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    Auswirkungen der Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt auf Online Diensteanbieter

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    Die DSM-RL ist ein Eckpfeiler des ambitionierten Vorhabens der EU das Urheberrecht zu modernisieren. Die Reaktion auf neue Geschäftsmodelle, die zu einer massenhaften Nutzung von- und Zugangsvermittlung zu urheberrechtlich geschützten Inhalten im Internet beigetragen haben, ist dabei ein Quell der Bestrebungen. Denn Dienste wie YouTube, Google oder Facebook generieren ihre Wertschöpfung mittelbar über Inhalte Dritter während Urheber vor den Schwierigkeiten der Rechte- und Interessendurchsetzung im Internet stehen. Zur Schaffung eines funktionsfähigen Marktes in diesem Bereich sind daher in Titel IV des Richtlinienentwurfs Bestimmungen vorgesehen, welche der Stärkung von Rechteinhabern gegenüber Dienstanbietern dienen sollen. Bei den wohl umstrittensten dieser Vorschriften handelt es sich um das Leistungsschutzrecht von Presseverlegern, Artikel 15 DSM-RL, einerseits sowie um die Pflichten von Online-Diensteanbietern für bestimmte Nutzung von geschützten Inhalten, Artikel 17 DSM-RL, andererseits. Der Beitrag analysiert diese Vorschriften mit Blick darauf, ob und inwieweit sie dem intendierten Zweck eines Interessenausgleichs zwischen den Rechteinhabern, Dienstanbietern und nicht zuletzt Nutzern gerecht werden und gleichsam mit dem sonstigen nationalen und europäischen Recht in Einklang stehen. Gleichsam werden mögliche Umsetzungsansätze aufgeworfen, welche insbesondere im Lichte des jüngsten Gesetzesentwurfs zur Umsetzung der DSM-RL in nationales Recht, als Stimulus dienen können

    Die außergerichtliche Konfliktregelung im elektronischen Geschäftsverkehr

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    Die Arbeit beschäftigt sich mit neuen Formen der außergerichtlichen Konfliktregelung (ADR), die speziell auf die Lösung von Konflikten im elektronischen Geschäftsverkehr ausgerichtet sind. Die neuen Mechanismen sollen effektiver, flexibler, billiger, schneller und sachnäher als gerichtliche Verfahren sein. Es lassen sich im Wesentlichen zwei Haupttypen von Verfahren unterscheiden. Zum einen gibt es nutzerorientierte Verfahren, die das Vertrauen der Nutzer in den elektronischen Geschäftsverkehr stärken sollen (E-Confidence). Zum anderen existieren besondere technische Mechanismen, die darauf ausgerichtet sind, Urheber- und Kennzeichenrechte vor Cyber-Piraten, Domaingrabbern und anderen Gefahren zu schützen. Nach deutschem Recht unterliegen die außergerichtlichen Verfahren bisher so gut wie keinen rechtlichen Rahmenbedingungen. Auf europäischer Ebene stellt die außergerichtliche Konfliktregelung eine mehrfach erklärte politische Priorität dar. Bisher gibt es jedoch kaum zwingende Vorschriften. Die Entwicklung und Kontrolle der neuen Systeme wird in erster Linie der privaten Initiative und den Selbstregulierungskräften im Netz überlassen. Trotz der hohen Erwartungen bestehen allerdings erhebliche Bedenken in Hinblick auf die Effektivität der neuen Verfahren und die Wahrung elementarer Rechte der Parteien. Es ist zweifelhaft, ob sich die vermeintlichen Vorteile der neuen Verfahren in dem Maße verwirklichen lassen, wie allseits erhofft. Zumindest gegenwärtig können sie den Zugang zum Recht nicht wirklich verbessern. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass sowohl die einzelnen Konfliktregelungsmechanismen als auch das gesamte Konfliktregelungsangebot nicht hinreichend transparent sind. Außerdem ist die Wahrung anerkannter Verfahrensgarantien im Rahmen der Konfliktregelung nicht sichergestellt. Die neuen Mechanismen verringern schließlich auch die Möglichkeit der Regierungen, auf die Entwicklung und Durchsetzung des materiellen Rechts Einfluss zu nehmen. Die Selbstregulierungskräfte im Netz allein sind nicht ausreichend, um den genannten Bedenken zu begegnen. Es gibt viele Gründe für ein Marktversagen, die verhindern, dass alleine durch die Selbstregulierungskräfte vernünftige und gerechte Ergebnisse erzielt werden. Die E-Commerce-Teilnehmer sind nicht an öffentliche Interessen, wie z.B. die Meinungsfreiheit, den Schutz der Privatsphäre und den Verbraucherschutz gebunden, die die Regierungen in der Offline-Welt mit den privaten Schutzrechten Dritter in Einklang bringen müssen. Auch der Einsatz neuer Technologien bietet keine Lösungen für diese Probleme. Die neuen Technologien sind auf die Durchsetzung der Konfliktregelungsergebnisse beschränkt, bieten aber keine Lösung für die Frage, wie bestimmte Standards und wichtige Werte in den Konfliktregelungsprozess eingebettet werden können. Die nationalen Regierungen und internationalen Organisationen müssen deshalb Maßnahmen ergreifen, um eine faire und effektive Konfliktregelung im elektronischen Geschäftsverkehr sicherzustellen. Da sich die Entwicklung der neuen Systeme noch in den Anfängen befindet und nicht durch voreilige und unausgereifte Regelungen gebremst werden soll, müssen zunächst die Grundbedingungen für die Entwicklung effektiver und fairer Verfahren geschaffen werden. In einem ersten Schritt sollten deshalb die bestehenden Transparenz- und Informationsdefizite angegangen werden

