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    Globale Kommunikation – staatenloses Recht : zur (Selbst-) Regulierung des Internet durch prozedurales Recht am Beispiel des Verbraucherschutzes im elektronischen Geschäftsverkehr

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    Seit der Entstehung des modernen Territorialstaats mit seinem Souveränitätsanspruch und dessen Zivilisierung durch die aufklärerische Theorie vom demokratischen Rechtsstaat sind wir es gewohnt, Recht und Staat als notwendige Einheit zu betrachten. Einerseits soll der Staat Rechtsstaat sein, d.h. politische Machtausübung ist nur in den Formen des Rechts und unter Beachtung von Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes zulässig. Ein eigenständiger Wirk- und Zuständigkeitsbereich der Politik in Form justizfreier Hoheitsakte oder besonderer Gewaltverhältnisse wird negiert. Andererseits ist Recht aber auch nur noch als "Staatsrecht", d.h. als staatlich gesetztes oder zumindest staatlich anerkanntes Recht denkbar. Autonomie im wörtlichen Sinne von Selbstgesetzgebung verblasst angesichts der Dominanz der in der Volkssouveränität verankerten Herrschaft des Gesetzes, so dass privatautonome Rechtsgestaltung durch Verträge von der Rechtsquellenlehre als irrelevant ausgeblendet und sozialautonome Normsetzung in Vereinen und Verbänden nurmehr als derivative, vom Staat abgeleitete Autonomie erklärbar wird. Im Außenverhältnis ist die Souveränität der Nationalstaaten durch das völkerrechtliche [S.62] Prinzip der gegenseitigen Nichteinmischung in innere Angelegenheiten gesichert und gleichzeitig durch das Territorialitätsprinzip begrenzt. Mit Ausnahme des politisch wenig brisanten Privatrechts, das – allerdings nur unter Vorbehalt des ordre public – im Rahmen des (nationalen) internationalen Privatrechts berücksichtigt wird, findet eine gegenseitige Anerkennung ausländischer Rechtsakte nicht statt. Internationales Recht ist nur als Völkervertragsrecht denkbar, welches im Innenverhältnis des Nationalstaates zu seinen Bürgern freilich nur als national umgesetztes Recht Wirkung entfaltet. Das so beschriebene Rechts-Staats-Konzept steht und fällt mit der Möglichkeit wirksamer Grenzziehung. Staatsgrenzen werden deshalb als quasi naturwüchsige (Berge, Flüsse, Küste) angelegt oder mit größter Sorgfalt künstlich materialisiert (Schlagbäume, Zollhäuser). Die symbolische Bedeutung der Visibilisierung von Grenzen kommt nicht zuletzt in der emotionalen Kraft zum Ausdruck, die durch deren Beseitigung – etwa durch Niederreißen von Schlagbäumen in der frühen Phase des europäischen Einigungsprozesses oder beim Fall der Berliner Mauer am Brandenburger Tor – entfesselt wird. Die Abschaffung von Grenzen bildet jedoch den Ausnahmefall und geht regelmäßig mit der Schaffung einer neuen, größeren (vereinigtes Deutschland) oder kleineren (Aufspaltung von Jugoslawien) Territorialgewalt mit Souveränitätsanspruch einher.Diminishing the costs of cross border transactions the Internet catalyses the general trend of globalisation. E-commerce opens the global marketplace to smaller companies and consumers. In the context of the ongoing Debate on Internetgovernance the author examines the emergent phenomenon of a transnational Law of Business to Consumer Contracts comparable to the Law Merchant (lex mercatoria). The issue of protecting the Consumer within such global legal system leads to a public-privatepartnership approach on the international level. Codes of Conduct, Trustmarks, and Online Consumer Dispute Resolution are currently established in a joint effort of state, industry, and global civil society actors. The role of the state in co-regulating global communications is to provide a legal framework, guaranteeing due process and thereby fair results of self regulation in transnational private regimes. In conclusion, Cyberspace is in need of a procedural Constitution of Freedom

    Streitbeilegung im Internet - Zukunft oder Irrweg?

