30 research outputs found
3.4. кαθαpμός in den Aischines-Mysterien
- Author
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- 'Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co, KG'
- Publication date
- Field of study
Kap. 12 Der Glaubensweg der Gemeinde Christi.2
- Author
- Ab Sitoxsiv
- Angesicht Daß
- C. Spicq II
- Chr Allerdings
- Chr So
- Chr Ähnlich
- Christum Entschlafenen Die
- Das Rechte
- Delitzsch B. Fr.
- Der Singular
- des Werkes Das Ziel
- Die Kommentare
- Dies
- E. Riggenbach
- Erschütterung Das Stichwort
- Erstgeborenen Die Elemente
- Euripides Ptv
- Formen der Paränese Hebr
- Fr Eine
- Fr Schon
- Fr So
- Fr So
- Gelegentlich
- Gratiam
- Heiligung Das Gebot
- Im
- Kommentare So
- Leben Wie
- Lesart Offenbar
- Literaturegl Zur
- Luther M.
- Min Tri
- Philo NT
- Schauen Gottes Zum
- Schlatter Eine ähnliche
- Sinne der Segenerfülltheit Segnung
- Stephanus H.
- Una
- Wagengeleise Tpoxii
- ¿xrpinea In
- ügelter Für P
- „angezündet Das Feuer
- „naht Man
- „verkaufen Spvoq
- Publication venue
- 'Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co, KG'
- Publication date
- Field of study
II. WELTÜBERWINDUNG UND LEBENSIRONIE. Die Dramaturgie der deutschen Romantik
- Author
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- 'Boehlau Verlag Ges.m.b.H. & Co. KG'
- Publication date
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Kap. 2 5
- Author
- Allerdings
- Aristoteles Ps.
- Auch
- Aufsatz G. Härders
- B. III
- Damit
- Die Mehrzahl
- Ende des Lebens Anfangs
- Fr Die ältere
- Fr Griechische Parallelen
- Gefahr Es
- Ginzberg Gutes Material
- H.
- Hausleiter J.
- Hebr
- Is TestNaphth
- Literatur Zur
- Michel O.
- Murmelstein B.
- Nicht
- Odeberg H.
- Odeberg H.
- Sozinus F.
- Verfassers Hebr
- Vgl
- Wolke von Zeugen Eine
- Zitation Zur
- ür Wie
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- 'Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co, KG'
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- Field of study
IV. Der Kleine Katechismus zur Zeit der Aufklärung (1750-1830)
- Author
- Allgemeinen Während Wolffs
- Als Beispiel
- Arbeiten Auch
- Aufklärer So
- Baumgarten Methodisch
- Beyer
- Beyer
- Biblischer Cat ι«« Pflaum
- Braunschweig-Lüneburger
- Das Theorie
- Daß
- Der Begriff
- Der Totalansprudi
- Durch Übertreibung
- Ebd
- Eine
- Eine
- Ewald
- Fr G.
- Fr J.
- Gack
- Grund der Auferweckung Die Ehre
- Herder
- Joh Auf
- K
- Kelber
- Mittel Das
- Nürnb Das
- Rosenmüller
- S.
- Schleswig-Holsteinsdien Landeskat Abgedruckt
- Schmid
- Schmitt
- Schrödters Das System
- Sdimitt
- Seiler
- So
- So
- So
- Treumann
- Typisch
- Vgl ιοβ
- Weltall-Erde-Mensdi D
- XII
- Ziegenbein
- äusliche Viel
- örtliche Die Sokratiker
- össische Die
- össischen Allerdings
- ür Schmid
- ür Viele Lehrbüdier
- ββ Parisius
- „Überfremdung Nun
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- 'Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co, KG'
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- Field of study
5. Der rechtstheologische Aspekt
- Author
- A I
- Anordnungen
- Art Freilich
- Asmussen H.
- Beckmann J.
- Beckmann J.
- Brunotte H.
- Brunstädt Fr.
- BSELK
- Das E. Rietschel
- der Theol Jahrbuch
- Die Bekenntnisse
- Diem H.
- Disputatio
- Dombois H.
- Ehlers H.
- Eine
- Fiedler E.
- Gauger J.
- Giese Fr.
- Giese Fr.
- Giese Fr.
- Giese Fr.
