98 research outputs found

    Mathematics in upper secondary school

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    Es wird gefragt, wie der Mathematikunterricht in der Gymnasialen Oberstufe gestaltet werden kann, damit er dem Anspruch einer vertiefenden Allgemeinbildung und der Sicherung allgemeiner Studierfähigkeit besser gerecht wird. Als bildungstheoretischer Orientierungsrahmen wird ein vom Autor entwickeltes Allgemeinbildungskonzept zugrunde gelegt, das eine Systematisierung der anstehenden Probleme und Bewertungsfragen erlaubt. Ausgewählte Forschungsergebnisse zu Voraussetzungen und Wirkungen schulischen Mathematikunterrichts sowie zum Mathematikbedarf im beruflichen und privaten Alltag werden erörtert. Akzentsetzungen für eine notwendige Reform werden zur Diskussion gestellt und zu einem Szenario für eine inhaltliche und organisatorische Neugestaltung des Oberstufen-Mathematikunterrichts verdichtet, das unter anderem eine deutlichere Abkopplung der Grundkurse von den Leistungskursen und der in ihnen vorherrschenden Fachsystematik vorsieht. (DIPF/Orig.)The question is raised how courses in mathematics in upper secondary school can be designed in such a way that the requirements of an indepth general education and the guarantee of a general qualification for academic education are met more successfully. The theoretical framework for orientation is provided by a concept of general education developed by the author, which allows [systematizing] future problems and questions of evaluation. Selected research results concerning the preconditions and the effects of school instruction in mathematics and relating to the need for mathematical knowledge in everyday professional and private life are discussed. Focal points of a necessary reform are put forward and the author then sketches a scenario for a both subject-related and organizational remodeling of mathematics in Upper secondary school which, among other things, aims at a clearer differentiation between basic courses and advanced courses, also with regard to the subject-related systematics prevailing in the latter. (DIPF/Orig.

    EMMA in Österreich

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    Im Rahmen eines EU Projektes mit dem Titel EMMA wie "European Network for Motivational Mathematics for Adults" (für nähere Informationen siehe http://www.statvoks.no/emma/index.htm) habe ich seit Dezember 2005 einige Forschungsaktivitäten geleitet, um die IST Situation der mathematischen Erwachsenenbildung in Österreich und "Best Practice" Beispiele zu analysieren

    Konstruktion, Implementation und Evaluation beispielbasierten Lernens und Lehrens zur Förderung des Erwerbs anwendbaren Wissens im kaufmännischen Berufsschulunterricht

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    Starting from problems of knowledge acquisition and transfer in subdomains of economics various experimental studies were carried out in which the effectiveness of an example-based instructional approach was investigated. On the basis of these studies, instructional consequences were drawn. In the context of a field study in which example-based learning and teaching was implemented at vocational schools, these consequences were applied and evaluated. Compared to a control group which was taught in a traditional way, the experimental group with example-based instruction acquired more applicable knowledge. The differences between the two groups were statistically significant and of practical relevance. With respect to motivation, the experimental group also showed positive results. Further consequences for the implementation of example-based learning and teaching in practice are drawn.Ausgehend von Problemen der Wissensanwendung und des Transfers in Teilgebieten der Ökonomie wurden mehrere experimentelle Studien durchgeführt, in denen die Effektivität eines beispielbasierten Instruktionsansatzes untersucht wurde. Auf der Basis dieser Studien wurden instruktionale Konsequenzen gezogen und im Rahmen einer Feldstudie zum beispielbasierten Lernen und Lehren an kaufmännischen Berufsschulen umgesetzt und evaluiert. Im Vergleich zu einer Kontrollgruppe, die traditionell unterrichtet wurde, erwarb die beispielbasiert instruierte Experimentalgruppe signifikant und substanziell mehr anwendbares Wissen. Auch in motivationaler Hinsicht zeigten sich bei der Experimentalgruppe positive Resultate. Es werden weitere Konsequenzen für die Implementation beispielbasierten Lernens und Lehrens in der Praxis gezogen

