Ziel des Vorhabens ist die Erhöhung der Markttransparenz im Bereich des Ökologischen Landbaus durch Bereitstellung eines Verzeichnisses von Unternehmen, die dem Kontrollverfahren nach VO(EWG) Nr. 2092/91 unterstehen und Produkte entsprechend kennzeichnen dürfen.
Im Rahmen des Projektes wurde ein EDV-technisches Verfahren umgesetzt, das webbasiert wichtige Kenndaten der kontrollunterworfenen Unternehmen in einer zentralen Datenbank zusammenführt. Die Daten werden direkt von den einzelnen Kontrollstellen zur Verfügung gestellt und regelmäßig aktualisiert.
Automatisiert können aus der Datenbank heraus fälschungssichere, schriftliche Bescheinigungen erstellt werden, aus denen hervorgeht, dass ein Unternehmen zum betreffenden Zeitpunkt im Verzeichnis als zum Kontrollverfahren angemeldetes Unternehmen aufgeführt war. Für die Richtigkeit und Aktualität der Einträge ist die jeweilige Kontrollstelle verantwortlich. Die Bescheinigung trägt eine Schlüsselnummer, unter der die ausgegeben Daten in der Datenbank für spätere Recherchen hinterlegt werden.
Im Rahmen des Kontrollverfahrens können Inspekteure der Kontrollstellen die Echtheit vorgelegter Bescheinigungen mithilfe der Schlüsselnummer durch eine Online-Recherche in der Datenbank verifizieren. Falls Angaben im Bescheinigungs-Ausdruck manipuliert sein sollten, kann dies so nachgewiesen werden.
Die angestrebte Funktionalität der Datenbank konnte ohne Einschränkungen entwickelt werden. Der öffentliche Bereich der Datenbank steht seit Anfang Februar unter www.bioc.info zur Verfügung.
Die in der Datenbank dokumentierte Ausgabe von einem oder mehreren Datensätzen als Bestätigung zum Ausdruck ermöglicht automatisiert fälschungssichere, schriftliche Bestätigungen im Rahmen des Kontrollverfahrens zu erstellen, aus denen hervorgeht, dass ein Unternehmen zum betreffenden Zeit-punkt im Verzeichnis der zum Kontrollverfahren angemeldeten Unternehmen aufgeführt war. Dies stellt einen wichtigen Bestandteil im Rahmen der Qualitätssicherung dar, wie sie in Anhang III B Absatz 5 “Annahme von Erzeugnissen aus anderen Einheiten” gefordert wird