134 research outputs found

    The Position of Switzerland with Respect to the ICC Statute and in Particular the Elements of Crimes

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    Statement

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    Solidarische Hilfen und die Rolle der Nachbarschaft während der Corona-Pandemie: eine theoretische Herleitung und empirische Bestandsaufnahme

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    Die Corona-Pandemie hat weltweit für Erschütterung gesorgt. Die Krise hat das soziale, wirtschaftliche wie auch politische Leben nachhaltig beeinflusst. Die soziale Desintegration nahm zu, denn durch die Hygienemaßnahmen wurden die Mobilität und der Personenkreis für direkte Interaktionen beschränkt. Die vorliegende Arbeit hat sich in diesem Zusammenhang theoretisch wie praktischen dem Raumbezug der Konzepte Solidarität, Gaben und Hilfen gewidmet. Mittels einer empirischen Erhebung wurden die in der ersten Phase der COVID19-Pandemie in Berlin geleisteten Hilfen im Sinne von "Praktiken gesellschaftlichen Zusammenhalts" (Salheiser et al. 2020) beziehungsweise "solidarische Handlung" (Thome 1998:219) erfasst und hinsichtlich ihrer sozialräumlichen Verankerung, wie auch ihrer Auswirkung auf die Wahrnehmung von Nachbarschaftlichkeit (Morris/Hess 1980) untersucht. Insgesamt wurden die meisten Hilfen (35%) für "Bekannte" erbracht, was die Stärke schwacher Beziehungen manifestiert. Zu 25% wurden Hilfen zwischen zuvor Unbekannten getauscht, womit in der Pandemie wahrscheinlich neues Sozialkapital geschaffen wurde. Digitale Plattformen spielten die wichtigste Rolle für die Vermittlung von neuen Kontakten. Es zeigt sich die wichtige, wenn auch nicht überragende Rolle, von räumlicher Nähe im Austausch von Hilfen. Insbesondere für das Zustandekommen von Hilfen zwischen Bekannten war die Nachbarschaft zentral, was die Annahme nahelegt, dass in diesem Fall die Nachbarschaft Quelle von weak ties (Granovetter 1973:1364) war. Gleichzeitig wurden in engeren Beziehungen längere Wege in Kauf genommen, um Hilfen zu leisten. Die Art der Hilfeleistung variiert mit der sozialen Beziehung. Anspruchsvollere Hilfeleistungen, etwa psychische Unterstützung, wurden eher innerhalb engerer Beziehungen geleistet. Dabei hat die Krise das Hilfspotential vieler zuvor nicht ehrenamtlich tätiger Menschen aktiviert. Dies gibt Hoffnung auf eine auch zukünftig andauernde und notwendige gesellschaftliche Solidarität und einen starken Zusammenhalt. Denn es zeigt sich eine Verbesserung der Bewertung von Nachbarschaftlichkeit von der Zeit vor zu während der Pandemie. Diese Verbesserung fällt signifikant höher aus, wenn während der Pandemie Hilfen erfahren oder geleistet wurden. Damit legen die Ergebnisse die Gültigkeit meiner Annahmen der positiven, vergesellschaftenden Effekte von Hilfen nahe. Aufgrund der mangelnden Datenlage kann allerdings nur von einer Korrelation und nicht von Kausalität gesprochen werden

