39 research outputs found

    An Interdisciplinary Approach to White-collar Crime in the Food Sector

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    The probability that buyers are deceived with regard to the quality or safety of purchased products (moral hazard) increases with the profits which suppliers can earn through opportunistic behaviour. It decreases with the probability and level of losses that result from disclosure of malpractice. It also decreases with protective factors rooted in the suppliers' social contexts - such as values, emotional bonds etc. - that shield them from yielding to economic temptations. This paper describes how a systematic analysis of economic incentives and social context factors can be provided through an interdisciplinary approach which combines the analytical powers of microeconomics (game theory) and criminology (control theories). The approach is discussed with regard to food quality and safety threatened by moral hazard. Its essentials are illustrated through a case study of grain farmers who might be tempted to infringe upon production-related regulations.asymmetric information, behavioural food risks, control theories, game theory, moral hazard, opportunistic malpractice, Agribusiness, Institutional and Behavioral Economics, A13, K32, K42,

    Die Unsicherheit der inneren Sicherheit: einige Anmerkungen zur legislativen Reaktion auf Terrorismus

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    Der Beitrag befaßt sich mit den legislativen Folgen des Terrorismus. Ausgangspunkt ist die Anti-Terrorismus-Gesetzgebung in Deutschland und Frankreich seit 1819. Die gemeinsamen Merkmale dieser Gesetze werden unter zwei Gesichtspunkten beschrieben: die Art ihres Zustandekommens; ihr Inhalt. Zeitlich eng aufeinanderfolgenden terroristischen Aktivitäten scheint ein ähnliches Muster gesetzgeberischer Bemühungen zu entsprechen. Inhaltlich stellen sie eine schubweise Vorverlagerung staatlicher punitiver Handlungsrechte dar. Im zweiten Teil wird die politische Auslösesituation für die genannten Aktivitäten der Legislative untersucht. Anti-Terror-Gesetze werden nur dann erlassen, wenn das politische Entscheidungssystem auf eine für die Bevölkerung glaubhafte Weise die durch die terroristischen Anschläge geschaffene Situation als unmittelbaren schweren Angriff auf den Bestand des sozialen Systems definieren kann. Diese Bestandsbedrohung wird in eine Verhaltens- und in eine Definitionskomponente unterschieden. Im dritten Teil wird die politische Wirkung der Anti-Terror-Gesetze skizziert. Sie dienen der Heilung der symbolischen Verletzung des Gewaltmonopols durch die zwangsweise Durchsetzung eines politischen Loyalitätsanspruchs. In diesem Zusammenhang wird ein Modell der konzentrischen Erweiterung der Strafbarkeitszonen vorgestellt. Abschließend wird deutlich gemacht, daß unter den Bedingungen des politischen Pluralismus eine Aufrechterhaltung erzwungenen Konsensus auf Dauer nicht möglich ist. (RW

    Mit dem Rücken an der Wand

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    Der Autor skizziert die Heroinpolitik in der BRD, die einmal die Verfügbarkeit bzw. den Verbrauch der Dorge eindämmen und zum anderen den Abhängigen helfen will. Die herkömmliche Sichtweise dieser Drogenpolitik, die von falschen Informationen über die Wirkungen illegaler Drogen und der Ursachen der Abhängigkeit ausgeht, wird vom Autor beschrieben. Er kritisiert, daß die 'sozialen Auswirkungen der Vorfolgung (der Drogenkonsumenten) für die pharmakologische Wirkung der Droge' gehalten werden. Die negativen Wirkungen von verunreinigtem Heroin, dem hohen Preis für Heroin und der staatlichen Verfolgung (Kriminalisierung) der Drogenkonsumenten und die damit verbundene Diskriminierung ihres Handelns werden thematisiert. Der Autor fordert vor dem Hintergrund, daß die Droge Heroin nicht gefährlicher sei als Kaffee oder Alkohol, daß staatlicherseits eine 'autonome Drogenkultur' zugelassen werden soll, in der der Drogengebrauch als 'soziales Ereignis unter Kundigen' stattfinden kann. Zur Unterstützung seiner Forderung führt der Autor empirische Untersuchungen aus den USA an, die zeigen, daß es dort viele Heroingebrauchter gibt, 'die sich trotz regelmäßigen Konsums vor dem Süchtigwerden mittels solcher autonomer Regeln bewährten'. Die Regeln lauten etwa: 'nie an zwei aufeinanderfolgenden Tagen', 'immer nur mit Freunden' oder 'immer nur dann, wenn ich für das Kind einen Babysitter habe'. (RE

    Masterstudiengänge Kriminologie und Internationale Kriminologie an der Universität Hamburg

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    Im Wintersemester 2011/12 beginnt der fünfte Durchgang des Weiterbildenden Masterstudiengangs Kriminologie. Berufstätige aus kriminologisch einschlägigen Arbeitsfeldern können in einem sozialwissenschaftlich ausgerichteten Studium berufsbegleitend den Titel Master of Arts (M.A.) erlangen. Ebenfalls im kommenden Semester beginnt der siebte Durchgang des viersemestrigen Masterstudiengangs Internationale Kriminologie mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.)

