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    In memoriam Falco peregrinus

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    1885 finden sich dann gleich zwei Brüterwähnungen. Eine davon betrifft ein Gelege an den Externsteinen, das vier Eier enthielt. Nachdem eine Zerstörung durch Menschen verhindert werden konnte, wurde das Gelege von Mardern geraubt. In dieser ersten Erwähnung werden bereits die Punkte deutlich, die den Kampf um die Erhaltung des Wanderfalken in unserem Jahrhundert prägen: Zunächst muß der Falke vor den Nachstellungen seines ärgsten Feindes, des Menschen, geschützt werden. Aber selbst wenn das gelingt, treten oft noch natürliche Verluste ein. Diesen Kampf, eigentlich als Hauptthema für diesen Artikel gedacht, möchte ich im folgenden einerseits an der Geschichte der einzelnen Horste, andererseits aber auch an Beispielen aus Presseartikeln, die die Einstellung gegenüber unseren Greifen verdeutlichen, sowie an gerichtlichem Vorgehen gegen die illegal handelnden Greifvogelfeinde, darstellen. Das Material darüber konnte ich zum großen Teil der Akte HEINZ KUHLMANNs entnehmen, der den bei seinen vielfältigen und aufopfernden Bemühungen geführten Briefwechsel abheftete. Allgemeineres, zusammenfassendes Material stellte mir Herr Conrads zur Verfügung, Angaben über die Aussprengung des Horstes an der Velmerstot erhielt ich von Herrn Oberförster i.R. Klocke und Herrn Henschel, dem zuständigen Sachbearbeiter beim Regierungspräsidenten in Detmold. Ihnen und allen genannten Helfern bin ich für ihre bereitwillige Unterstützung sehr dankbar

    Verhandlungen des baltischen Forstvereins

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    http://tartu.ester.ee/record=b1757738~S1*es

    Baltische Schnurren. Zweite Folge

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    http://www.ester.ee/record=b2475304*es

    Die Entwicklung des Naturschutzes in Sachsen-Anhalt

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    Am 22.10.1906 wurde mit der Gründung der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen unter Leitung von Hugo Conwentz eine erste staatliche Einrichtung geschaffen, die sich ausschließlich dem Naturschutz widmete. Dieses Jubiläum war bundesweit der Anlass zu einem Rückblick auf die Entwicklung des Naturschutzes in Deutschland, der schon im ausgehenden 19. Jahrhundert als bürgerliche Zivilisationskritik Beachtung fand, aber ab diesem Zeitpunkt in staatlicher Verantwortung stand

    Wandertouren und Unterkunftsorte in Estland : für die Mitglieder und Freunde der Deutschen Kulturselbstverwaltung

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    https://www.ester.ee/record=b4739164*es

    Ostdeutsche Agrarwirtschaft im Umbau:Die Herrschaft Birnbaum in südpreussisch-napoleonischer Zeit

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    Die ostelbische Gutsherrschaft war mit ihrem hierarchisch strukturierten sozialen Netzwerk eine weitgehend autarke Grundzelle der altpreussischen Gesellschaft und bot die wirtschaftliche Lebensgrundlage für die adelige Führungsschicht des Staates. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts machte sie infolge der Bauernbefreiung und des Übergangs zu einer gewinn- und marktorientierten Produktionsweise einen tiefgreifenden Wandel durch. Mit der vorliegenden Studie werden Daten zur konkreten Lebens-, Wirtschafts- und Arbeitswelt sowie zu den Modalitäten der Finanzierung eines Gutes bereitgestellt. Damit wird dem sozialhistorischen Phänomen der ostelbischen Gutswirtschaft für einen gewissen Zeitabschnitt eine empirisch gesicherte Basis gegeben. Aufgrund einer glücklichen Quellenlage wird die Binnenstruktur einer Gutswirtschaft bis in alle Einzelheiten analysiert und die Veränderung des Verständnisses von Gutswirtschaft bei den Besitzern hin zu einem reinen Wirtschaftsunternehmen aufgezeigt. <br/

    Waldnutzung und Waldzustand in der mittelrheinischen Grafschaft Wied vom 17. bis 20. Jh. : Landschaftswandel unter gegensätzlichen Ansprüchen