    Civil Society in Germany: a Report on the General Conditions and Legal Framework

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    Die politik- und sozialsystemischen Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft in Deutschland sind gut. Deutschland bietet mit seinem demokratischen, föderalen Regierungssystem und seiner politischen Kultur gute Voraussetzungen für eine aktive Zivilgesellschaft, auch wenn aktuelle ebenso wie längerfristige Entwicklungen für die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger eine Herausforderung darstellen. Die Herrschaft des Rechts und die Wahrung von Menschen- und Bürgerrechten, insbesondere der für die Zivilgesellschaft so wichtigen Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, sind gegeben. Die Informationsrechte der Regierenden gegenüber den Regierten sind rechtlich sichergestellt, jedoch häufig geprägt von einer Mentalität des Goodwill. Das Mediensystem mit seinem Mix aus öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern erlaubt unabhängigen Journalismus, wobei die zunehmenden Angebote der sozialen Medien einer Zergliederung in soziale Teilöffentlichkeiten und der Abschottung in eigene Informationsräume Vorschub leisten. Eine gemeinsame Öffentlichkeit, in der auch zivilgesellschaftliches Handeln sichtbar werden kann, ist nur bedingt vorhanden. Ihre Sichtbarkeit in den Teilöffentlichkeiten variiert deswegen stark, teilweise nimmt die Zivilgesellschaft in rechtspopulistischen Diskursräumen sogar die Position einer Hassfigur ein. Die soziale Ungleichheit, die diese Spaltung vorantreibt, ist trotz des hohen ökonomischen Niveaus des Landes nicht unproblematisch. Die öffentliche Wahrnehmung von Zivilgesellschaft ist geprägt von einem diffusen Bild, wer oder was Zivilgesellschaft sei, wird insgesamt jedoch verbunden mit der positiven Konnotation ihrer Gemeinwohlorientierung und, wie es eine Interviewte ausdrückt, ihres Potenzials, das Leben besser zu machen. Die Zivilgesellschaftlichen Organisationen weisen gute Vertrauenswerte in der Bevölkerung auf. Eine der wichtigsten aktuellen Debatten ist die gesellschaftliche Diskussion über den Platz von Zivilgesellschaft im politischen Willens- und Entscheidungsprozess. Dies trifft weite Teile der Zivilgesellschaft, nicht nur die offensichtlich politisch aktiven der Wächter oder Themenanwälte, sondern auch die vermeintlich 'unpolitischen' Sportvereine oder dienstleistenden Wohlfahrtsverbände, die sich im Licht der politischen Polarisierung reflektieren und gesellschaftliche Position beziehen wollen. Der Platz ist umkämpft und umstritten. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen haben bisher nur begrenzte parlamentarische Anhörungsrechte, wenngleich in den letzten Jahren vermehrt staats-bürgerliche Konsultationsmöglichkeiten - etwa in Form von Bürgerbegehren und Referenden - auf den verschiedenen Politikebenen ausgebaut wurden. Institutionelle Beteiligungsformate für zivilgesellschaftliche Organisationen existieren nur wenig und die Zusammenarbeit und Einbeziehung in den Ministerien variiert stark. Zivilgesellschaftlichen Organisationen nutzen zur Einflussnahme zum einen klassische Formen des Lobbyings, wo der Zugang zu politischen Akteuren meist exklusiv gestaltet wird und häufig über persönliche Kontakte verläuft. Zwei aktuelle Entwicklungen beziehen sich ausdrücklich auf dieses Phänomen. Zum einen betont der Koalitionsvertrag zur Bildung einer neuen Bundesregierung vom 24. November 2021: "Eine starke Demokratie lebt von den Menschen, die sie tragen. Sie braucht eine vielfältige Kultur und freie Medien. Ehrenamt und demokratisches Engagement stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie verlässlich zu fördern, ist unsere Aufgabe." (Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit 2021:7). Zum anderen ist am 1. Januar 2022 ein neues Lobbyregistergesetz in Kraft getreten, das ein Regelwerk für jeden, d.h. auch für zivilgesellschaftliche Akteure schafft, die mit Mitgliedern des Bundestages und der Bundesregierung sowie mit leitenden Mitarbeitenden von Bundesministerien im Rahmen einer Interessensvertretung spricht. In den letzten Jahren hat sich das Politikfeld der Engagementpolitik entwickelt. Dadurch finden die Belange der Zivilgesellschaft, wie etwa gute Voraussetzungen für das bürgerschaftliche Engagement, stärker Berücksichtigung. Beispielsweise haben Verbände, Netzwerke und einzelne Organisationen im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 bei den Parteien ihre Wünsche für die nächste Legislaturperiode deutlicher angemeldet als je zuvor. Allerdings ist auch ein Trend zu beobachten, die Zivilgesellschaft von Seiten des Staates zu vereinnahmen und zu verwalten. Die Macht der großen Dachverbände bleibt spürbar. Auch einzelne, kleinere zivilgesellschaftliche Organisationen aber mobilisieren die Öffentlichkeit für ihre Themen über Demonstrationen und zunehmend über Online-Vernetzung. Aktuell ist eine zunehmende Vermischung beider Wege zu beobachten. Der global zu beobachtendeTrend von repressiven Maßnahmen gegen Zivilgesellschaft von Staatsseite - auch shrinking space of civil society genannt - findet in Deutschland wohl nicht systemisch statt, wenngleich in den Kämpfen um Anerkennung und politische Mitbestimmung durchaus auch Formen dieses Phänomens zu finden sind. Gerichtsentscheidungen wie die gegen ATTAC (BFH 2019/2021) sind Teil der Auseinandersetzung um das politische Engagement und seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinwohl, die sich insbesondere in der Konstruktion des Gemeinnützigkeitsrechts niederschlägt. Die Problemlagen sind häufig kleinteilig und werden im vorliegenden Bericht u. a. anhand des Demonstrationsrechts veranschaulicht. Hier zeigt sich das Potenzial, mit dem zivilgesellschaftliches Handeln von staatlicher Stelle behindert werden kann. Nach wie vor sind die Rahmenbedingungen der Zivilgesellschaft in erster Linie vom Steuerrecht bestimmt, da die meisten zivilgesellschaftlichen Organisationen den Status der Gemeinnützigkeit, der "Steuervorteile" mit sich bringt, annehmen wollen. Dieser Status wird durch das Finanzamt kontrolliert und unterstellt die zivilgesellschaftlichen Organisationen deren Verwaltungsvorschriften. Der Regulierungsrahmen ist prinzipiell akzeptabel, aber auch komplex, starr und teilweise stark veraltet. Änderungen führen oft lediglich zu einer Erhöhung der administrativen Anforderungen und erbringen keine wirklichen Verbesserungen; oft fehlt der systematische Einbezug der Zivilgesellschaft. Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, die seit Jahrzehnten angemahnt wird, gleicht eher einer Flickschusterei denn einer Anpassung des 150 Jahre alten Rechtsrahmens an die Lebenswelt des 21. Jahrhunderts. Einige Formen, wie Stiftungen, wurden in den letzten Jahren stärker gefördert als andere. Nach wie vor fehlt ein einheitliches Register aller zivilgesellschaftlichen Organisationen, Vorstöße wie das Transparenzregister sind schlecht organisiert. Die finanzielle Situation der Zivilgesellschaft ist geprägt von einem Mix aus Leistungsentgelten, Spenden, Mitgliedsbeiträgen und öffentlichen Fördermitteln. Die Spendenbereitschaft, wie auch die Einnahmen der Mitgliedsbeiträge blieben über die letzten Jahre relativ stabil und haben insgesamt betrachtet auch in der Corona-Pandemie nicht wesentlich gelitten. Die Ausschreibungskapazitäten der öffentlichen Mittel sind gestiegen, aber zunehmend mit mehr Antragsaufwand und kompetitiveren Voraussetzungen, teilweise mit kommerziellen Anbietern, verbunden. Der Ökonomisierungsdruck wächst nach wie vor. Die meisten zivilgesellschaftlichen Organisationen verfügen über keine finanziellen Rücklagen und sind häufig durch prekäre Organisations- und Arbeitsbedingungen geprägt. Ebenfalls als problematisch erweist sich das durch eine Machtasynchronie geprägte Verhältnis zwischen GeberInnen und EmpfängerInnen, das häufig zu Abhängigkeiten führt und einer gleichberechtigten