- Giese Fr.
- Harbsmeier G.
- Harder G.
- Harder G.
- Heckel J
- Holstein G.
- Hrsg W. Niesei
- Kahl W.
- Kirchenordnung
- Kor «a
- Leuba J.-L.
- Liermann H.
- Liermann H.
- Liermann H.
- Liermann H.
- Müller A. D.
- Niemöller G.
- Niemöller W.
- Niesei W.
- Reformierte Bekenntnisschriften
- RNF
- S.
- S.
- Schlink E.
- Schlink E.
- So H.
- Sohm R.
- Steinmüller W.
- Text
- Till Kl.
- Unterricht der Visitatoren Einfuhrung
- Vgl S.
- Visitation Richtlinien
- von Heyl C.-A.
- WA
- WA XII
- Wehrhahn H.
- Wehrhahn H.
- Weißler Fr.
- Wendland H.-D.
- Wolf E.
- Wolf E.
- Wolf Erik
- Wolf Erik
- Wünsch G.
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- 'Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co, KG'
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- Field of study
Modeling and optimization of a biogas plant for a demand-driven energy supply
- Author
- Batstone
- BDEW
- Biernacki
- Blesgen
- Burton
- C. Rieke
- D. Stollenwerk
- Das
- Die Energie der Zukunft
- Dipl.-Ing Soeren Weinrich
- Dutton
- Eder
- Ehrgott
- Ein Strommarkt fr die Energiewende
- Elegaard
- EnergieAgentur.NRW
- Energiekonzept fuer eine umweltschonende
- Engler
- European Union
- European Union
- Fachverband Biogas e.V
- Girault
- Hahn
- Hahn
- Hochloff
- Koch
- M. Dahmen
- M. Pieper
- Mauky
- Miettinen
- Owhondah
- Schlattmann
- Schlesinger
- Siegrist
- Szarka
- Van Soest
- Weinrich
- Wir haben etwas an der Energiewende gestrichen
- Publication venue
- 'Elsevier BV'
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- Field of study
„Ihre Abhandlungen haben mir einen so hohen Genuss gewährt …“
- Author
- Abhandlung So
- Agassiz Louis
- Altorfer Kurt
- Burga Conradin
- Der Brief
- Die
- Fabre Jean-Henri
- Fr Hochgeachteter
- Gemeint
- Goeppert Heinrich Robert
- Haeckel Ernst
- Heer
- Heer Oswald
- Heer Oswald
- Heer Oswald
- Heer Oswald
- Heer Oswald
- Hehn Victor
- Keller Ferdinand
- Kowalewsky Woldemar
- Lyell Charles
- Miller David
- Nagel Thomas
- Osten Russlands Nebenfluss
- Oswald Eine Korrespondenz
- Robert Goeppert Johann Heinrich
- Schweizer Zu
- Trilobites Joachim
- von Baer Karl Ernst
- Zoologie Ludwig K.
- Zürich Naturforschenden Gesellschaft
- Publication venue
- 'Boehlau Verlag Ges.m.b.H. & Co. KG'
- Publication date
- Field of study
10. Paulus und der Streit um die Lehre von Frauen (lTim 2,9-3,1)
- Author
- Abbott So
- Als Nebenbedeutung
- Andere
- Barnett So
- Baumert N.
- Bei
- Bereits
- Berührungen Wörtliche
- Bousset Z.B. W.
- Brox Klassisch
- Brox Z.B. N.
- Conzelmann Die Formulierung
- Cor Comm
- Dass
- Dativ Eine
- Dem
- den Einzelkinder Sarah Die Kinder
- den Frage Zu
- Der
- der Makarismen Die
- der Schrift Man
- Die
- Die
- Die
- Die Gegner
- Die Von Ewigkeit
- Die Zahl
- Die Übersetzung
- Diels Fr.
- Dies
- Dies Verständnis
- Diese
- Diese Tendenz
- Dio So
- Direkt
- Dissent Matemal
- Einbindung der Regel Die
- Eine
- Endogamiegebot Gesetzeskonfonnität äußert
- Eus Offenkundig
- Ferguson E.
- Für
- Ganz
- Genesis
- Glory
- Gottesmetaphorik Eine
- Haer
- Holtzmann Schon H. J.
