37 research outputs found

    Menschenrechte und frühkindliche Bildung in Deutschland. Empfehlungen und Perspektiven

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    Die vorliegende Publikation zeigt die Vielzahl der Bezüge der frühkindlichen Bildung zu den Menschenrechten auf. Eine Kernforderung der weltweiten Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen ist, dass der Staat nicht nur selbst die Menschenrechte beachtet und Verstöße Dritter ahndet, sondern die Menschenrechte auch explizit fördert. Der frühkindlichen Bildung kommt dabei eine wichtige, häufig übersehene Rolle zu. … Diese Publikation orientiert sich an diesen Grundforderungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und richtet entsprechende Empfehlungen an Gesetzgeber und Verwaltung sowie an Aus- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erzieher. Zugleich zeigt sie die engen inhaltlichen Verbindungen der Menschenrechte zu drei aktuellen Diskussionssträngen auf: Sprachförderung und Spracherwerb, Inklusive Bildung und gesellschaftliche Vielfalt sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung. (DIPF/Orig.

    Deutschland und die UN-Nachhaltigkeitsagenda 2016: noch lange nicht nachhaltig

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    Wird im Jahr 2030 kein Mensch mehr arm sein? Wird niemand mehr hungern müssen? Können alle Kinder wenigstens eine Grundschule besuchen? Konnten wir den Klimawandel abmildern, Städte nachhaltig umgestalten und die Ozeane schützen? Leben wir in friedlichen Demokratien, die die Menschenrechte zu Hause und über die eigenen Grenzen hinaus einhalten? Die 2030-Agenda der Vereinten Nationen und ihre 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung versprechen die Transformation unserer Welt. Sie gelten für jedes Land, für die Länder des globalen Südens und des globalen Nordens, und damit auch für Deutschland. Angesprochen ist die ganze Bandbreite der Politik: Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Finanzen, Agrar- und Verbraucherpolitik, Verkehr, Städtebau, Bildung und Gesundheit

    Stellungnahme und Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems

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    Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention (Monitoring- Stelle), eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland konstruktiv wie kritisch zu begleiten (vgl. BGBI 2008 II, 1419 ff.). Sie betreibt ein Monitoring hinsichtlich ihrer Umsetzung ganz überwiegend in Bezug auf die strukturelle Ebene (vgl. Aichele 2010)

    Maßstab Menschenrechte. Bildungspraxis zu den Themen Flucht, Asyl und rassistische Diskriminierung

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    Das Handbuch „Maßstab Menschenrechte – Bildungspraxis zu den Themen Flucht, Asyl und rassistische Diskriminierung“ ist die Essenz des gleichnamigen Projekts, das im Oktober 2019 zu Ende gegangen ist. Die 108-seitige Publikation richtet sich an alle Personen, Gruppen und Institutionen, die pädagogisch zu Menschenrechten, Flucht, Asyl und/oder rassistischer Diskriminierung arbeiten oder daran interessiert sind. Das Handbuch enthält längere und kürzere Texte, aufgezeichnete Gespräche beziehungsweise schriftlich geführte Interviews und auch Zeichnungen; dabei finden Erfahrungsberichte genauso ihren Platz wie wissenschaftliche Beiträge. Ein Teil der Texte stammt von Personen, die im Rahmen des Projekts mit dem Institut zusammengearbeitet haben; in der Mehrheit handelt es sich dabei um Personen von Selbstorganisationen, Aktivist_innen und/oder Pädagog_innen aus Praxis und Wissenschaft. (DIPF/Orig.

    Rassismus in der Strafverfolgung : von der Notwendigkeit struktureller Veränderungen

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    Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus führen zu schweren Menschenrechtsverletzungen. Denn diese Formen von Diskriminierung und Ausgrenzung sind Motivation für Hass und Gewalt, machen Menschen zu „Anderen“, grenzen sie aus der Gesellschaft aus und sprechen ihnen so die gleichen Grund- und Menschenrechte und damit die Menschenwürde ab. Sie greifen damit auch das Fundament unserer Verfassung an. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte müssen in der Lage sein, rassistische, antisemitische und rechte Taten zu erkennen und wirksam zu verfolgen. Sie müssen dabei zugleich sicherstellen, dass die Tatopfer effektiven und diskriminierungsfreien Zugang zum Recht bekommen. Nur so können die Betroffenen Gerechtigkeit erfahren, angemessene Anerkennung ihres erlittenen Unrechts erhalten und Vertrauen in den Rechtsstaat und insbesondere die Strafjustiz (wieder-)gewinnen. Welche große Gefahr von Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus ausgeht, wurde vielfach auf erschreckende Weise öffentlich sichtbar: Beispielhaft genannt seien die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und die zahlreichen Morde bei den Anschlägen in Halle und Hanau. Für viele Menschen, die alltäglich von rassistischer und antisemitischer Gewalt und Diskriminierung betroffen sind, lösten diese Ereignisse und das Verhalten der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden Zweifel daran aus, ob der deutsche Staat sie wirksam schützen kann oder will. Deshalb war es ein wichtiger Schritt, dass die Bundesregierung 2021 ein Maßnahmepaket zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus verabschiedete und deren Umsetzung auf den Weg brachte, und dass die neue Bundesregierung diese fortsetzen und weiterentwickeln will. Rassismus und Antisemitismus bauen auf ein gesellschaftlich und historisch tief verwurzeltes ungleiches Machtverhältnis auf. Sie sind deshalb mehr als ein Diskriminierungsverhältnis zwischen Einzelpersonen, sondern haben sich in Strukturen, Verfahren und (gesellschaftlichen wie staatlichen) Institutionen niedergeschlagen. Wirksamer Schutz vor rassistischen, antisemitischen und rechtsextremen Gewalttaten und deren effektive Strafverfolgung setzen daher voraus, dass die alltägliche Praxis von Sicherheitsbehörden und Strafverfolgung nachhaltig verändert wird. Hierfür müssen bestehende Routinen und Denkmuster kritisch überprüft und verändert werden. Der vorliegende Reader soll bei der insofern gebotenen (selbst-)kritischen Auseinandersetzung unterstützen. Er enthält zudem, aufbauend auf Einsichten und Einschätzungen aus der Praxis, Empfehlungen für wirkungsvolle Maßnahmen und gebotene Veränderungsprozesse. Diese brauchen engagierte Träger*innen eines solchen Wandels, aber auch und insbesondere Leitungskräfte in den Institutionen, die es als ihre Verpflichtung verstehen, die notwendigen Veränderungsprozesse anzustoßen, sie zu finanzieren und ihre Durchführung und Wirkungen zu monitoren

    Rassismus und Menschenrechte. Materialien für die Fortbildung in der Strafjustiz

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    Die vorliegende Materialsammlung veranschaulicht die Ergebnisse und Erfahrungen des Modellprojektes „Rassismus und Menschenrechte – Stärkung der Strafjustiz“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte und ergänzt die Publikation „Rassistische Straftaten erkennen und verhandeln“, die Hintergrundtexte zum Thema Rassismus und Strafrecht versammelt und sich an Fortbildungsteilnehmende und weitere Interessierte in der Justiz richtet. Sie soll Referent_innen und Multiplikator_innen bei der Konzeption und Umsetzung eigener – an die Bedarfe der Teilnehmenden angepasster – Qualifizierungs- und Sensibilisierungsangebote für die Strafjustiz unterstützen. Von dem Material profitieren damit sowohl Referent_innen aus der Justizpraxis als auch Diversity- und Anti-Bias-Trainer_innen. (DIPF/Verlag
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