Kooperation entgegensteht. Die Zivilgesellschaft wächst, ist aber gekennzeichnet von Wandel. Neue Engagementfelder bilden sich, etwa in der vormals rein staatlich organisierten Bildungslandschaft. Der demographische Wandel bringt Rekrutierungsschwierigkeiten und Nachwuchssorgen mit sich, insbesondere in der Wahrnehmung von langfristigen Ehrenämtern. Gleichzeitig entstehen neue Formen von Engagement. Insbesondere durch die Digitalisierung sind in den letzten Jahren völlig neue Arten der Vernetzung und der Mobilisierung zivilgesellschaftlichen Handelns gelungen. Noch nicht abzusehen sind die Auswirkungen, die die Corona-Pandemie auf die Zivilgesellschaft haben wird. Bereits jetzt ist klar, dass ein Großteil aller zivilgesellschaftlichen Organisationen von ihr betroffen ist. Die geringe Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Diskussion um Risikoabwägungen und Planung hat insbesondere für viele lokale zivilgesellschaftliche Organisationen Folgen. Sie beklagen unter anderem einen Mitgliederschwund und weisen bislang ohne spürbare Resonanz auf die gesellschaftlichen Folgen des durch Lockdowns verursachten Verlusts an freiwilliger Gemeinschaftsbildung hin. Eine anhaltende Herausforderung ist die Diskrepanz zwischen den nationalstaatlich geprägten Rahmenbedingungen der Zivilgesellschaft und ihrem mehrheitlich nicht nationalstaatlichen Aktionsradius. Dieser ist in vielen Fällen nur lokal oder regional, zunehmend aber auch transnational, europäisch, global. Der hier vorgelegte Bericht stellt den Versuch einer Zustandsbeschreibung dar. Dabei wird der Versuch unternommen, möglichst viele Aspekte anzusprechen, wobei eine Vollständigkeit naturgemäß nicht zu erreichen ist. Im Mittelpunkt des Berichts steht die Sorge um einen sich verengenden bürgerschaftlichen Handlungsraum.The general political and social conditions for civil society in Germany are favourable. With its democratic, federal system of government and its political culture, Germany offers auspicious conditions for an active civil society, even if current as well as longer-term developments pose a challenge to citizen participation. The rule of law and the protection of human and civil rights, especially the freedom of association and of assembly, all of which are crucial factors for civil society, are in place. The information rights of those in power vis-à-vis the citizens are legally guaranteed, albeit often characterised by a mentality of goodwill. The media system, with its mix of public and private providers, allows for independent journalism. However, the increasing usage of different social media platforms encourages the division of the public into sub-groups and the compartmentalisation into separate information spaces. A common public sphere, which also allows civil society action to become more visible, only exists to a limited extent. Its visibility within the aforementioned sub-groups of the public therefore varies greatly, and in some cases civil society even assumes the position of a hated figure in spaces of right-wing populist discourse. The social inequality that drives this division is not without its problems, despite the country’s overall high economic performance. The public perception of civil society is characterised by a diffuse image of who or what it is. It generally carries a positive connotation because of its orientation towards the common good and, as one interviewee put it, its potential to make life better. Civil society organisations (henceforth CSOs) as a whole score high trust ratings among the public. The societal discussion about the role of civil society in the political will and decision-making process is one of the most important current debates. This affects large parts of civil society, not only the politically active watchdogs, but also supposedly 'apolitical' sports clubs or service-providing welfare associations that wish to reflect upon and adopt a social position in light of political polarisation. It is a contested and controversial space. So far, CSOs have had only limited parliamentary consultation rights, although in recent years civic consultation opportunities - for example in the form of citizens' petitions and referenda - have increasingly gained traction at various political levels. There are few institutional participation formats for CSOs, and cooperation and involvement in ministries vary greatly. They make use of traditional forms of lobbying to exert influence where access to political actors is restricted and are often dependent upon personal contacts. Two current developments explicitly refer to this phenomenon. On the one hand, the coalition agreement for the formation of a new Federal Government of 24 November 2021 emphasises: "A strong democracy depends upon the people who support it. It needs a diverse culture and free media. Volunteering and democratic engagement strengthen social cohesion. It is our task to reliably promote them" (Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit 2021:7). On the other hand, the new Lobby Register Act came into force on 1 January 2022. It establishes a set of rules for anyone who speaks to members of the Federal Parliament (the Bundestag) and the Federal Government as well as for senior members of staff from federal ministries in the context of a lobby group. This includes civil society actors. In recent years we have seen the emergence of the new field of so-called engagement policy (Engagementpolitik). As a result, the concerns of civil society, such as favourable conditions for civic engagement, are given greater consideration. In the run-up to the 2021 Bundestag elections, for instance, associations, networks and individual organisations have raised their hopes for the next legislative period with the parties more clearly than ever before. However, a trend towards the state taking over and administering civil society can also be observed. Yet, the power of large umbrella organisations remains palpable. Individual, smaller CSOs are also mobilising the public for their issues through demonstrations and increasingly through online networking. Currently, we can see an increasing overlap of both methods. There is a noticable trend of repressive measures taken by the state against civil society around the world - often referred to as the shrinking space for civil society - which does not seem to take place in Germany in any systematic way. Nonetheless, instances of this phenomenon can certainly be found in the struggles for recognition and political co-determination. Court decisions such as the one against the organisation ATTAC (Federal Fiscal Court 2019/2021) are part of the debate about political engagement and its compatibility with the common good, as seen in the composition of non-profit law in particular. The issues often revolve around small details and examples appear in this report, such as the right to demonstrate. This shows the state's potential to impede civil society action. Tax law still primarily determines the general conditions of civil society, as most CSOs strive to attain the status of a registered tax-exempt charity, which comes with specific tax advantages. The tax office oversees this status and subjects CSOs to its administrative regulations. While acceptable in principle, the regulatory framework is complex, rigid and highly outdated in many regards. Changes often only lead to an increase in administrative requirements and do not bring about any real improvements; the systematic inclusion of civil society is often lacking. People have been calling for reforms to non-profit law for decades. The 150 year old legal framework has not been properly tailored to the reality of the 21st century. Some legal bodies, such as foundations, have received more support than others in recent years. There is still no standardised register of all CSOs, and advances such as the so-called 'Transparency Register' are poorly coordinated

