233 research outputs found

    Nachhaltigkeit als Politische Ökologie : Eine Kontroverse ĂŒber Natur, Technik und Umweltpolitik.

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    Mixed Reality (MR) is a technique to blend together the real life with virtual reality. Using this technique it is, for instance, possible for experts to assist persons several miles away to perform tasks by talking and  visually aid them. In this thesis the main issue is to see how the delay in such a system for remote assistance eects the users. A controlled test was carried out with 20 test persons of dierent backgrounds. The study shows that it is very likely to be able to use an MR system for remote assistance even if there is a delay between the user and the expert. As long as they both are aware of the problem and are able to take it easy and do not have to move around too much it is still possible to work with delays to up to 4000 ms. Furthermore, the average time of completion for a task did not increase with the added delay. It was linear, i.e. the task is not more difficult toperform when the instructions are delayed

    Abmahnung von GmbH-GeschĂ€ftsfĂŒhrern in befristeten AnstellungsverhĂ€ltnissen

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    Befristete AnstellungsverhĂ€ltnisse enden, sofern keine andere vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, mit Ende der Laufzeit nach § 620 Abs. 1 BGB oder durch außerordentliche KĂŒndigung gemĂ€ĂŸ § 626 BGB. Liegt kein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB vor, kann allenfalls die erfolglose Abmahnung eine vorzeitige Beendigung des AnstellungsverhĂ€ltnisses ermöglichen. Es sprechen keine zwingenden GrĂŒnde dafĂŒr, die Abmahnung nicht auch auf einen GeschĂ€ftsfĂŒhrer anzuwenden. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG und der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Diese Rechtsprechung bezieht sich nicht auf den hier erörterten Fall der Pflichtverletzung unterhalb der Schwelle des § 626 BGB. Bei der Frage nach der konkreten Anwendung mĂŒssen grundsĂ€tzlich zwei Fallkonstellationen unterschieden werden: Im ersten Fall, in dem der GeschĂ€ftsfĂŒhrer zunĂ€chst nach § 38 GmbHG abberufen wurde, sein AnstellungsverhĂ€ltnis jedoch weiterhin fortbesteht, kann der GeschĂ€ftsfĂŒhrer nur dann abgemahnt werden, wenn dieser nach seiner Abberufung gegen eine nachwirkende Pflicht verstĂ¶ĂŸt und diese Pflichtverletzung nicht ausreicht, um ihn gemĂ€ĂŸ § 626 BGB fristlos zu kĂŒndigen. Wird der GeschĂ€ftsfĂŒhrer im Zusammenhang mit der Beendigung seines OrganverhĂ€ltnisses auf eine Stelle unterhalb der GeschĂ€ftsfĂŒhrerebene versetzt, findet die Abmahnung nach den allgemeinen GrundsĂ€tzen auf zukĂŒnftige PflichtverstĂ¶ĂŸe Anwendung. Wird ein GeschĂ€ftsfĂŒhrer trotz einer Pflichtverletzung im OrganverhĂ€ltnis belassen, steht einer Abmahnung ebenfalls kein Hinderungsgrund entgegen. Bei der durch die AbwĂ€gung nach § 314 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorgeschriebenen BerĂŒcksichtigung der beiderseitigen Interessen zeigt sich, dass das Rechtsinstitut der Abmahnung in der angesprochenen Konstellation ein geeignetes Instrument des Interessenausgleichs darstellt, auf das im Interesse beider Parteien zunĂ€chst zurĂŒckgegriffen werden sollte

    The Local (Public) Transport Plan as an Approach to optimize Urban Public Transport Planning in Iran

