German University of Administrative Sciences

DoPuS Dokumenten- und Publikationsserver Speyer
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    Wissenschaftliche Evaluation des TV Umbau II

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    Im Rahmen einer Präsentation wurden interessierten Personen aus der Landesverwaltung und den Gewerkschaften die Ergebnisse des Abschlussberichts der Evaluation dargelegt. Im Anschluss bestand für die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anmerkun-gen zu machen

    Überblick Bundestag Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (Kabinettsbefassung: 08.10.2025)

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    Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen

    Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) (Stand: 08.10.2025)

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    Der Gesetzesentwurf zielt u.a. darauf ab, die im Rahmen der Krankenhausreform 2024 ein-geführten Leistungsgruppen (LG) anzupassen. Für den Jugend-Check relevant sind hierbei vor allem die Streichung der LG 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ und LG 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“. Krankenhäuser müssen je nach Leistungsgruppe unterschiedliche Qualitätsvoraussetzungen erfüllen und werden neben der Fallpauschale anhand der Leistungsgruppen vergütet. Die Anpassung der Leistungsgruppen soll der Effizienz der Krankenhausversorgung und Qualitätsverbesserung dienen. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert: Durch das Gesetz sollen die beiden spezialisierten Leistungsgruppen „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ (LG 16) und „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ (LG 47) wegfallen (§ 135e Abs. 2. S. 2 Hs. 2 SGB V i.V.m. Anlage 1 SGB V). Dadurch könnte die medizinische Versorgung von Jugendlichen, die Behandlungen in hochspezialisierten Bereichen benötigen, in die Leis-tungsgruppe der allgemeinen Kinder- und Jugendchirurgie bzw. -medizin fallen oder auch in die Behandlung durch Erwachsenenmediziner übergehen. Im Falle einer Behandlung durch Erwachsenenmediziner könnte dies bspw. dazu führen, dass die Behandlung der betroffenen Jugendlichen weniger spezialisiert ist oder durch einen weniger altersgerechten Umgang ge-prägt sein kann. Zudem könnte es durch den geplanten Wegfall der beiden genannten spezialisierten Leis-tungsgruppen insbesondere in strukturschwachen Regionen mit geringer Krankenhausdichte zu einer nicht ausreichenden altersgerechten Versorgung mit spezialisierten Behandlungs-methoden in der Kinder- und Jugendmedizin und Kinder- und Jugendchirurgie kommen

    Ausgabe 20 - 6. Februar 2025

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    Inhaltsübersicht: Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Master of Public Administration Wissenschaftsmanagement der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (MasterO M.P.A. Wissenschaftsmanagement

    Ein verbindliches KI-Transparenzregister für Deutschland

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    Das Policy Paper beleuchtet das Potenzial von Künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung, weist jedoch auf erhebliche Risiken wie mangelnde Transparenz und mögliche Grundrechtsverletzungen hin. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wird die Einfüh-rung eines verbindlichen KI-Transparenzregisters für Bund und Länder gefordert. Dieses Register soll alle eingesetzten KI-Systeme erfassen und detaillierte, verständliche In-formationen zu deren Zweck, Einsatz und potenziellen Auswirkungen bereitstellen. Dies geht über die Anforderungen der KI-VO hinaus, die sich auf Hochrisiko-Systeme konzentriert. Das Papier erörtert zudem die rechtlichen Hürden einer solchen Implementierung im deutschen Föderalismus und schlägt eine Verfassungsreform vor, um eine kohärente, bundesweite Lö-sung zu ermöglichen. Eine unabhängige Aufsichtsbehörde und ein interdisziplinärer Beirat sollen die Qualität und Akzeptanz des Registers sichern

    Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (06.06.2025)

