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    Mindestlohn und Mobilität aus der Armut: Konzeptionelle Überlegungen und erste empirische Befunde

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    Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde in Deutschland als absolute Lohnuntergrenze für fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Mindestlohn gilt als das größte arbeitsmarktpolitische Experiment in der jüngeren Vergangenheit. Vorhergehende Arbeitsmarktreformen hatten eine Deregulierung des deutschen Arbeitsmarktes zum Ziel. Populäre Beispiele seit den Hartz-Reformen sind ›Fördern und Fordern‹, Reform der BA, Deregulierung des Arbeits­rechts (Kündigungsschutz, Befristung, Leiharbeit) inklusive der Bildung von Anreize für Niedriglöhne und Lohnersatzleistungen (Mini- und Midijobs, Nebenerwerbstätigkeit, Reduzierung der Bezugsdauer von ALG I, Einführung ALG II). Diese Arbeitsmarktreformen wurden flankiert von großen sozialpolitischen Reformen, wie etwa dem Paradigmenwechsel in der Altersvorsorge und vor allem seit der Deutschen Einheit veränderten industriellen Beziehungen mit der Folge von sinkender Tarifbindung (Ellguth und Kohaut 2014). Eines der Ziele der Hartz-Reformen, die Reaktivierung der Erwerbsbevölkerung, wurde, wie steigende Erwerbsquoten zeigen, erreicht, jedoch unter Inkaufnahme stagnie­render Reallöhne bei steigender Einkommensungleichheit (Goebel et al. 2015). Der Ausbau der Beschäftigung am ›extensiven Rand‹ ist vor allem auf eine Zunahme von Zeitarbeits- sowie Teilzeit- und geringfügigen Haupt- und Nebenbeschäftigungsverhältnissen zurückzuführen (Körner et al. 2013) Es wird zum einen die Frage aufgeworfen, ob der Mindestlohn ein geeignet Instrument sein kann, um das Ausfransen der Löhne und Beschäftigungsverhältnisse vor allem in bestimmten Betrieben, Branchen und Regionen von insbesondere gering qualifizierten befristet Beschäftigten aufzuhalten (Bellmann et al. 2015; Amlinger et al. 2016). Zum anderen geht es darum, mögliche individuelle Lohnsteigerungen in Zusammenhang mit der Einkommensmobilität von Haushalten und Bedarfsgemeinschaften im Lebensverlauf zu beleuchten (Bruckmeier und Wiemers 2014). Antworten auf diese beiden Fragen werden in Form von Modellrechnungen und erster empirischer Evidenz gegeben. Internationale Vergleiche kontrastieren die Situation in Deutschland nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns mit jenen in anderen Mindestlohnländern (Schulten 2016)

    The Influence of Marital Status and Spousal Employment on Retirement Behavior in Germany and Spain

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    This article analyzes the impact of marital status and spousal employment on the timing of retirement in Germany and Spain. Retirement behavior is examined by means of event–history models, with a competing risks framework being used to distinguish between voluntary and involuntary work-exit transitions. To take account of the role of social policies, we adopt a comparative approach. Data are drawn from a 2006 special retirement module implemented analogously in national labor force surveys. The results show that spousal labor market participation plays a large role in work-exit transitions, even when retirement is involuntary. This finding questions the widespread belief that coretirement is exclusively due to preference for joint retirement shared among spouses. Moreover, widows and widowers tend to retire prematurely in Germany, whereas no such effect could be found in Spain. This finding is explained by reference to specific economic incentives arising from national pension legislation