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    Printausgabe unter ISBN 978-3-7983-2585-2In vielen StĂ€dten weltweit hat die alleinige Ausrichtung der Verkehrsplanung auf die Erweiterung der straßenbasierten Verkehrsinfrastruktur zu einem weiteren Anstieg des motorisierten Individualverkehrs gefĂŒhrt. Die wachsenden externen Effekte des motorisierten Individualverkehrs haben sich zunehmend negativ auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen in vielen urban Zentren ausgewirkt und diese nachhaltig beeintrĂ€chtigt. In der vergangenen Dekade haben zahlreiche Stadtverwaltungen, insbesondere jene der MENA (Mittlerer Osten, Nord Afrika) - Region dem Wachstum des motorisierten Individualverkehrs Einhalt zu gebieten. In diesem Zusammenhang wurden vor allem Anstrengungen unternommen die Umsetzung alternativer Planungskonzepte mit Fokus auf umweltvertrĂ€glicheren VerkehrstrĂ€gern zu befördern. Viele dieser AnsĂ€tze waren sehr ambitioniert und innovativ wurden jedoch hĂ€ufig nur in einer sehr desintegrierten Weise umgesetzt. Die VerkehrsforschungsaktivitĂ€ten die wĂ€hrend der Projektlaufzeit des vom BMBF geförderten Young Cities Projektes unternommen wurden, konzentrierten sich vornehmlich auf die Verkehrsentwicklung der StĂ€dte in der MENA Region im Allgemeinen und die des Iran im Besonderen. Eine Erkenntnis dieser AktivitĂ€ten war dass es dem iranischen Planungssystem an Koordination zwischen der Ebene des Verkehrsentwicklungsplans und den semi-privaten Unternehmen öffentlichen Verkehrsunternehmen mangelt. Diese Publikation analysiert das Werkzeug des in vielen StĂ€dten weltweit angewandten „Local Transport Plan“ dahingehend ob es geeignet wĂ€re diese KoordinierungslĂŒcke zu fĂŒllen und verbindliche Standards fĂŒr QualitĂ€t und Angebot im öffentlichen Nahverkehr iranischer StĂ€dte zu setzen. In diesem Zusammenhang wird auch das iranische stĂ€dtische Verkehrsplanungssystem genauer beleuchtet und es werden Möglichkeiten aufgezeigt dieses Werkzeug in das iranische Planungssystem zu integrieren.In many countries, the exclusive concentration on a simple extension of the road based transportation network led to growing individual car traffic hence to additional demand for roads and striking external effects of transport. All issues have a severe negative impact on the living and working conditions within many urban centers. In the last decade, especially in the MENA (Middle East and North Africa) region, municipalities tried to restrict continuous growth of car traffic and intensified their efforts in supporting alternative concepts with focus on environmentally-friendly mobility approaches. However, many of these approaches were quite ambitious and innovative but often rather implemented in a disintegrated way. The transport research activities that have been conducted during the project runtime of the Young Cities in Iran project within in the BMBF (German Federal Ministry of Research and Education) funded Megacities program investigated the urban transport sector of the MENA region in general and the one of Iran in detail. The researchers revealed that the Iranian urban public transport planning system is lacking coordination between the level of the Urban Transportation Masterplan and the level of public transport operators. This publication analyses the tool of the Local (Public) Transport Plan which is already used in many agglomerations worldwide to define fixed quality and service standards for urban public transport. It, moreover, investigates the Iranian urban transport planning system and suggests a way how to adapt the tool to fit with Iranian conditions

    Aktienrecht zwischen börsen- und kapitalmarktorientiertem Ansatz

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    Auf dem 67. Deutschen Juristentag (DJT) in Erfurt wurde ĂŒber eine Grundfrage des deutschen Aktienrechts diskutiert. Gefordert wurde eine stĂ€rkere Differenzierung zwischen börsennotierten und nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften. Einzelne DeregulierungsvorschlĂ€ge bezogen sich in diesem Zusammenhang auf die Reichweite des Prinzips der Satzungsstrenge, die Vinkulierung von Aktien und das Mehrstimmrecht. Die folgende Ausarbeitung beschĂ€ftigt sich mit der Frage, ob eine Differenzierung zwischen börsennotierten und nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften insbesondere vor dem Hintergrund einer rechtsvergleichenden und empirischen Betrachtung ĂŒberzeugt. Im Einzelnen wird zunĂ€chst kurz der Vorschlag Bayer an dem 67. DJT dargestellt (II.). Weiter wird die Bedeutung des außerbörslichen Handels in Deutschland untersucht (III.). Im Anschluss werden das deutsche, englische und – kursorisch – das US-amerikanische Aktien- und Kapitalmarktrecht rechtsvergleichend betrachtet (IV.). Dem folgt eine Stellungnahme zum Reformvorschlag Bayer (V.). Ein Fazit schließt die Untersuchung ab (VI.)

    Mary P. Wood: Italian Cinema

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    Geschlechterpolitik als Gestaltung von Geschlechterkulturen

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    "Zwar konnte die bundesdeutsche Geschlechterpolitik familiĂ€re Geschlechterkulturen hin zu mehr EgalitĂ€t verĂ€ndern, aber die Ungleichwertigkeit von Lebensmustern ist weitgehend erhalten geblieben: deutlich sichtbar am so genannten 'Vereinbarkeitsproblem'. Geschlechterpolitik mĂŒsste sich von daher zukĂŒnftig noch stĂ€rker am Ziel der Gleichwertigkeit ausrichten." (Autorenreferat
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