- Ich
- Ich
- IlpEl V
- Im Folgenden
- In Auslegung
- Jensen So
- Johannes Chrysostomos So
- Johannes So
- Kirchenväter So
- Kor
- Kroeger C.
- Kroeger Gänzlich
- Kulturgeschichtliche Untersuchungen
- Köstenberger A. J.
- Köstenberger Mit A. J.
- Lediglich
- Lips H. v.
- Lipsius R. A.
- Lipsius-Bonnet
- Literatureller Die
- MacMullen R.
- Makarismus Die Anlehnung
- Manche
- Merkei H.
- Merz A.
- Methodisch
- Moore Nach C. A.
- Möglichkeiten Die Übersetzung
- Neuere Autoren
- Ob Paulus
- Oberlinner Dies
- Oberlinner L.
- Panning A. J.
- Philos Zum Stellenwert
- PraecConiug
- Prieur J.-M.
- Rezeption der Fluchpassage Ähliches
- Schenk Hier
- Schmidt B. C.
- Schmidt Papyrus Heidelberg
- Schneemelcher Zum Evangelium
- Schrage So
- Schüssler-Fiorenza Literatur V.a. E.
- So
- So
- Spicq Pointiert
- Stelle Plutarch Auch
- Strom
- Terminologie Zur
- Tim
- Titel Ich
- Trummer Das übersieht P.
- Tyrannen
- Unter
- Verfasser Der
- vom Sinaiticus Zitiert
- Wilshire Diese Deutung
- Windisch Vor
- Wire Anders A. C.
- Wire So
- Wirkungsgeschichte
- Wolter Sprachstil
- Wort des Satzes E
- Xj Das
- Zimmermann R.
- Zu
- zur Abmilderung Tendenzen
- Zur Datierung
- Zur Datierung
- Zur Rolle
- ßen In
- äpositionalen Unbeschadet
- äteren Bei
- äteren Dies
- ömische Gesetze Dass
- ündeten Im Gegensatz
- Publication venue
- 'Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co, KG'
- Publication date
- Field of study
Steuerrecht
- Author
- A Sachsen
- Alfandari/Nardone
- Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung hat bislang jedoch nicht erkennen lassen ihre Rechtsauffassung dahingehend zu ändern, einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot anzunehmen
- B Spendenrechts
- B Weiterentwicklung
- BB Kessler
- Bei Sachspenden reicht die mittelbare Verwendung des Verkaufserlöses für den begünstigten Zweck (Heinicke in
- Bertelsmann-Stiftung/Maecenata Institut für Dritter-Sektor-Forschung (Hrsg.) Expertenkommission zur Reform des Stiftungs-und Gemeinnützigkeitsrechts, Materialien, Geserich, Privater, gemein-wohlwirksamer Aufwand im System der deutschen Einkommensteuer und des europäischen Rechts, S. 211, 217
- Bezogen auf die steuerliche Kontrolle von in anderen Mitgliedstaaten geleisteten Beitragszahlungen sowie verwaltungstechnische Schwierigkeiten — EuGH Rs. 204/90, Slg. 1992, S. I-249 = EuZW 1992, S. 215 (216 Nr. 20 ff.). Auch verlangt die Finanzverwaltung selbst von den Finanzbehörden eine Überprüfung der Mittelverwendung im Ausland bzw. im Fall der Weitergabe von Mitteln an ausländische Körperschaften, die Prüfung, ob diese einer Körperschaft i.S.d
- BFH Dazu
- BFH Siehe
- BFH So
- BFH BStB1. II 1986, S. 88 (91)
- BFH BStB1. II 1990, S. 237 (239)
- BFH BStB1. II 1991, S. 258
- BFH/NV
- BGB1. I
- BGB1. I 1985 S
- Bisher waren geringfügige Beschäftigungsverhältnisse von der Sozialversicherung freigestellt. Voraussetzung hierfür war in erster Linie dass der Monatslohn 325 Euro nicht überstieg, wobei mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zusammengerechnet wurden. Keine Addition erfolgte mit einer Hauptbeschäftigung. Bei Überschreitung der Monatslohngrenze waren die üblichen Arbeitnehmer-und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zu entrichten. Seit 1.4
- BMF Kirchhof
- Boochs in
- BR-Drs. 418/99 S. 13
- BS Stiftungskapital
- BSBI Befreiungen
- BSBI Befreiungen
- BSBI Bfh
- BSBI Hannover
- BSBI Stiftungskapital
- BVerfG BB 1993, S. 2068 (2070)
- Clark ALI-ABA Course of Study
- D Gesetz
- D Gesetzentwurf
- D Gesetzesentwurf
- D Lang
- Dazu im Einzelnen OFD Karlsruhe vom 15.3
- Dazu Kießling/Buchna Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, S. 93 ff.
