14 research outputs found

    Konvergenz und regulatorische Folgen. Gutachten im Auftrag der Rundfunkkommission der Länder

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    Zunehmende technische Konvergenz stellt die Medienregulierung ebenso vor neue Herausforderungen wie die Konvergenz bisher getrennter Medienbranchen. Grundsätzlich geht das Medienrecht noch von einer begriffsbasierten Regulierung anhand technischer Unterscheidungsmerkmale aus. Diese technischen Kriterien verschwimmen mit zunehmender Konvergenz und stellen immer weniger taugliche Anknüpfungspunkte für eine moderne Medienregulierung dar. Im Gutachten für die Rundfunkkommission der Länder werden diese Regelungsbereiche analysiert und auf ihr Optimierungspotenzial hin untersucht. Basis der Problemanalyse ist die Auswertung von Entscheidungen von Gerichten und Behörden, wissenschaftliche Analysen und Informationen aus den betroffenen Branchen. Das Gutachten soll damit auch als Vorbereitung der Bund-Länder-Gespräche zur Abstimmung ihrer jeweils einschlägigen gesetzlichen Regelungen dienen

    Netzneutralität als grundrechtliche Gewährleistungspflicht

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    Die grundgesetzliche Kommunikationsverfassung liefe ohne hinreichenden Schutz vor Diskriminierungen bei Datenübermittlungen ins Leere. Die Gewährleistung eines diskriminie-rungsfreien Transports von Daten und Zugangs zu Daten ist allen kommunikationsrelevanten Grundrechten immanent und als eine Bedingung dieser Grundrechte zu begreifen, ohne die die private und öffentliche Meinungsbildung unmöglich würde. Könnte der Bürger vom In-formationsfluss abgeschnitten und ausgeschlossen werden, wäre eine freie Verbreitung von Informationen und Meinungen auf Grundlage der Kommunikationsfreiheiten aus Art. 5 Abs. 1 GG nicht denkbar. Diesen Zwecken dient die Netzneutralität, wenn sie als verfassungsrechtlich begründete Verhaltensregel im Internet die diskriminierungsfreie Übermittlung von Daten im Internet sichert. Sie stellt einen Grundsatz der grundgesetzlichen Kommunikationsverfassung dar. Sie entspringt der verfassungsrechtlich zu gewährleistenden Kommunikationsordnung, ist dabei aber keine Voraussetzung eines bestimmten Grundrechts, sondern der kommunikationsrele-vanten Grundrechte insgesamt. Jedes der kommunikationsrelevanten Grundrechte erfordert bereits die Übermittlung von Kommunikationsinhalten, da ohne sie die Gewährleistung einer funktionierenden Kommunikationsverfassung keinen Bestand hätte. Deshalb ist sie als Kern des zu gewährleistenden Schutzbereichs eines jeden kommunikationsrelevanten Grundrechts zu begreifen. Die Netzneutralität entspringt den Kommunikationsfreiheiten in ihrem „Wir-kungsverbund“. Die vorliegende Arbeit zeigt, dass die diskriminierungsfreie Datenübermittlung im Inter-net das Objekt einer staatlichen Schutzpflicht des neutralen Netzes darstellt und dem Staat Handlungspflichten aufgibt. Ihr Umfang bestimmt sich nach dem Untermaßverbot: die Netz-neutralität ist einfachgesetzlich so auszugestalten, dass die Grundrechte der Zugangsanbieter in ihrem Mindestgehalt zur Wirksamkeit gelangen

    Der Bildungsauftrag öffentlich-rechtlicher Medien. Eine Studie im Auftrag des Public-Value-Kompetenzzentrums des ORF