    Understanding Civil Society in Europe: A Foundation for International Cooperation

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    Despite the striking differences with regard to the functions, parameters, relationship to the State and the market, and the current trends, neither the existence of a European civil society nor its sustainable positioning in the public sector can be denied. Civil society is not a short-lived fad. It is part of Europe’s cultural tradition; it has a well-developed structure and legitimacy; and it will continue to be a major factor and, wherever possible, a motor for European development. Currently, the potential of a dynamic civil society in the defence and further development of an open, cosmopolitan, and democratic society appears to be of particular importance

    Demonstrationsfreiheit in der Schweiz: Ein Präzedenzfall für den Shrinking Civic Space?

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    Seit Jahren nimmt der Druck auf die Menschenrechte weltweit zu und mit ihm die Debatte um Shrinking-Civic-Space-Phänomene. Immer mehr Studien weisen nach, wie sich durch Grundrechtsbeschränkungen und weitere Entwicklungen der Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft vielerorts zuzieht. Im Gegensatz zu Deutschland, steckt der Diskurs diesbezüglich in der Schweiz jedoch noch in den Kinderschuhen. Erst in jüngster Zeit nehmen Diskurse zu einschränkenden Praktiken zu. Besondere Aufmerksamkeit erhalten dabei Beschränkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Vor diesem Hintergrund hat sich die vorliegende Studie dem Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft in der Schweiz in Bezug auf die Veranstaltung von und Teilnahme an Demonstrationen und seiner Veränderung im letzten Jahrzehnt gewidmet. Konkret wurden mittels Desktop Research die gültigen Rechtsgrundlagen, die Befugnisse und Praktiken von Behörden, die Rechtsprechung sowie der Diskurs rund um Demonstrationsgeschehen in der Schweiz als zentrale Indikatoren des Shrinking Civic Space untersucht und die Ergebnisse in drei Experteninterviews kontextualisiert. Die Studie förderte vielfältige Beschränkungen auf mehreren Ebenen und mit großen regionalen Unterschieden zu Tage. Zu den wichtigsten Erkenntnissen gehören: 1) Restriktive und verschärfte Gesetzesgrundlagen finden sich in vielen relevanten Bereichen; 2) Diverse Verschärfungen in der Bewilligungspraxis ergaben sich durch restriktives Verwaltungshandeln sowie erhöhte Bewilligungsauflagen und -gebühren; 3) Verbote schienen aufgrund von Sicherheitsbedenken zuzunehmen. Auch Auflösungen waren häufig und betrafen besonders unbewilligte, spontane und Gegendemonstrationen; 4) Einschüchterung und Gewaltanwendung gegen Teilnehmende und Veranstaltende von Demonstrationen schienen sich ebenfalls zu häufen; 5) Im Rahmen eines polarisierten öffentlichen Diskurses und einer ungenügend ausgewogenen Berichterstattung nehmen schließlich Fälle der Kriminalisierung und Stigmatisierung zu. Die Untersuchung erfasste diverse Praktiken und Regulierungen, welche einen durch Gerichte und Rechtspexert:innen mehrfach bestätigten grundrechtswidrigen Abschreckungs- bzw. Einschüchterungseffekt (sog. Chilling-Effekt) auf das Recht friedlich zu Demonstrieren zu bewirken ermögen. Auf Basis der Ergebnisse ist in der Schweiz von einem für Demonstrationen zunehmend umkämpften Handlungsspielraum (sog. Contested Civic Space) zu sprechen. Widerstand und eine kritische Öffentlichkeit diesbezüglich bilden sich nur langsam, wären neben weiteren Studien und Daten zu Beschränkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit aber dringend nötig. Mit diesen und weite- ren Forderungen schließt der Bericht

    Da ist Diverses möglich - Wege der Umsetzung von Diversität und Inklusivität in zivilgesellschaftlichen Organisationen