- Dazu dass der Tauschring in erster Linie als organisierter Marktplatz dient (regelmäßige Treffen oder Herausgabe von periodischen
- DB Hüttemann
- DB Lex
- DB Thiel
- Department of the Treasury
- Der BFH hat in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung mit Urteil vom 30.3.2000 (BStBI. II 2000 S. 705) entschieden, dass schon ein potentieller Wettbewerb zur Versagung der Eigenschaft als Zweckbetrieb ausreicht. Da dieses Urteil tatsächlich aber auf die konkrete Wettbewerbssituation vor Ort abstellt, wendet es die Verwaltung nicht an (BMF vom 27.11.2000, BStBI. I
- Der Deutsche Kulturrat fordert nun eine Anpassung der Bemessungsgrundlage entlang der realen Kostenstruktur. Aktuelles Zahlenmaterial aus den Niederlande belege dass ausländische Künstler im Durchschnitt Kosten i.H.v. 75 v.H. hätten, d.h. nur ein Gewinn von 25 v.H. verbleibe (Resolution vom 26.9.2001, Deutscher Kulturrat aktuell
- Der neue Spendenabzugsbetrag wird zusätzlich zu den bisher möglichen der Höhe nach begrenzten Spenden gewährt (Hüttemann DB 2000, S
- Der Wortlaut des Einleitungssatzes des Art. 13 TeilA Abs. 1 Buchst. 1 der 6. EG-Umsatzsteuerrichtlinie setzt Bedingungen für die Umsatzsteuerbefreiung fest. Diese Bedingungen beziehen sich aber nur auf die Art und Weise der Umsetzung. Sie betreffen nicht den Inhalt der vorgesehenen Befreiungen (EuGH Rs. C-124/96, Slg. 1998, S. I-2501 ff.
- Die bisherige Richtlinienbestimmung in R 111 EStR mit Anl. 7 auf der Grundlage von § 49 Abs. 2 und 4 EStDV ist durch die Regelung in § 48 EStDV mit Anlage ab Veranlagungszeitraum 2000 ersetzt worden. Wesentliche Änderungen bedeutet dies nicht (sty. Ley KÖSDI 2000, S. 12658 (12660)
- Die h.M. geht zutreffend von Einnahmen aus denen in gleicher Höhe abziehbare Werbungskosten gegenüberstehen (sty. BFH, BStBI. II
- Die maßgebliche Leistungsfähigkeit wächst mit der Höhe des sog. disponiblen Einkommens (s. statt aller BVerfGE 82 S. 60 (87 f.)
- DSR Befreiungen
- DSR Kumpel
- DSR Kumpel
- DSR Rondorf
- Durch die Steuerfreistellung von steuerbarem Arbeitslohn (sty. BFH BStB1. II
- EBB Steuerrecht
- EFG Köln
- EFG Stiftungskapital
- Ein sachlicher Grund ist auch für diese Differenzierung nicht ersichtlich. Vgl. auch Ley KÖSDI
- Erwerbsaufwendungen des ideellen Bereichs bleiben jedoch unberücksichtigt auch wenn sie in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Einnahmen dieses Bereichs stehen (Ley, KÖSDI
- EuGH Rs. 173/73 Slg
- EuGH Rs. 173/73, Slg
- EuGH Rs. 730/79, Sig. 1980, S
- EuGH Rs. 8/81, Sig. 1982, S. 53 ff.
- EuGH Rs. C-150/99, UR
- EuGH Rs. C-39/94, Slg
- EZW Benicke
- FG Berl
- FG Nürnberg
- FR Bfh
- Gohde/Erdmenger/Cless NDV
- H Hannover
- Hüttemann Wirtschaftliche Betätigung und steuerliche Gemeinnützigkeit, S. 148 ff.
