt und aus dem Stimmrecht eine Stimmpflicht macht. Als einziger Schweizer Kanton kennt Schaffhausen gegenwĂ€rtig noch die sogenannte Stimm- und Wahlpflicht, welche im Zuge der Änderung des Wahlgesetzes seit Anfang des Jahres 2015 mit einem Bussgeld von 6 Schweizer Franken (CHF) sanktioniert wird. Zuvor lag das Bussgeld fĂŒrs Nicht-Abstimmen oder WĂ€hlen bei CHF 3. Einher mit dieser Bussgeld-Verdoppelung geht eine VerĂ€nderung des Budgetsets der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger, denn letztendlich stehen diese vor der Wahl die Zeitkosten der Abstimmungs-Teilnahme oder die Kosten des Bussgeldes zu tragen. Die vorliegende Masterarbeit untersuchte die Wirkung dieser Policy Intervention auf das Abstimmungsverhalten der stimmpflichtigen Schaffhauser Bevölkerung. Ausgehend von der Überlegung, dass im Kanton Schaffhausen bedingt durch die Bussgeldverdoppelung das Budgetset der stimmpflichtigen BĂŒrgerinnen und BĂŒrger verĂ€ndert wurde und jenes in allen anderen Schweizer Kantonen konstant blieb, ergibt sich bei den eidgenössischen Sachabstimmungen ein quasi-experimentelles Setting, worin die anderen Kantone als Kontrollgruppe fungieren. Durch Anwendung der Difference-in-Differences Methodik und auf Basis eines aus der Theorie hergeleiteten empirischen Modells wurde der interventionsbedingte Effekt auf die Stimmbeteiligung, sowie den Anteil leerer und ungĂŒltiger Stimmen ermittelt. WĂ€hrend ein Anstieg der Stimmbeteiligung sich basierend auf der durchgefĂŒhrten Analyse statistisch nicht verlĂ€sslich nachweisen liess, konnte empirisch belegt werden, dass die mit der Bussgeldverdoppelung einhergehende VerĂ€nderung des Budgetsets der stimmpflichtigen BĂŒrgerinnen und BĂŒrger im Kanton Schaffhausen einen Anstieg des Anteils ungĂŒltiger und leerer Stimmen bewirkte. Aus der Arbeit geht entsprechend Evidenz hervor, dass aufgrund der Verdoppelung des Bussgeldes ein zusĂ€tzlicher Anteil von 0,75 Prozent der Schaffhauser Stimmbevölkerung zur Vermeidung des Bussgeldes und zur Reduktion des kognitiven Entscheidungsaufwandes die Abstimmungsunterlagen leer oder ungĂŒltig in die Urne legt. Die Untersuchung bestĂ€tigt somit, dass sowohl im Kontext der Schweizer Abstimmungsdemokratie das WĂ€hlerverhalten rational geprĂ€gt sein kann und bei gewissen Individuen ein Nutzenmaximierungs-KalkĂŒl mitschwingt. Der Beitrag der verschĂ€rften monetĂ€ren Sanktionierung der Stimmpflicht im Kanton Schaffhausen zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden, lebendigen Demokratie ist aufgrund des Anstiegs leerer und ungĂŒltiger Stimmen anzuzweifeln. Eine effektive PrĂ€ferenzĂ€usserung und Stimulation der politischen Partizipation wĂ€re entsprechend wohl anderweitig anzuregen

    Umweltrechtlicher Rechtsschutz Einzelner gegen Infrastrukturprojekte

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    Der folgende Beitrag beleuchtet zwei gegenlĂ€ufige Entwicklungen des Rechtsschutzes im nationalen Umweltrecht. Einerseits wird anhand eines EuGH-Urteils gezeigt, wie Individualklagerechte durch Völker- und Unionsrecht ausgebaut werden. Andererseits wird dargestellt, wie der Bundesgesetzgeber den Rechtsschutz gegen Infrastrukturprojekte durch Maßnahmengesetze beschneidet, und kritisch hinterfragt, ob dieses Vorgehen verfassungs-, europarechts- sowie völkerrechtskon-form ist

    Partizipative medienpĂ€dagogische Aktionsforschung: Methodologische Überlegungen anlĂ€sslich einer Untersuchung der Medienkompetenz von und durch SchĂŒlerInnen an Neuen Mittelschulen in Wien aus Sicht des Theorie-Praxis-Problems.