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    Alternative dispute resolution has become a focal point in politics and business. On the European level laws to support it were passed in 2013. This thesis describes the extensive background behind these developments, discusses the various methods used in theory and practice, and explores possible ways the procedure could be carried out online. At the same time, it also shows what sort of changes are necessary to smooth the path for future dispute resolution on the Internet

    Wirtschaftlichkeit von Zertifizierungsstellen in Deutschland

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    In der Arbeit soll die Wirtschaftlichkeit von Zertifizierungsstellen in Deutschland untersucht werden. Es erfolgt eine kurze Einführung in die technischen Grundlagen von Zertifizierungsstellen und Zertifikaten, die neben kryptographischen Verfahren der Verschlüsselung und Signatur die im Internet eingesetzten Protokolle untersucht. Die gesetzlichen Vorgaben für signaturgesetzkonforme Zertifizierungsstellen werden in den rechtlichen Grundlagen beschrieben, insbesondere die Voraussetzungen zum Aufbau einer Zertifizierungsstelle und die daraus resultierenden notwendigen Investitionen. Des weiteren erfolgt eine Analyse alternativer Rahmenbedingungen, beispielsweise bezüglich des Einsatzes von Vertrauensverfahren oder der Klassifizierung von Zertifikaten. Es werden verschiedene Typen von Zertifizierungsstellen untersucht, die sich hinsichtlich des erreichten Sicherheitsstandards und der entsprechenden Kosten unterscheiden. Neben den Ergebnissen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung werden Empfehlungen zum Einsatz alternativer Rahmenbedingungen, zur Bewertung von Sicherheitsniveaus und zur Vorgehensweise bei der Einführung von Zertifikaten gegeben.Rentability, Certification, Authorities, Trust, Costs, Security, Signature Law, Cryptography

    Streitbeilegung im Internet - Zukunft oder Irrweg?

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    Alternative Streitbeilegung ist in den Fokus von Politik und Wirtschaft gerückt, auf europäischer Ebene wurden im Jahr 2013 Rechtsakte zu deren Förderung beschlossen. Die Arbeit gibt ein umfassendes Hintergrundbild zu diesen Entwicklungen, erörtert die verschiedenen Methoden in Theorie und Praxis und widmet sich den Möglichkeiten der Online-Durchführung der genannten Verfahren. Es wird gezeigt, welche Änderungen notwendig sind, um der Streitbeilegung im Internet den Weg in die Zukunft zu ebnen

