130 research outputs found

    "Halt, Europol!" : Probleme der europäischen Polizeikooperation für parlamentarische Kontrolle und Grundrechtsschutz

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    as zusammenwachsende Europa und die Öffnung der Binnengrenzen bringen Touristen und Geschäftsleuten eine Reihe von Erleichterungen. Allerdings profitieren auch Organisierte Kriminalität und transnationaler Terrorismus von dem Verzicht auf Grenzkontrollen zwischen den EU-Staaten. Zur Erhöhung der inneren Sicherheit in einem Europa der offenen Grenzen wurde das Europäische Polizeiamt (Europol) ins Leben gerufen. Zwar hat es keine exekutiven Befugnisse wie die Ausstellung von Haftbefehlen oder Hausdurchsuchungen, denn dies soll weiterhin Aufgabe der nationalen Polizeikräfte sein. Doch Europol sammelt und analysiert Daten zu Straftätern, Verdächtigen, Tatzeugen und Kontaktpersonen im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität. Damit trägt Europol zu effektiveren Strafverfolgung in den Mitgliedsstaaten bei. Gleichzeitig stellt die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten bereits einen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung dar. Für die nationalen Parlamente wird die Kontrolle der Polizei durch die Europäisierung der Polizeiarbeit erschwert. Zugleich fehlen dem Europäischen Parlament die Kompetenzen, das Kontrolldefizit der nationalen Parlamente auszugleichen. Somit findet die europäische Polizeikooperation weitgehend ohne parlamentarische Beteiligung statt. Eine ähnliche Lücke tut sich im Bereich der gerichtlichen Kontrolle auf. Die Zuständigkeiten der nationalen Gerichte sind eingeschränkt, ohne dass der Europäische Gerichtshof für den Schutz der Grundrechte verantwortlich gemacht worden ist. Der Entwurf für einen europäischen Verfassungsvertrag, der 2002/2003 ausgehandelt wurde, gibt sowohl dem Europäischen Parlament als auch dem Europäischen Gerichtshof dringend benötigte Befugnisse, um die Kontrolle der Kontrolleure zu verbessern. Allerdings droht die Ratifizierung an ganz anderen Streitpunkten – vor allem in Großbritannien – zu scheitern. Für diesen Fall empfiehlt Wolfgang Wagner, die unstrittigen Reformen im Bereich der Polizeikooperation zügig in europäisches Recht umzusetzen

    Legitimität, Sicherheit, Autonomie: Eine philosophische Analyse der EU-Sicherheitspolitik im Kontext der Digitalisierung

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    Das Buch ergründet die aktuelle dynamische und folgenreiche Entwicklung der europäischen Sicherheitspolitik. Dabei liefert es einen wichtigen und originellen Beitrag sowohl für die Praktische Philosophie als auch für die Bereiche der Security- und European Studies. Durch konkrete Analysen und die Herausarbeitung möglicher Lösungsansätze, verwirklicht das Buch einen philosophischen Ansatz, der in der Realität verankert ist und gleichzeitig auf Theorie und Normativität besteht. Im Fokus stehen die Charakteristika von neuen Sicherheitstechnologien und -verständnissen sowie deren Einfluss auf die "kopernikanische Wende" der Neuzeit, mit der das Individuum und der Schutz seiner Grundrechte ins Zentrum der politischen Legitimation gerückt sind.This book examines the current dynamic and momentous development of European security policy. In doing so, it provides an important and original contribution to both practical philosophy and to the fields of security studies and European studies. Using concrete analyses and by offering possible solutions to certain problems, the book develops an approach that is embedded in reality and which, at the same time, insists on theory and normativity. It focuses on the characteristics of new security technologies and ways in which security is understood as well as their influence on the 'Copernican Revolution' of the modern age, through which individuals and the protection of their fundamental rights have become the focus of political legitimation

    Europäisches Polizeirecht nach Lissabon: Eine Bestandsaufnahme

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    Technik als Politik.: Zur Transformation gegenwärtiger Grenzregimes der EU

