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    27. DV-Treffen der Max-Planck-Institute

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    Retrospektive Untersuchung zu den Auswirkungen der Einführung der Atemalkoholkonzentration als gerichtsverwertbares Beweismittel im Ordnungswidrigkeitenrecht

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    Im Mai 1998 wurde der § 24 Straßenverkehrsgesetz dahingehend geändert, dass der Grenzwert der Blutalkoholkonzentration im Ordnungswidrigkeitenbereich auf 0,5 Promille gesenkt wurde. Gleichzeitig wurde ein Atemalkoholkonzentrationsgrenzwert von 0,25 mg/l eingeführt, und die Atemalkoholmessung wurde als gerichtsverwertbares Beweismittel anerkannt. Die Gesetzesänderung gab Anlass, die zeitnahen Jahrgänge 1997, 1999 und 2003 des Untersuchungsgutes der Blutalkoholuntersuchungsstelle des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bonn (n = 11 784) unter Berücksichtigung in der Literatur häufig diskutierter Probleme zu untersuchen. Neben der Erhebung der epidemiologischen Daten wurden insbesondere ein Einfluss auf das Gesamtprobenaufkommen, die Verteilung der Blutalkoholkonzentrationswerte sowie etwaige Veränderungen im Anteil der Frauen und der Alkoholiker analysiert. Abschließend wurden die Quotienten der unter den Bedingungen der täglichen Polizeipraxis ermittelten BAK und AAK Werte mit den in Laborsituationen gewonnen Umrechnungsfaktoren verglichen. Dabei ergaben sich die folgenden wesentlichen Ergebnisse: Das Blutprobenaufkommen sank von 4 755 Fällen im Jahr 1997 auf 3 658 Fälle im Jahr 1999 und 3 371 Fälle im Jahr 2003. Der Rückgang der Fallzahlen betraf insbesondere Blutproben mit einer Blutalkoholkonzentration zwischen 0,00 und 0,49 Promille. Insofern ist eine kausale Bedeutung der Gesetzesänderung als Mitursache zu vermuten. Der Frauenanteil lag bei 8,9 %. Bei den männlichen Delinquenten dominierte das dritte Dezennium, bei den weiblichen alkoholisierten Verkehrsteilnehmern die Altersklasse der 21- bis 40-jährigen. Knapp 7 % der alkoholisierten Verkehrsteilnehmer wiesen eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille auf und wurden tagsüber verkehrsauffällig. Knapp 8 % der Betroffenen waren bei einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille klinisch unauffällig. Diese Befunde legen die Schlussfolgerung nahe, dass 7 % bis 8 % der alkoholauffälligen Verkehrsteilnehmer Alkoholmissbrauch betreiben bzw. alkoholabhängig sind. Das Verteilungsverhältnis Blutalkoholkonzentration / Atemalkoholkonzentration lag zwischen 0,97 und 3,15 und zeigte einen Mittelwert von 2,13. Dieses Resultat ist mit den Ergebnissen einer 2001 auf Veranlassung der Polizei durchgeführten Studie vereinbar und bewegt sich in dem Rahmen, der als Sachverständigenexpertise der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Verwertbarkeit der Atemalkoholmessung zugrunde gelegt wurde

    Sozialinformatik – empirisch begründete Zuordnungen und Verständnisweisen. Unter besonderer Berücksichtigung einer wissenschaftstheoretischen Verortung der managerialen Sozialinformatik als Protowissenschaft

