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    Demokratischer Neubeginn?: Aufbau, Organisation und Transformation des sÀchsischen Justizministeriums 1945-1950

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    Aus der Einleitung S. 7.: „...Nach anfĂ€nglichem Desinteresse richtete sich das Augenmerk der sowjetischen Besatzer in immer stĂ€rkerem Maße auch auf den Bereich der Justizpolitik, wurde von den neuen Machthabern und den deutschen Kommunisten eine Umgestaltung des Justizwesens als wesentlicher Schritt auf dem Wege wenn nicht zur Herrschaftserlangung, so doch zur Herrschaftssicherung gesehen...

    Freistellung BeschĂ€ftigter fĂŒr die Inanspruchnahme einer Bildungs(teil)zeit in Deutschland

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    Die vom Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) erstellte Expertise zur "Freistellung BeschĂ€ftigter fĂŒr die Inanspruchnahme einer Bildungs(teil)zeit in Deutschland" liefert einen kompakten Überblick ĂŒber die Möglichkeiten und Grenzen einer Freistellungsregelung von BeschĂ€ftigten fĂŒr die Inanspruchnahme der im Koalitionsvertrag genannten Bildungs(teil)zeit. Dazu werden bestehende Freistellungs- und Teilzeitregelungen zu Bildungszwecken in Deutschland und anderen europĂ€ischen LĂ€ndern beleuchtet und Möglichkeiten und Grenzen von gesetzgeberischen Handlungsoptionen aufgezeigt. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben einer Bildungs(teil)zeit ist im Ergebnis nicht Teil des Gesetzes zur StĂ€rkung der Aus- und Weiterbildungsförderung vom 17. Juli 2023. Es bleibt das Ziel, den Koalitionsvertrag auch an dieser Stelle umzusetzen

    Brauchen wir eine Frauenquote?

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    Das Bundesjustizministerium und das Bundesfamilienministerium wollen einen Gesetzesvorschlag einbringen, der den Unternehmen vorgibt, auf FĂŒhrungsebene eine eigene Frauenquote festzulegen und zu veröffentlichen. Nach Ansicht von Barbara Steffens, Ministerin fĂŒr Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, gibt es in Deutschland erhebliche Defizite bei der Gleichstellung von Frauen. Deshalb werde sich die nordrhein-westfĂ€lische Landesregierung im Bundesrat fĂŒr eine Quotierung von AufsichtsrĂ€ten in börsennotierten Unternehmen einsetzen. Zudem soll in Nordrhein-Westfalen eine geschlechterparitĂ€tische Besetzung von Aufsichts- und VerwaltungsrĂ€ten in landeseigenen sowie kommunalen Betrieben und Gesellschaften erreicht werden. Nach Gregor ThĂŒsing, UniversitĂ€t Bonn, können gesetzgeberische Maßnahmen sinnvoll sein. Aber die Quote sei immer eine Ungerechtigkeit gegenĂŒber dem Angehörigen des anderen Geschlechts. Christine BortenlĂ€nger, Bayerische Börse AG, ist fĂŒr ein 100%iges Ja. Die Quote sei derzeit der schnellste Weg, eine VerĂ€nderung zu erreichen und gegenĂŒber anderen LĂ€ndern aufzuholen, zumal Firmen mit gemischten FĂŒhrungen bessere Ergebnisse erzielten und auch deutlich innovativer seien. Jana Oehmichen, UniversitĂ€t Karlsruhe, sieht einer gesetzliche Quote mit drei Gefahren verbunden: dem Generalverdacht der »Quotenfrau«, der Delegation wichtiger Entscheidungen in andere Gremien und dem Mangel an potentiellen Kandidatinnen. Marie-Christine Ostermann, Verband DIE JUNGEN UNTERNEHMER, ist der Meinung, dass man keine Quote brauche: »Denn man tut den Frauen in unserem Land keinen Gefallen, wenn man sie per Gesetz zu Quotenfrauen abstempelt
. Bei der Stellenbesetzung sollte allein die Qualifikation maßgeblich sein.« Und GĂŒnter Buchholz, Fachhochschule Hannover, sieht keinen Bedarf, da seiner Ansicht nach die Gleichberechtigung so gut wie erreicht sei.Weibliche FĂŒhrungskrĂ€fte, Unternehmen, Gleichberechtigung, Aufsichtsrat, Geschlecht, Deutschland

