Am 24. August 2000 traten die neuen Regelungen für die ökologische tierische Erzeugung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel (EG-Öko-VO) in Kraft. So wurde ein oftmals kritisierter Mangel behoben, da die Kennzeichnung tierischer Öko-Produkte bislang nicht geregelt war. Bisher galt die Verordnung nur für unverarbeitete pflanzliche Erzeugnisse und für überwiegend aus pflanzlichen Zutaten bestehende, verarbeitete Lebensmittel aus Ökologischem Landbau.
Die Ergänzungs-Verordnung (EG) Nr. 1804/99 zur Einbeziehung der tierischen Erzeugung in den Geltungsbereich der EG-Öko-VO beinhaltet auch ein umfassendes Verbot des Einsatzes der Gentechnik im Ökologischen Landbau, das sofort nach der Veröffentlichung am 24. August 1999 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften rechtswirksam wurde. Die EG-Öko-VO soll u.a. Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung schützen und einen lauteren Wettbewerb zwischen den Herstellern von Öko-Produkten gewährleisten.
In diesem Beitrag wird analysiert, inwieweit die neuen Rahmenregelungen für tierische Öko-Produkte diesen Zielsetzungen Rechnung tragen