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Gefährdungshaftung und neue Technologien
Technischer Fortschritt schafft einerseits neuen Nutzen, andererseits neue Risiken. Vorhersagen sind wegen der Neuartigkeit der entstehenden Technologien nicht oder nur ungenau möglich. Während der Nutzen neuer Technologien durch das Patentrecht dem Erfinder zugewiesen wird, gibt es keine generelle Zuweisung der Risiken. Gefährdungshaftungen sind auf einzelne bereits bekannte Technologien und Gefährdungslagen beschränkt. Es stellt sich deshalb die Frage, ob de lege ferenda eine eigene Gefährdungshaftung für den Einsatz neuartiger Technologien eingeführt werden sollte. Die Ausgestaltung einer solchen Haftung könnte sich aus der Parallele zum Patentrecht ergeben
Hochautomatisiertes und autonomes Autofahren – Risiko und rechtliche Verantwortung
Gegenstand der folgenden Abhandlung ist die Frage, ob das hochautomatisierte Autofahren bzw. das autonome Autofahren Anlass gibt, traditionelle Instrumente der Verantwortungszuweisung für Schäden aus Verkehrsunfällen zu ändern oder zu ergänzen, um die Haftungsfrage im Straßenverkehr adäquat zu regeln. Noch sind viele rechtstatsächliche Rahmenbedingungen offen, etwa ob in den kommenden Jahren Autos auf öffentlichen Straßen tatsächlich vollständig ohne Fahrer auskommen werden ob die künftige Autotechnik weitgehend auf »machine learning« basieren wird oder auf klassischer Programmierung. Klar ist bereits, dass Autounfälle durch die Automatisierung des Verkehrs erheblich verringert, aber nicht ganz ausgeschlossen werden können. Wer künftig für einen Unfall als verantwortlich angesehen wird, dürfte unter anderem von Technik und Vermarktung abhängen, und lässt sich ohne Kenntnis der künftigen technischen und wirtschaftlichen Eckpunkte nicht endgültig vorhersagen. Gleichwohl müssen Abwägungen zur rechtlichen Verantwortung bereits im Grundsatz geklärt sein, bevor autonome Autos auf öffentlichen Straßen fahren, damit für alle fassbar ist, wer unter welchen Voraussetzungen in der Verantwortung steht
Zugleich eine Betrachtung des Verhältnisses von § 823 Abs. 1 BGB zum Produkthaftungsgesetz
Das Fortschreiten der Digitalisierung stellt das Recht vor das grundlegende Problem, dass digitale Güter und Innovationen nur unzureichend von der analogen Rechtssprache erfasst werden. Zum Produkt- haftungsgesetz wird seit langem diskutiert, ob Software in den Anwendungsbereich des ProdHaftG fällt. Mit einem Produktbegriff, der nur auf „bewegliche Sachen“ und „Elektrizität“ ausgelegt ist, beschreibt das das Produkthaftungsgesetz die gegenständliche Welt von 1985 (dem Entstehungsjahr der zugrundeliegenden Produkthaftungsrichtlinie). Deut- lich wird: die technische Entwicklung scheint der Anpassung des Rechts an die digitalisierte Wirklichkeit zunehmend davonzulaufen. Die Autorin löst diesen Dissens, indem sie eine technikoffene, am Sinn und Zweck der Richtlinie orientierte Auslegung vollzieht. Abseits der tradierten Definitionen des deutschen Sachenbegriffs schlägt sie – wie es im europäischen Recht ohnehin geboten ist – eine autonome Definition des Sachenbegriffs für das ProdHaftG vor und arbeitet zugleich das Verhältnis zur nationalen Produkthaftung gem. § 823 Abs. 1 BGB auf, dessen Koexistenz zum ProdHaftG lange lediglich festgestellt, aber nie hinterfragt wurde
The European AI Liability Directives -- Critique of a Half-Hearted Approach and Lessons for the Future
As ChatGPT et al. conquer the world, the optimal liability framework for AI
systems remains an unsolved problem across the globe. In a much-anticipated
move, the European Commission advanced two proposals outlining the European
approach to AI liability in September 2022: a novel AI Liability Directive and
a revision of the Product Liability Directive. They constitute the final
cornerstone of EU AI regulation. Crucially, the liability proposals and the EU
AI Act are inherently intertwined: the latter does not contain any individual
rights of affected persons, and the former lack specific, substantive rules on
AI development and deployment. Taken together, these acts may well trigger a
Brussels Effect in AI regulation, with significant consequences for the US and
beyond.
This paper makes three novel contributions. First, it examines in detail the
Commission proposals and shows that, while making steps in the right direction,
they ultimately represent a half-hearted approach: if enacted as foreseen, AI
liability in the EU will primarily rest on disclosure of evidence mechanisms
and a set of narrowly defined presumptions concerning fault, defectiveness and
causality. Hence, second, the article suggests amendments, which are collected
in an Annex at the end of the paper. Third, based on an analysis of the key
risks AI poses, the final part of the paper maps out a road for the future of
AI liability and regulation, in the EU and beyond. This includes: a
comprehensive framework for AI liability; provisions to support innovation; an
extension to non-discrimination/algorithmic fairness, as well as explainable
AI; and sustainability. I propose to jump-start sustainable AI regulation via
sustainability impact assessments in the AI Act and sustainable design defects
in the liability regime. In this way, the law may help spur not only fair AI
and XAI, but potentially also sustainable AI (SAI).Comment: under peer-review; contains 3 Table
Machbarkeitsstudie für Service Vermittlungsplattform "PiArch" : Service-Plattform für revisionssichere Langzeit-Archivierung
In der von der Firma bfa ltd. und KTI finanzierten Machbarkeitsstudie wurde untersucht, wie die technische Realisation einer Service-Vermittlungsplattform (PiArch) möglich ist.