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    Der vorliegende Bericht stellt ein Hilfsangebot für all jene zivilgesellschaftliche Organisationen (ZGO) dar, die gerne diverser und inklusiver (DI) werden möchten. Dafür wurden verschiedene, kleinere Organisationen und Initiativen aus der Zivilgesellschaft nach Beispielen und Gelingensbedingungen für ein gutes Diversitätsmanagement befragt, aktuelle Daten zum Diversitätsstand in der Zivilgesellschaft zusammengetragen und ein Modell entwickelt, das in den Handlungsfeldern Sensibilisierung, Empowerment, Teilhabe und Transparenz Methoden zur Umsetzung von DI an die Hand gibt und in der Anwendung der unterschiedlichen Aspekte von Diversität helfen kann. Im Ergebnis der Interviews und der Recherche sind folgende Punkte zentral: Nach wie vor gibt es zu wenig Diversität in der Zivilgesellschaft. Statistisch gesehen ist das Bild von Zivilgesellschaft noch von herkömmlichen Besetzungsstrukturen geprägt, d.h. die Führungspositionen sind von in der Regel nicht-behinderten, älteren, weißen Cis-Männern mit hohem Bildungsniveau und guter sozioökonomischer Herkunft besetzt. Auch das klassische Bild des Engagierten folgt diesen Kategorien. Viele Organisationen setzen sich für DI ein und sind sich auch der Intersektionalität bewusst, müssen aber häufig Akzente setzen. Es gibt teils große Unterschiede darin, welche Diversitätsdimensionen in der alltäglichen Praxis Berücksichtigung finden. Organisationen, die sich für emanzipatorische Themen engagieren oder einen Selbsthilfehintergrund haben, sind häufig diversitätsbewusster und ihnen gelingt es allgemein besser, Menschen diverser Hintergründe einzubinden. DI gelingt am besten im Zusammenspiel von Top down und Bottom Up und im holistischen Ansatz, d.h. im Zusammenspiel zwischen der Leitungsebene und Organisationsbasis sowie der Integration aller Organisationsbereiche. DI kostet Zeit, Wille und Geld, ist aber auch mit geringen Ressourcen machbar: Viele kleine Organisationen schrecken vor dem Thema Diversität zurück mit dem Hinweis, zu wenig Kapazitäten zu haben, um sich ‚auch darum‘ noch kümmern zu können. Die Interviews zeigen jedoch, dass es möglich ist, auch mit kleinem Budget, dafür aber mit Willen zum Ziel zu gelangen. Es gibt immer mehr kostenlose Beratungsangebote, Tools oder open-source Programme und der Einsatz von externen Fachberatungen ist häufig in Relation zu anderen Kosten wie Personal oder Veranstaltungskosten plan- und überschaubar, auch für kleine ZGO. Insbesondere für kleinere ZGO gilt deswegen: Holen Sie sich Hilfe von außen! Externe unterstützen DI-Maßnahmen über den gesamten Prozess hinweg, indem sie Wissen und Tools mitbringen, aus einer neutralen Position bestehende Maßnahmen evaluieren und bei Konfliktfällen oder Übergriffen eine sichere Ansprechstelle bieten können. Für Organisationen mit kleinem Personalbestand bietet es sich an, externe Hilfestellung als Dienstleistung einzukaufen, da ein eigenes Diversitätsmanagement mit Personalstelle unrealistisch ist. Eine Frage des Willens: Mit der Studie wurde ein möglichst übersichtlicher Werkzeugkasten erstellt, gleichwohl muss die Entscheidung zur Anwendung jedoch aus der ZGO selbst kommen. Es gibt gute Argumente für ein Mehr an Diversität - es ist gerecht, rechtlich geboten und darüber hinaus für die Organisationsentwicklung und Nachwuchsgewinnung von großem Vorteil - diese Begründungen müssen aber nur nicht nur plakativ geäußert, sondern auch wirklich internalisiert werden

    Zur Lage und den Rahmenbedingungen der Zivilgesellschaft in Deutschland: ein Bericht

