52 research outputs found
The new import regulation; More reliability for imported organic products? in The New EU Regulation for organic food and farming: (EC) No 834/2007
The European market for organic products is growing at a dynamic pace. Increasingly, processing and marketing companies are entering this market, which has a very promising future. However, organic farm production at the inter-European level has not increased at the same rate as the market for organic products
Zertifiziert Bio – erfolgreich im Einzelhandel! Ein Leitfaden für Lebensmittel-Einzelhändler
Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich für Produkte aus Ökologischem Landbau. In Deutschland können sie auf ein breites Angebot zurückgreifen. Spezialisierte Naturkost-Fachgeschäfte, Bio-Supermärkte, Supermarktketten, Drogeriemärkte und Discounter bieten ein reichhaltiges Produktsortiment an. Seit dem Jahr 2000 hat sich der Umsatz von Öko-Lebensmitteln in Deutschland verdreifacht. Mehr als 50% der Öko-Lebensmittel werden über den Lebensmittel-Einzelhandel abgesetzt.
In Deutschland gilt, dass der Verkauf von abgepackten und/oder einzeln gekennzeichneten Öko-Lebensmitteln im Ladengeschäft ohne weiteres möglich ist. Wird jedoch vorverpackt oder verarbeitet, sind auch Einzelhändler nach den EU-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau kontrollpflichtig. Internethändler sind immer kontrollpflichtig, auch wenn sie nicht verarbeiten.
Dieser Leitfaden informiert, unter welchen Bedingungen eine Bio-Zertifizierung im Einzelhandel erforderlich wird und welche Anforderungen das Kontrollverfahren stellt. So wird der Einstieg in die Ă–ko-Zertifizierung fĂĽr die Entscheider im Einzelhandel einfach und ĂĽberschaubar
Risikomanagement bei Importen von Produkten des ökologischen Landbaus aus Drittländern
Ziel des Projektes war es, Instrumente entwickeln, um die in Drittländern durchgeführten Inspektionen bei landwirtschaftlichen Erzeugern, Verarbeitern, Handelsunternehmen und Exporteuren effektiver auszugestalten und so den Verbraucherschutz zu verbessern.
Im Hinblick auf die Neufassung der Drittlandsregelung der EG-Verordnung über den Ökologischen Landbau (ÖkoVO) wurden begleitend zu den Verhandlungen in Brüssel Vorschläge für die Neugestaltung des Artikels 11 der Öko-Verordnung erarbeitet.
Es wurde eine Befragung von in Drittländern aktiven Akteuren durchgeführt, um wichtige Risikofaktoren und –bereiche zu identifizieren. Aus der Befragung wurde eine Abweichungsliste abgeleitet, in der potentielle Unterschiede zwischen den in Drittländern angewandten und umgesetzten Standards von den Vorgaben der Öko-Verordnung dargestellt sind.
Aufbauend auf die Befragung wurde ein Leitfaden für Wirtschaftsakteure erstellt, in dem die wichtigsten Risikobereiche und Maßnahmen für eine verbesserte Qualitätssicherung in Drittlandsprojekten dargestellt sind.
Kriterien zur Harmonisierung der durch Akkreditierungsstellen durchgeführten Begutachtungen von in Drittländern tätigen Öko-Kontrollstellen fanden Eingang in einen Leitfaden für Akkreditierungsstellen. Ferner wurden Entscheidungshilfen erarbeitet, um die Konformität und die Gleichwertigkeit von Produktionsvorschriften und Kontrollmaßnahmen in Drittländern mit den Vorgaben der Öko-Verordnung besser beurteilen zu können und im Rahmen standardisierter Verfahren effizient abwickeln zu können.