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    The article focuses from a micro-political perspective on the fundamental change taking place within contemporary border regimes. It asks for the political dimensions of the technological upgrading of surveillance and control of the border. It will be demonstrated that the modes of producing security are in no way of homogeneous political nature. Firstly, there is a kind of military-style politics of radical exclusion and walling-off at work, which can be observed in the technology and the aligned institutional and tactical aspects of the SIVE-project. Secondly, border protection, e. g., on airports or at the Eurotunnel operates with step-by-step procedures and a machine-like mode of producing suspicion, seeming to produce a high degree of democratic and liberal legitimacy. Thirdly, with the combination of biometric identification and data bank management the mode of producing security tends to result in authoritarian surveillance and control. However, this in no way is the permanent operational mode of surveillance and control, but it is one control-level within a flexible regime, able to turn rapidly from liberal to authoritarian modes of political regulation

    Polizeiliche Kooperation in der Europäischen Union

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    Die Arbeit beschäftigt sich mit der polizeilichen Kooperation und bestehender Kooperationsstrukturen in Europa mit besonderer Berücksichtigung auf die Auswirkungen des europäischen Polizeiamts Europol auf die Polizeiarbeit in Österreich. Anhand integrationstheoretischer Ansätze werden die Entwicklungsphasen von den Anfängen polizeilicher Kooperation bis hin zur Einrichtung des europäischen Polizeiamts „Europol“ erklärt. Angesichts des hohen Grades an grenzüberschreitender Mobilität, die es kriminellen Organisationen erheblich erleichtert, sich über die Länder hinweg zu vernetzen, gilt es gezielte, kompensatorische Maßnahmen zu treffen, um einer Ausdehnung krimineller Strukturen präventiv entgegen zu wirken. Eine verstärkte polizeiliche Kooperation in quantitativer und qualitativer Hinsicht wurde notwendig, um die Anforderungen eines sicheren Europas zu gewährleisten. Die Umsetzung des grundlegenden Ziels der Europäischen Union –der Gewährleistung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – wird durch das Beharren auf nationalstaatliche Vorbehalte der Mitgliedstaaten im Bereich des sensiblen Politikfelds der inneren Sicherheit erheblich erschwert. Nicht zuletzt durch die Terroranschläge in den USA kann eine in den letzten Jahren deutlich zunehmende Vergemeinschaftung im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen wahrgenommen werden, die weitreichende Konsequenzen auf die teilnehmenden Akteure der europäischen Sicherheitspolitik hat. Die fortschreitende europäische Integration, die sich einmal mehr durch den Vertrag von Lissabon verdeutlicht, trägt dazu bei, dass bisher intergouvernementale Grundsätze der polizeilichen Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten mehr und mehr gemeinschaftsrechtliche Züge annehmen. Die Einrichtung eines europäischen Polizeiamts ist die logische Konsequenz der Notwendigkeit polizeilicher Kooperation zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität in Europa, da nationalstaatliche Ressourcen und Kapazitäten dafür nicht ausreichend und effektiv genug sind. In den letzten Jahren hat Europol durch die schrittweise Ausweitung seines Kompetenzbereichs mehr und mehr an Bedeutung erlangt. Insbesondere der Vertrag von Lissabon sieht erhebliche Neuerungen vor. Mit der Überführung der ehemals dritten Säule der EU auf die Gemeinschaftsebene erhält die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen einen supranationalen Charakter. Europol ist von nun an eine EU-Agentur und erhält bedeutend mehr Möglichkeiten im operativen Bereich. Mit der Schaffung einer polizeilichen Zentralstelle, die als Informationsdienstleister fungiert, hat die polizeiliche Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, vor allem durch einen verbesserten und erleichterten Informationsaustausch, an Qualität gewonnen. Europol kann durch seine analytischen Fähigkeiten und die Bereitstellung von Informationen für die Mitgliedstaaten, einen erheblichen Beitrag für die Abwicklung polizeilicher Kooperation leisten. Im globalen Kontext betrachtet, hat sich das Polizeiamt neben der routinierten, internationalen Polizeiorganisation Interpol noch nicht durchsetzen können. Österreich hat die Möglichkeit, die „tools“ von Europol für die Bekämpfung länder- bzw. grenzüberschreitender Kriminalität zu nutzen. Die klassische, innerstaatliche Polizeiarbeit bleibt unberührt und findet weiterhin auf lokaler Ebene statt.This thesis deals with police co-operation and existing co-operation structures in Europe. Giving particular attention to the impact of the European police office Europol to police work in Austria. In an integration-theoretical approach the development from the beginnings of police co-operation to the establishment of the European Police Office - Europol will be explained. Reflecting the high degree of cross-border mobility, it has been shown that it is significantly easier for criminal organizations to link up across countries. Therefore the necessity to take specific, preventative compensatory measures against an expansion of criminal structures arise. Strengthened police co-operation in quantitative and qualitative terms, became necessary in order to ensure the requirements of a secure Europe. The implementation of the basic objective of the European Union - to ensure an area of freedom, security and justice - is severely hampered by the insistence of national reservations concerning the management of the sensitive political area of internal security. Not only because of the terrorist attacks in the United States in recent years, a significant growth in cross-border authority for police and judicial co-operation in criminal matters are perceived. Thus bringing far-reaching consequences for the participating players in European security policy. The progress in European integration, demonstrated by the Treaty of Lisbon, is helping to gain acceptance of intergovernmental principles of police cooperation between Member States as common law. In this thesis, developments and trends of police cooperation will be analyzed in reference to Austrian police work