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    Vom Laubwald zum Nadelwald, vom Bauernwald zum Försterwald, und das nicht ohne harten Streit: 1863 bedeckte der Wald im Landkreis Neuwied 47% der Fläche und 1997 immer noch 44,9%. Größter Einzelbesitzer dieser Waldungen war früher und ist auch heute das Fürstenhaus zu Wied. Es war bis 1806 Landesherr und bis 1918 Standesherr der ehemaligen Grafschaft Wied. Die forstwirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse lassen Teilräume unterscheiden: Dierdorfer Senke und Urbacher Wald in der Obergrafschaft sowie die Untergrafschaft. Ziel der Untersuchung ist, zu prüfen, aus welchen Waldnutzungsansprüchen des Landesherrn und der Landbevölkerung heraus sich das Waldbild in den drei Teilräumen während der vorangegangenen 350 Jahre veränderte und unterschiedlich entwickelte, ferner, welche Konflikte sich daraus ergaben und wie diese rückkoppelnd sich auf die Waldzustände auswirkten. Die herkömmliche Landwirtschaft auf der Grundlage des Plenterwaldes, Mittelwaldes und des Niederwaldes widersprach neuen Nutzungsbedürfnissen des Grafenhauses, das Metallhütten mit Holzkohlen zu versorgen hatte, Schiffbauholz an die Holländer verkaufen wollte und im Land Bauholz bereitstellen musste. Der herrschaftliche Anspruch an den Wald führte zu Forstordnungen und zum Aufbau einer Forstverwaltung. Bereits Ende des 17. Jh. bahnte sich die geregelte schlagweise Waldnutzung an. Sie rief Auseinandersetzungen zwischen der bäuerlichen Bevölkerung und der gräflichen Verwaltung hervor. Der Wald war im Verbund mit Acker, Wiese und Heide noch unverzichtbarer Bestandteil der Landwirtschaft. Die Landgemeinden konnten auf Waldweide ihres Viehs, auf Laubstreu, Brennholz und Bauholz nicht verzichten. Der Gegensatz steigerte sich zum Urbacher und Puderbacher Waldprozess, beide jahrzehntelang in mehreren Phasen ausgefochten, beide mit gegensätzlichen Auswirkungen: Der Urbacher Wald blieb erhalten, die Wälder der Dierdorfer Senke verödeten. Holznot in verschiedener Ausprägung stellte sich ein: natürliche, angeordnete, vorhergesagte Holznot und Holzaskese. Während die Bauern die Birke als Bestandteil ihrer Weichholzniederwälder nutzten, war der gräflichen Forstverwaltung schon 1765 die Bedeutung dieser Baumart als eines Vorwaldbaumes in Schlägen bewusst. Sie sollte als Wegbereiter aus der Holznot der Untertanen dienen. Hundert Jahre später galt sie als „forstliches Unkraut“. Abermals hundert Jahre später schätzt man sie heute wieder als Vorwaldbaum in der naturnahen Waldwirtschaft. In der Regel wandelte die wiedische Forstverwaltung die Birkenniederwälder durch Einsaat von Nadelholzsamen in Nadelwälder um. Beabsichtigt war, nach einer Bodenverbesserung zum Laubholz zurückzukehren. Das erste Nadelholz ist 1734 in der Untergrafschaft und 1747 in der Obergrafschaft überliefert. Unterschiedliche Waldentwicklungstypen lassen sich erkennen: In der Obergrafschaft wandelte sich der ursprüngliche Buchen-Eichen-Wald über Birken-Erlen-Schläge zu Kiefern-Lärchen-Beständen, die im 19. Jh. zunehmend von der Fichte abgelöst wurden. Ihren großen Anteil an der Gesamtfläche gewannen die Nadelholzwälder erst nach 1850. In der Obergrafschaft, die karge Böden aufweist, überwiegen sie seitdem, verstärkt durch zwei Nadelholzwellen: eine vor und eine nach dem 2. Weltkrieg, als die von der französischen Besatzungsmacht zu Reparationslieferungen kahlgeschlagenen Flächen schnell wiederaufgeforstet werden mussten. In der Untergrafschaft herrschen bis heute die Buchen- und Eichen-Bestände vor, ein Ergebnis natürlicher Verjüngung nach Art des Hartigschen Dunkelschlags
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