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    Das Verbot langfristiger Lieferverträge im deutschen Erdgasmarkt:die wettbewerbliche Bedeutung der Vertragsaufhebung vor dem Hintergrund eines zweivertraglichen Netzzugangssystems (Entry/Exit-System)

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    2005 erlies das Bundeskartellamt ein Verbot für langfristige Erdgaslieferverträge zwischen Importunternehmen und nachgelagerten Versorgungsunternehmen in der Hoffnung, dadurch mehr Kunden für neue Gasanbieter freizustellen und so den Wettbewerb nachhaltig zu fördern. Die Arbeit hinterfragt die wettbewerbliche Wirkung des Vertragsverbots vor dem Hintergrund des aktuellen Erdgasnetzzugangssystems. Es wird herausgestellt, dass ein inhärenter Monopoleffekt dem etablierten Versorger erlaubt, seine durchschnittlichen Transportkosten unter die Transportkosten der Konkurrenz zu senken. Auf diese Weise kann er - entgegen den Erwartungen des Kartellamts - Marktneulinge vom Marktzutritt abhalten und sein bestehendes Kundenportfolio langfristig auch ohne entsprechende Verträge an sich binden. Diese Schlussfolgerungen werden durch die Entwicklungen im Erdgasmarkt in den vergangenen ca. zwei Jahren bestätigt

    Die kommunale Gestaltungsaufgabe einer nachhaltigen Energiewende: Untersuchung der Konzessionsvergaben für örtliche Strom-Verteilnetze im Zeitraum 2005-2016 am Beispiel von NRW

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    Seit Mitte der 2000er Jahre ist in Deutschland ein Großteil der Konzessionsverträge für örtliche Strom-Verteilnetze ausgelaufen. Dies eröffnete den Kommunen vielerorts die Möglichkeit ihre bis dahin in privatem Besitz befindlichen Strom-Verteilnetze zu rekommunalisieren. Vor dem Hintergrund der Energiewende und dem damit einhergehenden Umbau der deutschen Energielandschaft hin zu dezentralen Versorgungsstrukturen eröffnete sich kommunalen Verantwortlichen so die Möglichkeit die Umsetzung energiepolitischer Ziele der Bundesregierung auf kommunaler Ebene aktiv mitzugestalten. Eine im Jahr 2013 durch das Wuppertal Institut durchgeführte Sondierungsstudie erfasste für den Zeitraum 2005 bis 2016 zahlreiche Stadtwerke-Neugründungen, welche einen Trend zur Rekommunalisierung im Bereich der Energieversorgung andeutete. Darüber hinaus versuchen sich Institutionen wie das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) und der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) bereits seit Jahren einen Überblick über die Entwicklung von Rekommunalisierungen zu verschaffen. Trotzdem existiert bis heute keine flächendeckende Erhebung über Rekommunalisierungen in Deutschland. Ziel dieser Arbeit war es daher eine Bestandsaufnahme über die Rekommunalisierung von Strom-Verteilnetzkonzessionen im Untersuchungsraum Nordrhein-Westfalen zwischen 2005 und 2016 vorzunehmen. In diesem Zeitraum konnten für den Untersuchungsraum insgesamt 119 Rekommunalisierungen festgestellt werden. Damit lagen bis Ende 2016 bereits zwei Drittel aller nordrhein-westfälischen Strom-Verteilnetzkonzessionen in kommunaler Hand, womit der Trend zur Rekommunalisierung eindeutig belegt werden konnte