    Neue Initiativen für eine gelähmte Union: nach der Ankündigungswelle braucht die EU einen politikfeldübergreifenden Reformansatz

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    Die Europäische Union ist gezeichnet von einem Jahrzehnt der Krisen. Diskussionen über Reformen in zentralen Politikfeldern sind blockiert. Die neue Kommissions­präsidentin Ursula von der Leyen hat nun für 2020 ambitionierte Vorhaben versprochen, die Klima und Digitalisierung ebenso betreffen wie die globale Positionierung der EU. Zugleich soll eine Konferenz zur Zukunft der EU ins Leben gerufen werden. Wahrscheinlich ist jedoch, dass die fortschreitende Fragmentierung im Europäischen Parlament sowie verhärtete Fronten zwischen Mitgliedstaaten und instabile Machtverhältnisse in mehreren dieser Staaten nur wenige konkrete Fortschritte erlauben. Statt eines neuen (geopolitischen) Auftretens der Union ist eine zusehends stärkere Ausdifferenzierung ihrer Handlungsfähigkeit nach Politikfeldern zu beobachten. Die deutsche Ratspräsidentschaft könnte dem entgegenwirken, indem sie die Suche nach "Paketlösungen" über einen ressortgetriebenen Ansatz in der EU-Politik priorisiert. (Autorenreferat

    Rechtsprechung in 24 Sprachen: Der Gerichtshof der Europäischen Union im Porträt

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    Ob auf dem Gebiet des Urheberrechts, des Datenschutzes oder der Künstlichen Intelligenz, eine stetig wachsende Zahl an Rechtsvorschriften, die für Bibliotheken und Informationseinrichtungen von besonderer Relevanz sind, werden nicht mehr im deutschen Bundestag verabschiedet, sondern von der Europäischen Union erlassen. Deswegen hat die Bedeutung der Rechtsprechung des obersten europäischen Gerichts mit wegweisenden Urteilen in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Der Beitrag stellt den Gerichtshof der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg in seiner Historie, Organisationsform und Funktionsweise näher vor und beleuchtet dabei auch für Bibliotheken und Informationseinrichtungen wichtige Urteile. Gezeigt wird auch, wie diese Urteile im Gerichtsportal InfoCuria recherchiert werden können

    Museen: digitaler Erhalt und digitale Sichtbarkeit

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    Das Recht, insbesondere das Urheberrecht, hat große Auswirkungen darauf, was von dem großen Reichtum unseres kulturellen Erbes im kollektiven Gedächtnis verbleibt. In der digitalen Welt, in der alles Kopie und damit – im urheberrechtlichen Sinne – Vervielfältigung ist, ist auch jede Nutzung des kulturellen Erbes urheberrechtlich relevant. Auf der anderen Seite leben wir in Zeiten einer rasanten Medienentwicklung und eines Überflusses an Informationen, Bildern, Filmen und Texten. Umso größer ist die Herausforderung, die Erinnerung an unser kulturelles Erbe wachzuhalten. Es ist also eine Frage der kulturellen Selbstbehauptung, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit unserem kulturellen Erbe gesetzt werden. Was nicht online gefunden werden kann, wird zunehmend verschwinden. Insofern können die Auswirkungen eines unausgewogenen Urheberrechts, das das kulturelle Erbe nicht ausreichend berücksichtigt, dramatisch sein. Dieses Buch versammelt verschiedene Vorschläge und Überlegungen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert werden können, um eine stärkere Präsenz auch des urheberrechtlich geschützten kulturellen Erbes im Netz zu ermöglichen. Verfasst sind diese Vorschläge von Experten aus den Gedächtnisinstitutionen sowie aus der Rechtswissenschaft und Politik, mithin von Autoren, die mit den internationalen Rahmenbedingungen und dem urheberrechtlichen Diskurs in Deutschland gut vertraut sind.The law, in particular copyright, has a major impact on what remains in collective memory of the great wealth of our cultural heritage. In the digital world where everything is copy and therefore - in the sense of copyright - reproduction, every use of the cultural heritage is also relevant under copyright law. On the other hand, we live in times of rapid media development and an abundance of information, images, films and texts. This is why the challenge of keeping the memory of our cultural heritage alive is all the greater. It is therefore a question of cultural self-assertion how the legal framework conditions for dealing with our cultural heritage are set. What cannot be found online will increasingly disappear. In this respect, the effects of an unbalanced copyright law that does not take sufficient account of cultural heritage can be dramatic. This book brings together various proposals and reflections on how to change the legal framework in order to increase the presence of copyrighted cultural heritage on the Internet. These proposals are written by experts from memory institutions, law and politics, and thus by authors who are well acquainted with the international framework conditions and copyright discourse in Germany

