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    Kommentar zu Georg von Wangenheim: Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

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    Genehmigungsverfahren, Verwaltungsreform,

    Abgrenzung von Allgemeinverfügung und Rechtsverordnung

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    Die Allgemeinverfügung ist ein von einer Verwaltungsbehörde erlassener Verwaltungsakt, der sich auf einen Personenkreist bezieht, der bei seinem Erlass noch nicht feststeht, aber bestimmbar ist. Da Verwaltungsakte nach dem verfassungsrechtlichen Konzept der Gewaltenteilung grundsätzlich nicht abstrakt-genereller Natur sein dürfen, ist der Erlass von Allgemeinverfügungen auf konkrete Regelungen beschränkt. Personale Allgemeinverfügungen müssen sich in Regelungen aus einem konkreten Anlass erschöpfen, dingliche Allgemeinverfügungen müssen sich auf Gegenstände beziehen, deren Eigenschaften oder Benutzbarkeit für die Zukunft festgelegt werden. Rechtsnormen sind zwar typischerweise abstrakt-genereller Natur; sie können aber auch Einzelfallregelungen treffen, wenn und soweit sie sich im Rahmen des Verfassungsrechts halten. Das Gewaltenteilungskonzept der Verfassung weist der Gesetzgebung den Erlass generell-abstrakter Normen und der Exekutive den Vollzug im Einzelfall zu. Die Gesetzgebung ist aber nicht gehindert, auch Regelungen für Einzelfälle zu treffen, wenn sie damit nicht gegen Verfassungsrecht verstößt. In diesen Fällen ist jeweils zu prüfen, ob die Einzelfallregelung mit dem Gebot der Gleichbehandlung vereinbar ist, und ob der Rechtsschutz der von der Rechtsnorm betroffenen Personen unzumutbar erschwert wird. Im übrigen hat der Gesetzgeber ein weites Ermessen bei der Entscheidung darüber, in welcher Rechtsform Regelungen getroffen werden sollen.    Es ist grundsätzlich Sache des gesetzgeberischen Ermessens, ob Regelungen über die Zweckbestimmung, Nutzung oder den Schutz von Flächen durch Rechtsverordnungen oder durch Allgemeinverfügungen vorgenommen werden. Das gilt auch dann, wenn der Kreis der Betroffenen im Einzelfall sehr klein ist. Grundsätzlich können auch Regelungen für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen durch Allgemeinverfügung getroffen werden. Problematisch ist dies allerdings dann, wenn es um öffentliche Einrichtungen zur zwangsweisen Unterbringung von Personen geht. In diesen Fällen bedarf es einer Regelung durch Gesetz oder auf gesetzlicher Grundlage, weil es (auch) um grundrechtlich relevante Eingriffe geht. &#160

    Percent error of ultrasound examination to estimate fetal weight at term in different categories of birth weight with focus on maternal diabetes and obesity

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    Background: Sonography based estimate of fetal weight is a considerable issue for delivery planning. The study evaluated the influence of diabetes, obesity, excess weight gain, fetal and neonatal anthropometrics on accuracy of estimated fetal weight with respect to the extent of the percent error of estimated fetal weight to birth weight for different categories. Methods: Multicenter retrospective analysis from 11,049 term deliveries and fetal ultrasound biometry performed within 14 days to delivery. Estimated fetal weight was calculated by Hadlock IV. Percent error from birth weight was determined for categories in 250 g increments between 2500 g and 4500 g. Estimated fetal weight accuracy was categorized as accurate +/- 10% - +/- 20% and > 20%. Results: Diabetes was diagnosed in 12.5%, obesity in 12.6% and weight gain exceeding IOM recommendation in 49.1% of the women. The percentage of accurate estimated fetal weight was not significantly different in the presence of maternal diabetes (70.0% vs. 71.8%, p = 0.17), obesity (69.6% vs. 71.9%, p = 0.08) or excess weight gain (71.2% vs. 72%, p = 0.352) but of preexisting diabetes (61.1% vs. 71.7%; p = 0.007) that was associated with the highest macrosomia rate (26.9%). Mean percent error of estimated fetal weight from birth weight was 2.39% +/- 9.13%. The extent of percent error varied with birth weight with the lowest numbers for 3000 g-3249 g and increasing with the extent of birth weight variation: 5% +/- 11% overestimation in the lowest and 12% +/- 8% underestimation in the highest ranges. Conclusion: Diabetes, obesity and excess weight gain are not necessarily confounders of estimated fetal weight accuracy. Percent error of estimated fetal weight is closely related to birth weight with clinically relevant over- and underestimation at both extremes. This work provides detailed data regarding the extent of percent error for different birth weight categories and may therefore improve delivery planning