    Die polizeiliche europäische Zusammenarbeit nach dem Vertrag von Lissabon

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    Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Entwicklung und der Etablierung der polizeilichen Kooperation auf Europäischer Ebene und deren Auswirkungen auf die österreichische Polizeiarbeit. Der besondere Blick gilt hierbei dem Europäischen Polizeiamt Europol und dem Lissabonner Vertrag, der diverse Änderungen für die europäische polizeiliche Kooperation gebracht hat. Unter Berücksichtigung von ausgewählten Integrationstheorien werden die Anfänge und die Entwicklung der polizeilichen Kooperation, sowie die Etablierung des Europäischen Polizeiamtes erläutert. Der sensible Politikbereich der inneren Sicherheit wurde vor dem Vertrag von Lissabon weitestgehend von den Mitgliedsstaaten dominiert. Seit der Implementierung des Vertrages von Lissabon wurde der Bereich nun vollkommen vergemeinschaftet und die Säulenstruktur der Europäischen Union aufgelöst. Daher ist die Einrichtung eines Europäischen Polizeiamtes notwendig geworden. Die mitgliedsstaatlichen Behörden und Ressourcen sind nicht mehr ausreichend um die grenzüberschreitende Kriminalität ausreichend und effektiv zu bekämpfen. Man benötigt eine Kooperation auf Europäischer Ebene, mit Einbeziehung der Mitgliedsstaaten um dieser entgegenwirken zu können. Durch den Vertrag von Lissabon ergeben sich auch für Europol Änderungen. Die Schaffung einer europäischen polizeilichen Zentralstelle hat die Kooperation auf europäischer Ebene hinsichtlich der polizeilichen Zusammenarbeit erleichtert. Europol dient als Informationszentrale und somit wird der Datenaustausch erheblich erleichtert. Die Mitgliedsstaaten können durch die Bereitstellung der Daten von Europol schneller agieren und operativ tätig werden. Auch Österreich hat die Möglichkeit die Informationen und Mittel von Europol zur Prävention und Bekämpfung von Kriminalität zu nutzen. Es muss jedoch gesagt werden, dass die innerstaatliche Polizeiarbeit durch diese Zusammenarbeit nicht negativ tangiert wird. Die nationale Polizeiarbeit findet immer noch auf lokaler Ebene statt.This paper is about police co-operation and existing police co-operation on the European level. The attention lies on the European Police Office Europol and the impact of this institution on the work of the police in Austria. Under the attention of the integration-theoretical approach the development and the improvement of police-co-operation from the beginnings till the establishment of the European Police Office Europol and the implementation of the Lisbon Treaty and his influence when regarding the police co-operation will be explained. For the political area of internal security, there has been a domination of the member states when regarding the politics. Since the implementation of the Lisbon Treaty the political area of internal security has been communitarised. Therefore it was a necessity to establish a European Police Office. Also the national public authorities weren’t efficient enough to counter the cross border criminality. Europol is an effective institution and offers the member states data information so that they can interfere easier and quicker. Also Austria has the opportunity to benefit from the tools of Europol. The police co-operation on the European level in reference to Austrian police work will also be analysed

