46 research outputs found

    Der „bayerische Weg" in der Datenschutzaufsicht

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    In den Anfängen der Datenschutzaufsicht wurde die Aufsicht über die Verarbeitung im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich in den Ländern zum ganz überwiegenden Teil durch unterschiedliche Behörden ausgeübt. Diese Zweiteilung der Aufsicht (das sog. „Trennungsmodell“) findet sich heute nur noch in Bayern. Sowohl die Gründe, die zum Zusammenführen der Aufsicht geführt haben, als auch die Frage, ob das Trennungsmodell gegenüber dem sog. Einheitsmodell vorzugswürdig ist, werden geprüft. Damit zusammenhängend wird untersucht, ob die Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich einer Reform bedarf. Mit Blick auf eine mögliche Zentralisierung der Aufsicht im nicht-öffentlichen Bereich könnte sich das Trennungsmodell schlussendlich durchsetzen

    Der „bayerische Weg" in der Datenschutzaufsicht

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    In den Anfängen der Datenschutzaufsicht wurde die Aufsicht über die Verarbeitung im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich in den Ländern zum ganz überwiegenden Teil durch unterschiedliche Behörden ausgeübt. Diese Zweiteilung der Aufsicht (das sog. „Trennungsmodell“) findet sich heute nur noch in Bayern. Sowohl die Gründe, die zum Zusammenführen der Aufsicht geführt haben, als auch die Frage, ob das Trennungsmodell gegenüber dem sog. Einheitsmodell vorzugswürdig ist, werden geprüft. Damit zusammenhängend wird untersucht, ob die Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich einer Reform bedarf. Mit Blick auf eine mögliche Zentralisierung der Aufsicht im nicht-öffentlichen Bereich könnte sich das Trennungsmodell schlussendlich durchsetzen

    Strategieentwicklung zur Digitalisierung von analogem Archivgut und zur Bereitstellung der Digitalisate am Beispiel des Landesarchivs NRW : Transferarbeit des 52. wissenschaftlichen Lehrgangs an der Archivschule Marburg

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    Die Digitalisierung analogen Archivguts mit dem Ziel der Präsentation im Internet wird von den Archiven seit Jahren mit großem Aufwand betrieben und ist längst zur Kernaufgabe geworden. Das ressourcenintensive Massengeschäft und das Übergreifen der Aufgabe auf andere Arbeitsbereiche wie Bestandserhaltung und Erschließung erfordern eine strategische Planung und Steuerung der Digitalisierung und anschließenden Bereitstellung der Digitalisate. Am Beispiel des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen wird aufgezeigt, wie eine Digitalisierungsstrategie entwickelt werden kann. Dazu werden nationale und internationale Digitalisierungsstrategien sowie die im Landesarchiv NRW etablierten Abläufe und strategischen Steuerungsinstrumente analysiert. Daraufhin werden Empfehlungen formuliert, die in allen Archiven angewandt werden können: Welche Elemente muss eine Digitalisierungsstrategie enthalten, welche archivfachlichen Fragen muss sie klären und wie kann ihre Nachhaltigkeit gewährleistet werden

    Sekundärnutzung klinischer Daten – Rechtliche Rahmenbedingungen

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    Medical research is increasingly using data from care. However, this 'secondary use' of treatment data brings with it numerous legal questions. Social and health data are among the most intimate information about a person. This legal opinion provides for the first time a detailed overview of the specific legal framework for the secondary use of medical data in the individual federal states, which also takes into account the different sponsorship and legal form of the treating institution. The analysis provides researchers and other stakeholders in the health sector with guidance in the legally compliant handling of medical treatment data. The book also contains a supplementary report, which represents the legal framework for the secondary use of the data managed via the electronic health card in accordance with Section 291a Social Code Book V.Zunehmend greift medizinische Forschung auf Daten aus der Versorgung zurück. Diese ‚Sekundärnutzung‘ von Behandlungsdaten bringt jedoch zahlreiche Rechtsfragen mit sich. Sozial- und Gesundheitsdaten gehören zu den intimsten Informationen über einen Menschen. Mit dem vorliegenden Rechtsgutachten steht erstmals eine detaillierte Übersicht über die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sekundärnutzung medizinischer Daten in den einzelnen Bundesländern zur Verfügung, die auch jeweils die unterschiedliche Trägerschaft und Rechtsform der behandelnden Institution berücksichtigt. Die Analyse gibt Forschern und anderen Akteuren im Gesundheitsbereich Orientierung beim rechtskonformen Umgang mit medizinischen Behandlungsdaten. Das Buch enthält darüber hinaus ein ergänzendes Gutachten, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sekundärnutzung der über die elektronische Gesundheitskarte nach § 291a SGB V verwalteten Daten darstellt

