118 research outputs found

    Haft nach Guantanamo-Prinzipien: Zur Novelle des bayerischen Polizeirechts

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    Der Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Polizeirechts enthält grundlegende Änderungen des Rechts der Präventivhaft. Ein Betroffener könnte künftig schon im Falle von – als Kategorie bereits für sich rechtlich fragwürdiger – „drohender Gefahr“ in Gewahrsam genommen werden. Zudem würde die zeitliche Obergrenze für die Haft aus dem Gesetz gestrichen. In Bayern würde damit das Guantanamo-Szenario eintreten: unbeschränktes Einsperren potentiell gefährlicher Personen

    Vorprüfung, Sachentscheidungsvoraussetzungen oder Zulässigkeit?

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    Der Wissenschaftsrat empfiehlt: Ein Fach des Besonderen Verwaltungsrechts streichen!

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    Was ist von dem Vorschlag des Wissenschaftsrats zu halten, zur Ausdünnung des Lehrplans des Jurastudiums auf ein Fach des Besonderen Verwaltungsrechts zu verzichten? Eine echte Diskussion hierüber ist offensichtlich noch nicht in Gang gekommen, was angesichts der recht einschneidenden Forderung verwundert. Der Beitrag beleuchtet kurz ihren Hintergrund und nimmt anschließend zu ihrer Sinnhaftigkeit Stellung

    Abstrakte Gefahr als Eingriffsvoraussetzung: Zur Novelle des bayerischen Polizeirechts

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    Zwei der rechtsstaatlichen Kernsätze des Polizeirechts lauten: Der Schluss von der Aufgabe auf die Befugnis ist unzulässig und Eingriffe in die Grundrechte der Bürger erfordern (zumindest im Regelfall) eine konkrete Gefahr. Wird der am 21. Februar veröffentlichte Vorschlag der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Polizeirechts Gesetz, dann gelten diese beiden Kernsätze in Bayern nicht mehr. Im folgenden Beitrag wird begründet, weshalb die Einführung einer neuen Kategorie der „drohenden Gefahr“ in der Form des Gesetzentwurfs mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Die Verfassungs- und Konventionswirdrigkeit der neu ausgestalteten Präventivhaft wird dann in einem weiteren Beitrag behandelt

    Vorprüfung, Sachentscheidungsvoraussetzungen oder Zulässigkeit?

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    Impact of milk protein type on the viability and storage stability of microencapsulated Lactobacillus acidophilus using spray drying

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    Three different milk proteins — skim milk powder (SMP), sodium caseinate (SC) and whey protein concentrate (WPC) — were tested for their ability to stabilize microencapsulated L. acidophilus produced using spray drying. Maltodextrin (MD) was used as the primary wall material in all samples, milk protein as the secondary wall material (7:3 MD/milk protein ratio) and the simple sugars, d-glucose and trehalose were used as tertiary wall materials (8:2:2 MD/protein/sugar ratio) combinations of all wall materials were tested for their ability to enhance the microbial and techno-functional stability of microencapsulated powders. Of the optional secondary wall materials, WPC improved L. acidophilus viability, up to 70 % during drying; SMP enhanced stability by up to 59 % and SC up to 6 %. Lactose and whey protein content enhanced thermoprotection; this is possibly due to their ability to depress the glass transition and melting temperatures and to release antioxidants. The resultant L. acidophilus powders were stored for 90 days at 4 °C, 25 °C and 35 °C and the loss of viability calculated. The highest survival rates were obtained at 4 °C, inactivation rates for storage were dependent on the carrier wall material and the SMP/d-glucose powders had the lowest inactivation rates (0.013 day−1) whilst the highest was observed for the control containing only MD (0.041 day−1) and the SC-based system (0.030 day−1). Further increase in storage temperature (25 °C and 35 °C) was accompanied by increase of the inactivation rates of L. acidophilus that followed Arrhenius kinetics. In general, SMP-based formulations exhibited the highest temperature dependency whilst WPC the lowest. d-Glucose addition improved the storage stability of the probiotic powders although it was accompanied by an increase of the residual moisture, water activity and hygroscopicity, and a reduction of the glass transition temperature in the tested systems

    Grundrechtsschutz durch Verfahren bei gerichtlicher Freiheitsentziehung

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    Der Fall Mollath und die Gefangenen von Guantanamo belegen erneut eindrücklich, dass das Freiheitsgrundrecht zu den elementarsten Menschenrechten gehört. Bereits das historische Habeas-Corpus-Recht zeigt, dass dieses Grundrecht vor allem durch das Verfahren geschützt wird. Auch im Grundgesetz ist dem Verfahren in Freiheitsentziehungssachen deshalb ein besonderer Stellenwert eingeräumt.Martin Heidebach beschäftigt sich mit den daraus folgenden Konsequenzen für die tatsächliche Praxis der gerichtlichen Freiheitsentziehungsverfahren. Er kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass im Unterschied zur bisherigen Sichtweise alle Verfahrensfehler mit einer Verfassungsbeschwerde gerügt werden können und die derzeit vorgesehene Folgenlosigkeit bestimmter Verfahrensverletzungen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Darüber hinaus definiert der Autor den Begriff der Freiheitsentziehung neu
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