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    Janatzek U. Sozialinformatik – empirisch begründete Zuordnungen und Verständnisweisen. Unter besonderer Berücksichtigung einer wissenschaftstheoretischen Verortung der managerialen Sozialinformatik als Protowissenschaft. Bielefeld: Universität Bielefeld; 2017.In der hier dargestellten Arbeit werden Verbreitung und Verständnisweisen der Disziplin Sozialinformatik anhand empirischer Daten, die aus dem Vorkommen des Fachs in Lehrveranstaltungen an deutschsprachigen Hochschulen extrahiert wurden, sowie der verfügbaren Fachliteratur untersucht, wobei verschiedene Fragestellungen verfolgt wurden. Dabei kamen sowohl quantitative wie auch qualitative Methoden im Sinne methodenintegrativer Forschung zum Einsatz. Die in der Fachliteratur besonders häufig vorkommende Verständnisweise, deren Vorhandensein sich auch aus der empirischen Untersuchung ergibt, die als 'manageriale Sozialinformatik' bezeichnet werden kann und deren Vertreter explizit den Anspruch erheben, eine wissenschaftliche Disziplin zu vertreten, wurde diesbezüglich in einem zweiten Schritt einer gesonderten Analyse unterworfen und ihre Merkmale mit verschiedenen Wissenschaftskriterien abgeglichen. Précis: Ziel der hier vorgestellten Arbeit war es anfangs zum einen, einen Überblick über den Stellenwert und die fachliche Verknüpfung der Vermittlung von computertechnischen Kenntnissen und sozialinformatischen Inhalten an deutschsprachigen Hochschulen (Deutschland, Österreich, Schweiz) zu geben. Zum anderen sollte das Ziel verfolgt werden, Anforderungen hinsichtlich computertechnischer Kenntnisse anhand konkreter Stellenangebote für Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogen zu ermitteln. Anstoß dazu war die von Janatzek 2006 durchgeführte Studie zum Thema 'Sozialinformatik in der Lehre - Untersuchung konkreter Lehrinhalte und sozialinformatischer Bezüge sowie Aktivitäten an deutschsprachigen Hochschulen', deren Ergebnisse zudem noch einmal überprüft werden sollten, um festzustellen, ob sich in den letzten Jahren hier signifikante Veränderungen nachweisen lassen, sich also der Stellenwert der Sozialinformatik, aber auch ihre Relevanz in der akademischen sozialarbeiterischen Ausbildung geändert hat. Dabei wird hypothetisch davon ausgegangen, daß inzwischen ein deutlicher Zuwachs an sozialinformatischen Themen und Kenntnissen sowohl im Studium, als auch auf dem entsprechenden Teilarbeitsmarkt nachzuweisen ist. Beide Aspekte zusammen sollten einen genaueren Blick auf das Phänomen der Sozialinformatik und ihrer Praxisrelevanz liefern. Allerdings handelt es sich nicht um einen 'einfachen Nachgang' zur Studie aus 2006, sondern vielmehr um eine neu angelegte Untersuchung, die sowohl die ursprünglichen Fragestellungen als auch die Datenbasis verbreitert, weiterhin das methodische Vorgehen erweitert sowie die Auswertungen noch stärker systematisiert. Das bekannte 'Problem der Machbarkeit' trat hier prinzipiell nicht auf, da sich insbesondere die Methodik der (nun erweiterten) Datenerhebung bereits 2007 als brauchbar erwiesen hat und hinsichtlich der quantitativen Anteile (die neben solchen qualitativer Art stehen) zudem eine detailliertere Vorplanung des Forschungsdesign1 berücksichtigt wurde, das allerdings nicht als starr zu verstehen ist, sondern als durchaus offen und flexibel2; so flossen in den verschriftlichten Teil selbstverständlich auch alle Änderungen ein, die sich schon durch die Datenerhebung am Design ergeben haben (und dadurch auch zu einer möglichen Fehlerquelle wurden), die aber in der weiteren Darstellung nicht mehr erkennbar sind. Die vorliegende Untersuchung des ersten Abschnitts der Gesamtarbeit gliedert sich dabei in drei Teile. Der erste Teil behandelt die konkreten Lehrangebote zu computertechnischen und sozialinformatischen Inhalten in den Studiengängen der Sozialen Arbeit deutschsprachiger Hochschulen. Im zweiten Teil werden die konkreten Anforderungen der Praxis hinsichtlich Computer-Kenntnissen anhand von Stellenbeschreibungen