43,282 research outputs found

    Die Gleichstellungspolitik in der Europäischen Union

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    Das Thema Gleichstellung zwischen den Geschlechtern ist auf Ebene der europäischen Politik seit Ende der sechziger Jahre präsent. Der Bericht gibt einen Überblick über die Entwicklung der Gleichstellungspolitik in der Europäischen Union und weist auf noch vorhandene Defizite hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern hin.Frauenpolitik, Gleichberechtigung, Geschlecht, EU-Recht, EU-Staaten

    The drafting of a law against discrimination on the grounds of racial or ethnic origin in Germany: constraints in constitutional and European Community law

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    Der vorliegende Beitrag beleuchtet die nationale deutsche Umsetzung der 'Race Equality Directive' des Europäischen Rates, die eine direkte und indirekte Diskriminierung auf Grundlage rassischer oder ethnischen Abstammung in Bezug auf den Zugang zu Beschäftigung, Waren und Dienstleistungen ächtet. Zur Umsetzung dieser Richtlinie stellte das deutsche Justizministerium einen Gesetzentwurf zur Verhinderung der Diskriminierung im privaten Sektor vor. Die Veröffentlichung dieses Entwurfes führte zu einer heftigen Debatte auf dem Gebiet der Antidiskriminierung. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über gegenwärtige deutsche Regelungen gegen Diskriminierung auf der Grundlage ethnischer Abstammung, stellt die Diskussion in Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf dar und überprüft dessen Kompatibilität mit dem Grundgesetz und dem Recht der Europäischen Union. Es wird deutlich, dass die meisten Argumente gegen den Gesetzentwurf unbegründet sind. Der Autor argumentiert, dass die Kompatibilität mit höherrangigem Recht sich lediglich auf das europäische Recht beziehen muss und nicht auf das deutsche Grundgesetz. Die Ratifizierung des Gesetzes wurde in Deutschland auf Grund der Wahl verschoben. Der Autor diskutiert die Frage, welche Auswirkungen es auf das europäische Recht haben könnte, falls das Antidiskriminierungsgesetz in Deutschland nicht verabschiedet würde. (ICD

    Die Verwendung des Gewinns der Europäischen Zentralbank und der Bundesbank

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    Die rechtliche Beurteilung der Verwendung des Gewinns von Zentralbanken bewegt sich im Überschneidungsbereich von: 1) Währungsrecht 2) Finanzverfassungsrecht und 3) Finanzpolitik. Rechtliche Bedenken ergeben sich im Wesentlichen aus den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Staatsfinanzierung sowie aus der Garantie der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank und der Bundesbank. Maßgebende Rechtsquellen sind sowohl das Recht der Europäischen Union als auch das deutsche Finanzverfassungsrecht, angereichert um das einfache Haushaltsrecht des Bundes

    Kronzeugeninformationen im kartellrechtlichen Schadensersatzprozess. Eine Untersuchung des deutschen, des europäischen und des amerikanischen Rechts

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    Der Zugriff auf Informationen, die Kronzeugen an die Kartellbehörden übermitteln, kann für Schadensersatzkläger zur Substantiierung ihrer Klagen von Bedeutung sein. Das Informationsbedürfnis der Schadensersatzkläger kollidiert jedoch mit dem Interesse, effektive Kronzeugenprogramme im Rahmen der behördlichen Kartellrechtsdurchsetzung aufrecht zu erhalten. Die Arbeit untersucht die Lösungsmodelle für das durch einen derartigen Informationszugriff entstehende Spannungsverhältnis zwischen öffentlicher und privater Kartellrechtsdurchsetzung im deutschen Recht vor und nach Inkrafttreten der 9. GWB-Novelle, im europäischen Recht unter Einbeziehung der Schadensersatzrichtlinie und der Transparenzverordnung sowie für Aspekte des US-amerikanischen Rechts. Dabei wird erörtert, ob die Regelungen der Schadensersatzrichtlinie und der 9. GWB-Novelle in Konflikt zum Primärrecht der Europäischen Union stehen. In Anlehnung an das amerikanische Recht wird erwogen, die Haftungsprivilegierung der Kronzeugen an Kooperationsleistungen im Schadensersatzprozess zu knüpfen