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    Ziel des Gesetzvorhabens ist es, die missbräuchliche Verwendung von sogenanntem Lachgas, Gamma-Butyrolactan (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) zu Rauschzwecken einzuschränken, da diese Stoffe mitunter zu schwerwiegenden Gesundheitsgefahren führen können. Im Fall von GBL und BDO soll insbesondere deren Verwendung als sogenannte K.O. Tropfen, welche vor allem in Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestim-mung eingesetzt werden, entgegengewirkt werden. Mit den geplanten gesetzlichen Änderun-gen soll insbesondere zum Schutz von Minderjährigen nun ein grundsätzliches Verbot der Abgabe, des Erwerbs und des Besitzes von Lachgas, GBL und BDO in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) eingeführt werden. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert: Durch die geplanten gesetzlichen Änderungen sollen verschiedene mengenmäßige Be-schränkungen für den Umgang mit Lachgas, GBL und BDO eingeführt werden (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 NpSG). Sie sollen u. a. den Handel, die Herstellung, den Erwerb, den Besitz oder die Verabreichung dieser Stoffe ab einer bestimmten Menge unterbinden, ab der die benannten Stoffe zu Rauschzwecken konsumiert werden können. Dies kann junge Volljährige vor den gesundheitsschädlichen Auswirkungen dieser Substanzen schützen und den Zugang zu diesen erschweren. Für Minderjährige soll ein generelles Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbot von Lachgas, GBL und BDO gelten (§ 3 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4 NpSG). Diese Beschränkungen können eine gesund-heitliche Schutzwirkung entfalten und somit verhindern, dass junge Menschen schon in ihrer Jugend diese gesundheitsschädigenden Stoffe konsumieren und dadurch gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind und so ggf. sehr frühzeitig Abhängigkeiten entwickeln. Durch die Regulierung der Verbreitung von GBL und BDO könnten insbesondere junge Frau-en besser geschützt werden, da diese Substanzen unter Ausnutzung ihrer Rauschwirkung als sog. K.O.-Tropfen zur Begehung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verwen-det werden können. Die mengenmäßige Umgangsbeschränkung kann dazu führen, dass es keine legale Möglichkeit gibt sich die Substanz in einer solch hohen Konzentration zu be-schaffen, dass sie als K.O.-Tropfen missbraucht werden können. Dies kann junge Frauen da-vor schützen, Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Verwendung dieser Stoffe zu werden

    § 215, Öffentliche Sachen im Gemeingebrauch

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    Kodifikationen des Verwaltungsverfahrensrechts auf EU-Ebene: Wirkungen und Perspektiven

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    Der Aufsatz ist Teil des Bandes Nr. 5, der die Vorträge dokumentiert, die bei den "5. Arbeitsgesprächen zum Verwaltungsrecht" am 19. und 20. April 2024 im Internationalen Wissenschaftsforum Heidelberg gehalten wurden

    „Hackbacks“ im Lichte der internationalen Menschenrechte: zivile intrusive Cyberoperationen als Herausforderung für das Völkerrecht

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    Cyberangriffe fordern Staat und Gesellschaft immer stärker heraus. Die Suche nach adäqua-ten Schutzmechanismen ist in vollem Gange. Zu dem Arsenal denkbarer Instrumente gehö-ren auch sog. Hackbacks, also staatliche intrusive Cyberoperationen, die in fremde IT-Syste-me eingreifen. Doch diese sind sehr sensibel: Sie können nicht nur das Menschenrecht auf Datenschutz und Datensicherheit tangieren, sondern auch sicherheits- und außenpolitisch erheblichen Kollateralschaden anrichten. Regelmäßig ist es bei Cyberangriffen insbesondere sehr schwierig, den Urheber treffsicher auszumachen. Ein Gegenangriff kann unkontrollier-bare Kettenreaktionen auslösen. Um Cyberbedrohungen zu begegnen, sind präventive Maß-nahmen, einschließlich der Stärkung der IT-Sicherheit, daher vorzugswürdig. Intrusive Cyber-operationen eignen sich allenfalls als letztes Mittel gegen schwerwiegende Cyberangriffe

    The Civil Service in Europe: A Research Companion

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    This book opens an often nationally focused field of research to a transnational, common European debate. It addresses the ongoing transformation of the civil service, examining its evolving landscape across Europe and exploring the intricate web of historical, social and political influences that are shaping its current state and setting the future direction. Written by experts from different European countries, this book offers a transnational and inter-disciplinary perspective on the civil service by combining legal analysis with insights from public management, political science and sociology. It addresses the growing complexity of public administration tasks and the increasing requirements related to the qualification of civil servants, amidst global challenges such as climate change, migration and technological progress. The book is structured to provide both a broad overview as well as in-depth analy-ses. It covers national developments, presents comparative studies, and tackles intersecting issues such as employment systems, non-discrimination and human rights, digitalisation, artificial intelligence, the fight against corruption, and administrative culture. It aims to identify common European standards and provide practical guidance for public service reforms. The volume will prove to be an indispensable resource for academics, practitioners and policy makers concerned with public administration and governance

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