    Europäisches Informationstechnologierecht

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    In den letzten zwei Jahrzehnten hat unsere Gesellschaft eine enorme Durchdringung durch Informationstechnologien (Mobiltelefonie, Internet, Online-Dienste, E-Commerce, uva) erfahren. Viele von ihnen haben wirtschaftliche Prozesse, soziale Interaktionen und rechtliche Sachverhalte revolutioniert. Eine weitere Folge der fortschreitenden technischen Entwicklung der Informationstechnologien ist die verstärkte Globalisierung der oben genannten Gesellschaftsbereiche. Es muss in diesem Zusammenhang hervorgehoben werden, dass es in der heutigen Zeit Lebensstandard geworden ist, dass Individuen stets die Möglichkeit haben, örtlich und zeitlich ungebunden zu interagieren. Isoliert betrachtet stellte diese Tatsache die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten vor zweierlei Problembereiche. Einerseits entstand in den Jahren vor Erlass der zahlreichen unionsrechtlichen Maßnahmen ein eklatanter Regelungsrückstand. Andererseits waren die einzelnen Rechtsbestände der Mitgliedstaaten nicht dafür vorgesehen, informationstechnologiebasierende Rechtshandlungen, die schon gemäß ihrer Natur oft grenzüberschreitend stattfanden, zu normieren. In Anbetracht der oben beschriebenen Umstände, startete die Europäische Union vor etwa 15 Jahren eine Regelungsinitiative im Bereich des Informationstechnologierechts. Viele der einzelstaatlichen Rechtsordnungen wurden durch die jeweiligen Maßnahmen (Richtlinien und Verordnungen) der EU revolutioniert und auf neuesten Stand gebracht. Blickt man bspw nach Österreich, kann man feststellen, dass viele der von der EU erlassenen Maßnahmen die Grundlagen vieler jüngerer österreichischer Gesetze (Datenschutzgesetz 2000, Telekommunikationsgesetz 2003, Signaturgesetz, E-Commerce-Gesetz uva) darstellen. Während sich viele wissenschaftliche Arbeiten stets einer einzelnen Maßnahme oder den Maßnahmen eines Teilbereichs des Informationstechnologierecht samt deren Umsetzungen in einem ausgewählten Mitgliedstaat widmen, konzentriert sich die vorliegende Arbeit darauf einen Gesamtüberblick über das derzeit geltende europäische Informationstechnologierecht zu bieten. Sie widmet sich dabei hauptsächlich Problemen, die bei einer isolierten Betrachtung der einzelnen 2 Maßnahmen in der Form nicht behandelt werden können. Untersucht wird in der vorliegenden Arbeit insbesondere, ob die unionsrechtlichen Maßnahmen eine Homogenität aufweisen oder nicht, ob die Europäische Union überhaupt die entsprechenden Kompetenzen hat, derart in die nationalen Rechtsordnungen einzugreifen und ob sich durch das Nebeneinander vieler europarechtlichen Maßnahmen in Bezug auf die nationalen Umsetzungen Probleme ergeben. Darüber hinaus stellt die vorliegende Arbeit den aktuellsten Stand des europäischen Informationstechnologierechts dar, da sämtliche Maßnahmen vom Verfasser in ihrer aktuell geltenden Fassung widergegeben wurden. Konkret bedeutet dies, dass neu erlassene Maßnahmen, die bereits in Geltung stehende Maßnahmen verändern, nahtlos in den bereits bestehenden Rechtsbestand eingearbeitet wurden. Um zu zeigen, wie gravierend die nationalen Rechtsordnungen durch das europäische Informationstechnologierecht beeinflusst werden, bietet die Arbeit eine Übersicht des Standes der österreichischen Umsetzungen.In the last 2 decades our society has undergone an enormous change due to an overall pervasion by information technologies (mobile phones, internet, online services, e-commerce at general etc). Many of them have revolutionized economic processes, social interaction and legal matters. A further consequence of these technical developments is the increased globalization of the above mentioned social areas. Furthermore, it is to be emphasized that nowadays it has already become part of our living standard that individuals are able to interact without any restrictions as to time or place. From an isolated point of view this fact is responsible for two problem areas that the legal systems of member states are confronted with. On the one hand, a glaring lag of regulation occurred in the years before until a large number of legal measures were taken by the European Union. On the other hand, the different national law-systems of the member states were not intended to standardize legal action done by information technologies, which by their nature often took place on a cross-border basis. With regard to the above mentioned circumstances the European Union initiated about 15 years ago regulatory measures in the field of information technology. Many legal frameworks of the member states were revolutionized an updated by the respective measures of the European Union. In Austria, for example, it is to be noted that many of the European measures form the basis of a series of new Austrian legal frameworks (data protection, telecommunication law 2003, electronic-signature law, e-commerce law and many more). While a lot of academic work is usually dedicated to individual measures or measures of a part of information technology law as well as its transformation into a certain national law, the present work concentrates on giving an overall view of the European information technology law presently in force. In this respect it examines particularly those problems that cannot be treated in this manner when individual measures are considered on an isolated basis. The particular subject of this work is to study whether the legal measures of the EU are homogeneous or not, whether the 4 EU has the respective legal competences to intervene on national frameworks at all and whether problems arise from the coexistence of many European measures as to national applications. Furthermore, this work presents the latest state of European information technology law, as all European measures have been codified by the author. In other words, this means that newly issued measures that modify presently valid ones have been integrated in the already existing European legal framework. In order to show the considerable influence of European information technology law on national frameworks, this work offers an overview or the present state of Austrian transformations