    Die Liberalisierung des deutschen Gasmarktes

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    Die Liberalisierung der europäischen Energiemärkte wird schon seit mehr als einem Jahrzehnt betrieben. Der Kern der Liberalisierung des deutschen Gasmarktes besteht in der Regulierung des Netzzuganges und der Netzentgelte. Aufgrund einer fehlenden theoretischen Durchdringung sämtlicher Einzelfragen bezüglich der Marktliberalisierung wurden teilweise falsche bzw. fehlende Anreize gesetzt. Verstärkt wird diese Entwicklung bei der Überführung von theoretischen Modellen in die Praxis. Durch die weitere Marktöffnung, der Einführung eines neuen Bilanzkreisregimes sowie dem Start der Anreizregulierung wurden wichtige Impulse für die Gasmarkliberalisierung gegeben. Der zentrale Fokus der Arbeit liegt neben der Beschreibung und Analyse der Entwicklung der Liberalisierung in der Bewertung des derzeitigen Ordnungsrahmens sowie der Beurteilung der Diskrepanz zwischen theoretischem Konzept und der praktischen Umsetzung

    Die Aufsicht über den Handel mit Energiederivaten nach dem Gesetz über das Kreditwesen

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    Die Arbeit befasst sich mit der Frage, inwieweit die auf die herkömmliche Tätigkeit von Banken zugeschnittenen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG) auf den Handel mit Energiederivaten übertragen werden können. Sie gliedert sich in fünf Teile: Zunächst werden in einem kurzen Überblick die wesentlichen Entwicklungen dargestellt, die zur Entstehung des Marktes für Energiederivate in Deutschland geführt haben. Der darauf folgende Abschnitt befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen der Aufsicht über den Handel mit Stromderivaten. Gegenstand des dritten Teils der Arbeit ist der Anwendungsbereich des § 32 KWG. Die Handelstätigkeit eines Unternehmens unterliegt nur dann der Bankenaufsicht, wenn es im Inland gewerblich tätig ist, seine Tätigkeit sich auf ein Finanzinstrument – für den Energiemarkt kommen lediglich Warenderivate in Betracht – bezieht, und wenn es sich bei der Tätigkeit um eine Finanzdienstleistung oder ein Bankgeschäft handelt. Einen der Schwerpunkte der Arbeit bildet die Auslegung des Derivatbegriffs des KWG im Hinblick auf die Frage, welche der am Energiemarkt gehandelten Produkte als Derivate eingeordnet werden können. Ergebnis der Untersuchung ist, dass die folgenden zwingenden Kriterien erfüllt sein müssen, um ein Geschäft als Stromderivat qualifizieren zu können: der Erfüllungszeitpunkt muss hinausgeschoben sein, der Wert des Geschäftes muss sich aus dem Basiswert, d.h. dem Wert der Ware Strom, ableiten lassen, und das Geschäft muss eine Hebelwirkung aufweisen. Daneben sind weitere, allerdings fakultative, Merkmale zu berücksichtigen. Hierzu zählen das Risiko, einen Totalverlust der eingesetzten Mittel zu erleiden, das Risiko, entgegen der ursprünglichen Absicht weitere Mittel aufbringen zu müssen, um die eingegangenen Verpflichtungen erfüllen zu können, und der mit dem Geschäft verbundene wirtschaftliche Zweck. Letzterer ist objektiv zu bestimmen, subjektive Abgrenzungsmerkmale sind nicht heranzuziehen. Eine Abgrenzung nach den vorgenannten Kriterien führt dazu, dass beispielsweise klassischen Produkte des Energiemarktes wie Vollversorgungsverträge sowie Band- und Programmlieferungen nicht als Derivate einzuordnen sind. Auch Forwards, die durch eine tatsächliche Stromlieferung erfüllt werden, können erlaubnisfrei gehandelt werden. Finanziell zu erfüllende Geschäfte dagegen sind immer erlaubnispflichtig, unabhängig davon, ob sie börslich oder außerbörslich gehandelt werden. Ein Unternehmen unterliegt ferner nur dann der Erlaubnispflicht, wenn Gegenstand seiner Tätigkeit Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen sind. Die diesbezüglichen Voraussetzungen werden näher erläutert, um im Anschluss daran die verschiedenen Geschäftstätigkeiten der auf dem Energiemarkt aktiven Unternehmen auf ihre aufsichtsrechtliche Relevanz hin überprüfen zu können. Der vierte Teil der Arbeit befasst sich mit den Voraussetzungen der Erlaubniserteilung und behandelt schwerpunktmäßig die Eigenmittelunterlegung nach den Vorschriften des Grundsatz I sowie die Veränderungen, die sich mit Inkrafttreten der Solvabilitätsverordnung, die eine neue Anrechnungssystematik für andere Marktrisiken vorsieht, ergeben werden. Im fünften Teil schließlich werden die Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst und zukünftige Entwicklungen aufgezeigt