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    In der intensiven Debatte über den künftigen Auftrag öffentlich-rechtlicher Medien spielt der Bildungsauftrag erstaunlicherweise fast keine Rolle. Die Studie beginnt mit einem kurzen Überblick über die Definitionen des Bildungsauftrags öffentlich-rechtlicher Medien in Großbritannien, Deutschland und Österreich mit dem Ziel, in dem wenig konturierten Feld zumindest Parameter eines öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrages zu identifizieren. Nach der Darstellung des regulatorischen und programmlichen Ist-Zustands wird im nächsten Schritt auf die Debatte über die Weiterentwicklung des Auftrags im digitalen Zeitalter fokussiert. Der digitale Medienwandel stellt Grundkategorien des Rundfunksystems in Frage („Rundfunk“, linear vs. non-linear usw.) und fordert Redaktionen mit neuen Aufgaben (cross-mediale Multi-Plattform-Verbreitung, Moderation von Kommentaren usw.). Die digitale Medienumwelt bringt neue Herausforderungen hervor: algorithmisch verstärkte Echokammern oder Filterblasen, sozialen Bots, psychographisches Targeting, Künstliche Intelligenz ebenso wie die Reaktionen von Informationsvermeidern oder umgekehrt Sozialvermeidern wie Otaku und Hikikomori. Die Umwelt, in die die Öffentlich-Rechtlichen sich begeben müssen, ist somit turbulent. Zugleich erfolgt dieser Schritt in einer Zeit, die von „Autoritätsverlust der Medien“ (Wolf 2015), einer Erosion der politischen Kultur und des politischen Wissens, einer „Postfaktizität“, in der gefühlte Wahrheiten wichtiger sind als Tatsachen, und einer Empörungsbewirtschaftung durch populistische Strömungen gekennzeichnet ist. In dieser Krise der Öffentlichkeit halten sich nach allen empirischen Erkenntnissen öffentlich-rechtliche Medien (ÖRM) als „Vertrauensanker“, Leitmedien und Rückgrat der europäischen Qualitätsmedienproduktion wacker. Zugleich werden sie aus verschiedenen Richtungen in ihrer öffentlichen Finanzierung bis hin zu ihrer grundsätzlichen Daseinsberechtigung in Frage gestellt. Dass in dieser Lage dem Bildungsauftrag neben Information, Beratung und Kultur eine überragende Rolle zukommt, scheint offenkundig. Doch wie können Bildungsziele mediumsadäquat im interaktiven und plattformorientierten Internet verwirklicht werden? Welche Problem- und Gefährdungslagen werden von den verschiedenen Akteuren genannt und welche Vorschläge für den Bildungsauftrag im digitalen Zeitalter werden formuliert? Wie können insbesondere Bildungsinhalte breit zugänglich gemacht und vorgehalten sowie für die gesellschaftliche Weiternutzung bereitgestellt werden? Welche rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sind zur Erfüllung eines mediumsadäquaten Bildungsauftrages notwendig? Besonderes Augenmerk gilt den für die zentralen Fragen avanciertesten Projekten des öffentlichen Rundfunks in Europa, darunter den Plattformplänen der BBC und dem ausschließlich im Internet verbreiteten Angebot für 14- bis 29-Jährige namens „Funk.net“ von ARD und ZDF. Beide haben bereits in ihrer Planung und rundfunkrechtlichen Konzipierung Fragen über die weitere Ausgestaltung des öffentlichen Medienauftrags aufgeworfen und werden nach ihrem Start von vielen Beobachtern als Pfadbahner gesehen in eine Richtung, in die öffentlich-rechtliche Angebote sich generell öffnen müssen

    Öffentlich-Rechtliche Medien

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    ÖFFENTLICH-RECHTLICHE MEDIEN Öffentlich-Rechtliche Medien / Grassmuck, Volker (CC BY-NC-ND) ( -

    Kommunikationspolitik für die digitale Gesellschaft

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    Die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft stellt die nationale und internationale Kommunikationspolitik und Medienregulierung vor eine Fülle neuer Herausforderungen: Themen wie Internetkriminalität, Daten- und Jugendschutz oder Urheber- und Leistungsschutzrecht stehen insbesondere in Europa und den USA weit oben auf der politischen und medialen Agenda. In diesem Sammelband werden die bisherigen und aktuellen Entwicklungen in diesem Politikfeld mit empirischen und theoretischen Analysen konfrontiert und der netzpolitische Diskurs so um kommunikations- und politikwissenschaftliche Perspektiven ergänzt. Im Fokus der elf Beiträge stehen dabei ganz grundsätzliche Herausforderungen der Digitalisierung für die Kommunikationspolitik, die von der Politik aus der Digitalisierung gezogenen kommunikationspolitischen Konsequenzen sowie der gesellschaftliche Diskurs über die politischen Antworten auf den digitalen Medienwandel

    Neutralität, Transparenz und Kompetenz: rechtliche Ansatzpunkte für eine Neuregulierung des Suchmaschinenmarktes

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    Die Frage nach den gesellschaftlichen Implikationen der Google-Dienste steht schon länger auf der wissenschaftlichen Agenda. Auch die Rechtswissenschaft hat sich dieser Frage in der Vergangenheit bereits angenommen: Ansatz waren dabei häufig Fragen des Datenschutzes und des Rechts der Nutzer auf informationelle Selbstbestimmung. Eine Evaluierung der Relevanz des Suchmaschinendienstes als ein zentrales Funktionselement im Internet für die öffentliche Meinungsbildung steht allerdings noch aus. Dieser Frage versucht sich der Aufsatz unter Rückgriff auf neue Forschungsergebnisse aus der Kommunikationswissenschaft rechtswissenschaftlich zu nähern. Danach ist die Suchmaschine wegen ihrer Relevanz für die Meinungsvielfaltssicherung in eine gesellschaftliche Verantwortung hineingewachsen, deren Erfüllung der Gesetzgeber aufgrund seiner Gewährleistungsverantwortung absichern muss. Hierfür werden erste Regulierungsansätze vorgeschlagen, an denen sich eine Neuregulierung orientieren könnte.Scientific research on the societal implications of Google’s manifold set of services has a long-standing tradition. Legal scholars have so far mainly focused on data protection, privacy and the "right to informational self-determination". Search engines’ role in opinion formation, however, has rarely if ever been the subject of a rigorous analysis. This article draws on recent research from mass communication research in order to provide a first assessment of the necessity and possible approaches to search engine regulation from the perspective of media law and plurality

