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    "Halt, Europol!" : Probleme der europäischen Polizeikooperation für parlamentarische Kontrolle und Grundrechtsschutz

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    as zusammenwachsende Europa und die Öffnung der Binnengrenzen bringen Touristen und Geschäftsleuten eine Reihe von Erleichterungen. Allerdings profitieren auch Organisierte Kriminalität und transnationaler Terrorismus von dem Verzicht auf Grenzkontrollen zwischen den EU-Staaten. Zur Erhöhung der inneren Sicherheit in einem Europa der offenen Grenzen wurde das Europäische Polizeiamt (Europol) ins Leben gerufen. Zwar hat es keine exekutiven Befugnisse wie die Ausstellung von Haftbefehlen oder Hausdurchsuchungen, denn dies soll weiterhin Aufgabe der nationalen Polizeikräfte sein. Doch Europol sammelt und analysiert Daten zu Straftätern, Verdächtigen, Tatzeugen und Kontaktpersonen im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität. Damit trägt Europol zu effektiveren Strafverfolgung in den Mitgliedsstaaten bei. Gleichzeitig stellt die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten bereits einen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung dar. Für die nationalen Parlamente wird die Kontrolle der Polizei durch die Europäisierung der Polizeiarbeit erschwert. Zugleich fehlen dem Europäischen Parlament die Kompetenzen, das Kontrolldefizit der nationalen Parlamente auszugleichen. Somit findet die europäische Polizeikooperation weitgehend ohne parlamentarische Beteiligung statt. Eine ähnliche Lücke tut sich im Bereich der gerichtlichen Kontrolle auf. Die Zuständigkeiten der nationalen Gerichte sind eingeschränkt, ohne dass der Europäische Gerichtshof für den Schutz der Grundrechte verantwortlich gemacht worden ist. Der Entwurf für einen europäischen Verfassungsvertrag, der 2002/2003 ausgehandelt wurde, gibt sowohl dem Europäischen Parlament als auch dem Europäischen Gerichtshof dringend benötigte Befugnisse, um die Kontrolle der Kontrolleure zu verbessern. Allerdings droht die Ratifizierung an ganz anderen Streitpunkten – vor allem in Großbritannien – zu scheitern. Für diesen Fall empfiehlt Wolfgang Wagner, die unstrittigen Reformen im Bereich der Polizeikooperation zügig in europäisches Recht umzusetzen

    'Halt, Europol!': Probleme der europäischen Polizeikooperation für parlamentarische Kontrolle und Grundrechtsschutz

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    'Das zusammenwachsende Europa und die Öffnung der Binnengrenzen bringen Touristen und Geschäftsleuten eine Reihe von Erleichterungen. Allerdings profitieren auch Organisierte Kriminalität und transnationaler Terrorismus von dem Verzicht auf Grenzkontrollen zwischen den EU-Staaten. Zur Erhöhung der inneren Sicherheit in einem Europa der offenen Grenzen wurde das Europäische Polizeiamt (Europol) ins Leben gerufen. Zwar hat es keine exekutiven Befugnisse wie die Ausstellung von Haftbefehlen oder Hausdurchsuchungen, denn dies soll weiterhin Aufgabe der nationalen Polizeikräfte sein. Doch Europol sammelt und analysiert Daten zu Straftätern, Verdächtigen, Tatzeugen und Kontaktpersonen im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität. Damit trägt Europol zu effektiveren Strafverfolgung in den Mitgliedsstaaten bei. Gleichzeitig stellt die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten bereits einen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung dar. Für die nationalen Parlamente wird die Kontrolle der Polizei durch die Europäisierung der Polizeiarbeit erschwert. Zugleich fehlen dem Europäischen Parlament die Kompetenzen, das Kontrolldefizit der nationalen Parlamente auszugleichen. Somit findet die europäische Polizeikooperation weitgehend ohne parlamentarische Beteiligung statt. Eine ähnliche Lücke tut sich im Bereich der gerichtlichen Kontrolle auf. Die Zuständigkeiten der nationalen Gerichte sind eingeschränkt, ohne dass der Europäische Gerichtshof für den Schutz der Grundrechte verantwortlich gemacht worden ist. Der Entwurf für einen europäischen Verfassungsvertrag, der 2002/2003 ausgehandelt wurde, gibt sowohl dem Europäischen Parlament als auch dem Europäischen Gerichtshof dringend benötigte Befugnisse, um die Kontrolle der Kontrolleure zu verbessern. Allerdings droht die Ratifizierung an ganz anderen Streitpunkten - vor allem in Großbritannien - zu scheitern. Für diesen Fall empfiehlt Wolfgang Wagner, die unstrittigen Reformen im Bereich der Polizeikooperation zügig in europäisches Recht umzusetzen.' (Autorenreferat

    Bundesamt fĂĽr Verfassungsschutz - Aufgaben, Befugnisse, Grenzen

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    Die nach Auflösung der politischen und militärischen Blöcke fortbestehende internationale Zusammenarbeit und vor allem die rasante Entwicklung der modernen Kommunikationsmittel schaffen nie gekannte Freiheiten menschlichen Miteinanders. Doch solche Möglichkeiten bergen auch das Risiko ihres Missbrauchs. Der Auftrag des Verfassungsschutzes liegt im Spannungsfeld zwischen dem Anspruch auf größtmögliche Freiheit und dem Sicherungsbedürfnis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, aktuelle Gefahren durch den politischen Extremismus und deren Entwicklungspotenziale einzuschätzen und so zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beizutragen. Klar ist dabei aber auch: Dies kann von staatlichen Institutionen allein nicht geleistet werden. Entscheidend ist die Grundüberzeugung der Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, aktiv für Demokratie und Menschenwürde einzutreten