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    Die politik- und sozialsystemischen Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft in Deutschland sind gut. Deutschland bietet mit seinem demokratischen, föderalen Regierungssystem und seiner politischen Kultur gute Voraussetzungen für eine aktive Zivilgesellschaft, auch wenn aktuelle ebenso wie längerfristige Entwicklungen für die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger eine Herausforderung darstellen. Die Herrschaft des Rechts und die Wahrung von Menschen- und Bürgerrechten, insbesondere der für die Zivilgesellschaft so wichtigen Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, sind gegeben. Die Informationsrechte der Regierenden gegenüber den Regierten sind rechtlich sichergestellt, jedoch häufig geprägt von einer Mentalität des Goodwill. Das Mediensystem mit seinem Mix aus öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern erlaubt unabhängigen Journalismus, wobei die zunehmenden Angebote der sozialen Medien einer Zergliederung in soziale Teilöffentlichkeiten und der Abschottung in eigene Informationsräume Vorschub leisten. Eine gemeinsame Öffentlichkeit, in der auch zivilgesellschaftliches Handeln sichtbar werden kann, ist nur bedingt vorhanden. Ihre Sichtbarkeit in den Teilöffentlichkeiten variiert deswegen stark, teilweise nimmt die Zivilgesellschaft in rechtspopulistischen Diskursräumen sogar die Position einer Hassfigur ein. Die soziale Ungleichheit, die diese Spaltung vorantreibt, ist trotz des hohen ökonomischen Niveaus des Landes nicht unproblematisch. Die öffentliche Wahrnehmung von Zivilgesellschaft ist geprägt von einem diffusen Bild, wer oder was Zivilgesellschaft sei, wird insgesamt jedoch verbunden mit der positiven Konnotation ihrer Gemeinwohlorientierung und, wie es eine Interviewte ausdrückt, ihres Potenzials, das Leben besser zu machen. Die Zivilgesellschaftlichen Organisationen weisen gute Vertrauenswerte in der Bevölkerung auf. Eine der wichtigsten aktuellen Debatten ist die gesellschaftliche Diskussion über den Platz von Zivilgesellschaft im politischen Willens- und Entscheidungsprozess. Dies trifft weite Teile der Zivilgesellschaft, nicht nur die offensichtlich politisch aktiven der Wächter oder Themenanwälte, sondern auch die vermeintlich ‚unpolitischen‘ Sportvereine oder dienstleistenden Wohlfahrtsverbände, die sich im Licht der politischen Polarisierung reflektieren und gesellschaftliche Position beziehen wollen. Der Platz ist umkämpft und umstritten. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen haben bisher nur begrenzte parlamentarische Anhörungsrechte, wenngleich in den letzten Jahren vermehrt staats-bürgerliche Konsultationsmöglichkeiten – etwa in Form von Bürgerbegehren und Referenden – auf den verschiedenen Politikebenen ausgebaut wurden. Institutionelle Beteiligungsformate für zivilgesellschaftliche Organisationen existieren nur wenig und die Zusammenarbeit und Einbeziehung in den Ministerien variiert stark. Zivilgesellschaftlichen Organisationen nutzen zur Einflussnahme zum einen klassische Formen des Lobbyings, wo der Zugang zu politischen Akteuren meist exklusiv gestaltet wird und häufig über persönliche Kontakte verläuft. Zwei aktuelle Entwicklungen beziehen sich ausdrücklich auf dieses Phänomen. Zum einen betont der Koalitionsvertrag zur Bildung einer neuen Bundesregierung vom 24. November 2021: "Eine starke Demokratie lebt von den Menschen, die sie tragen. Sie braucht eine vielfältige Kultur und freie Medien. Ehrenamt und demokratisches Engagement stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie verlässlich zu fördern, ist unsere Aufgabe." (Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit 2021:7). Zum anderen ist am 1. Januar 2022 ein neues Lobbyregistergesetz in Kraft getreten, das ein Regelwerk für jeden, d.h. auch für zivilgesellschaftliche Akteure schafft, die mit Mitgliedern des Bundestages und der Bundesregierung sowie mit leitenden Mitarbeitenden von Bundesministerien im Rahmen einer Interessensvertretung spricht. In den letzten Jahren hat sich das Politikfeld der Engagementpolitik entwickelt. Dadurch finden die Belange der Zivilgesellschaft, wie etwa gute Voraussetzungen für das bürgerschaftliche Engagement, stärker Berücksichtigung. Beispielsweise haben Verbände, Netzwerke und einzelne Organisationen im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 bei den Parteien ihre Wünsche für die nächste Legislaturperiode deutlicher angemeldet als je zuvor. Allerdings ist auch ein Trend zu beobachten, die Zivilgesellschaft von Seiten des Staates zu vereinnahmen und zu verwalten. Die Macht der großen Dachverbände bleibt spürbar. Auch einzelne, kleinere zivilgesellschaftliche Organisationen aber mobilisieren die Öffentlichkeit für ihre Themen über Demonstrationen und zunehmend über