    Die Umsetzung der E-Commerce Richtlinie in Österreich und in Griechenland

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    Die E-Commerce Richtlinie wurde in Österreich mit dem E-Commerce Gesetz und in Griechenland mit dem Präsidialdekret Nr. 131/2003 umgesetzt. In der Arbeit wird die Umsetzung der Richtlinie in den beiden Ländern verglichen und die Vereinbarkeit der gemeinschaftsrechtlichen mit bestehenden nationalen Bestimmungen untersucht. Der sachliche und persönliche Anwendungsbereich der beiden Gesetze ist teilweise unterschiedlich. Die Begriffsbestimmungen der Richtlinie wurden wortwörtlich von den nationalen Gesetzgebern übernommen, wobei dadurch Unterschiede zu gleichen Begriffsbestimmungen anderer nationalen Gesetze entstanden sind. Die Prinzipien der Richtlinie sind in den nationalen Bestimmungen enthalten. Das Herkunftslandprinzip wird jedoch aufgrund unterschiedlicher Auslegung jeweils anders angewendet. Die Richtlinie erlegt dem Anbieter eines online Dienstes Pflichten, insbesondere Informationspflichten auf, normiert ausdrücklich die Möglichkeit des online Abschlusses eines Vertrages und bestimmt den Zeitpunkt des Eingangs einer Bestellung, die online erfolgt, sowie der vom Diensteanbieter an den Nutzer zu übermittelnden Empfangsbestätigung. In diesem Zusammenhang werden die Regeln des bürgerlichen Rechts der jeweiligen nationalen Rechtsordnung berücksichtigt, die für die Auslegung der umgesetzten Bestimmungen einbezogen werden. Von großer Bedeutung ist die Regelung der Haftung der Diensteanbieter, die fremde Inhalte im Internet zugänglich machen. Der österreichische Gesetzgeber hat anlässlich der Umsetzung der Richtlinie die Haftung für Betreiber von Suchmaschinen sowie die Haftung für Links geregelt. Schließlich werden die Klagemöglichkeiten und Maßnahmen zur Verhinderung einer mutmaßlichen Rechtsverletzung sowie Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten untersucht. Die bestehenden jeweiligen nationalen Prozessordnungen enthalten bereits entsprechenden Bestimmungen. Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten sind sowohl in Österreich als auch in Griechenland Schlichtungsstellen eingerichtet. Die meisten Bestimmungen der EC-RL wurden in beiden Ländern wortwörtlich umgesetzt. Die bezweckte Harmonisierung war mit geringen Ausnahmen erfolgreich

    Kritische Infrastrukturen, Cybersicherheit, Datenschutz: die EU schlägt Pflöcke für digitale Standortpolitik ein

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    Die EU beabsichtigt, eine Meldepflicht für Cyberattacken auf kritische Infrastrukturen einzuführen. Zwar gibt es in Wirtschaft und Politik Widerstände gegen diesen Vorschlag, doch spricht einiges dafür, dass mit einer solchen Meldepflicht kritische Infrastrukturen präventiv geschützt werden können. Ausschlaggebend hierfür ist, dass die nationalen und europäischen Behörden die erlangten Informationen vertraulich behandeln und verarbeiten. Mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog setzt die EU Maßstäbe für eine europäische und internationale digitale Standortpolitik. (Autorenreferat

    Kommunale Portale : E-Government auf städtischer Ebene

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    Gegenstand dieser Arbeit ist die Untersuchung von E-Government auf kommunalen Portalen. Dazu werden zuerst wichtige begriffliche Grundlagen gelegt. In diesem Zusammenhang wird dargestellt, wie E-Government Kommunen helfen kann, sich in bürgernahe und moderne Dienstleister zu entwickeln und welche Rolle Internetportale dabei spielen. Danach schließt sich eine vertiefende Betrachtung der Anwendungsmöglichkeiten von E-Government auf kommunalen Portalen an. Anhand von Praxisbeispielen und einer Studie wird aufgezeigt, welche elektronischen Verwaltungsdienstleistungen und Partizipationsmöglichkeiten bereits angeboten werden. Außerdem wird untersucht, welche Aspekte bei einer Umsetzung von E-Government beachtet werden sollten. Die Ergebnisse dieser Arbeit zeigen, in welchen Bereichen noch Handlungsbedarf herrscht und welche wesentlichen Faktoren den Erfolg eines kommunalen Portals beeinflussen können

    Blockchain - Chancen und Herausforderungen einer neuen digitalen Infrastruktur für Deutschland:Kapitel 4: Energie

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