17 research outputs found

    Suchmaschinen zwischen Grundrechts- berechtigung und Grundrechtsverpflichtung

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    Suchmaschinen gewinnen als Mittel zur Informationsbeschaffung stetig an Macht. Im Internet stehen private Nutzer privaten Anbietern gegenüber, welche diese Informationsbeschaffung regulieren. Der EuGH und der DSGVO-Gesetzgeber sahen in diesem Kontext die Notwendigkeit, privaten Anbietern neben einer Grundrechtsberechtigung auch eine -verpflichtung aufzuerlegen, um die Achtung der Grundrechte privater Nutzer auch im Internet zu garantieren. Im folgenden Aufsatz werden diese Entscheidung und ihre praktische Umsetzung dargestellt und diskutiert

    Ärzte auf dem Prüfstand

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    Technische Möglichkeiten der Datenerhebung und zivilrechtliche Folgen bei Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Informationspflichten

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    Das Internet birgt nicht nur neue Herausforderungen für Unternehmer, sondern auch für den Datenschutz ihrer Kunden. Eine transparente Erhebung beim Kunden wird nur erreicht, wenn dieser umfassend informiert wird. Diese Information ist ausschließlich dann gewährleistet, wenn dem Kunden bei Verstößen ausreichende Rechtsansprüche zur Verfügung stehen. Die Arbeit geht zunächst auf die verschiedenen technischen Möglichkeiten der Datenerhebung ein. Nach einer Zusammenfassung der Entwicklung des Datenschutzrechts, folgt ein Überblick über die Phasen der Datenverarbeitung, der Datentypen und schließlich der Informationspflichten und deren Inhalt. Die praktische Relevanz wird am Beispiel des Online-Händlers Amazon veranschaulicht. Abschließend werden die Folgen bei Verstößen gegen die Informationspflichten erläutert. Hierbei liegen die Schwerpunkte insbesondere auf vertraglichen Ansprüchen. Darüber hinaus werden delikts- und bereicherungsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Folgen aufgezeigt

    Der gläserne Bürger - personenbezogene Daten zwischen Forschung und Schwarzmarkt

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    Die Meldungen von neuen, immer weiter reichenden Datendiebstählen scheinen nicht abzureißen: Im Herbst 2008 eignete sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen sechs Millionen Datensätze an, davon vier Millionen mit Kontonummern, um zu beweisen, dass die Beschaffung illegaler Daten ein Leichtes sei. Bereits im Jahr 2006 waren Datensätze von mehr als 17 Millionen Mobilfunkkunden der Telekom entwendet worden. Personenbezogene Daten sind inzwischen eine heißbegehrte Ware. Um dem Missbrauch von Daten vorzubeugen, hat die Bundesregierung eine neue Gesetzesinitiative gestartet, die die Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken oder zur Markt- und Meinungsforschung künftig nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung zulassen möchte. Während die Datenschützer zustimmend jubilieren, bangt die Meinungsforschung um ihre Arbeitsgrundlage. Die vorliegende März-Ausgabe 2009 der Reihe Recherche Spezial beschäftigt sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen informationeller Selbstbestimmung und Informationsfreiheit, in dessen Mitte sich der Datenschutz seit jeher bewegt. In fünf thematisch untergliederten Kapiteln werden aktuelle Literatur- und Forschungsnachweise mit bibliographischen Angaben und jeweils einer kurzen, inhaltlichen Zusammenfassung aufgelistet.Reports of new, ever more far-reaching data thefts appear unstoppable: In Fall of 2008, the Federation of German Consumer Organizations appropriated 6 million sets of data, 4 million of these with account numbers, to prove that it was relatively easy to obtain data illegally. Already in 2006 the data from more than 17 million Telekom cell phone customers was stolen. Personal information is, in the meantime, a highly sought after commodity. To stem the misuse of data the federal government has begun a new legislative initiative which would allow future usage of personal information for advertising purposes or for marketing and opinion research only with expressed permission. While "data protectionists" approvingly celebrate, opinion researchers fear for the basis of their work. The March 2009 edition of Research Special deals with the tense relationship between information self-determination and freedom of information in the midst of which is where the issue of data protection can be found, as always. Five chapters, arranged according to topic, list current literature and research references with bibliographic info along with a short content synopsis for each

    Die rechtliche Regulierung der «Menschenfleischsuche» im Internet: Eine rechtsvergleichende Untersuchung zwischen Deutschland und China

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    Erstmalig thematisiert das Buch das in China weit verbreitete Phänomen Ren-rou-sou-suo (Menschenfleischsuche) auch in Deutschland. Als Hexenjagd im Internet ist dieses weltweite Phänomen auch in Deutschland in den nächsten Jahren zu erwarten. Aufgrund potenzieller Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Datenschutzprobleme ist es hoch regulierungsbedürftig. Der Autor analysiert die Hintergründe der Suche in beiden Ländern unter technischen, kulturellen, sozialen, politischen und psychologischen Aspekten. Er untersucht und beantwortet rechtsvergleichend und detailliert alle diesbezüglichen Rechtsfragen einschließlich Providerhaftung, Anonymität und Pseudonymität, Auskunftsanspruch auf Anmeldedaten von Nutzern, Notice and take down sowie Störerhaftung

    Informationelle Selbstbestimmung in sozialen Netzwerken: Mehrseitige Rechtsbeziehungen und arbeitsteilige Verantwortungsstrukturen als Herausforderung für das europäisierte Datenschutzrecht

