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    Evaluation der ErgÀnzenden unabhÀngigen Teilhabeberatung

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    Im Jahr 2018 startete die modellhafte EinfĂŒhrung der ErgĂ€nzenden unabhĂ€ngigen Teilhabeberatung (EUTBÂź) nach § 32 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Mit ihr wurden rund 500 Angebote in ganz Deutschland gefördert, in denen Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen ĂŒber Fragen der Rehabilitation und Teilhabe informiert und beraten werden. Die wissenschaftliche Begleitung der EUTBÂź adressiert grundsĂ€tzliche Fragen zu den Umsetzungs- und Wirkungsbedingungen der EUTBÂź. Ihre Ergebnisse zeigen, dass es der EUTBÂź auftragsgemĂ€ĂŸ gelungen ist, ein breit akzeptiertes Informations- und Beratungsangebot zu entwickeln, das die vorhandene Beratungsinfrastruktur im Bereich Rehabilitation und Teilhabe ergĂ€nzt. Im Zuge ihrer Etablierung konnte fĂŒr die EUTBÂź - in der Regie der Fachstelle Teilhabeberatung - ein umfassendes System der Qualifizierung und QualitĂ€tssicherung entwickelt werden, so dass zum Ende der Förderphase einheitliche QualitĂ€tsstandards fĂŒr die Beratung vorliegen und weiterentwickelt werden können. Die Zufriedenheit der Ratsuchenden mit der Beratung durch die EUTBÂź ist hoch. Die KlĂ€rung ihrer Anliegen und die Erreichung der wichtigsten Ziele gelingen nach ihrer SelbsteinschĂ€tzung hĂ€ufig. Damit kann die EUTBÂź nachweislich zur StĂ€rkung der Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Teilhabe der Ratsuchenden beitragen. Die Beratung von Betroffenen fĂŒr Betroffen als "Peer-Beratung" trĂ€gt zu einer wesentlichen UnterstĂŒtzung des Angebots bei

    Die Zukunft des Maghreb : Trends in Sicherheit und Entwicklung in Marokko, Algerien und Tunesien

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    Annabelle Houdret in Zusammenarbeit mit Uwe Kievelitz und Marielle Mumenthale
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