    THE LEGAL PROTECTION OF FINANCIAL INTERESTS IN A DEMOCRATIC SOCIETY

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    Das Ziel des Artikels ist eine grundlegende Analyse des Finanzsektors in der Europäischen Union mit dem Schwerpunkt auf den Rechtschutz von Finanzinteressen vorzunehmen. Zur Umsetzung des Zieles werden die theoretischen Grundlagen für finanzielle Dienstleistungen und ihre Rechtsbedeutung beschrieben. Der Autor betrachtet Recht auf Eigentum als Menschenrecht und dessen rechtliche Bedeutung in einer modernen demokratischen Gesellschaft. Der Autor schlägt das Konzept der nachhaltigen Aufrechterhaltung der rechtlichen Regulierung im Finanzsektor analog zum Konzept von nachhaltigem Wachstum im Umweltrecht vor

    Ăśberlegungen im Lichte der BeschlĂĽsse des BVerfG zum Recht auf Vergessen I und II

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    Mit seinen Beschlüssen zum »Recht auf Vergessen« (RaV) vom 6. November 2019[1] hat der Erste Senat des BVerfG eine Trendwende im Hinblick auf das Verhältnis von nationalen zu europäischen Grundrechten eingeleitet: Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) wird in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung, die von einer strikten Trennung der Prüf- und Zuständigkeitssphären ausging, nunmehr zum unmittelbaren Prüfungsmaßstab für das BVerfG. Ferner wird für Bereiche, in denen das Unionsrecht den Mitgliedstaaten Spielräume lässt, eine widerlegbare Vermutung dafür ausgesprochen, dass die deutschen Grundrechte die Garantie der Unionsgrundrechte in aller Regel mitgewährleisten. Zugleich wird der Weg für eine parallele Anwendung von nationalen und europäischen Grundrechten geebnet. Dem föderalen Verbunddenken entsprechend betont das BVerfG die Kooperation mit dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), gleichwohl wird die Frage aufgeworfen, ob es sich damit zur zentralen Kontrollinstanz für die Einhaltung deutscher und europäischer Grundrechte in Deutschland macht

    Akademie im Gespräch

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    Nach über 50 Jahren einer relativ stetigen Erweiterung und Vertiefung der europäischen Gemeinschaft zeigen sich in den letzten Jahren auch deutlich gegenläufige Tendenzen: Anhaltende Krisen im Euroraum stellen die Integrationstiefe infrage, das britische Votum zum Brexit zeigt, dass die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nicht unauflösbar miteinander verbunden sind, und insgesamt hat sich das Verhältnis der Bürger zur Institution EU verschlechtert. In der Akademiesitzung vom 13. Januar 2017 wurden Überlegungen zu diesen Entwicklungen aus politik-, wirtschafts- und rechtswissenschaftlicher Sicht zur Diskussion gestellt und Ansätze für neue – auch Disziplinen übergreifende – Forschungsfragen vorgestellt. Der umfassende Forschungsgegenstand ist die Frage, in welcher Form eine europäische Einheit trotz bestehender und verbleibender Unterschiedlichkeit der Staaten nachhaltig möglich ist. Im ersten Beitrag über sozialwissenschaftliche Integrationstheorien (Andreas Busch) geht es darum, inwieweit der (Neo-)Funktionalismus oder der Intergovernmentalismus hilfreiche Theorien sind, um die aktuellen Desintegrations- und Krisentendenzen in der Europäischen Union zu erklären. Aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht (Renate Ohr) wird untersucht, ob die europäische Integration trotz der ex ante Heterogenität zwischen den beteiligten Volkswirtschaften ex post zu mehr wirtschaftlicher Konvergenz führen kann. Im Beitrag „Integration durch Recht“ (Frank Schorkopf) wird deutlich gemacht, dass soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Integration nicht allein durch Normen geschaffen werden kann und eine europäische politische Gemeinschaft nicht allein durch Recht verordnet werden kann.Vorwort zur Reihe: Andreas Gardt; Sozialwissenschaftliche Theorien zur Europäischen Integration: Andreas Busch; Konvergenz und Divergenz im Europäischen Integrationsprozess: Renate Ohr; Integration durch Recht: Frank Schorkopf; Kurzbiographie