    Die Debatte um die Neuordnung der Stromübertragungsnetze

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    Der zeitnahe Ausbau der Stromübertragungsnetze und ein optimierter Betrieb der Netze sind Bedingungen für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien und die Fortentwicklung eines europäischen Energiebinnenmarktes. Wie jedoch vermieden werden kann, dass das Stromnetz zum „Flaschenhals der Energiewende“ wird, wird kontrovers diskutiert. Vor diesem Hintergrund befasst sich diese Arbeit mit der politischen Diskussion um eine einheitliche Übertragungsnetzgesellschaft in Deutschland im Zeitraum von Januar 2007 bis Oktober 2009. Hauptbestandteile des Konzeptes „Netz AG“ sind die Zusammenführung des Netzbetriebs in einer Regelzone unter einem Netzbetreiber sowie die Zusammenführung des Eigentums der bisherigen Netzgesellschaften in eine neue Gesellschaft. Von einer „Netz AG“ versprechen sich ihre Befürworter Synergieeffekte und damit Kostensenkungen, eine optimierte Netzausbauplanung und transparente Netznutzungsbedingungen. Bisher ist eine derartige Gesellschaft jedoch nicht zu Stande gekommen. Ziel der Arbeit ist es, zu erklären, welche Interessen und politischen Prozesse dazu beitrugen, dass die Idee einer deutschen ‘Netz AG’ bisher nicht verwirklicht wurde. Zur Beantwortung der Frage werden die Interessen der Akteure in Bezug auf die zukünftige Struktur der Übertragungsnetze erfasst und analysiert, welchen Einfluss diese auf Entscheidungen auf Bundesebene hatten. Zentraler Ausgangspunkt ist die Untersuchung, wie das Thema ‘Netz AG’ auf die Agenda rückte. Die Arbeit schildert einleitend die Entstehung der Diskussion vor dem Hintergrund der Liberalisierung der Stromnetze, erläutert die zentralen Argumente der Befürworter und Gegner sowie die diskutierten Ausgestaltungsoptionen einer Netz AG. Einer detaillierten Darstellung der Interessen der involvierten Akteure (Bundesministerien, politische Parteien, Übertragungsnetzbetreiber etc.) folgt die chronologische Analyse der Politikprozesse auf Bundesebene im Untersuchungszeitraum und die Erarbeitung von Faktoren, die Entscheidungen bedingten und die Schaffung einer ‘Netz AG’ bisher verhinderten. Insgesamt ergibt die Analyse, dass die unsichere und umstrittene Informations- und Problemlage, das Streben nach einer Konsenslösung sowie der Entscheidungsdruck auf die Regierung dazu beitrugen, dass eine ‘Netz AG’ bisher nicht zu Stande kam

