996 research outputs found

    Verdeckte Datenerhebungsmassnahmen in der polizeilichen Praxis

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    Am 26. Januar 2011 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbe-hördengesetzes (POG) beschlossen. Ziel des Änderungsgesetzes ist die Schaffung eines modernen und effizienten POG, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleisten zu kön-nen. § 100 POG enthält eine erneute Evaluationsverpflichtung, die vorsieht, dass die Landesregierung dem Landtag über die Wirksamkeit bestimmter eingriffsintensiver Maßnahmen berichtet. Hierzu gehören • die Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen, • die Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, • Auskunft über die Telekommunikation, • Auskunft über Nutzungsdaten, • Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel in informationstechnischen Systemen, • Funkzellenabfrage, • besondere Formen des Datenabgleichs. Das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation wurde vom rheinland-pfälzischen Minis-terium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Durchführung der Evaluation beauftragt

    Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und Österreich: Eine Multiple Streams Analyse

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    Die Arbeit überprüft anhand der Gesetze zu Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und Österreich die Erklärkraft des Multiple Streams Ansatz. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass der Multiple Streams Ansatz die Entstehung dieser Gesetze besser erklären kann, je weniger die EU den Prozess mitbestimmt. Weitere Ergebnisse der Arbeit sind, dass insbesondere die ideologische Position der Regierungsparteien sowie fokussierende Ereignisse das Zustandekommen einer Vorratsdatenspeicherung begünstigen, während die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze keine Rolle zu spielen scheint

    Ein Beitrag zu ganzheitlicher Automatisierung von Stranggiessanlagen [online]

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    Im Rahmen dieser Arbeit wurde ein neues Fuzzy-adaptives Konzept für die Giessspiegelregelung einer Stranggiessanlage entworfen, in vorhandene Prozessleitsysteme implementiert und praktisch in zwei Anlagen des Stahlwerkes Baogang Steel in China, und in zwei weiteren Anlagen bei Yieh United Steel Corp. in Taiwan und Siderurgica SA, Hunedoara in Rumänien erprobt. Die hier beschriebene Regelung befindet sich seit September 1997 im Dauerbetrieb in der V. R. China, seit Dezember 1999 in Taiwan und seit Dezember 2002 in Rumänien. Das Konzept sichert eine deutliche Qualitätsverbesserung bei der Beherrschung von Abnutzungs- und Anlagerungserscheinungen im Stopfenbereich, in Bereichen niedriger Strangabzugsgeschwindigkeiten und bei dessen Veränderungen. Die wesentliche Qualitätsverbesserung und Zuverlässigkeit des implementierten Konzeptes wurde anhand zahlreicher Untersuchungsergebnisse bei allen drei Anlagen bestätigt. Nachfolgend werden die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst. Im Einzelnen sind das: ·Entwurf, Implementierung und Inbetriebnahme eines fuzzy-adaptiven Konzeptes für die Giessspiegelregelung einer Stranggiessanlage ·Harmonische Integrierung des Konzeptes in das gesamte Automatisierungssystem der Anlage ==> ganzheitliche Automatisierung einer Strangiessanlage ·Implementierung in drei unterschiedlichen vorhandenen Prozessleitsystemen und praktische Erprobung ·Entwicklung einer optimaler Inbetriebnahmestrategie ==> Kostenreduzierung ·keine zusätzlichen Hardware-Komponenten ·deutliche Qualitätsverbesserung des Produktes ·Erhöhung der Zuverlässigkeit und Sicherheit der Anlag

    Konvergenz - Datenschutz - Meinungsforen: Fragestellungen des Internetrechts

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    Hausautomationssysteme im Datenschutzrecht

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    Hausautomationssysteme erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Eine mittlerweile gängige Praxis ist, die gesammelten Daten im Rahmen einer Cloud-Anwendung an den Anbieter der Hausautomationslösung zu übertragen. Neben den Komfortfunktionen wie visueller Aufbereitung und Benachrichtigungen ermöglichen diese Daten dem Anbieter aber auch Rückschlüsse über das Verhalten der Bewohner, die zu detaillierten Profilen verknüpft werden können. Unser Beitrag erörtert die Frage, welche Probleme diese Entwicklung aus rechtlicher Sicht mit sich bringt und kommt zu dem Ergebnis, dass trotz dieser Probleme ein legaler Einsatz möglich ist