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    FĂŒr die MedienpĂ€dagogik ist wie fĂŒr jede PĂ€dagogik das Theorie-Praxis-Problem relevant. Im Beitrag wird partizipative Aktionsforschung als Methode zur Gestaltung von Theorie-Praxis-Korrelationen untersucht. Dazu wird zunĂ€chst das Theorie-Praxis-Problem als Relation der Korrelationen zwischen Theorie und Praxis in Forschungs- und Unterrichtsmethoden bestimmt. Anschließend wird durch Interpretationen von Theorien zur partizipativen Aktionsforschung und von Daten aus einem Projekt untersucht, ob die Relation von Forschung und Unterricht so gestaltet werden kann, dass zu souverĂ€nen Akten in solidarisch-libertĂ€ren Gemeinschaften aufgefordert wird. Die Ergebnisse zeigen, dass dies möglich und die Methode also medienpĂ€dagogisch relevant ist

    SpiritualitÀt des Alltags

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    SpielrĂ€ume gestalten – nachhaltige Planungsprozesse durch Partizipation von Kindern und Jugendlichen : das Beispiel „Fulda-Galerie“

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    Als im FrĂŒhjahr 2006 ein Wettbewerb zur Gestaltung der GrĂŒn- und FreiflĂ€chen im Planungsareal der Galerie ausgeschrieben wurde, saß ein (erwachsener) Bewohner mit am Tisch der Jury. Der Siegerbeitrag des Wettbewerbs sieht vor, zunĂ€chst nicht jede FreiflĂ€che bis zum letzten Grashalm zu durchplanen. Gut ein Jahr nach Abschluss des Lehrforschungsprojekts zur partizipativen Spielraumgestaltung sieht die Stadt Fulda fĂŒr den Sommer 2007 eine Beteiligungsaktion vor, bei der die heranwachsenden BewohnerInnen die Gestaltung der verbleibenden FlĂ€chen mitbestimmen können. Inwieweit sich hier ein Prozess weiterentwickelt, der in Ablauf und Ergebnis zukunftsfĂ€hig ist, kann derzeit noch nicht beurteilt werden

    Die Blutspende als Beitrag zum Gemeinwohl : Auswertung von im Rahmen eines stÀdtischen Blutspendetermins im Ruhrgebiet erhobenen offenen Kurzinterviews zur Motivation von Blutspendern

