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Impfdurchbrüche nach BioNTech-Impfung (Comirnaty) in Münchner Pflegeeinrichtungen
Im Stadtgebiet München waren in der zweiten Welle der COVID-19-Pandemie (Mitte Oktober 2020 bis Mitte Januar 2021) 95% der vollstationären Pflegeeinrichtungen von Ausbrüchen betroffen. Die Studie des Gesundheitsreferats der Landeshauptstadt München legt Daten zu SARS-CoV-2-Infektionen und klinischen Verläufen nach Comirnaty-Impfung von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Personal dieser Einrichtungen vor. Untersucht wurde u. a., in welchem zeitlichen Abstand zu den Impfungen Infektionen nachgewiesen wurden, welche Symptome und wie viele Sterbefälle auftraten und welche Faktoren ggf. Impfdurchbrüche begünstigen
Die Rolle der Epidemiologie in der SARS-CoV-2-Pandemie: Bedeutung, Aufgaben, Methoden und Erkenntnisse
<jats:title>Zusammenfassung</jats:title><jats:p>Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) verbietet seit 2010 die pränatale Diagnostik spätmanifestierender Erkrankungen (§ 15(2) GenDG). In seiner Begründung bezog sich der Gesetzgeber in Analogie zu internationalen Empfehlungen für den pädiatrischen Bereich vor allem auf das Recht des heranwachsenden Kindes bzw. des späteren Erwachsenen auf Nichtwissen. Mit diesem gesetzlichen Verbot hat Deutschland einen viel diskutierten Sonderweg in der Regulierung genetischer Pränataldiagnostik eingeschlagen. Seither jedoch hat sich nicht nur die Perspektive auf prädiktive Testungen im Kindesalter verändert. In zunehmendem Maße generieren auf das gesamte Genom abzielende Diagnostikangebote auch andere vorgeburtlich genetische Informationen, die – in ähnlicher Weise wie diejenigen zu spätmanifestierenden Erkrankungen eine potenzielle Gefahr für das Recht auf Nichtwissen der späteren Person darstellen. Es soll daher im Rahmen dieses Beitrages überprüft werden, inwiefern das deutsche Diagnostikverbot und dessen Bezug auf das Recht auf Nichtwissen des späteren Kindes eine tragfähige Basis zur Regulierung gendiagnostischer Untersuchungen in der Pränatalmedizin insgesamt darstellt bzw. zukünftig darstellen kann.</jats:p><jats:p>Untersucht wird der Argumentationsgang des Diagnostikverbotes im Hinblick auf spätmanifestierende Erkrankungen vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der prädiktiven (genomischen) Diagnostik. Eine Analyse des normativen Begründungsrahmens zeigt, dass nach wie vor deutlicher Klärungsbedarf hinsichtlich der philosophisch-ethischen Fundierung wie auch hinsichtlich der Interpretation eines Rechts auf Nichtwissen eines (zukünftigen) Kindes im Kontext von genetischer Diagnostik besteht. Darüber hinaus müssen auch Interessen des (zukünftigen) Kindes an eventuell möglich werdender pränataler Behandlung oder Prävention von Erkrankungen in die Abwägung miteinbezogen werden.</jats:p><jats:p>Um zukünftigen Herausforderungen genomischer Pränataldiagnostik und -therapie begegnen zu können, müsste dringend geklärt werden, inwiefern Rechte zukünftiger Personen tatsächlich in der speziellen Situation der Schwangerschaft relevant sein können und mit welchen Pflichten diese für den Gesetzgeber, aber insbesondere auch für zukünftige Eltern und Ärzte einhergehen. Der Menschenrechtsdiskurs könnte hierfür eine tragfähige Basis und hilfreiche Strategien liefern.</jats:p>