    Sekundärnutzung klinischer Daten – Rechtliche Rahmenbedingungen

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    Medical research is increasingly using data from care. However, this 'secondary use' of treatment data brings with it numerous legal questions. Social and health data are among the most intimate information about a person. This legal opinion provides for the first time a detailed overview of the specific legal framework for the secondary use of medical data in the individual federal states, which also takes into account the different sponsorship and legal form of the treating institution. The analysis provides researchers and other stakeholders in the health sector with guidance in the legally compliant handling of medical treatment data. The book also contains a supplementary report, which represents the legal framework for the secondary use of the data managed via the electronic health card in accordance with Section 291a Social Code Book V.Zunehmend greift medizinische Forschung auf Daten aus der Versorgung zurück. Diese ‚Sekundärnutzung‘ von Behandlungsdaten bringt jedoch zahlreiche Rechtsfragen mit sich. Sozial- und Gesundheitsdaten gehören zu den intimsten Informationen über einen Menschen. Mit dem vorliegenden Rechtsgutachten steht erstmals eine detaillierte Übersicht über die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sekundärnutzung medizinischer Daten in den einzelnen Bundesländern zur Verfügung, die auch jeweils die unterschiedliche Trägerschaft und Rechtsform der behandelnden Institution berücksichtigt. Die Analyse gibt Forschern und anderen Akteuren im Gesundheitsbereich Orientierung beim rechtskonformen Umgang mit medizinischen Behandlungsdaten. Das Buch enthält darüber hinaus ein ergänzendes Gutachten, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sekundärnutzung der über die elektronische Gesundheitskarte nach § 291a SGB V verwalteten Daten darstellt

    Untersuchungen zum Parasitenbefall des Gamswildes in Deutschland

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    Der California Consumer Privacy Act

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    Als erstes umfassendes Datenschutzgesetz in den Vereinigten Staaten wird der California Consumer Privacy Act (CCPA) den Datenschutz in den USA und weltweit beeinflussen. Felix Glocker analysiert den CCPA erstmals in der deutschen Rechtswissenschaft und vergleicht ihn im Detail mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Ökologische Geflügelproduktion – Struktur, Entwicklung, Probleme, politischer Handlungsbedarf

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    Es erfolgte eine Fragebogenerhebung bei 918 Biobetrieben und Vor-Ort-Erhebungen bei 92 Betrieben (70 Legehennen, 5 Junghennen, 17 Mastgeflügel). Kenndaten: Von ca. 300 Umfragebetrieben hielten 2/3 unter 50 Hennen, nur 6 % hielten über 50 Stück Mastgeflügel. Einige Betriebe halten aber mehrere zehntausend Tiere. Haltung: Die meisten Legehennenbetriebe verfügen bereits über Grünausläufe, viele auch über befestigte Kleinausläufe. Bodenhaltung im Stall dominierte. Verbesserungsmöglichkeiten bei den Haltungsbedingungen bestehen vor allem hinsichtlich Besatzdichten, dem Stallklima und der Einstreuqualität. Herkünfte: Die größeren Betriebe setzen ausschließlich Hybridherkünfte ein (Rassehühner nur in kleineren Umfragebetrieben). Fütterung: Gut die Hälfte der Legehennenbetriebe kauft Alleinfutter zu, der Rest mischt Futter selbst (i.d.R. Zukauf Eiweißergänzer). Es überwiegen Weizen, Erbsen, Mais und Triticale. Nährstoffanalysen werden nur selten durchgeführt. Erst 10 % der Betroebe realisieren die 100 %-Bio-Fütterung. Raufutter wird nur auf 1/3 der Betriebe angeboten. Leistungen: Die Legeleistung je Durchschnittshenne lag im Mittel bei etwa 75 %, die Verluste betrugen etwa 10 %. Für teilweise suboptimale Leistungen könnten Defizite im Fütterungsmanagement, der Haltung sowie bei der Krankheitsvorbeugung verantwortlich sein. Ge-fiederbonitierungen ergaben auf einem Teil der Betriebe Probleme mit Federpicken oder Kannibalismus. Viele Betriebe weisen Direktvermarktung auf. Die Erzeugerpreise stiegen vom Groß- über Einzelhandel zur Direktvermarktung (Ø 16, 19, 21 Cent/Ei). Die aufgesuchten Betriebe mit Junghennen und Mastgeflügel waren sehr heterogen bzgl. Bestandsgrößen und Haltungsformen. Die Direktvermarktung von Geflügelfleisch überwiegt (Ø 7 – 9 €/kg SG). 100 %-Biofütterung wird ebenfalls nur selten realisiert

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften": Stand: 31. August 2006 ; Jahresbericht 2006 an das BMAS

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    "Der Bericht bietet einen ersten Sachstand zu den bis zum 31. August 2006 durch die Auftragnehmer der Paragraph 6c-Evaluation durchgeführten Untersuchungen und vorbereitenden Analysen zur Organisationsbefragung sämtlicher regionalen Einheiten in Bezug auf ihre Umsetzung des SGB II, zum Matching, das den optierenden Kommunen vergleichbare ARGEn zuordnet, zur Organisationstypologie der zugelassenen kommunalen Träger, der ARGEn und der Kommunen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung, zur Messung von Beschäftigungsfähigkeit und sozialer Stabilisierung u.a." (Autorenreferat
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