    TERROR

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    O que é terror e como ele se relaciona com a teoria política e com o direito? Em primeiro lugar, o terror garantiu o sucesso da revolução burguesa. Em segundo lugar, os governos ocidentais (e outros) exploram o medo do terror(ismo) para justificar reajustes autoritários. Terceiro, ao se rotular concorrentes ao poder como terroristas, ele se torna útil para defender posições privilegiadas. Em quarto lugar, o terror legitima extensões extralegais de poderes nas sociedades supostamente democráticas. Considerando tudo isso, o terror e o terrorismo têm maior chance de sobreviver no século XXI do que os ideais da teoria política clássica.What is terror, how does it relate to political theory and the law? First, terror ensured the success of the bourgeois revolution. Second, Western (and other) governments exploit the fear of terror(ism) to justify authoritarian re-adjustments. Third, labeling competitors for power as terrorists is useful to defend privileged positions. Fourth, it legitimizes extralegal extensions of powers in supposedly democratic societies. All things considered, terror and terrorism have a better chance of surviving the 21st century than the ideals of classical political theory

    Einige Anmerkungen zur Geschichte des Drogenproblems

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    'In kritischer Wendung gegen eine 'Entwicklungsperspektive', welche den Übergang von der 'Opiumfrage' des 19. Jahrhunderts zum 'Drogenproblem' des 20. Jahrhunderts als natürliche Antwort auf die zunehmende Verfügbarkeit von und Nachfrage nach psychoaktiven Substanzen zu sehen pflegt, erlaubt die Rekonstruktion der Problemgeschichte aus einer zunächst weniger plausiblen 'Konstitutionsperpektive' differenzierte Erkenntnisse. Insbesondere zeigt sich, daß die übliche Definition des 'Drogenproblems' keineswegs alternativlos war bzw. ist, sondern daß es handelspolitische Rivalitäten und historische Paradoxien waren, die zur Aufnahme von Kokain (als erstem Nicht-Opiat) in das Opiumabkommen von Den Haag (1912) führten und damit den Weg nicht nur für die Entstehung unseres heutigen Betäubungsmittelrechts, sondern auch für die weltweite Durchsetzung der heute für selbstverständlich gehaltenen Problemsicht ebneten.' (Autorenreferat)'The transformation of the 19th century's 'opium problem' into the 20th century's 'drug problem' is normally seen as a mere response to growing availability of and demand for psychoactive drugs. This hegemonic view is being challenged by an alternative perspective that stresses the contingenicies in the constitution of the social problem and reveals how, at different crossroads, things could have taken quite a different turn. Using the emergence of the international prohibition regime over cocaine (1909-191) it is shown how the politically motivated inclusion of cocaine in Hague Convention of 1912 paved the way for an otherwise highly improbable 'world law' against numerous psychoactive drugs as well as for the emergence of the very category of 'drug problem' which otherwise possibly never would have come into existence.' (author's abstract)

    Menschenwürde in der Drogentherapie

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    Die Autoren setzen sich kritisch mit der rechtlichen Stellung von Drogenabhängigen in der heute üblichen Langzeittherapie auseinander. Ausgehend von der Beschreibung der Diskriminierung von Heroingebrauchern gegenüber Nikotinsüchtigen stellen sie ausführlich die rechtliche Stellung von Heroinabhängigen in der Langzeittherapie dar. Am Beispiel der Außenkontakte, der Ausbildung, Arbeit, Freizeit und Sexualität werden die Diskriminierungen exemplarisch beschrieben. Hierbei wird deutlich, daß die rechtliche Situation der Strafgefangenen oftmals besser ist, als für die in Therapie befindlichen Drogenabhängigen. Das Problem der Straftherapie wird besonders hervorgehoben, in dem, ausgehend von den strafrechtlichen und therapeutischen Zielen einer Therapie, die rechtlichen Bestimmungen einzelner Bundesländer bzw. der allgemein geltenden Gesetze analysiert werden. Dabei wird festgestellt, daß die Straftherapie rechtlich unzulässig ist und 'gegen Grundgedanken der Verfassung' verstößt. (RE

    Avpenaliseringsteori

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