für Sozialarbeiter / Sozialpädagoginnen untersucht. Durch die Einführung eines Master-Studiengangs Sozialinformatik zum Wintersemester 2009 / 2010 an der KU Eichstätt ergab sich erstmals eine Gelegenheit, zwei Master-Studiengänge der Sozialinformatik (an der KU Eichstätt sowie der FHS St. Gallen) miteinander zu vergleichen, was in Teil drei erfolgt. Dieser (synoptisch dargestellte) Vergleich wiederum wird mit den Ergebnissen der beiden ersten Teile in Relation gesetzt und mündet in die Bearbeitung teilübergreifender Fragestellungen. Hinzu kommen Betrachtungen des seit dem WS 2011/12 an der HS Fulda verfügbaren B.Sc.-Studiengangs Sozialinformatik. Die Fragestellungen der Untersuchung sind jedoch nicht einfach nebeneinanderzustellen, sondern vielmehr als miteinander verflochten aufzufassen. Denn die Frage, welchen Stellenwert die Vermittlung von Computer-Kenntnissen im Studium der Sozialen Arbeit aufweist, ist tatsächlich nur dann interessant und über den reinen Selbstzweck hinausgehend, wenn sie im Kontext der Frage nach den konkreten Anforderungen in der Praxis gestellt wird und auch, welche Strömungen und Verständnisweisen sich hinsichtlich sozialinformatischer Inhalte dort niederschlagen. D.h., es ist vielmehr von einer 'Fragetaxonomie' zu sprechen, wobei (was im Rahmen von Forschungsprojekten kein ungewöhnlicher Vorgang und je nach Methodik auch durchaus gewollt ist) sich weitere Fragestellungen sowohl durch erzielte Zwischenergebnisse als auch durch die Beschäftigung mit dem Gegenstand selbst ergaben. Die ursprüngliche Fragestellung erwies sich mithin als komplexer als anfangs gedacht, so daß eine Zerlegung in Teilfragen sinnvoll erschien, wobei auch die Untersuchungsdimensionen, die für die Fragestellung bedeutsam waren, flexibel angepaßt werden mußten. Auch könnte der erste Abschnitt der hier dargestellten Arbeit partiell als kleiner Teil jener auf der Professionsebene anzusiedelnden Ausbildungsforschung verstanden werden, wie sie von Kutscher et al. gefordert wird und die "die Thematik neuer Medien auf der Ebene von curricularen Inhalten (z.B. Sozialinformatik, Medienkompetenz, Medienbildung, digitale Ungleicheit) und Methoden (z.B. E-Learning, blended learning)" untersuchen könnte. Bei der Auswertung der erhobenen Daten zeigte sich jedoch, daß die Beantwortung der genannten Fragen allein das Phänomen Sozialinformatik nicht ausreichend beschreiben, da sich aus dem Datenmaterial nicht einfach nur Lehrinhalte extrahieren ließen, sondern auch Hinweise auf gewisse Verständnisformen bezüglich dessen lieferten, was von Lehrenden mit dem Begriff der Sozialinformatik verbunden wird und die sich entsprechend kategorisieren ließen. Darüber hinaus enthält der erste Abschnitt jedoch nicht nur Verständnisweisen der Sozialinformatik, die sich aus dem hier behandelten Datenmaterial ergeben, sondern auch solche, die in der Fachliteratur zu finden sind. Dabei zeigt sich, daß insbesondere die Vertreter einer Verständnisweise, die als 'manageriale Sozialinformatik' bezeichnet werden könnte, in besonderer Weise für sich in Anspruch nehmen, eine wissenschaftliche Disziplin zu vertreten. Da die hier besprochene Arbeit das Ziel verfolgt, einen möglichst umfassenden Überblick über den Begriff der Sozialinformatik zu liefern, erfordert diese Inanspruchnahme durch die manageriale Sozialinformatik auch eine wissenschaftstheoretische Betrachtung dieses speziellen Feldes, die über eine eher (lehr)praxisorientierte und deskriptive Darstellung hinausgeht. Diese wissenschaftstheoretische Betrachtung, deren Ziel es ist, den disziplinären Status der managerialen Sozialinformatik als Wissenschaft zu ermitteln, wird im zweiten Abschnitt der Arbeit vorgenommen. Der zweite Abschnitt beginnt mit einer durchaus notwendigen Begründung, warum gerade und ausschließlich die manageriale Sozialinformatik einer besonderen Prüfung ihres Status als wissenschaftliche Disziplin unterzogen wird. Danach folgen Vorüberlegungen zu den Begriffen Wissenschaft und Theorie, wobei die Theoriearbeit als ein Kernelement von Wissenschaft und zugleich als einer der Faktoren wissenschaftlichen Fortschritts herausgearbeitet wird. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Definition dessen, was als 'wissenschaftliche Theorie' angesehen werden kann. Da für die manageriale Sozialinformatik Aussagen vorliegen, die diese bestimmten Wissenschaftszweigen (Real-, Sozial- und Formalwissenschaft) zuordnen, erfolgt danach eine auf die Fachliteratur gestützte Klassifikation von Wissenschaften, um festzustellen, inwiefern diese Zuordnungen zutreffend sein können. Darauf folgt eine Betrachtung möglicher Theoriebezüge der managerialen Sozialinformatik zu Informatik und Wirtschaftsinformatik. In diesem Rahmen ist es notwendig, auch die (möglichen) theoretischen Grundlagen beider Disziplinen kritisch zu untersuchen, um festzustellen, ob sich die manageriale Sozialinformatik in einem der dargestellten Theorieansätze verortet sieht. Daran anschließend werden weitere mögliche Theoriebezüge der managerialen Sozialinformatik zu Systemtheorie und Akteur-Netzwerk-Theorie, wie Kreidenweis sie vorgelegt hat, erörtert. Nachfolgend erfolgt durch die Erörterung des Zusammenhangs von Sozialmanagement und managerialer Sozialinformatik eine Betrachtung dazu, ob nicht das Sozialmanagement eine theoretische Basis für die manageriale Sozialinformatik bieten könnte. Dabei wird noch einmal der enge Bezug zwischen managerialer Sozialinformatik und Sozialmanagement herausgestellt, ebenso die Verbindung zu Außenstehenden wie der Softwareindustrie. Darauf folgt die eigentliche Betrachtung des Bezugs der Fragestellungen der managerialen Sozialinformatik zum Sozialmanagement. Im anschließenden Kapitel wird die Frage verfolgt, ob es sich bei der managerialen Sozialinformatik, so, wie es von ihren Vertretern behauptet wird, tatsächlich um eine wissenschaftliche Disziplin handelt. Hierzu werden zunächst einige Kriterien für wissenschaftliche Disziplinen herangezogen, wie Stichweh sie entwickelt hat. Bei der Erörterung des letzten Kriteriums bzw. der inhaltlich umfassendsten Frage, ob sich eine scientific community feststellen läßt, wird zunächst - im Rückgriff auf Thomas S. Kuhn - der für diesen Punkt essentiell wichtige Begriff des Paradigmas erörtert, weiterhin werden verschiedene Sichtweisen auf den Begriff der 'wissenschaftlichen Gemeinschaft' und ihre mögliche Genese angewendet. Zudem werden weitere mögliche Indizien für oder gegen das Vorhandensein einer scientific community herangezogen, so eine Untersuchung des der managerialen Sozialinformatik zuzuordnenden Vereins FINSOZ e.V.; hierzu werden Zweck, Ziele, tatsächliche Tätigkeiten und zum auch soziale und geschäftliche Beziehungen des Vereins bzw. seiner Mitglieder einer näheren Betrachtung unterzogen. Daran schließt sich eine eher sozialpsychologisch orientierte Erörterung des Begriffs des Denkkollektivs, wie er von Ludwik Fleck entwickelt wurde, an, um der Frage nachzugehen, inwiefern Ansichten darüber, was als wissenschaftlich angesehen werden soll, in einem Verein wie dem FINSOZ e.V. entstehen könnten. Dies umfaßt auch eine (teilweise historisch orientierte) Auseinandersetzung mit 'inneren Kreisen' bestimmter Gruppierungen, was in einem engen Zusammenhang mit den Aussagen Flecks hinsichtlich der Entstehung 'wissenschaftlicher Tatsachen' durch soziale Prozesse zu verstehen ist, da sich auch für die manageriale Sozialinformatik derlei Kreise feststellen lassen; zudem werden weitere mögliche kognitionswissenschaftliche Erklärungsmodelle zu Entstehung von Ansichten durch Sprachgebrauch herangezogen. Als weiteres Indiz für oder gegen das Bestehen einer scientific community wird auch eine Analyse der Beiträge zu den Eichstätter Fachtagungen, die dem Feld der managerialen Sozialinformatik zugerechnet werden können, vorgenommen. Da 'Streit' in den Wissenschaften im Sinne von Auseinandersetzungen über wahr bzw. richtig oder falsch etc. als ein wesentlicher Motor des wissenschaftlichen Fortschritts angesehen werden können, spielt auch die Frage eine Rolle, mit