- In begründeten Ausnahmefällen darf die einzelne Sachzuwendung den Wert von 40 Euro übersteigen. Aufwendungen für Kranz-und Grabgebinde für verstorbene Vereinsmitglieder sind auch über 40 Euro hinaus in angemessener Höhe unschädlich (Schleder Steuerrecht der Vereine, Rdnr. 454). Jenseits dessen können den Vereinsmitgliedern im Rahmen besonderer Vereinsanlässe gemeinnützigkeitsunschädlich Aufmerksamkeiten (z.B. unentgeltliche oder verbilligte Bewirtung der Vereinsmitglieder bei der Weihnachtsfeier und der Hauptversammlung oder Bezuschussung des Vereinsausflugs (z.B. Übernahme Buskosten)) bis zu einer Obergrenze von insgesamt höchstens 40 Euro je teilnehmendem Vereinsmitglied im Jahr gewährt werden. Angelehnt ist dieser Richtwert an die lohnsteuerlichen Vorgaben für Aufmerksamkeiten (R 73 Abs. 1 Satz 2 LStR). S. dazu Kumpel
- KSDI Ley
- NDV Jarré
- Nicht um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt es sich wenn die Tätigkeit in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Hauptberuf steht. Dies ist der Fall, wenn eine Tätigkeit Teil eines ausgeübten Hauptberufs ist, so v.a. bei Mehrarbeit innerhalb einer Haupttätigkeit (BFH, BStBI. II 1997, S. 254). Für die Beurteilung der Nebenberuflichkeit sind mehrere verschiedenartige Tätigkeiten gesondert zu beurteilen, mehrere gleichartige Tätigkeiten jedoch zusammenzufassen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung einen einheitlichen Hauptberuf darstellen (Myssen, Inf
- OFD Frankfurt/M. vom 13.12.1996 DB 1997, S. 301 f. auch zur Anwendbarkeit von § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG. — Ist der Umfang der Tätigkeit als Vereinsvorstand nicht nur von untergeordneter Bedeutung, nimmt diese viel Zeit in Anspruch und wird nicht nur geringfügig bezahlt, wird das Vorstandsmitglied als Arbeitnehmer angesehen (BFH, BStBI. II 1975, S. 358 (359)). Hierfür spricht, dass ein hoher Zeitaufwand typischerweise auch mit einer entsprechenden Eingliederung in die Vereinsorganisation einhergeht. Fehlt es daran, liegen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit vor. — Während Vorstandsmitglieder einer Berufsgenossenschaft in dieser Eigenschaft nicht als Arbeitnehmer angesehen werden (BFH, BStBI. III 1966, S. 153), sind Vorstandsmitglieder einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft auch bei nur nebenamtlicher Tätigkeit nichtselbständig tätig FG Hess., EFG
- OFD Frankfurt/M. vom 18.6
- OFD Frankfurt/M. vom 7.7.1999 DStR 1999, S. 1771
- OFD Hannover
- OFD Hannover
- Regionale Untergliederungen (Landes- Bezirks-, Ortsverbände) sind neben dem Hauptverband selbständige Steuersubjekte, wenn sie über eigene satzungsmäßige Organe (Vorstand, Mitgliederversammlung) verfügen und über diese auf Dauer nach außen im eigenen Namen auftreten und eine eigene Kassenführung haben. Nicht erforderlich ist eine eigene Satzung neben der Satzung des Hauptvereins. Regionale Untergliederungen eines Großvereins (Landes-, Bezirks-, Ortsverbände) können als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie eigene Organe haben (Vorstand, Mitgliederversammlung), eine eigene Kassenführung und eine eigene Satzung, die den Gemeinnützigkeitsvoraussetzungen Rechnung trägt