    Der Einsatz von Angriffserkennungssystemen im Gesundheitswesen

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    Der Einsatz von Angriffserkennungssystemen im Gesundheitswesen am Beispiel des Krankenhauses in privater Trägerschaf

    Monitoring in der Raumordnung: Beispiele für Ansätze zur Überwachung der Umweltauswirkungen bei der Plandurchführung aus Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland

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    Das vorliegende Arbeitsmaterial der ARL befasst sich im engeren Sinne mit Ansätzen zur Überwachung der Umweltauswirkungen bei der Plandurchführung an Beispielen aus Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Nach einer systematischen Darstellung von Gegenstand, Zielen und Voraussetzungen des Monitorings werden Anforderungen an die planungspraktische Umsetzung formuliert. Zwei Erkenntnisse sind dabei von entscheidender Bedeutung: zum einen, dass es sich bei "Durchführung" schwerpunktmäßig immer um Verwirklichung im nachfolgenden Verwaltungshandeln geht, zum anderen, dass Voraussetzung für das Ergreifen von Überwachungsmaßnahmen stets die Annahme einer nachweisbaren Kausalität zwischen beobachtbaren Umweltveränderungen und den Planfestlegungen ist. Ausgehend hiervon werden mögliche Ansatzpunkte für ein Monitoring in den untersuchten Ländern dargestellt und hinsichtlich ihres Relevanzgrades für die Nutzung in der räumlichen Gesamtplanung bewertet. Schließlich werden erste Überlegungen zur Integration von Monitoringansätzen in Evaluierungskonzepte als Grundlage von Planfortschreibungen skizziert.The present study deals with approaches to monitoring the environmental impacts of the implementation of town and country planning using examples from Hesse, Rhineland-Palatinate and Saarland. Following a systematic presentation of the purpose, goals and preconditions for monitoring, requirements on the practical planning implementation are formulated. Two findings are of decisive importance here: firstly, that the "realisation" always concentrates on the implementation of subsequent administrative acts, and secondly that a precondition for monitoring measures is always the assumption of a verifiable causality between observed environmental changes and the plan specifications. Possible starting points for monitoring in the investigated states are presented on the basis of this and these are then evaluated in terms of their relevance for use in overall town and country planning. Finally, initial considerations are outlined for integrating monitoring approaches into evaluation concepts as a basis for updating plans

    Die systematische Aufzeichnung und Vorhaltung von Telekommunikations-Verkehrsdaten für staatliche Zwecke in Deutschland (Vorratsspeicherung, traffic data retention)

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    Aufgrund der raschen Fortschritte in der Entwicklung der Informationstechnologie kann der Staat mit immer geringerem Aufwand immer schwerwiegender in Grundrechte eingreifen. Bei der staatlichen Überwachung der Telekommunikation stehen sich Sicherheits- und Freiheitsinteressen gegenüber. Durch die kontinuierliche Ausweitung der Überwachungsbefugnisse in den vergangenen Jahrzehnten konnten sich die Sicherheitsinteressen immer weiter in den Vordergrund schieben. Inzwischen ist die vorsorgliche Speicherung sämtlicher Telekommunikations-Verkehrsdaten in der Diskussion. Angesichts der allgemeinen Entwicklung hin zu mehr Überwachung, deren Ende nicht absehbar ist, ist es für eine freiheitliche Gesellschaft von größter Bedeutung, ob dem staatlichen Zugriff auf die Telekommunikation in Deutschland rechtliche Grenzen gesetzt sind und welche dies sind. Der Autor beschreibt aus Sicht des Staates, der Bürger und der betroffenen Unternehmen das Konfliktfeld, in dem sich Regelungen über den staatlichen Zugriff auf Telekommunikationsdaten bewegen. Anschließend werden die rechtlichen Anforderungen an staatliche Zugriffe auf Telekommunikationsdaten diskutiert und entwickelt. Hierbei geht der Autor exemplarisch auch darauf ein, ob vorhandene und geplante Regelungen und Verfahren diesen Anforderungen gerecht werden. Vertieft wird die rechtliche Zulässigkeit einer generellen Vorratsspeicherung von Telekommunikations- Verkehrsdaten unter dem Aspekt der Freiheitsgrundrechte und des Gleichheitssatzes erörtert. Der Autor stellt fest, dass eine generelle Vorratsspeicherung von Telekommunikations- Verkehrsdaten aus mehreren Gründen mit dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar ist. Weil diese Unvereinbarkeit insbesondere in der Verdachtsunabhängigkeit einer generellen Verkehrsdatenspeicherung begründet ist, besteht sie unabhängig von der inhaltlichen Ausgestaltung einer solchen Regelung im Einzelnen. Nach Auffassung des Autors liegt keine besondere Dringlichkeitssituation vor, in der die sofortige Einführung einer generellen Verkehrsdatenspeicherung geboten wäre