    Verfassungsschutzbericht 2001

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    Der jährliche Verfassungsschutzbericht des Bundes dient der Unterrichtung und Aufklärung über verfassungsfeindliche Bestrebungen in Deutschland. Er beruht auf den Erkenntnissen, die das BfV im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags zusammen mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz gewonnen hat. Er kann keinen erschöpfenden Überblick geben, sondern unterrichtet über die wesentlichen Erkenntnisse, analysiert und bewertet maßgebliche Entwicklungen und Zusammenhänge

    Der internationale Schutz der Privatsphäre vor geheimdienstlicher Überwachung

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    This dissertation examines intelligence surveillance of private telecommunications and its compatibility with the international human right to privacy in Art. 17 ICCPR and in Art. 8 ECHR. These articles provide comprehensive protection against the most modern forms of surveillance including bulk interception. Several criteria apply in terms of the foreseeability of the surveillance laws. Telecommunication’s interception should be subject to authorisation and supervision by independent authorities and effective remedies should be available. Moreover, the study analyzes the extent to which the surveilling state and the state of residence violate their human rights obligations in cases of cross-border surveillance. The main question is whether the established definitions of "jurisdiction" are applicable to this extraterritorial scenario. The extraterritorial exercise of jurisdiction can also be based on effective control over specific objects relevant to human rights. According to this approach, telecommunications data are objects relevant to individual’s right to correspondence and data protection

    Epidemiologie der Virushepatitiden A bis E in Deutschland

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    Mit Virushepatitis A bis E werden verschiedene infektiöse Entzündungen des Leberparenchyms bezeichnet, die durch die Hepatitisviren A bis E (HAV, HBV, HCV, HDV und HEV) ausgelöst werden. Zwar ähneln sich die Krankheitsbilder, die Erreger gehören jedoch zu verschiedenen Virusfamilien und unterscheiden sich bezüglich der Pathogenese, der Übertragungswege, des klinischen Verlaufs und der Präventions- und Therapiemöglichkeiten. In Deutschland besteht eine namentliche Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) für den direkten oder indirekten Nachweis und für Verdacht, Erkrankung und Tod. Die Daten werden an das Robert Koch-Institut übermittelt. In diesem Beitrag wird die Epidemiologie der Hepatitiden A bis E anhand publizierter Studien und Meldedaten beschrieben und es werden aktuelle Herausforderungen und Präventionsansätze aufgezeigt. Letztere bestehen insbesondere in der verbesserten Umsetzung bereits bestehender Impfempfehlungen (Hepatitis A und B), dem verbesserten Zugang zu Prävention, Testung und Versorgung, einschließlich Therapie mit antiviralen Medikamenten (Hepatitis B, C und D), und der Erkennung und Verhinderung lebensmittelbedingter Infektionen und Ausbrüche und Verbesserungen auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit (Hepatitis A und E).Viral hepatitis A to E describes various infectious inflammations of the liver parenchyma that are caused by the hepatitis viruses A to E (HAV, HBV, HCV, HDV, and HEV). Although the clinical pictures are similar, the pathogens belong to different virus families and differ in terms of pathogenesis, transmission routes, clinical course, prevention, and therapy options. In Germany, there is mandatory reporting according to the Infection Protection Act (IfSG) for direct or indirect laboratory evidence and for suspicion, illness, and death of viral hepatitis. The data are transmitted to the Robert Koch Institute. In this article, on the basis of published studies and notification data, we describe the epidemiology of hepatitis A to E as well as current challenges and prevention approaches. In particular, the latter contains the improvement of existing vaccination recommendations (hepatitis A and B); improvement of access to prevention, testing, and care including therapy with antiviral drugs (hepatitis B, C, and D) and the detection and prevention of foodborne infections and outbreaks; and improvements in the field of food safety (hepatitis A and E).Peer Reviewe

    Verfassungsschutzbericht 2011

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    Der jährliche Verfassungsschutzbericht des Bundes dient der Unterrichtung und Aufklärung über verfassungsfeindliche Bestrebungen in Deutschland. Er beruht auf den Erkenntnissen, die das BfV im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags zusammen mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz gewonnen hat. Er kann keinen erschöpfenden Überblick geben, sondern unterrichtet über die wesentlichen Erkenntnisse, analysiert und bewertet maßgebliche Entwicklungen und Zusammenhänge

    Umstrittene Partnerschaft: Cybersicherheit, Internet Governance und Datenschutz in der transatlantischen Zusammenarbeit

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    Die Debatte über die Spionagepraktiken der NSA hat zwar deutlich gemacht, dass die USA und Europa unterschiedliche Auffassungen darüber haben, welches die angemessenen Mittel und Wege zur Umsetzung der gemeinsamen Ziele in Cybersicherheit, Internet Governance und Datenschutz sind und wie mit normativen Spannungen umgegangen werden sollte. Doch der Streit darf nicht überbewertet und schon gar nicht als Bedrohung der transatlantischen Partnerschaft interpretiert werden. Die Dissonanzen sollten vielmehr zügig politisch angegangen werden. Beide Seiten müssen sich zudem darüber im Klaren sein, dass die Vorstellung eines freien und offenen Internet sich nur dann wird aufrechterhalten lassen, wenn drei größere Problemfelder gemeinsam bearbeitet werden: erstens die transatlantische Cybersicherheit, insbesondere der Schutz kritischer Infrastruktur, zweitens die Weiterentwicklung der Multistakeholder-Struktur in der Internet Governance und drittens die Ausarbeitung eines Grundsatzabkommens zwischen der EU und den USA, das die Modalitäten des Datenschutzes und der Datennutzung regelt. (Autorenreferat
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