Zum Informationsaustausch und zum know-how-Transfer wurden Seminare für zuständige EU-Behörden, Akkreditierungsstellen und Wirtschaftsakteure durchgeführt
Mehr Transparenz am Markt? Die neue EU-Verordnung fĂĽr tierische Ă–ko-Produkte
Am 24. August 2000 traten die neuen Regelungen für die ökologische tierische Erzeugung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel (EG-Öko-VO) in Kraft. So wurde ein oftmals kritisierter Mangel behoben, da die Kennzeichnung tierischer Öko-Produkte bislang nicht geregelt war. Bisher galt die Verordnung nur für unverarbeitete pflanzliche Erzeugnisse und für überwiegend aus pflanzlichen Zutaten bestehende, verarbeitete Lebensmittel aus Ökologischem Landbau.
Die Ergänzungs-Verordnung (EG) Nr. 1804/99 zur Einbeziehung der tierischen Erzeugung in den Geltungsbereich der EG-Öko-VO beinhaltet auch ein umfassendes Verbot des Einsatzes der Gentechnik im Ökologischen Landbau, das sofort nach der Veröffentlichung am 24. August 1999 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften rechtswirksam wurde. Die EG-Öko-VO soll u.a. Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung schützen und einen lauteren Wettbewerb zwischen den Herstellern von Öko-Produkten gewährleisten.
In diesem Beitrag wird analysiert, inwieweit die neuen Rahmenregelungen fĂĽr tierische Ă–ko-Produkte diesen Zielsetzungen Rechnung tragen
Internet-Verzeichnis kontrollierter Unternehmen des ökologischen Landbaus
Ziel des Vorhabens ist die Erhöhung der Markttransparenz im Bereich des Ökologischen Landbaus durch Bereitstellung eines Verzeichnisses von Unternehmen, die dem Kontrollverfahren nach VO(EWG) Nr. 2092/91 unterstehen und Produkte entsprechend kennzeichnen dürfen.
Im Rahmen des Projektes wurde ein EDV-technisches Verfahren umgesetzt, das webbasiert wichtige Kenndaten der kontrollunterworfenen Unternehmen in einer zentralen Datenbank zusammenführt. Die Daten werden direkt von den einzelnen Kontrollstellen zur Verfügung gestellt und regelmäßig aktualisiert.
Automatisiert können aus der Datenbank heraus fälschungssichere, schriftliche Bescheinigungen erstellt werden, aus denen hervorgeht, dass ein Unternehmen zum betreffenden Zeitpunkt im Verzeichnis als zum Kontrollverfahren angemeldetes Unternehmen aufgeführt war. Für die Richtigkeit und Aktualität der Einträge ist die jeweilige Kontrollstelle verantwortlich. Die Bescheinigung trägt eine Schlüsselnummer, unter der die ausgegeben Daten in der Datenbank für spätere Recherchen hinterlegt werden.
Im Rahmen des Kontrollverfahrens können Inspekteure der Kontrollstellen die Echtheit vorgelegter Bescheinigungen mithilfe der Schlüsselnummer durch eine Online-Recherche in der Datenbank verifizieren. Falls Angaben im Bescheinigungs-Ausdruck manipuliert sein sollten, kann dies so nachgewiesen werden.
Die angestrebte Funktionalität der Datenbank konnte ohne Einschränkungen entwickelt werden. Der öffentliche Bereich der Datenbank steht seit Anfang Februar unter www.bioc.info zur Verfügung.