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    Die vorliegende kurze Studie zur Blutspende als Gemeinwohlbeitrag ist Teil einer grĂ¶ĂŸeren fallrekonstruktiven Untersuchung zur alltĂ€glichen SolidaritĂ€tsbereitschaft. (1) Der Schwerpunkt dieser Untersuchung lag auf der Rekonstruktion von biographischen Interviews, die nach dem Kriterium maximaler KontrastivitĂ€t ausgewĂ€hlt wurden. Ziel dieses Vorgehens war es, sich von den in ihrer biographischen TotalitĂ€t betrachteten FĂ€llen in grĂ¶ĂŸtmöglicher Unvoreingenommenheit die existierenden Formen von SolidaritĂ€t und Gemeinwohlbindung aufzeigen zu lassen. Bei der vorliegenden Studie haben wir zur ErgĂ€nzung dieses Vorgehens eine andere Verfahrensweise gewĂ€hlt. Wir haben uns von vornherein eine bestimmte alltĂ€gliche solidarische Praxis ausgesucht und im Jahr 2002 bei einem stĂ€dtischen Blutspendetermin im Ruhrgebiet Blutspender in kurzen Interviews selektiv nach ihren BeweggrĂŒnden zur Blutspende gefragt. Daß diese Studie separat und nicht als Teil der Gesamtuntersuchung erscheint, hat zwei GrĂŒnde. Zum einen handelt es sich bloß um eine ErgĂ€nzungsstudie, die sich in Anlage, DurchfĂŒhrung und Ausarbeitung auch auf ein abkĂŒrzendes Verfahren beschrĂ€nken mußte. Zum anderen waren wir gezwungen, bei der Veröffentlichung der Ergebnisse der Hauptuntersuchung Platz zu sparen, und es lag am nĂ€chsten, die vorliegende ErgĂ€nzungsstudie auszugliedern. Was hat uns dazu bewogen, speziell die Blutspende als alltĂ€glicher solidarischer Praxis ins Auge zu fassen? Die unentgeltliche Blutspende, auf der hier das Augenmerk liegt und die die Blutspendepraxis in Deutschland absolut dominiert, ist eine freiwillige solidarische Praxis, die auf ein hohes Maß an Verantwortungsbewußtsein bei den BĂŒrgern angewiesen ist. Zwar ist sie im Prinzip von jedem Erwachsenen, der die gesundheitlichen Voraussetzungen erfĂŒllt, moralisch erwartbar. Trotzdem ist sie im hohen und zunehmenden Maße auf Freiwilligkeit angewiesen, was sie zu einem interessanten Fall von intrinsisch motivierter SolidaritĂ€t im engen Sinne des Zusammenstehens in Notlagen macht, an dem sich insbesondere die Problematik einer solidarischen Praxis unter Bedingungen der Auflösung traditionaler Milieus studieren lĂ€ĂŸt

    Stellvertreterpolitik in der LegitimitÀtskrise? Bedingungen und Grenzen von Aktivierung und Mobilisierung

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    In Deutschland sind die Beziehungen zwischen Kapital und Arbeit in einer Weise strukturiert, institutionalisiert und als symbolische Ordnungsvorstellung charakterisiert, die als "sozialpartnerschaftlich" bezeichnet wird. FĂŒr den Kompromisscharakter dieser Ordnung ist typisch, dass sich dessen LegitimitĂ€t aus Sicht der Arbeitnehmer vor allem an der angemessenen Beteiligung an den Ergebnissen - dem Output: v.a. Entgelt, BeschĂ€ftigungssicherheit, QualitĂ€t der Arbeit - bemisst. AnsprĂŒche auf Beteiligung an Entscheidungen und Entscheidungsverfahren, dies zeigen unsere empirischen Befunde, sind in Bezug auf den Nahbereich der Arbeit sehr stark ausgeprĂ€gt, Ungerechtigkeitserfahrungen verbreitet. Beteiligung und Mitwirkung an interessenpolitischen Entscheidungen spielen dagegen in vielen FĂ€llen vor allem als Stellvertreterbeteiligung eine Rolle. Jedoch finden sich auch Beispiele fĂŒr eine Dynamisierung von Anspruchsverletzungen, die zu einer (Selbst-)Aktivierung und Mobilisierung von BeschĂ€ftigten fĂŒhren - wir beleuchten deren Bedingungen und Grenzen.The idea and 'spirit' of 'social partnership' has fulfilled an important legitimizing function in the German system of industrial relations. It provided a symbolic and normative framework for a specific institutionalization of class compromise within German capitalism. The 'logic of legitimation' of this compromise is focused on the distribution of outcome (wages, employment security, working time etc.) according to the principle of equity (not equality). Input-legitimation (participation on decision-making) is based on a professionalized, centralized (and stable) interest representation - this delegation of participation is legitimate as long as a 'fair' share of the outcome is secured. This article asks whether delegated participation is still seen as a legitimate form of interest representation, and presents some empirical evidence on the conditions of direct employee participation and mobilization
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