    Verteilungspolitische Aspekte vermehrter privater Altersvorsorge

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    Die Neuregelungen im Rahmen der Rentenreform im Jahre 2000 bzw. in der ersten Hälfte des Jahres 2001 haben die Rahmenbedingungen der Altersvorsorge in Deutschland grundsätzlich verändert. Bildeten in den letzten Jahrzehnten gesetzlich verankerte Systeme für abhängig Beschäftigte und einen Teil der Selbstständigen - ergänzt um betriebliche und private Altersvorsorge - den Kern der Alterssicherung, soll nach der Reform die ergänzende Altersvorsorge eine stärkere Betonung finden. Ziel ist es, den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 auf nicht mehr als 22% des sozialversicherungspflichtigen Entgelts ansteigen zu lassen, nicht zuletzt auch um anteilige Arbeitgeberbeiträge zu begrenzen. Durch diese Neuregelungen kommt der staatlich geförderten betrieblichen und privaten Altersvorsorge eine neue Aufgabe zu, da sie zur Erreichung von sozialpolitischen Sicherungszielen eingesetzt werden soll. Im Zentrum dieses Beitrages steht die individuelle private Altersvorsorge. Sie unterscheidet sich vor allem dadurch von den klassischen Institutionen der Sozialpolitik, dass sie weitgehend durch individuelle Entscheidungen geprägt wird. Mit dem Funktionswechsel werden daher insbesondere die Rahmenbedingungen privater Altersvorsorge, unter denen die Entscheidungen gefällt werden, zum Gegenstand ökonomischer Sozialpolitikforschung. Schließlich kann man davon ausgehen, dass die Ausgestaltung dieser Rahmenbedingungen erheblichen Einfluss auf die Verteilung von Einkommen und Vermögen privater Haushalte im Alter hat. Die Ausführungen in diesem Text beziehen sich dabei nicht allein auf die Darstellung der sogenannten 'Riester-Rente' nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG), sondern auf alle Formen der privaten Altersvorsorge. Es werden zunächst 'alte' und 'neue' Formen vorgestellt und Finanzierungsverfahren sowie normative Aspekte und Kriterien zur Beurteilung ihrer Verteilungswirkung diskutiert. Sodann erfolgt eine Deskription des Status Quo der Verteilung von Einkommen und privatem (Vorsorge-)Vermögen insbesondere von älteren Privathaushalten in Westdeutschland. Grundlage ist eine Längsschnitt-Kohortenanalyse auf Datenbasis des SOEP im Zeitraum von 1984 bis einschließlich 1997. Da private Vorsorge seit langem ein fester Bestandteil der Alterssicherung ist, sind einige Verteilungswirkungen bei einer stärkeren Betonung privater Vorsorge im Grundsatz bekannt. Hypothesen der Verteilungseffekte stärkerer privater Altersvorsorge werden zusammengefasst und daraus weitere Forschungsfragen entwickelt. Dabei wird unter anderem deutlich, dass Fragen nach dem Sparverhalten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Grad der individuellen Entscheidungsfreiheit (obligatorische versus private Vorsorge) für künftige Forschungsarbeiten von Bedeutung sein werden. --

    The evolution of tangibles, financial and social security wealth over the lifecycle: estimates for Germany

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    "Using survey and administrative micro data, the authors describe the wealth distribution in Germany between 1978 and 2003, focusing on the birth cohort 1939 to 1953 resident in West Germany. Estimates are provided for three types of wealth, financial wealth, real wealth and social security wealth, i.e. the number of accumulated earning points in Germany's public pension insurance. While financial and real wealth are rather unequally distributed, inequality in accumulated earning points is substantially lower, indicating that Germany's pay-as-you-go pension system plays a prominent role in mitigating the inequality in overall wealth after retirement." (author's abstract

    Zur Entwicklung der Dateninfrastruktur in Deutschland

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    Die Analyse der Statik und Dynamik sozialer Phänomene anhand von empirischen Daten hat in den Sozialwissenschaften eine lange Tradition (Adorno 1970; Lowe 1926). Am Anfang des 21. Jahrhunderts können Forschende auf eine Vielzahl qualitativ hochwertiger Daten zurückgreifen (Fachinger u. a. 2010), weshalb zum einen zahlreiche Forschungsprojekte erst ermöglicht wurden und zum anderen nicht mehr in jedem Fall eigene Datenerhebungen benötigt werden. So positiv die Entwicklungen hin zu mehr Datenverfügbarkeit zu bewerten sind, so aktuell ist es aber auch, die Daten im Rahmen einer geordneten und transparenten Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Neben den klassischen Datenarchiven sind die vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten initiierten Forschungsdatenzentren (FDZ) und Datenservicezentren (DSZ) Teil einer Forschungsinfrastruktur. Die meisten der intensiv ausgewerteten Datensätze sind heute als Mikrodatensätze über diese Forschungsdateninfrastruktur beziehbar.
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