Die in der Datenbank dokumentierte Ausgabe von einem oder mehreren Datensätzen als Bestätigung zum Ausdruck ermöglicht automatisiert fälschungssichere, schriftliche Bestätigungen im Rahmen des Kontrollverfahrens zu erstellen, aus denen hervorgeht, dass ein Unternehmen zum betreffenden Zeit-punkt im Verzeichnis der zum Kontrollverfahren angemeldeten Unternehmen aufgeführt war. Dies stellt einen wichtigen Bestandteil im Rahmen der Qualitätssicherung dar, wie sie in Anhang III B Absatz 5 “Annahme von Erzeugnissen aus anderen Einheiten” gefordert wird
IRM-ORGANIC - Training on improved risk management tools for organic inspectors
Within the framework of the EU-Leonardo-project IRM-Organic, an analysis of the inspection methods for risk-orientated inspection instruments and the description of the existing training concepts of control bodies in Austria, Germany, Italy and Poland were carried out. Coordinated by R. Setti and R. Maresca (CCPB), additionally expert interviews were conducted in Austria, Italy Germany and Poland. Furthermore, an international online survey with more than 500 participants from more than 20 countries was realized. A SWOT-Analysis was elaborated. S. Bruckner from AGRIZERT, another project partner, compiled a description of the content and methodology of courses for inspectors in private food and feed certification programs and in public food and feed control in Austria, Italy, Germany and Poland. Based on the above-mentioned data a curriculum for train-the-trainer-courses for risk-oriented inspection for improved fraud prevention in Austria, Germany, Italy and Poland was elaborated. The courses concentrated on control methodology oriented towards major risk areas; the concept of critical control points and checks of international trade exchange of organic products including their traceability. Each course was evaluated and used for the development of the final train-the-trainer curriculum
Den Biobetrug intelligent bekämpfen!
Mehr Staat bei der Biokontrolle fĂĽhrt nicht zu mehr Sicherheit.
Die neue EU-Ökoverordnung enthält noch mehr bürokratische Vorgaben, die eine effektive Biokontrolle behindern.
Für eine zukunfts- und innovationsfähige Biokontrolle braucht es eine stärkere Beteiligung der Praxis anstatt deren Ausgrenzung durch immer mehr Vorgaben des Gesetzgebers
Alles gut im Ă–kostall?
Nachgewiesene Missstände in der Haltung von Biotieren machen deutlich: Die von der EU-Ökoverordnung vorgeschriebene Kontrolle des Tierwohls ist noch immer nicht hinreichend umgesetzt. Wolfgang Neuerburg und Jochen Neuendorff zeigen auf,wo die Mängel liegen und was es für eine gute Tierwohlkontrolle braucht
Entwicklung einer onlinegestĂĽtzten Datenbank zur Aus- und Bewertung von RĂĽckstandsfunden fĂĽr die Bio-Kontrolle
Die Rückstandsanalytik bei Bio-Produkten ist ein sensibler Bereich. Werden Kontaminationen in Bio-Ware gefunden, stellt sich bei der Bewertung die Frage, ob unzureichende Vorbeugemaßnahmen, eine direkte, unzulässige Anwendung oder eine Vermischung mit konventioneller Ware die Ursache für den Rückstandsfund sein können.
Vor allem bei Analyseergebnissen im niederschwelligen Bereich sind Öko-Kontrollstellen, Labore und zuständige Behörden bei der Interpretation oft vor schwierige Aufgaben gestellt. Mit der zweisprachigen Online-Datenbank resi.bio wurde eine Möglichkeit geschaffen, Fallbeschreibungen und ihre Bewertung anonymisiert zu hinterlegen und zu diskutieren. Dies erleichtert in Zukunft die Interpretation ähnlich gelagerter Untersuchungsergebnisse und ermöglicht eine Vereinheitlichung der Bewertung. Darüber hinaus bietet die Datenbank eine Grundlage für die risikoorientierte Ausrichtung von Probennahmen und Analytik. Die Datenbank ist nicht öffentlich zugänglich. Zielgruppen sind Öko-Kontrollstellen und Labore, die das Projekt mit Daten unterstützen sowie die zuständigen Behörden
Wird Import-Bio jetzt sicherer?
Rund um den Globus stellen immer mehr Bauern auf Bio um, die Realität des Ökolandbaus sieht in sogenannten Drittländern jedoch oftmals anders aus als in der Europäischen Union. Das neue Konformitätsprinzip soll hier Abhilfe schaffen.
Der Beitrag befasst sich mit den neuen Importregeln der ab 1. Januar 2021 geltenden neuen EU-Ă–ko-Verordnung 2018/848
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