    Die Bedeutung örtlicher Versorgungsunternehmen als Akteure der Energiewende

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    Seit 2005 ist ein Großteil der deutschen Strom- und Gaskonzessionsverträge ausgelaufen und eröffnete vielen Kommunen die Chance, die Energieversorgung wieder in die eigenen Hände zu nehmen. Gleichzeitig übernimmt die kommunale Ebene in einem zunehmend dezentral strukturierten Energieversorgungssystem eine immer wichtigere Rolle, da die Umsetzung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung vor allem vor Ort, in den Kommunen stattfindet. Ziel dieser Arbeit war es daher, zu ermitteln wie viele Kommunen im Zeitraum von 2005 bis 2016 durch die Gründung neuer Unternehmen im Bereich der Energieversorgung tätig geworden sind und welche Rolle die kommunalen Energieversorgungsunternehmen im Rahmen der Energiewende einnehmen können. Auf Grundlage der bereits 2013 vom Wuppertal Institut durchgeführten Sondierungsstudie, die zahlreiche Neugründungen bis 2012 erfasste, konnten in dieser Arbeit insgesamt 139 kommunale Energieversorgungsunternehmen ermittelt werden, deren Gründung zwischen 2005 und 2016 stattfand. Dieses Ergebnis belegt für diesen Zeitraum einen ausgeprägten Trend zur Rekommunalisierung im Bereich der Energieversorgung. In einer umfangreichen Literaturanalyse sowie acht Experteninterviews mit kommunalen Ansprechpartnern und Geschäftsführern junger Stadtwerke, konnte darüber hinaus belegt werden, dass die kommunalen Energieversorger aufgrund ihrer Fachexpertise und ihrer ausgeprägten Vernetzung mit den Bürgern, örtlichen und regionalen Akteuren und der Kommune, wichtige Instrumente zur Umsetzung kommunaler Klimaschutzziele darstellen. Sie sind nicht nur in der Lage, sich im energiewirtschaftlichen Wettbewerb zu beweisen und zu positionieren, sondern können aufgrund ihrer lokalen Verankerung auch Potenziale erschließen, die von privaten Versorgern weitgehend ungenutzt bleiben. Diese umfassen beispielsweise Potenziale zur Energieerzeugung und -einsparung auf Kundenseite, aber auch die Möglichkeiten regenerativer Wärmeversorgung durch Nah- oder Fernwärme und eine stärkere Beteiligung der Bürger. Neben den zusätzlichen Wertschöpfungseffekten, von denen die Kommunen profitieren, ermöglichen die kommunalen Energieversorgungsunternehmen somit auch die aktive Mitgestaltung der Energiewende vor Ort, unter Einbeziehung der lokalen Akteure und Bürger

    Die Regulierung des grenzüberschreitenden Stromhandels im Europäischen Wirtschaftsraum

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    Diese Arbeit liefert einen Überblick über die bestehende Situation und deckt gleichzeitig Problemfelder in einem Abgleich von Theorie und Praxis auf. Den Kernpunkt bilden dabei jene Regulierungsmechanismen, die in der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates verankert wurden. Diese umfassen die Kompensation von Externalitäten, die durch grenzüberschreitende Stromflüsse verursacht werden, sowie die Harmonisierung des Engpassmanagements an den Interkonnektoren und der länderspezifischen Tarifstrukturen. Nach einer kurzen Einführung in die Grundlagen des Stromhandels und in den bestehenden rechtlichen Rahmen beinhaltet der Hauptteil der Arbeit die Untersuchung der Regulierungsmechanismen bezüglich ihrer Wirkung und die Erörterung der Ergebnisse in einem ökonomischen bzw. wirtschaftspolitischen Kontext. Abschließend bietet der Anhang eine qualitative Analyse ausgewählter ITC-Kostenallokationsverfahren hinsichtlich des Kriteriums einer ursachengerechten Verteilung von Ausgleichszahlungen

    Nachhaltig Wert schaffen.

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    NACHHALTIG WERT SCHAFFEN. Integrierter Geschäftsbericht ... (Rights reserved) (-) Issue2020 Nachhaltig Wert schaffen. (Rights reserved) ( - ) Issue2019 Eine lebenswerte Energiezukunft gestalten. (Rights reserved) ( - ) Issue2018 Nachhaltige Lösungen für Generationen. Unser Antrieb. Unsere Energie. (Rights reserved) ( - ) Issue2017 Smart Power. Nachhaltige Lösungen für die Energiezukunft (Rights reserved) ( - ) Issue2016 70 Jahre Verbund. Wir gestalten die Energiezukunft (Rights reserved) ( - ) Issue2015 Gestern, heute, morgen. Wir geben der Zukunft Energie. (Rights reserved) ( -
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