    Development and implementation of exceptions to the use of plant protection products and accompanying measures in the “Spreewald Plant Protection Project”

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    In der von einem Netz von Gräben und Kanälen geprägten Spreewaldregion (Bundesland Brandenburg) führten die Anwendungsbestimmungen NW6xx für die Applikation von Pflanzenschutzmitteln infolge unbehandelter Abstandsflächen neben Gewässern zu großen Anbau­einschränkungen im dort wichtigen Gemüseanbau. Um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf größeren Flächenanteilen in Gewässernähe bei gleichzeitigem Schutz der aquatischen Lebensgemeinschaften zu ermöglichen, wurden unter der Bezeichnung „Pflanzenschutzprojekt Spreewald“ Ausnahmeregelungen erarbeitet und eingeführt. Die fachlichen Grundlagen und Entscheidungen zur Festlegung der Sondergebietsregelungen einschließlich der Begleitmaßnahmen werden dargestellt und der Inhalt der 2004 in Kraft gesetzten Allgemeinverfügung zum „Pflanzenschutzprojekt Spreewald“ wird erläutert. Über die Erfahrungen mit dem Projekt wird berichtet.In the Spreewald region (German Federal Land Brandenburg), which is characterised by a whole network of ditches and canals, the regulations NW6xx for the application of plant protection products have restricted the regionally vital vegetable-growing considerably due to untreated side strips alongside waterbodies. In order to make the use of plant protection products possible close to waterbodies considering the protection of aquatic communities, rules of exception have been made, introduced, and referred to as “Spreewald Plant Protection Project”. The article describes fundamentals and decisions to define exceptions and accompanying measures and explains the contents of the decree on the “Spreewald Plant Protection Project” put into force in 2004. The experiences within the project are reported about

    Bausteine für einen sektorenübergreifenden institutionellen Ordnungsrahmen für die Digitale Wirtschaft

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    Digitalisierung und Vernetzung der Wirtschaft verfügen über immense gesamtwirtschaftliche Wachstumspotenziale. Sie sind gleichwohl keine Selbstläufer. Ihnen sind erhebliche externe Effekte immanent, die dazu führen, dass der individuelle Nutzen von Digitalisierung und Vernetzung oftmals hinter den entsprechenden individuellen Kosten zurückbleibt. Auch wenn Wettbewerb der zentrale Treiber einer erfolgreichen Digitalisierung und Vernetzung der Wirtschaft ist, kann daher eine staatliche Begleitung einen essentiellen Beitrag dazu leisten, die gesamtwirtschaftlichen Wachstumspotenziale möglichst umfassend zu realisieren. Digitalisierung und Vernetzung der Wirtschaft verlangen insofern nicht nur nach einer Überprüfung des materiellen Ordnungsrahmens, sondern schaffen Herausforderungen gerade auch für den institutionellen Ordnungsrahmen. Die bestehenden Institutionen, insbesondere die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben bei der Digitalisierung und Vernetzung der Wirtschaft wichtige Funktionen. Eine erfolgreiche staatliche Begleitung bringt aber auch eine Reihe neuer Aufgaben mit sich, die die Errichtung einer neuen Institution – einer Digitalagentur – rechtfertigen
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