- Regionale Untergliederungen (Landes- Bezirks-, Ortsverbände) sind neben dem Hauptverband selbständige Steuersubjekte, wenn sie über eigene satzungsmäßige Organe (Vorstand, Mitgliederversammlung) verfügen und über diese auf Dauer nach außen im eigenen Namen auftreten und eine eigene Kassenführung haben. Nicht erforderlich ist eine eigene Satzung neben der Satzung des Hauptvereins. Regionale Untergliederungen eines Großvereins (Landes-, Bezirks-, Ortsverbände) können als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie eigene Organe haben (Vorstand, Mitgliederversammlung), eine eigene Kassenführung und eine eigene Satzung, die den Gemeinnützigkeitsvoraussetzungen Rechnung trägt
- RL 77/388/EWG ABI. EG
- RSBI Rfh
- S Befreiungen
- S Benicke
- S Bfh
- S Bfh
- S Birk-Steuerrecht
- S Dazu
- S Jost
- S Lang
- S Lang
- S Stiftungskapital
- S. dazu im Überblick Mitteilung der Kommission Promoting the Role of Voluntary Organizations and Foundations in Europe
- Sog. echte Zuschüsse die weder Entgelt von dritter Seite, noch Gegenleistung für eine Leistung des Zuschussempfängers an den Zuschussgeber darstellen, sind nichtsteuerbare Einnahmen i.S.d. UStG (dazu im Einzelnen Abschn. 150 UStR). — Dazu, dass Zahlungen einer Gemeinde an eine gemeinnützige Körperschaft, die Wertstoffsammlungen durchführt, keine echten Zuschüsse
- SP Aufwandsentschädigung
- Sty. BVerwG GewArch 1998, S. 416
- Sty. Gietz/Sommerfeld BB
- Sty. Wolsztynski/Hüsgen
- Sty. zu Hausnotrufsystemen OFD Erfurt vom 9.10.2000 DStR 2000, S
- SW Vogel
- V Befreiungen
- V Birk
- V Gaul
- V Hannover
- V Herrnkind
- V Herrnkind
- V Hüttemann
- V Lang
- V Steiner
- VFG Hamburg
- Vgl
- Vgl. BT-Drs. 13/5674 S. 23
- Vgl. dazu die Beispiele bei Schneider DStZ
- Vgl. dazu etwa die Mustersatzung für Sportvereine die die formellen Voraussetzungen des § 60 AO erfüllt, der OFD Frankfurt/M. vom 1.3.2001, StEK AO 1977 § 52 Nr. 139
- Vgl. dazu Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion zur Besteuerung ausländischer Künstler und Sportler im Inland vom 6.12
- Vgl. dazu Schleder
- Vgl. dazu sty
- Vgl. EuGH Rs. C-216/97
- Vgl. EuGH Rs. C-216/97, Sig
- Vgl. EuGH Rs. C-70/95, Sig
- Vgl. EuGH Slg
- Vgl. FG Nds. EFG 1998, S. 473 f.
- Vgl. Hüttemann
- Vgl. im Überblick Widmayer
- Vgl. OFD Hannover vom 15.6.2001
- Vgl. zu europarechtlichen Bedenken gegen § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG BFH
- Vgl. zu europarechtlichen Bedenken gegen § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG BFH DStR 2001, S. 485 ff. („Es ist ernstlich zweifelhaft, obaaa der in § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG bestimmte Mindeststeuersatz für beschränkt Steuerpflichtige mit dem Diskriminierungsverbot in Art. 52 ff. EG (= Art. 43 ff. EG i.d.F. des Vertrages von Amsterdam) vereinbart werden kann), m.w.N. S. 486
- Vgl. zum Streitstand etwa schon Herrnkind DStZ
- Vom 12.5
- Vorschlag der Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über das Statut des Europäischen Vereins ABI. EG 1992, L 99, S. 1 ff.
- Weimar/Geitzhaus/Delp
- Wie hier Schleder
- Z Ust
- ZHR Schön
- Zu den verfassungsrechtlichen Bedenken in der Literatur s. v
- Zum Abzug von Beträgen zu Berufskammern als Betriebsausgaben
- Zur Abgrenzung vgl. OFD Nürnberg vom 6.7
- Zur steuerlichen Anerkennung sog. Aufwandsspenden an gemeinnützige Vereine (§ 10b Abs. 3 Sätze 4 und 5 EStG/ § 670 BGB) s. BMF vom 7.6
- § 58 Nr. 11 und Nr. 12 AO wurden eingeführt durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen BGBl. I 2000, S. 1034
- Publication venue
- 'Springer Science and Business Media LLC'
- Publication date
- 01/01/2002
- Field of study