welchen Mitteln argumentiert und wie mit 'Gegnern' umgegangen wird, da dies wesentlich einerseits der 'denkkollektivistischen Abgrenzung' dient und andererseits als Ausdruck von Deutungshoheiten bzw. Machtaspekten angesehen werden kann. Diese Fragen werden im sich anschließenden Kapitel durch diskurstheoretische und –analytische Anmerkungen anhand von Beispielen aus der Rezensionspraxis unter besonderer Berücksichtigung von rabulistischen bzw. eristischen 'Argumenten' verfolgt, da diese auch als Steuerungsinstrument im Rahmen eines Diskurses als Teil des sozialen Prozesses von Wissenschaft eingesetzt werden können. Zu dieser Diskursanalyse gehört auch die sich daran anschließende empirische, zweiteilige Untersuchung zum vorliegenden Schrifttum als 'kognitiver Kern einer Disziplin oder von Wissenschaft überhaupt' zum Thema 'Sozialinformatik'. Der erste Teil umfaßt eine Analyse der Literaturliste Sozialinformatik, die von der Arbeitsstelle Sozialinformatik der KU Eichstätt in unregelmäßigen Abständen erstellt und von dieser explizit unter "Literatur" zum Download angeboten wird. Besonderes Augenmerk wurde dabei darauf gelegt, ob und inwiefern diese Literaturliste tatsächlich einen sozialinformatischen Diskurs widerspiegelt, oder ob es sich nicht auch um eine Form der 'Relevanzvortäuschung' und damit um ein weiteres diskursorisches Machtmittel handeln könnte, insbesondere durch die Präsenz von Titeln eines einzelnen Autors, dessen Anzahl von Nennungen in der Literaturliste Sozialinformatik auch nicht mit dem bekannten Matthäus-Effekt, also einer 'schiefen' oder Lotka-Verteilung, erklärt werden kann. Letzteres wurde mittels einer vom Autor erstellten Software, in der der zur Berechnung des Matthäus-Effekts brauchbare Yule-Prozeß abgebildet ist, durch Simulation von Veröffentlichungszahlen bzw. Autorenschaften ermittelt. Dieser Effekt wird auch auf eine Kategorie der Literaturliste Sozialinformatik angewandt. Die Ergebnisse wurden dabei mittels eines ebenfalls softwaregestützten Gegentests auf Zufallsbasis gegengeprüft. Der zweite Teil umfaßt eine quantitativ orientierte, inhaltliche Auswertung von thematisch relevanten bzw. zugehörigen Beiträgen in Fachzeitschriften. Dazu wurden die Beiträge von insgesamt neun verschiedenen Fachzeitschriften mit insgesamt 5633 Fachbeiträgen aus dem Bereich der Sozialen Arbeit untersucht. Abgeschlossen wird das Kapitel mit Betrachtungen zu wesentlichen, aber fehlenden disziplinbildenden 'Diskursbauteilen'. Zur wissenschaftlichen Praxis gehört es auch, mögliche Einwände zu bedenken und - sofern möglich - vorwegzunehmen. Aus diesem Grund werden daran anschließend weitere wissenschaftstheoretische und –praktische Erwägungen herangezogen, um den Status der managerialen Sozialinformatik als wissenschaftliche Disziplin beurteilen zu können. So könnte z.B. die (überaus pragmatische) Ansicht vertreten werden, daß eine Disziplin allein schon deshalb einen wissenschaftlichen Status aufgrund der Tatsache beanspruchen könnte, daß sie oder Teilbereiche von ihr an Hochschulen gelehrt wird, was als erster Punkt behandelt wird. Weiterhin läßt sich auch die Ansicht vertreten, daß ein wissenschaftlicher Status sich eventuell auch über den Nutzen, den eine Disziplin tatsächlich oder auch nur vermeintlich generieren könnte, ergeben könnte. Als dritter Punkt schließlich wird die bereits an anderer Stelle erwähnte Doppelzuständigkeit besprochen, die in enger Verbindung mit dem Gegenstand einer Disziplin zu sehen ist und, sofern sie gegeben ist, als durchaus problematisch gelten kann. Im vierten Punkt wird die Frage behandelt, ob eine wissenschaftliche Disziplin nicht einfach durch den Einsatz wissenschaftlicher Methoden generiert werden könnte. Daran anschließend erfolgt eine Schlußziehung zum disziplinären Status der managerialen Sozialinformatik unter Berücksichtigung des Begriffs der Protowissenschaft. Als letzter Punkt wird die Frage behandelt, ob es sich bei der managerialen Sozialinformatik nicht zumindest um eine angewandte Informatik handeln könnte