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    Die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken stellt das europäisierte Datenschutzrecht vor erhebliche Herausforderungen. Globale Akteure und dezentralisierte Prozesse führen zu einer rechtlich schwer fassbaren Verantwortungsdiffusion. Die Autorin untersucht, wie effektiv das Datenschutzrecht die informationelle Selbstbestimmung von Nutzern sozialer Netzwerke, insbesondere Facebooks, absichert. Im Schwerpunkt der Betrachtung stehen dabei die Probleme der internationalen Anwendbarkeit des Datenschutzrechts, der Verantwortungsdiffusion in mehrseitigen Rechtsverhältnissen, des Rechts auf anonyme Nutzung sowie des Ausgleichs von Informations- und Machtgefällen in sozialen Netzwerken. Die Untersuchung erfolgt unter ausführlicher Berücksichtigung der europäischen Datenschutzgrundverordnung und der sich aus dieser ergebenden Änderungen der Rechtslage in Bezug auf die betrachteten Fragestellungen

    Informationelle Privatautonomie - Synchronisierung von Datenschutz- und Vertragsrecht

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    Leipzig Law Journal

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    Die Idee für eine solche Zeitschrift entstand Anfang des Jahres 2020 auf einem Seminar, für das eine Gruppe Leipziger Studierender nach Miami reiste, um über Recht und Gesellschaft zu diskutieren. Teil der US-amerikanischen Gruppe war Hanna Gordon, die Chefredakteurin der „University of Miami Law Review“ die uns mit dem Konzept der US-amerikanischen Law Reviews in Berührung brachte. Im Herbst desselben Jahres zu Beginn des Wintersemesters fassten wir den Entschluss, das Leipzig Law Journal nach US-amerikanischem Vorbild in Leipzig ins Leben zu rufen

    Die Europäische Kommunikations-(Un)Ordnung: Mapping der medienrelevanten EU-Rechtsakte und Identifikation von Abhängigkeiten, Schnittbereichen und Widersprüchen

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    Im Vorfeld der EU-Ratspräsidentschaft Deutschland im zweiten Halbjahr 2020 hat das Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) mehrere Gutachten und Untersuchungsberichte erarbeitet, die als Diskussionsgrundlage für die EU-Medienkonferenz im Juli 2020 und die nachfolgenden Focus Sessions dienten. Ziel der HBI-Untersuchungen war dabei die Identifikation von Möglichkeiten der mittel- und langfristigen Verbesserung der Kohärenz der europäischen Informations- und Kommunikationsordnung. Die derzeitige Informations- und Medienordnung ist ein rechtliches Mehr-Ebenen-System, das aus Normen der EU, des Bundes und der Länder besteht. Hinzu treten völkerrechtliche Vorgaben, aber auch Normen der Selbstregulierung. Die derzeitige Regulierung in diesem Bereich, die teils jahrzehntealten Pfadabhängigkeiten folgt, ist angesichts struktureller Transformationen öffentlicher und individueller Information und Kommunikation immer wieder Gegenstand grundsätzlicher Debatten über ihre Kohärenz, Kongruenz, Zeitgemäßheit und Zukunftsfähigkeit. Mit dem vorliegenden Gutachten soll eine systematische materiell-rechtliche Kartographierung der derzeit bestehenden Regelungen auf europäischer Ebene erfolgen, die den für die derzeitige EU-Medienordnung relevanten Sekundärrechtskorpus aus Sicht audiovisueller Angebote überblicksartig beschreibt, die einzelnen Rechtsakte aus einer komparativen Governance-Perspektive analysiert und so Abhängigkeiten, Überlappungen, strukturelle Unterschiede und mögliche Widersprüche aufzeigt. Dazu gehören mögliche Durchwirkungs- und Spill-Over-Effekte von Rechtsakten aus anderen Bereichen, deren Regelungen sich (auch) im Medienbereich bemerkbar machen und so faktischen Einfluss auf die Medienordnung haben

    Vielfaltssicherung in sozialen Netzwerken

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    In sozialen Netzwerken ist grundsätzlich zwar eine immense Meinungsvielfalt vorzufinden. Diese wird jedoch für jeden einzelnen Nutzer durch Computerprogramme personalisiert angepasst und nur ausschnittsweise präsentiert. Nach welchen Kriterien dies geschieht und ob die Nutzer nur einseitig nach ihren vermeintlichen Vorlieben informiert werden, bleibt oft ungewiss: Entstehen in sozialen Netzwerken Filterblasen, in denen Nutzer immer mehr vom immer Gleichen konsumieren, und Echokammern, in denen ein Austausch nur noch mit Gleichgesinnten stattfindet? Die Arbeit untersucht vor diesem Hintergrund aus verfassungsrechtlicher Perspektive, ob in sozialen Netzwerken – ähnlich wie im Rundfunkwesen – ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, damit zum Schutz der Meinungsbildungsfreiheit die Meinungsvielfalt hinreichend zum Ausdruck kommen kann, ob die Länder durch Neuregelungen im Medienstaatsvertrag diesem Handlungsbedarf bereits adäquat Rechnung getragen haben und wie alternativ ein angemessener Ordnungsrahmen zur Sicherung der Meinungsvielfalt aussehen könnte. Der Fokus der Untersuchung liegt stellvertretend auf Facebook, da es deutschland- und weltweit die meisten registrierten Nutzer hat und damit immer noch das reichweitenstärkste Netzwerk darstellt
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