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Die Eigentumsgarantie im Prozess der Wiedervereinigung. Zur Bestandskraft der agrarischen Bodenrechtsordnung der DDR
.Der Verfasser leitet aus dem Voelkerrecht und dem Grundgesetz der BRD ab, dass die entschaedigungslose Enteignung auf dem Gebiet der SBZ/DDR seit dem Sommer 1945 grundgesetzwidrig sei. Die Bodenreform und das LPG-Gesetz seien ebenfalls mit der Gesetzlichkeit der BRD nicht vereinbar. Laut Artikel 14 GG werden die Konfiskationen als Willkuerakte angesehen und fuer nichtig erklaert. Der Gesetzgeber eines Gesamtdeutschlands kann allerdings diesem Enteignungsakt fuer die Zukunft Rechtswirksamkeit beilegen, soweit eine Restitution praktisch nicht moeglich erscheint oder nur unter staerkster Gefaehrdung des sozialen Friedens moeglich waere. Dann muss jedoch Entschaedigung gezahlt werden. Die Sicherstellung der Menschen, die ihre Existenz auf diesen Eigentumsverhaeltnissen begruendet haben, ist ein verfassungsrechtliches Gebot. Der Verfasser plaediert fuer die vollstaendige Beseitigung der Eigentumsordnung der DDRSIGLEAvailable from: Zentralstelle fuer Agrardokumentation und -information (ZADI), Villichgasse 17, D-53177 Bonn / FIZ - Fachinformationszzentrum Karlsruhe / TIB - Technische InformationsbibliothekDEGerman