    Der Freitod, der Arzt und das Recht : Juristische und andere Betrachtungen sowie Analysen zu Sterbewünschen von Menschen und ärztlichen Handlungsmöglichkeiten

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    This book deals with medical responses to explicitly expressed requests for assistance and support with regard to wishes for death by people, more precisely the relations from the viewpoint of patients and physicians as well as the state__s approach to the topic. The question regarding the extent to which this triad of physician, patient and state can be brought together when it concerns the matter of responding (or not responding) to a wish for death is covered. Furthermore, the question is clarified as to why the laws of the countries around the world prohibit by overwhelming majority the termination of a person__s life by another person, when in this connection it ostensibly involves the fulfilment of protective obligations. The existing situation with regard to active responses to wishes for death by patients is described by means of an international comparison between Germany, The Netherlands and Canada. The objective is to illustrate benefits as well as potential dangers which desired wishes for death entail.UBL - phd migration 201

    Umsetzung der Istanbul-Kovention

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    UMSETZUNG DER ISTANBUL-KOVENTION Umsetzung der Istanbul-Kovention / Brzank, Petra (Rights reserved) ( -

    Daten-Fairness in einer globalisierten Welt

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    Dieser Sammelband enthält ausgewählte Beiträge der Jahrestagung des "Forum Privatheit" 2022. Darin werden Fragen rund um Privatheit, Daten-Sharing und Daten-Fairness aus verschiedenen Perspektiven analysiert. Die Beiträge fokussieren dabei auf den Schutz schwacher Interessen, Fragen des fairen Wettbewerbs in der Datenökonomie mit seinen starken Machtasymmetrien und Governance-Ansätze zur Schaffung von mehr Fairness. Konzeptionelle Ideen, technische Lösungen und konkrete Anwendungsfälle geben Einblicke in die immer relevanter werdende Thematik.This anthology contains selected papers from the conference organised by 'Forum Privatheit' in 2022, analysing questions relating to privacy, data sharing and data fairness from different perspectives. The contributions focus on the protection of weak interests, questions of fair competition in the data economy with its strong power asymmetries and governance approaches to creating more fairness. Conceptual ideas, technical solutions and concrete use cases provide insights into this increasingly relevant topic

    Beweissicherheit in der medizinischen Dokumentation (I)

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