Online-Vernetzung. Aktuell ist eine zunehmende Vermischung beider Wege zu beobachten. Der global zu beobachtendeTrend von repressiven Maßnahmen gegen Zivilgesellschaft von Staatsseite – auch shrinking space of civil society genannt – findet in Deutschland wohl nicht systemisch statt, wenngleich in den Kämpfen um Anerkennung und politische Mitbestimmung durchaus auch Formen dieses Phänomens zu finden sind. Gerichtsentscheidungen wie die gegen ATTAC (BFH 2019/2021) sind Teil der Auseinandersetzung um das politische Engagement und seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinwohl, die sich insbesondere in der Konstruktion des Gemeinnützigkeitsrechts niederschlägt. Die Problemlagen sind häufig kleinteilig und werden im vorliegenden Bericht u. a. anhand des Demonstrationsrechts veranschaulicht. Hier zeigt sich das Potenzial, mit dem zivilgesellschaftliches Handeln von staatlicher Stelle behindert werden kann. Nach wie vor sind die Rahmenbedingungen der Zivilgesellschaft in erster Linie vom Steuerrecht bestimmt, da die meisten zivilgesellschaftlichen Organisationen den Status der Gemeinnützigkeit, der "Steuervorteile" mit sich bringt, annehmen wollen. Dieser Status wird durch das Finanzamt kontrolliert und unterstellt die zivilgesellschaftlichen Organisationen deren Verwaltungsvorschriften. Der Regulierungsrahmen ist prinzipiell akzeptabel, aber auch komplex, starr und teilweise stark veraltet. Änderungen führen oft lediglich zu einer Erhöhung der administrativen Anforderungen und erbringen keine wirklichen Verbesserungen; oft fehlt der systematische Einbezug der Zivilgesellschaft. Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, die seit Jahrzehnten angemahnt wird, gleicht eher einer Flickschusterei denn einer Anpassung des 150 Jahre alten Rechtsrahmens an die Lebenswelt des 21. Jahrhunderts. Einige Formen, wie Stiftungen, wurden in den letzten Jahren stärker gefördert als andere. Nach wie vor fehlt ein einheitliches Register aller zivilgesellschaftlichen Organisationen, Vorstöße wie das Transparenzregister sind schlecht organisiert. Die finanzielle Situation der Zivilgesellschaft ist geprägt von einem Mix aus Leistungsentgelten, Spenden, Mitgliedsbeiträgen und öffentlichen Fördermitteln. Die Spendenbereitschaft, wie auch die Einnahmen der Mitgliedsbeiträge blieben über die letzten Jahre relativ stabil und haben insgesamt betrachtet auch in der Corona-Pandemie nicht wesentlich gelitten. Die Ausschreibungskapazitäten der öffentlichen Mittel sind gestiegen, aber zunehmend mit mehr Antragsaufwand und kompetitiveren Voraussetzungen, teilweise mit kommerziellen Anbietern, verbunden. Der Ökonomisierungsdruck wächst nach wie vor. Die meisten zivilgesellschaftlichen Organisationen verfügen über keine finanziellen Rücklagen und sind häufig durch prekäre Organisations- und Arbeitsbedingungen geprägt. Ebenfalls als problematisch erweist sich das durch eine Machtasynchronie geprägte Verhältnis zwischen GeberInnen und EmpfängerInnen, das häufig zu Abhängigkeiten führt und einer gleichberechtigten Kooperation entgegensteht. Die Zivilgesellschaft wächst, ist aber gekennzeichnet von Wandel. Neue Engagementfelder bilden sich, etwa in der vormals rein staatlich organisierten Bildungslandschaft. Der demographische Wandel bringt Rekrutierungsschwierigkeiten und Nachwuchssorgen mit sich, insbesondere in der Wahrnehmung von langfristigen Ehrenämtern. Gleichzeitig entstehen neue Formen von Engagement. Insbesondere durch die Digitalisierung sind in den letzten Jahren völlig neue Arten der Vernetzung und der Mobilisierung zivilgesellschaftlichen Handelns gelungen. Noch nicht abzusehen sind die Auswirkungen, die die Corona-Pandemie auf die Zivilgesellschaft haben wird. Bereits jetzt ist klar, dass ein Großteil aller zivilgesellschaftlichen Organisationen von ihr betroffen ist. Die geringe Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Diskussion um Risikoabwägungen und Planung hat insbesondere für viele lokale zivilgesellschaftliche Organisationen Folgen. Sie beklagen unter anderem einen Mitgliederschwund und weisen bislang ohne spürbare Resonanz auf die gesellschaftlichen Folgen des durch Lockdowns verursachten Verlusts an freiwilliger Gemeinschaftsbildung hin. Eine anhaltende Herausforderung ist die Diskrepanz zwischen den nationalstaatlich geprägten Rahmenbedingungen der Zivilgesellschaft und ihrem mehrheitlich nicht nationalstaatlichen Aktionsradius. Dieser ist in vielen Fällen nur lokal oder regional, zunehmend aber auch transnational, europäisch, global. Der hier vorgelegte Bericht stellt den Versuch einer Zustandsbeschreibung dar. Dabei wird der Versuch unternommen, möglichst viele Aspekte anzusprechen, wobei eine Vollständigkeit naturgemäß nicht zu erreichen ist. Im Mittelpunkt des Berichts steht die Sorge um einen sich verengenden bürgerschaftlichen Handlungsraum