    Die Rolle von Migrationsbehörden im Umgang mit Drittstaatsangehörigen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen

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    Die Studie des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN) thematisiert die Rolle von Migrationsbehörden (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, sowie Ausländerbehörden) bei der Prävention, Identifikation und Nachverfolgung von Drittstaatsangehörigen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland darstellen. In den letzten Jahren fokussierte die sicherheitspolitische Debatte in der Europäischen Union (EU) sowie in Deutschland insbesondere auf Maßnahmen gegen islamistische Radikalisierung, gewaltbereiten Extremismus und sogenannte Gefährderinnen bzw. Gefährder. Neben den EU-Staatsangehörigen wurden auch Drittstaatsangehörige in den Blick genommen. Hier wurden Maßnahmen getroffen, die aufenthaltsrechtliche Konsequenzen beinhalten und von den Migrationsbehörden umgesetzt werden. Die vorliegende EMN-Studie (Working Paper 86) beschreibt die Zuständigkeiten und Kompetenzen der Migrationsbehörden und geht auf die Verfahrensabläufe und Herausforderungen beim Umgang mit Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, ein.The study of the European Migration Network (EMN) discusses the role of migration authorities (Federal Office for Migration and Refugees as well as the foreigners authorities) with regard to prevention, identification and follow-up of third-country nationals who constitute a threat to public security in Germany. In the past few years the security debate in the European Union (EU) as well as Germany shifted its focus to measures to counter Islamist radicalisation, violent extremism and so-called potential offenders amongst EU citizens and third-country nationals. In Germany, several measures, including consequences for the right of residence, that fall within the remit of the migration authorities were introduced. The EMN study (Working Paper 86) describes the responsibilities and competences of the migration authorities as well as the procedures and challenges regarding the handling of persons who constitute a threat to public security

    'Halt, Europol!': Probleme der europäischen Polizeikooperation für parlamentarische Kontrolle und Grundrechtsschutz

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    'Das zusammenwachsende Europa und die Öffnung der Binnengrenzen bringen Touristen und Geschäftsleuten eine Reihe von Erleichterungen. Allerdings profitieren auch Organisierte Kriminalität und transnationaler Terrorismus von dem Verzicht auf Grenzkontrollen zwischen den EU-Staaten. Zur Erhöhung der inneren Sicherheit in einem Europa der offenen Grenzen wurde das Europäische Polizeiamt (Europol) ins Leben gerufen. Zwar hat es keine exekutiven Befugnisse wie die Ausstellung von Haftbefehlen oder Hausdurchsuchungen, denn dies soll weiterhin Aufgabe der nationalen Polizeikräfte sein. Doch Europol sammelt und analysiert Daten zu Straftätern, Verdächtigen, Tatzeugen und Kontaktpersonen im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität. Damit trägt Europol zu effektiveren Strafverfolgung in den Mitgliedsstaaten bei. Gleichzeitig stellt die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten bereits einen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung dar. Für die nationalen Parlamente wird die Kontrolle der Polizei durch die Europäisierung der Polizeiarbeit erschwert. Zugleich fehlen dem Europäischen Parlament die Kompetenzen, das Kontrolldefizit der nationalen Parlamente auszugleichen. Somit findet die europäische Polizeikooperation weitgehend ohne parlamentarische Beteiligung statt. Eine ähnliche Lücke tut sich im Bereich der gerichtlichen Kontrolle auf. Die Zuständigkeiten der nationalen Gerichte sind eingeschränkt, ohne dass der Europäische Gerichtshof für den Schutz der Grundrechte verantwortlich gemacht worden ist. Der Entwurf für einen europäischen Verfassungsvertrag, der 2002/2003 ausgehandelt wurde, gibt sowohl dem Europäischen Parlament als auch dem Europäischen Gerichtshof dringend benötigte Befugnisse, um die Kontrolle der Kontrolleure zu verbessern. Allerdings droht die Ratifizierung an ganz anderen Streitpunkten - vor allem in Großbritannien - zu scheitern. Für diesen Fall empfiehlt Wolfgang Wagner, die unstrittigen Reformen im Bereich der Polizeikooperation zügig in europäisches Recht umzusetzen.' (Autorenreferat

