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The ORSA requirement : insurance practitioners’ concerns
ORSA requires every insurance company to demonstrate that it has an effective Risk Management program, with scenario analysis, stress testing and capital solvency models in place that can help it withstand normal and extreme risk events. Each ORSA report should have risk management activities unique to the company and provide a clear explanation as to the policies, processes, and procedures it uses to identify, treat, and monitor risks to the organization in a way that the report and models used reflect the most likely and accurate picture of the company's financial performance in normal and extreme situations. The bottom line for insurance undertakings in ORSA is to provide their regulators with an insight into their ability to manage risks and stay solvent.
This paper uncovers the concerns and respective dangers faced by Insurance undertakings when drawing up and using the ORSA report. It shows that, in practice there are some crucial concerns about this report, which need to be looked into and understood and which seemingly are not always being well addressed by the employees and the respective Boards. Thereby, the results of ORSA, may not be reliable and are prone to dangers and limitations. The aim is to trigger debate among insurance undertakings as to how they can apply and manage these concerns, dangers and limitations.peer-reviewe
Integrative Rechtswissenschaft. Methodologische und wissenschaftstheoretische Implikationen der Doppelnatur des Rechts
Das Selbstverständnis der Jurisprudenz als Wissenschaft und der Kanon der juristischen Methoden sind seit einigen Jahren Gegenstand vehementer Kontroversen. Zu diagnostizieren ist ein dreifacher Befund aus Irritation, Fragmentierung und Marginalisierung. Dieser Befund betrifft so grundsätzliche Fragen wie die Rolle der Rechtsdogmatik, das Proprium der Rechtswissenschaften und ihre Beziehungen zu anderen Disziplinen. Das Bedürfnis nach “reintegrativer Theoriebildung“ (Ralf Dreier) ist groß. Der vorliegende Beitrag reagiert auf dieses Bedürfnis, indem er das Zusammenwirken der verschiedenen methodischen Elemente der Jurisprudenz anhand der Doppelnatur des Rechts expliziert. Auf dem Fundament der Doppelnatur ist es möglich, die Gräben zwischen analytischen, empirischen und normativen Erkenntnisansätzen zu überbrücken. Gerade in der Verbindung der realen und der idealen Dimension des Rechts in einer integrativen Rechtswissenschaft besteht deren Wesenskern
“… und machet zu Jüngern alle Völker“ Von “universellen Verfassungsprinzipien“ und der Weltmission der Prinzipientheorie der Grundrechte
Der Aufsatz setzt sich kritisch mit dem von Moritz Klatt und Matthias Meister im “Staat“ – 51 (2012), S. 159 ff. - veröffentlichten Aufsatz “Verhältnismäßigkeit als universelles Verfassungsprinzip“ auseinander. Er fragt nach der Zielrichtung der Untersuchung, ob es sich um Verfassungsvergleichung oder Rechtspolitik handele. Er macht schließlich in dem kritisierten Aufsatz die Suche nach Elementen eines globalen Konstitutionalismus als Thema aus. Im Weiteren wird eine Vermischung der Begriffe Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, als Teil der positiven Rechtsordnung, und Prinzipientheorie als ein Gegenstand der Verfassungstheorie kritisiert. Die Elemente des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes werden durchaus kritisch analysiert. Dem schließt sich eine Darstellung der Prinzipientheorie an, bevor die allgemein aufgeführten Gründen analysiert werden, welche die Prinzipientheorie tragen, die aber allesamt zurückgewiesen werden. Von einer Globalisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes oder der Prinzipientheorie kann schon deshalb nicht gesprochen werden, weil das, was sich davon in anderen Rechtsordnungen niederschlägt, zu uneinheitlich ist
