Stellungnahme und Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems

Abstract

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention (Monitoring- Stelle), eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland konstruktiv wie kritisch zu begleiten (vgl. BGBI 2008 II, 1419 ff.). Sie betreibt ein Monitoring hinsichtlich ihrer Umsetzung ganz überwiegend in Bezug auf die strukturelle Ebene (vgl. Aichele 2010)

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