    Digitale Erschöpfung & Self-Leadership

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    Der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse einer Untersuchung mit gemischtem Design über digitale Erschöpfung/digitaler Stress und Burnout im Zusammenhang mit Self-Leadership bei den ZHAW-Mitarbeitenden vor. Dazu wurden Daten aus sechs qualitativen Interviews sowie einer quantitativen onlinebasierten Umfrage (N = 132) ausgewertet. Für die Interviews wurde ein semistrukturierter Interviewleitfaden basierend auf der Methode von Helfferich (2011) entwickelt und die Auswertung wurde nach Mayring (2010) gestaltet. Quantitativ wurden deskriptive Untersuchungen sowie mehrere Regressionsanalysen durchgeführt. Es konnten Zusammenhänge zwischen der Self-Leadership-Skala «natürliche Belohnungsstrategie» und der Burnoutskala «eigene Leistungseinschätzung» sowie zwischen digitalem Stress und der Burnoutskala «berufliche Erschöpfung» festgestellt werden. Die Self-Leadership-Skala «natürliche Belohnungsstrategie» kann als möglicher Prädiktor für die Burnoutskala «eigene Leistungseinschätzung» angenommen werden, während der digitale Stress die Burnoutskala «berufliche Erschöpfung» vorhersagt. Basierend auf den Ergebnissen werden abschliessend Handlungsempfehlungen dargelegt. Insbesondere das Training von Self-Leadership zeigt Potential einer wirksamen Stress- und Burnoutpräventionsmassnahme
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