    Europäische Union und USA – Sicherheit vor Terrorismus und Grundrechte im Konflikt Visumfreies Reisen gegen Datenschutz? Nationale Alleingänge und Grundfragen der Auswärtigen Gewalt der Europäischen Union

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    Gegenstand der EU-und EG-rechtlichen Untersuchung ist die Verteilung der Zuständigkeiten in der Europäischen Union zwischen den EU-Mitgliedstaaten einerseits und der Europäischen Union sowie der Europäischen Gemeinschaft andererseits für den Abschluss von Abkommen mit den USA über visumfreies Reisen von EU-Bürgern in die USA . Anlaß ist ein Streit zwischen der Kommission und Regierungen der seit 2004 neuen EU-Mitgliedstaaten, die jeweils die Kompetenz für die Europäische Gemeinschaft bzw. für die Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen Der Verfasser führt den Nachweis, dass die Europäische Union und die Europäische Gemeinschaft zum Abschluss eines solchen Abkommens befugt sind, dessen Aushandeln die Kommission dem Rat am 11.März 2008 empfahl, weil sie der Auffassung ist, dass inzwischen von Regierungen der seit 2004 neuen Mitgliedstaaten unternommene Alleingänge zu bilateralen Einzelabkommen das Gemeinschaftsrecht verletzen.. Er analysiert den EU-und den EG-Vertrag –jeweils nach den Verhandlungsgegenständen eines Visaabkommens- Visumfreiheit gegen Zusagen, die die Weitergabe von personenenbezogenen Daten an US-Sicherheitsbehörden und gemeinschaftsrechtlich geregelte Dateninformationssysteme der Kontrolle des Personenreiseverkehrs an den EU-Außengrenzen, sowie Reziprozitätsregelungen des EG-Vertrages über Visaangelegenheiten mit Drittstaaten und das im EU-Vertrag verankerte Grundrecht der informellen Selbstbestimmmung betreffen- und bejaht die Zuständigkeit der EU und EG auf der Grundlage ausdrücklicher Ermächtigungsgrundlagen in den Verträgen und stillschweigender Ermächtigungsgrundlagen. Die stillschweigenden vertraglichen Ermächtigungen bejaht er, indem er die Grundsätze heranzieht, die er seinerzeit ( 1980) in seiner Bonner Dissertation über die Auswärtige Gewalt der Gemeinschaft in einer rechtsdogmatischen Grundlegung der These des Europäischen Gerichtshofes entwickelt hatte: der Parallelität der Innen-und Außenkompetenz für die Fälle der durch Sekundärrechtsetzung bereits verwirkllchten und auch erst aufgrund eines internationalen Abkommens zu verwirklichenden Kompetenz zur Annahme einer gemeinschaftsinternen Vorschrift . Er führt den gemeinschaftsrechtlichen Nachweis, dass die Grundsätze der stillschweigenden Vertragsschließungskompetenz auch auf die neuen Herausforderungen anwendbar sind, vor denen die Auswärtige Gewalt der Europäischen Union heute steht: in einer mit dem Wegfall der Grenzkontrollen an den Flughäfen nun auch für neun der seit 2004 neuen EU-Mitgliedstaaten am 30.März 2008 begonnenen neuen Phase der „grenzenlosen Freiheit „ im Reise-und Flugverkehr innerhalb der Europäischen Union und außerhalb, vor allem von Bedeutung im transatlantischen Flugverkehr mit der Möglichkeit der erleichterten, visumfreien Einreise in die USA unter bestimmten, neuen verschärften Bedingungen. Auch im ebenfalls seit 30.März mit Inkrafttreten des Open-Skies-Abkommens zwischen der EU und den USA grenzenlosen Transatlantikflugverkehr gilt: Der Reisefreiheit im Innern stehen strenge Kontrollen an den Außengrenzen der EU und eine engere Sicherheitszusammenarbeit der nationalen Behörden sowie eine engere Sicherheitszusammenarbeit auch im Transatlantikflugverkehr ( Einsatz von Airmarshals, Weitergabe von Personendaten an US-Sicherheitsbehörden ) gegenüber
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