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    Zugleich eine Betrachtung des Verhältnisses von § 823 Abs. 1 BGB zum Produkthaftungsgesetz

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    Das Fortschreiten der Digitalisierung stellt das Recht vor das grundlegende Problem, dass digitale Güter und Innovationen nur unzureichend von der analogen Rechtssprache erfasst werden. Zum Produkt- haftungsgesetz wird seit langem diskutiert, ob Software in den Anwendungsbereich des ProdHaftG fällt. Mit einem Produktbegriff, der nur auf „bewegliche Sachen“ und „Elektrizität“ ausgelegt ist, beschreibt das das Produkthaftungsgesetz die gegenständliche Welt von 1985 (dem Entstehungsjahr der zugrundeliegenden Produkthaftungsrichtlinie). Deut- lich wird: die technische Entwicklung scheint der Anpassung des Rechts an die digitalisierte Wirklichkeit zunehmend davonzulaufen. Die Autorin löst diesen Dissens, indem sie eine technikoffene, am Sinn und Zweck der Richtlinie orientierte Auslegung vollzieht. Abseits der tradierten Definitionen des deutschen Sachenbegriffs schlägt sie – wie es im europäischen Recht ohnehin geboten ist – eine autonome Definition des Sachenbegriffs für das ProdHaftG vor und arbeitet zugleich das Verhältnis zur nationalen Produkthaftung gem. § 823 Abs. 1 BGB auf, dessen Koexistenz zum ProdHaftG lange lediglich festgestellt, aber nie hinterfragt wurde

    Die Integration von Verifikation und Test in Übersetzungssysteme

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    In dieser Arbeit wird die Architektur für einen Compiler vorgestellt, der die Korrektheit der übersetzten Quellen als Teil des Übersetzungsvorgangs überprüfen kann. Dabei soll es möglich sein, verschiedene Methoden, wie etwa formaler Test und formaler Beweis, einzusetzen, um die Korrektheit nachzuweisen. Ein vollautomatischer Nachweis ist sehr aufwendig und häufig auch gar nicht möglich. Es ist also nicht praktikabel, aus Spezifikation und Programm die Korrektheit automatisch abzuleiten. Wir erweitern daher die Sprache um Korrektheitsnachweise (justifications), die der Benutzer in den Quelltext einfügen muß ("literate justification"). Je nach gewählter Methode muß der Benutzer den Korrektheitsnachweis mehr oder weniger genau ausführen. Durch die Einführung der Korrektheitsnachweise muß der Übersetzer Beweise nur noch überprüfen anstatt sie automatisch abzuleiten. Die Überprüfung der Korrektheitsnachweise kann in den Übersetzer integriert werden oder an ein externes Werkzeug delegiert werden. Ein externes Werkzeug erlaubt die Einbindung bereits existierender Werkzeuge, aber auch eine Neuentwicklung eigener Werkzeuge ist möglich. Wir zeigen am Beispiel eines taktischen Theorembeweisers, daß eine Eigenentwicklung nicht unbedingt aufwendiger ist als die Anpassung eines vorhandenen Werkzeugs. Um Tests während der Übersetzung durchführen zu können, muß ein Interpreter zur Verfügung stehen. Die Ausführung ungetesteten Codes birgt allerdings auch Sicherheitsprobleme. Wir diskutieren verschiedene Möglichkeiten, mit diesem Problem umzugehen. Der Korrektheit einer Übersetzungseinheit entspricht in der Semantik die Konsistenz einer algebraischen Spezifikation. Wir betrachten zwei Beweismethoden: zum einen durch Konstruktion eines Modells und zum andern durch Nachweis einer korrektheitserhaltenden Relation. Die Beweisverpflichtungen ergeben sich zunächst aus der Beweismethode, außerdem werden Beweisverpflichtungen eingeführt, um die Korrektheit von zusammengesetzten (modularen) Programmen zuzusichern. Die in dieser Arbeit beschriebene Architektur ist prototypisch implementiert worden. Dazu wurde das Opal-System um Elemente zur Spezifikation und zur Beschreibung von Korektheitsnachweisen erweitert. In der Arbeit werden einige kurze Beispiele vorgeführt. Der Opal/J-Prototyp ist seit Version 2.3e Teil der Opal-Distribution.In this thesis we present a compiler architecture that enables the compiler to check the correctness of the source code as part of the compilation process. It allows to perform these correctness checks with different methods, in particular formal testing and formal proof. A fully automated check is very expensive and often impossible. Hence, it is not feasible to check correctness automatically with the help of specification and implementation. We extend the programming language by (correctness) justifications that the user must insert into the source code ("literate justification"). Depending on the chosen justification method the user must work out the justification in more or less detail. The introduction of justifications changes the compiler's task from deriving a correctness proof by itself to checking a correctness proof provided by the user. The correctness check for justifications can be integrated into the compiler or delegated to an external tool. An external tool allows the integration of existing tools but the development of specialized tools is also possible. The example development of a specialized tactical theorem-prover shows that the development of a specialized tool is not necessarily more expensive than the adaptation of an existing tool. For test execution during the compilation an interpreter must be available. The execution of untested code causes security risks. We discuss different possibilities to deal with this problem. The correctnessof a compilation unit corresponds to the consistency of an algebraic specification. We study two proof methods: either by construction of a model or by establishing a correctness-preserving relation. The proofo bligations result from the proof method, in addition proof obligations arei ntroduced to ensure the correctness of modular programs. The compiler architecture described in this thesis has been prototypically implemented. The Opal system has been extended with language elements to denote specifications and (correctness) justifications. The thesis presents some short examples. The Opal/J prototype is part of the Opal distribution since version 2.3e