    Kredit, Ansparplan, Rentenrechnung in der AHS

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    Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Kredit im Schulunterricht. Immer öfter schlägt auch die Schuldenfalle bei unter 25-jährigen zu (siehe Internetquelle 8). Oft liegt es daran, dass Jugendliche nicht richtig mit Geld umgehen können, keine Ahnung von Finanzplanung im Leben haben (siehe Internetquelle 1). Es gibt ein Sprichwort, das heißt: Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah. Dies kann man leicht auf das Thema Kredit ummünzen. Man muss kein Finanzgenie sein, um Herr über seine Finanzen zu sein. Einen Überblick über die monatlichen Einnahmen und Ausgaben zu haben, wäre ein wichtiger Schritt und kann vor Fehlkalkulationen bei Finanzierungen bewahren. Eine Haushaltsrechnung sollte eigentlich die Grundlage jeder Finanzierungsüberlegung sein. Nichts desto trotz wird diese in keinem Schulbuch (Kapitel 3) erwähnt. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf der Aufarbeitung des Themas Kredit in den Sekundarstufen I und II und seiner Bearbeitung an Hand von handlungsorientierten Beispielen durch das Tabellenkalkulationsprogramm OpenOffice.org Calc in der AHS-Oberstufe. Jedes dieser Beispiele beschäftigt sich mit einem anderen wirtschaftlichen Aspekt des Themas Kredit: Vom Vergleich dreier Finanzierungsmöglichkeiten, über die Differenzierung von Leasingfinanzierung und Kreditfinanzierung, bis hin zur Pensionsvorsorge und der Erstellung eines Ansparplans für die Zusatzpension. All diese Beispiele basieren auf einer zuvor ausgefüllten Haushaltsrechnung. Diese soll den Schülern/Schülerinnen den Zusammenhang zwischen den einzelnen Ausgaben und Einnahmen eines Haushaltes vor Augen führen. Auch der wirtschaftliche Hintergrund des Themas Kredit wird nicht vernachlässigt. Fragen, wie: Welche Kreditvarianten gibt es? Zwischen welchen unterschiedlichen Rückzahlungsoptionen kann man wählen? werden unter anderem behandelt. Mein Ziel war es, die aktuellen – meiner Meinung nach ausbaufähigen – „Stand der Dinge“ des Themas Kredit in der Schulbuchliteratur festzuhalten und fertige Unterrichtsmaterialien für die spätere Anwendung in der Schule zu entwickeln

    MEA newsletter No. 18 (01/2009)

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    Aus dem Inhalt: - Wie gut ist es um das Finanzwissen in Deutschland und im Ausland bestellt? - Unkenntnis weit verbreitet - Finanzwissen in Deutschland - Peter Bofinger zur Finanzkrise - Neues aus dem MEA - Personalien - Neuer Forschungsbereich am MEA - Nobelpreisträger McFadden am ME

    Das Zinsverbot im Aktienrecht

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    „Den Aktionären dürfen Zinsen weder zugesagt noch ausgezahlt werden“ (§ 57 Abs. 2 AktG). Uns scheint dieses Zinsverbot heute selbstverständlich und geradezu dem Wesen der Aktie eigen. So heißt es hierzu etwa bei Lutter: „Der Aktionär ist risikotragender Mitunternehmer. Seine Einlage ist nie ein Darlehen im Sinne eines zu verzinsenden Fremdkapitals der AG. „Zinsen“ auf seine Einlagen sind deshalb ein Widerspruch in sich selbst…“. Danach lassen sich Fremdkapital und Eigenkapital zwar nicht so voneinander unterscheiden und daran erkennen, daß der Fremdkapitalgeber immer nur einen gewinnunabhängigen „Zins“, der Eigenkapitalgeber einen Gewinnanteil als Dividende erhält. Denn die Vergütung des Fremdkapitalgebers kann, wie etwa die Zwischenform des partiarischen Darlehens belegt, auch nach dem Gewinn des Schuldnerunternehmens bemessen werden. Zum Wesen der Eigenkapitalfinanzierung dagegen scheint, jedenfalls im Fall der Aktiengesellschaft, das Verbot der gewinnunabhängigen Verzinsung zu gehören. Das Zinsverbot ist heute in leicht veränderter Form auch im europäischen Recht und damit im Recht der Mitgliedstaaten der Union fest verankert und gehört dort zum ehernen Bestand, dessen Änderung jedenfalls derzeit nicht beabsichtigt ist. Ein Blick in die Rechtsgeschichte und auf andere Rechtsordnungen belehrt uns freilich darüber, daß die Zusage von Zinsen auf die Einlagen der Aktionäre nicht immer und überall als unzulässig angesehen wurden und werden. Im deutschen Recht wurden bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts die Finanzierungstitel „Aktie“ und „Obligation“ terminologisch häufig vermengt, und zwar wohl nicht zuletzt deshalb, weil sich das Verbot, die eingezahlten Einlagen gewinnunabhängig zu verzinsen, erst um diese Zeit in der Gesetzgebung durchgesetzt hat. Aktienzinsen während der Gründungsphase („Bauzinsen“) waren sogar bis zur Umsetzung der Zweiten gesellschaftsrechtlichen Richtlinie 1979 zulässig. Die nachstehende Studie zeichnet die historische Entwicklung des Zinsverbots im deutschen Recht nach und entfaltet das eingehend erwogene Für und Wider hierzu
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