Mindestlohn und Mobilität aus der Armut: Konzeptionelle Überlegungen und erste empirische Befunde

Abstract

Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde in Deutschland als absolute Lohnuntergrenze für fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Mindestlohn gilt als das größte arbeitsmarktpolitische Experiment in der jüngeren Vergangenheit. Vorhergehende Arbeitsmarktreformen hatten eine Deregulierung des deutschen Arbeitsmarktes zum Ziel. Populäre Beispiele seit den Hartz-Reformen sind ›Fördern und Fordern‹, Reform der BA, Deregulierung des Arbeits­rechts (Kündigungsschutz, Befristung, Leiharbeit) inklusive der Bildung von Anreize für Niedriglöhne und Lohnersatzleistungen (Mini- und Midijobs, Nebenerwerbstätigkeit, Reduzierung der Bezugsdauer von ALG I, Einführung ALG II). Diese Arbeitsmarktreformen wurden flankiert von großen sozialpolitischen Reformen, wie etwa dem Paradigmenwechsel in der Altersvorsorge und vor allem seit der Deutschen Einheit veränderten industriellen Beziehungen mit der Folge von sinkender Tarifbindung (Ellguth und Kohaut 2014). Eines der Ziele der Hartz-Reformen, die Reaktivierung der Erwerbsbevölkerung, wurde, wie steigende Erwerbsquoten zeigen, erreicht, jedoch unter Inkaufnahme stagnie­render Reallöhne bei steigender Einkommensungleichheit (Goebel et al. 2015). Der Ausbau der Beschäftigung am ›extensiven Rand‹ ist vor allem auf eine Zunahme von Zeitarbeits- sowie Teilzeit- und geringfügigen Haupt- und Nebenbeschäftigungsverhältnissen zurückzuführen (Körner et al. 2013) Es wird zum einen die Frage aufgeworfen, ob der Mindestlohn ein geeignet Instrument sein kann, um das Ausfransen der Löhne und Beschäftigungsverhältnisse vor allem in bestimmten Betrieben, Branchen und Regionen von insbesondere gering qualifizierten befristet Beschäftigten aufzuhalten (Bellmann et al. 2015; Amlinger et al. 2016). Zum anderen geht es darum, mögliche individuelle Lohnsteigerungen in Zusammenhang mit der Einkommensmobilität von Haushalten und Bedarfsgemeinschaften im Lebensverlauf zu beleuchten (Bruckmeier und Wiemers 2014). Antworten auf diese beiden Fragen werden in Form von Modellrechnungen und erster empirischer Evidenz gegeben. Internationale Vergleiche kontrastieren die Situation in Deutschland nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns mit jenen in anderen Mindestlohnländern (Schulten 2016)

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