    Entwicklung eines Konzepts zur Datenallmende: Expertise

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    Ein Vorschlag, um Monopolisierungstendenzen in der datenbasierten Wirtschaft zu begegnen, ist die EinfĂŒhrung einer Datenallmende beziehungsweise einer gesetzlichen Pflicht fĂŒr Unternehmen, nicht-personenbezogene oder anonymisierte Daten zur Nutzung durch Dritte offen zu legen. Diese Expertise prĂŒft, ob eine Datenallmende volkswirtschaftlich sinnvoll und rechtlich möglich ist. Sie identifiziert geeignete Einsatzbereiche fĂŒr eine Datenteilungspflicht und skizziert erste Schritte auf dem Weg zu deren Erprobung und Umsetzung.A tool proposed to curtail monopolistic tendencies within the data economy is establishment of data commons, respectively of a legal requirement for firms to lay open non-individual-related or anonymized data for use by third parties. The present expertise examines whether the obligation to share data to foster competition and innovation is reasonable from an economic point of view and also feasible from a legal point of view. It identifies suitable areas of application and delineates first steps on the way to testing and implementing obligatory data commons

    Using digital and hand printing techniques to compensate for loss: re-establishing colour and texture in historic textiles

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    Conservators use a range of 'gap filling' techniques to improve the structural stability and presentation of objects. Textile conservators often use fabric supports to provide reinforcement for weak areas of a textile and to provide a visual infill in missing areas. The most common technique is to use dyed fabrics of a single colour but while a plain dyed support provides good reinforcement, it can be visually obtrusive when used with patterned or textured textiles. Two recent postgraduate dissertation projects at the Textile Conservation Centre (TCC) have experimented with hand printing and digital imaging techniques to alter the appearance of support fabrics so that they are less visually obtrusive and blend well with the colour and texture of the textile being supported. Case studies demonstrate the successful use of these techniques on a painted hessian rocking horse and a knitted glove from an archaeological context

    Demokratischer Neubeginn?: Aufbau, Organisation und Transformation des sÀchsischen Justizministeriums 1945-1950

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    Aus der Einleitung S. 7.: „...Nach anfĂ€nglichem Desinteresse richtete sich das Augenmerk der sowjetischen Besatzer in immer stĂ€rkerem Maße auch auf den Bereich der Justizpolitik, wurde von den neuen Machthabern und den deutschen Kommunisten eine Umgestaltung des Justizwesens als wesentlicher Schritt auf dem Wege wenn nicht zur Herrschaftserlangung, so doch zur Herrschaftssicherung gesehen...

    Demokratischer Neubeginn?: Aufbau, Organisation und Transformation des sÀchsischen Justizministeriums 1945-1950

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    Aus der Einleitung S. 7.: „...Nach anfĂ€nglichem Desinteresse richtete sich das Augenmerk der sowjetischen Besatzer in immer stĂ€rkerem Maße auch auf den Bereich der Justizpolitik, wurde von den neuen Machthabern und den deutschen Kommunisten eine Umgestaltung des Justizwesens als wesentlicher Schritt auf dem Wege wenn nicht zur Herrschaftserlangung, so doch zur Herrschaftssicherung gesehen...

    EuropÀisches Vergaberecht und nationales Sozialversicherungsrecht

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    Glaubte man bislang zu wissen, dass das deutsche Sozialversicherungsrecht von europĂ€ischen EinflĂŒssen weitgehend unberĂŒhrt sei, unterwirft der EuGH in der Rs. Oymanns (C-300/07) die Auftragsvergabe durch die SozialversicherungstrĂ€ger dem europĂ€ischen Vergaberecht.Der Band ordnet die Entscheidung vom 11.6.2009 in den grĂ¶ĂŸeren Zusammenhang des europĂ€ischen Vergabe- und Kartellrechts ein. Anschließend wird fĂŒr jedes Buch des SGB untersucht, ob die jeweiligen SozialversicherungstrĂ€ger dem europĂ€ischen Vergabe- und Kartellrecht unterfallen und ob die in den BĂŒchern des SGB vorgesehenen VertrĂ€ge als ausschreibungspflichtige öffentliche AuftrĂ€ge anzusehen sind.Die Autoren stellen fest, dass sĂ€mtliche SozialversicherungstrĂ€ger öffentliche Auftraggeber i.S.d. Vergaberechts sind und dass viele VertrĂ€ge des SGB ausschreibungspflichtig sind. Die SozialversicherungstrĂ€ger können dem nur sehr eingeschrĂ€nkt dadurch entgehen, dass sie zur Leistungserbringung auf eigene Einrichtungen zurĂŒckgreifen. Abschließend wird der Bedarf nach einer Änderung des deutschen Sozialversicherungsrechts formuliert
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