    Die faktischen Beeinträchtigungen des Eigentums

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    Der Koelner Patientenfragebogen (KPF) Entwicklung und Validierung eines Fragebogens zur Erfassung der Einbindung des Patienten als Kotherapeuten

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    Der vorliegende Abschlussbericht des von der Ernst und Berta Grimmke Stiftung finanzierten Forschungsprojektes 'Entwicklung und Validierung eines Fragebogens zur Erfassung der Einbindung des Patienten als Kotherapeuten' gibt einen ergebnisorientierten Ueberblick ueber die im Laufe des Projektes geleistete Arbeit. Das Forschungsprojektverfolgte drei Ziele: 1) Es sollte ein Fragebogenentwickelt werden, der wichtige psychosozialeDimensionen des Interaktionsprozesses zwischenVersorger (Arzt, Pflegekraft) und Patient erfasst.2) Dieses Ziel sollte in qualitativ hochwertiger Formerreicht werden. 3) Es sollten Erkenntnisse zurmethodisch korrekten Durchfuehrung vonPatientenbefragungen gesammelt werden. DerAbschlussbericht zeigt zum einen, welche Inhalte der Koelner Patientenfragebogen hat, welche Schritte unternommen wurden, um die Entwicklung des Fragebogens konzeptionell und methodisch abzusichern und welche Tests zur Qualitaetssicherung der Befragungsverfahren durchgefuehrt wurden. Die aus der Arbeit hervorgegangenen Skalen und Indizes des Patientenfragebogens werden im Schlussteil des Forschungsberichts hinsichtlich ihrer Konstruktvaliditaet mittels der Multitrait-Multimethod-Analyse ueberprueft. (ICH)Available from UuStB Koeln(38)-20030106903 / FIZ - Fachinformationszzentrum Karlsruhe / TIB - Technische InformationsbibliothekSIGLEDEGerman

    Verwaltungsverfahren und Verwaltungsverfahrensgesetz

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    Neue Herausforderungen im europäischen und deutschen Recht, neue Verfahrenskonzepte und neue Typen von Verwaltungsentscheidungen fordern Antworten im Verwaltungsverfahrensrecht. Der Band behandelt Verfahrensregeln, unterschiedliche Verfahrensschritte und deren Vernetzungen sowie das Zusammenspiel förmlicher und nicht förmlicher Verfahren. Zu bekannten Verfahrenstypen – wie Auswahl-, Zulassungs-, Planungs- und Überwachungsverfahren – treten neue hinzu, etwa Vergabe- und Versteigerungsverfahren, zur Auditierung sowie im Zuge europäischer Verwaltungskooperation. Die Beiträge behandeln das Spannungsverhältnis zwischen evolutionären Änderungen in der Rechtsdogmatik und der Kodifikation neuer Verfahrensformen und -typen. Sie sind Teil der nunmehr seit über zehn Jahren in dieser Schriftenreihe dokumentierten Bemühungen um eine Reform des Verwaltungsrechts. Sie analysieren Verwaltungsverfahren als Mittel der Artikulation und Abklärung von Interessen im Problemlösungsprozess, als Garanten der Richtigkeit zu treffender Entscheidungen, aber auch als Weg zur Vorverlagerung von Rechtsschutz
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