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    Zur Prinzipienkonkurrenz von Bürgergleichheit und Staatengleichheit im supranationalen Gemeinwesen. Eine Notiz aus Anlass der Frage nach der Legitimität der ungleichen Repräsentation der Bürger im Europäischen Parlament

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    Prima facie verletzt eine degressiv proportionale Sitzverteilung im Europäischen Parlament das Prinzip der politischen Gleichheit. Das Argument, mit dem ich diesen Widerspruch auflösen möchte, stützt sich darauf, dass die stärkere Berücksichtigung des Prinzips der Staatengleichheit auf den legitimen Willen einer an der Wurzel geteilten konstituierenden Gewalt zurückgeht. In der konkurrierenden Gesetzgebung von streng repräsentativ zusammengesetzten Ersten und Zweiten Kammern käme das stärker gewichtete Prinzip der gleichen Repräsentation der Staaten nicht hinreichend zum Zuge. Daher muss das Prinzip auf beide Institutionen durchgreifen. Dieser auf den ersten Blick demokratieunverträgliche Durchgriff lässt sich damit rechtfertigen, dass die “Aufstufung“ der distributiv allgemeinen Gesamtheit europäischer Bürger durch die Bevölkerungskollektive der beteiligten Staaten selbst demokratisch gerechtfertigt ist

    Quellen und Literatur

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    Anmerkungen

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    Kapitel IV: Kirche, Volk und Staat – Paul Althaus in Erlangen 1925 bis 1933

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    III. Geschichtsbilder der Erweckungsbewegung – Schwerpunktthemen und Deutungsmuster

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