    Staat und Verfassung in der Digitalen Konstellation

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    Die Digitalisierung verändert die Gesellschaft, aber auch den Staat und die Verfassung. In acht Kapiteln fängt Ingolf Pernice die für ihn wesentlichen Aspekte ein, die diesen Wandel prägen. Die Essays aus den Jahren 2013 bis 2020 widmen sich dem Strukturwandel von Öffentlichkeit und Politik, der Änderung des Verhältnisses von Staat und Bürger durch die Öffnung der Staatlichkeit und der neuen Rolle von Staat und Verfassung in der globalen Gesellschaft. Hintergrund ist die Entstehung einer "Verfassung des Internets" als Ergebnis der Entwicklung des "Völkerrechts des Netzes". Digitale Instrumente könnten dazu beitragen, demokratische Normsetzung auf der globalen Ebene zu ermöglichen. Der abschließende Versuch einer Rekonstruktion des Staates in der "digitalen Konstellation" mündet in Überlegungen, wie die Selbstbestimmung der Menschen auch als global citizens organisiert werden kann

    Staatlicher Schutz vor Meinungsrobotern: (verfassungs-)rechtliche Überlegungen zu einer staatlichen Schutzpflicht vor Einflüssen von Meinungsrobotern auf die politische Willensbildung in sozialen Netzwerken

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    Seit langem wird über die staatliche (Regulierungs-)Verantwortung u.a. hinsichtlich sozialer Netzwerkalgorithmen diskutiert. Doch was, wenn die Netzwerke zur politischen Agitation durch Dritte ausgenutzt werden, indem zahlreiche (teil-)automatisierte Nutzeraccounts die Informationsdiffusion und Kommunikation zu beeinflussen versuchen? Ist dann auch hier der Staat als Garant der politischen Willensbildung gefordert? Das Werk versucht diese vor allem verfassungsrechtlich geprägte Frage unter Berücksichtigung sozialpsychologischer und kommunikationswissenschaftlicher Grundlagen und mit Hilfe grundrechtlicher Schutzpflichten zu beantworten. Es leitet aus den kommunikationsgrundrechtlichen Schutzgütern eine entsprechende abstrakte Verantwortung her und überprüft, ob der Staat – insbesondere mit dem Medienstaatsvertrag – dieser Verantwortung in (verfassungsrechtlich) überzeugender Weise nachkommt

    Politische Partizipation durch Soziale Medien

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    Direkte von Angesicht zu Angesicht oder in indirekter institutionalisierter Form ablaufende Kommunikation spielt eine wichtige Rolle in einer lebendigen Demokratie. Jedes neue Medium besitzt verändernde Wirkung hinsichtlich der Kommunikationsprozesse, sowie auf die Selbstwahrnehmung der interagierenden Menschen. Der nicht unumstrittene, synonym zum Begriff der Sozialen Medien verwendete Terminus Technicus Web 2.0 umfasst nicht nur die sukzessiven, Schritt für Schritt stattgefundenen Veränderungen im Internet, sondern auch die externen Begleiterscheinungen dieses Technik- Fortschritts in einer sich verändernden Umwelt. Aufgezeigt wird, sowohl das Konzept der Agenda-Setting-Funktion der Massenmedien, dass sich mit der Fragestellung einer wechselseitigen Beeinflussung von Medien- und Public-Agenda auseinandersetzt, als auch: „ob es durch Soziale Medien eine Erweiterung oder einen Bedeutungsverlust erleidet? Hier sind die positiven, negativen Aspekte der Nutzung sozialer Medien für das politische Geschehen und ob eine Demokratisierung der Demokratie erfolgt oder mehr Proteste entstehen, von Interesse. Zur Überprüfung des theoretischen Teils wurden einerseits anhand eines standardisierten Fragebogens an politische AkteurInnen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene sowie Vertreter von NGO’s die Auswirkungen der Nutzung sozialer Medien beleuchtet, sowie anhand der Fremden- und Asylpolitik die theoretischen Konzepte untersucht.Direct face to face communication, as well as communication taking place indirectly in institutionalized form, plays an important role in an active democracy. Any new medium has an impact on the communication process as such as well as on the self-awareness of the interacting people. The not uncontentious technical term Web 2.0, used synonymously to the notion of social media, embraces not only the successive changes the Internet has undergone step by step, but also the external concomitants of this technical progress in a a changing environment. Both, the concept of the agenda-setting function of mass media, which deals with the question of reciprocal influence of media and public agenda, as well as the question if this becomes more or less important thanks to social media, will be discussed. In this context, the positive and negative aspects of the use of social media are of particular interest, notably if their use will lead to a democratization of democracy or to more protests. In order to verify the theoretical part, the effects of the use of social media were examined,on the basis of a standardized catalogue of questions sent to political actors at regional, national, and international level as well as to representatives of NGOs, and an analysis was undertaken with a special focus on immigration- and asylum policy
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