    Familienschutz im Dublin-Verfahren

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    Die vorliegende Dissertation befasst sich mit der Behandlung von Familien und Minderjährigen im Dublin-Verfahren. Zentral sind hierbei die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (sog. Dublin-III-Verordnung), in der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, festgelegt werden. Im Einleitungskapitel der Arbeit wird die Frage behandelt, ob es ein subjektives Recht des Individuums auf Aufnahme in die Europäische Union oder einen bestimmten Mitgliedstaat der Europäischen Union geben kann. Das zweite Kapitel befasst sich mit dem Ablauf des Dublin-Verfahrens unter Darstellung insbesondere der Zuständigkeitskriterien mit Bezug zur Familie und der Entwicklung des Dublin-Verfahrens im europäischen Kontext. Im dritten Kapitel werden der Familienbegriff der Dublin-III-Verordnung und seine Grenzen unter Berücksichtigung des Schutzes der Familieneinheit nach der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union erörtert. Insbesondere werden die familiären Beziehungen analysiert, welche im Dublin-Verfahren besonders gefährdet sind. Das vierte Kapitel behandelt die Entwicklung subjektiver Rechte der Antragsteller im Dublin-Verfahren und die Frage, ob sich aus den Normen der Dublin-III-Verordnung ein Recht des Individuums auf Familienzusammenführung ergeben kann und welche aktuellen Problemkreise hinsichtlich dieses Rechts bestehen. Im letzten Kapitel wird der Umgang mit Minderjährigen im Dublin-Verfahren, mit besonderem Augenmerk auf die praktischen Probleme der Bewertung und Bestimmung des Kindeswohls, dargestellt. Schließlich wird die Behandlung von verheirateten Minderjährigen und Minderjährigen ohne Angehörige im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten untersucht

    Das polnische Justizwesen

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    Die Situation des polnischen Justizwesens beunruhigt internationale Organisationen, viele EU-Mitgliedsstaaten sowie juristische Berufsverbände sehr. Die Krise um das Verfassungstribunal und das Ignorieren der Stellungnahme der Venedig-Kommission zeigen, dass der polnische Staat die europäischen Standards des Rechtsstaates, der Demokratie und der Menschenrechte ablehnt. Weitere Gesetzesvorhaben wie zu den allgemeinen Gerichten, dem Landesgerichtsrat und dem Obersten Gericht sind ein deutliches Signal, dass die regierende Partei Recht und Gerechtigkeit (Prawo i Sprawiedliwość – PiS) trotz der vielen negativen Beurteilungen seitens der Vertreter des Europarats, der Europäischen Union sowie des juristischen Milieus in Polen beabsichtigt, das Justizwesen vollständig der politischen Macht unterzuordnen, ungeachtet dessen, dass sie dabei die Verfassung verletzt

    A római jog szerepe a jogászképzésben

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    Die Rolle des römischen Rechts in der Juristenausbildung. Im ersten Teil der Abhandlung behandelt der Verfasser dieser Studie die unterschiedlichen Interpretationen des Begriffs „römisches Recht” (ius Romanum) im Mittelalter und in der Neuzeit. Er befaßt sich mit der Richtung „heutiges römisches Recht” im Laufe des 19. Jahrhunderts. Es wird auch das Verhältnis zwischen dem römischen Recht und dem ius patrium im Zeitalter der großen Kodifkationen in Europa analysiert. Im nächsten Teil des Aufsatzes gibt der Verfasser einen Überblick über die verschiedenen Formen des Unterrichtes des römischen Rechts in einer Anzahl der europäischen Staaten. Er unterstreicht die Bedeutung des Faches „Privatrechtsgeschichte der Neuzeit” für den Unterricht des römischen Rechts in Deutschland. Des weiteren werden die unterschiedlichen Ansichten im Hinblick auf die Relevanz des Unterrichts des römischen Rechts einer eingehenden Analyse unterzogen. Der Autor befasst sich mit dem Projet Francoltalien des Contrats et des Obligations v. J. 1928 vom Aspekt seines römischrechtlichen Inhalts her. Im letzten Teil der Abhandlung betont der Verfasser die Bedeutung des römischen Rechts für die Rechtsangleichung bzw. Rechtsvereinheitlichung in der Europäischen Gemeinschaft bzw. in der Europäischen Union (EU). Er hebt die Relevanz der verschiedenen römischrechtlichen Institute und Konstruktionen für die Dogmatik des modernen Zivilrechts bzw. Privatrechts hervor. Der Autor kommt zur Schlußfolgerung, dass das römische Recht im privatrechtlichen Bereich auch durch die Anwendung der allgemeinen Grundsätze (Prinzipien) des Rechts eine herausragende Rolle spielen kann, wobei jedoch dem Aspekt der Dekontestualisierung Rechnung getragen werden soll. Das römische Recht spielt auch als tertium comparationis im Bereich der Rechtsvergleichung eine nicht zu unterschätzende Rolle. Die immer mehr wahrnehmbare Tendenz der Konvergenz der unterschiedlichen Rechtsordungen fördert diese Rolle des römischen Rechts, wodurch auch dessen Gewicht in der Juristenausbildung erheblich zunimmt und auch in der Zukunft zunehmen wird
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