Bfa möchte mit PiArch eine Service-Plattform anbieten, welche die Funktion eines Brokers übernimmt. Dieser soll den Kunden unterschiedliche Speicher- und Business-Intelligence Anbieter vermitteln und deren Service transparent integrieren. PiArch Service ist demzufolge ein Metaservice, also ein Service der einen Service anbietet.
In der Studie wurde mit Hilfe von Business Use Cases die Prozesse definiert und analysiert. Basierend darauf wurde ein Architektur-Entwurf erstellt und einige kritische Punkte im Sinne eines "Proof-of-Concept" auf ihre Machbarkeit geprüft und experimentell implementiert.
Zusätzlich zur Implementations-Empfehlung wurden ein Sicherheits- und ein Metadaten-Konzept erarbeitet
Haftungsrechtliche Aspekte der Einführung elektronischer Gesundheitskarten in Deutschland und Österreich
Diese Arbeit befasst sich mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) in Deutschland und der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) in Österreich aus haftungsrechtlicher Sicht. Dabei wird insbesondere untersucht, ob feststehende Grundsätze des
Arzthaftungsrechts in beiden Ländern dazu geeignet sind, allfällige Arzthaftungsfälle beim
Einsatz der Gesundheitskarten und darauf gespeicherter falscher medizinischer
Information zu einer interessengerechten Lösung zu führen. Neben dem
Arzthaftungsrecht wird ebenfalls untersucht, ob durch Fehlinformationen geschädigte
Patienten Ansprüche aus Datenschutz- und Produkthaftungsgesetzen geltend machen
können.This paper deals with electronical healthcards in Germany and Austria in relation to tort law. It is especially examined whether principles of medical malpractice law in both
countries are able to solve cases of malpractice by physicians who have used false
electronical medical information saved on these cards. Besides malpractice law the paper
considers whether injured patients because of false medical information used by the
doctors have also rights of compensation based in data privacy laws and in product
liability laws
Kennzeichnungspflichten und Haftung von Rapid Manufacturing-Produkten
The present thesis delivers an insight into the application of Rapid Manufacturing products
against the background of the identification requirements. Along with an introduction to the
functionality of Rapid technologies this thesis contains an analysis of the state of the
technology as well as future fields of application. The identification requirements of Rapid
Manufacturing products are due to several motives as the case may be statutory obligations.
Besides proving the compliance with essential health and safety requirements the product
identification also serves the traceability. The identification is to provide the distribution from
the producer to the consumer as well as the precise identification of the producer of products
that have already put into circulation. Based on the analysis of the different reasons for
labeling and the gained conclusions this thesis deals with the question, how companies can
protect themselves against product liability and to what extent are responsible for possible
caused damages. The legislative body insufficiently covers in particular the potentials that lie
in the Rapid technologies. The present thesis analyses the problematic that lies in future fields
of application for Rapid technologies and provides several solution statements.Die vorliegende Arbeit bietet einen Einblick in die Anwendung von Rapid Manufacturing-Verfahren vor dem Hintergrund der Anforderungen an die Kennzeichnung. Neben Einführungen in die Funktionsweise der Rapid-Technologien werden der Stand der Technik sowie die zukünftigen Anwendungsfelder bzw. die Potentiale dieser Technologie analysiert.
Die Kennzeichnungspflichten von Rapid Manufacturing-Produkten ergeben sich aus mehreren Motiven bzw. gesetzlichen Pflichten. Neben dem Nachweis der Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die die Rechtsprechung einem Hersteller auferlegt, dient
die Kennzeichnung der Produkte auch der Rückverfolgbarkeit. Diese soll sowohl die Distribution vom Hersteller zum Empfänger gewährleisten, als auch eine eindeutige Identifikation des Herstellers ermöglichen, sollte das Produkt bereits in Verkehr gebracht worden sein. Dies ist besonders im Hinblick auf die Produkthaftung von Bedeutung.
Basierend auf der Analyse dieser unterschiedlichen Kennzeichnungsgründe und den daraus gewonnenen Erkenntnissen behandelt die Arbeit die Thematik, wie sich Unternehmen gegen die Produkthaftung in der Praxis absichern und in wie weit sie einen durch ihr Produkt entstandenen Schaden zu verantworten haben. Besonders die Potentiale, die in den Rapid-Technologien und den damit verbundenen neuen Anwendungsmöglichkeiten stecken, sind von der Rechtsprechung bisher nur unzureichend erfasst. Die vorliegende Arbeit analysiert die Problematik, die die realistischen zukünftigen Herstellungsszenarien für die Produkthaftung bedeuten und liefert einige Lösungsansätze.Ilmenau, Techn. Univ., Diplomarbeit, 201
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