    Vom Software- zum Datenrecht:ausgewählte zivilrechtliche Fragen bei Onlinespielen

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    Der Handel mit virtuellen Gütern gilt heute als wachstums- und umsatzstarker Bereich des elektronischen Handelsverkehrs und ist darüber hinaus Gegenstand vielfältiger Diskussionen. Virtuelle Güter treten häufig im Kontext von Videospielen auf. Die Arbeit untersucht, am Beispiel des Onlinerollenspiels "World of Warcraft", inwieweit der Handel mit virtuellen Gütern an den Maßstäben des bürgerlichen Rechts gemessen werden kann. In diesem Zusammenhang wird zunächst auf die Rechtsnatur virtueller Güter eingegangen und die Frage untersucht, ob sich an virtuellen Gütern absolute Rechtspositionen begründen lassen. Darüber hinaus werden die vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen den Nutzern und den Betreibern virtueller Welten analysiert. Berücksichtigt werden zudem aktuelle und praxisrelevante Themenbereiche aus dem Verbraucherschutzrecht, wie etwa die Anwendung des Widerrufsrechts auf den Verkauf virtueller Güter oder die rechtlichen Besonderheiten bei der Einbeziehung minderjähriger Nutzer.<br

    Mobilitäts- und Transportrecht in Europa

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    Dieser Open Access Band beleuchtet den weit über die wissenschaftliche Community hinaus diskutierten Bereich der Personen- und Gütermobilität aus einer Vielzahl unterschiedlicher Perspektiven. Das Buch zeichnet sich durch seinen interdisziplinären Ansatz aus: neben rechtlichen Rahmenbedingungen werden auch Aspekte aus Verkehrswirtschaft, Technik sowie nachhaltiger Verkehrspolitik beleuchtet, unter anderem anhand von Großprojekten wie dem österreichisch-italienischen Brennerbasistunnel und der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale in der Schweiz. Zunächst werden die Instrumente zur Verwirklichung des europäischen Binnenmarkts im Transport- und Verkehrsrecht behandelt. Darauf werden Fragen der internationalen gerichtlichen Zuständigkeit und des anwendbaren Vertragsrechts bei der grenzüberschreitenden multimodalen Güterbeförderung in der EU auf der Grundlage aktueller Judikatur diskutiert. Im Bereich des internationalen Warenhandels werden Querbezüge zwischen UN-Kaufrecht und COTIF-Eisenbahngüterbeförderungsrecht (CIM) hergestellt. Ferner werden die aktuell vieldiskutierten haftungsrechtlichen Herausforderungen des automatisierten Fahrens sowie die umstrittene Frage der Luftreinhaltung durch Verkehrsverbote in den Städten behandelt. Darauf folgt die Diskussion kartellrechtlicher Fragen von Kooperationen im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr. Den Ausgangspunkt für dieses Buch bildete eine Tagung an der Universität Innsbruck
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