    Lobbyarbeit des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. in Bezug auf die urheberrechtliche Regelung der öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung und der Wiedergabe an elektronischen Leseplätzen

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    In der vorliegenden Arbeit werden die Lobbyaktivitäten des Deutschen Bibliothekverbands e.V. hinsichtlich der Ausgestaltung von Urheberrechtsschranken zur öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung (später geregelt in § 52a UrhG) sowie der Wiedergabe an elektronischen Leseplätzen (später geregelt in § 52b UrhG) untersucht. Schwerpunktmäßig wird aufgezeigt, welche Faktoren Einfluss auf die Veränderung von Positionen und Zielen genommen haben. Dabei spielt auch das problematische Verhältnis zum Börsenverein des Deutschen Buchhandels eine Rolle. Am Ende der Arbeit steht zudem eine Bewertung des Erfolgs der Lobbyarbeit

    Europarechtliche Möglichkeiten einer Gesamtharmonisierung des Urheberrechts

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    Aufgrund der Unschärfe des Begriffs der "Gesamtharmonisierung" des Urheberrechts fokussiert sich die Arbeit zunächst auf die fundamentalen Fragen einer jeden vereinheitlichenden Gesetzgebungsinitiative, nämlich auf die Kompetenzgrundlage der Europäischen Gemeinschaft in diesem Bereich. Angesichts der großen Erfolge und Fortschritte der "Gesamtharmonisierung" auf den Gebieten der gewerblichen Schutzrechte scheint es fast verwunderlich, warum ein einheitliches und umfassendes Urheberrecht auf europäischer Ebene von der Europäischen Gemeinschaft in der gleichen Konsequenz bisher nie ernsthaft aufgegriffen wurde. Weshalb nun diese Zurückhaltung des europäischen Gesetzgebers bezüglich der Gestaltung eines einheitlichen europäischen Urheberrechts? Wo finden sich die Unterschiede zu den gewerblichen Schutzrechten? Bestehen überhaupt rechtsetzende Möglichkeiten auf europäischer Ebene, eine Vereinheitlichung dieser Materie voranzutreiben? Um diese europäische Entwicklung nachvollziehen zu können, muss zunächst die Frage der Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft im Bereich des geistigen Eigentums untersucht werden. Die Arbeit zeigt auf, welche Wege es auf europäischer Ebene gibt, Rechtsangleichung vor allem im Hinblick auf Art. 95 EG zu schaffen, und welche Kriterien hierfür Voraussetzung sind. Dies wird an den vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Grundsätzen zu Art. 95 EG untersucht. In einem zweiten Schritt wird die bisherige und künftige Entwicklung eines Europäischen Urheberrechts aufgezeigt. Unter Berücksichtigung der im ersten Schritt aufgezeigten Rechtsangleichungsvoraussetzungen wird abschließend entwickelt, welche Bereiche auf dem Gebiete des Urheberrechts vom Europäischen Gesetzgeber gesamtharmonisierend geregelt werden können

    Zukunft Medienpolitik

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    ZUKUNFT MEDIENPOLITIK Zukunft Medienpolitik (CC BY-NC-ND) ( -

    Monitor für Medienpluralismus im digitalen Zeitalter. Der Medienpluralismmonitor für die Europäische Union, Albanien, Montenegro, die Republik Nordmazedonien, Serbien und die Türkei im Jahr 2022. Länderbericht: Deutschland

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    This report presents the results of the implementation of the Media Pluralism Monitor for the year 2022 (MPM2023) in Germany. The MPM is a holistic tool geared at assessing the risks to media pluralism in EU member states and selected candidate countries (32 European countries in total, including Albania, Montenegro, the Republic of North Macedonia, Serbia, and Turkey). The MPM takes into account legal, political and economic variables that are relevant to analysing the levels of plurality of media systems in a democratic society. The Media Pluralism Monitor has been implemented, on a regular basis, by the Centre for Media Pluralism and Media Freedom, since 2013/2014.Dieser Bericht stellt die Ergebnisse des Medienpluralismus-Monitors für das Jahr 2022 (MPM2023) in Deutschland vor. Der MPM ist ein ganzheitliches Instrument zur Bewertung der Risiken für die Medienvielfalt in den EU-Mitgliedstaaten und ausgewählten Kandidatenländern (insgesamt 32 europäische Länder, darunter Albanien, Montenegro, die Republik Nordmazedonien, Serbien und die Türkei). Der MPM berücksichtigt rechtliche, politische und wirtschaftliche Variablen, die für die Analyse der Vielfältigkeit von Mediensystemen in einer demokratischen Gesellschaft relevant sind. Der Medienpluralismus-Monitor wird seit 2013/2014 regelmäßig vom Zentrum für Medienpluralismus und Medienfreiheit durchgeführt.The Centre for Media Pluralism and Media Freedom is co-financed by the European Unio
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