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Wissenssoziologische Ăśberlegungen zur Renaissance und Niedergang des katholischen Naturrechtsdenkens im 19. und 20. Jahrhundert
Kaufmann F-X. Wissenssoziologische Überlegungen zur Renaissance und Niedergang des katholischen Naturrechtsdenkens im 19. und 20. Jahrhundert. In: Böckle F, Böckenförde EW, eds. Naturrecht in der Kritik. Mainz: Matthias-Grünewald-Verl.; 1973: 126-164
Head of State of Exception
During the escalation of the “German Autumn” in 1977 the Federal German government resorted to a specific form of crisis management that had been described as an undeclared state of exception. It was Federal chancellor Helmut Schmidt in the first place who oversaw the anti-terrorist measures in the situation room where the executive branch ruled for six weeks beyond any parliamentary control. This article examines the role that Helmut Schmidt had played for the creation of a “subjective state of exception” (Julius Hatschek) and how this could be seen as stemming from Schmidt’s earlier experiences and handling of crisis situations dating back to the 1960s. In this regard it has to be asked with Giorgio Agamben, if in the West German case, the state of exception had become the rule
Materialisierung durch Entmaterialisierung. Zur Kritik der Schmitt-Schule am wertorientierten Grundrechtsverständnis unter dem GG
Die Grundrechtsvorstellung von Carl Schmitt, Ernst Forsthoff und Ernst-Wolfgang Böckenförde in der Nachkriegszeit zeichnet sich in erster Linie durch die grundlegende Kritik an der Wertorientierung der Grundrechte aus. Dieser Vorwurf der sog. “Schmitt-Schule“ verdient nicht nur deshalb Beachtung, weil er sich der Entwicklung der “Werterechtsprechung“ durch das Bundesverfassungsgericht scharf gegenüberstellt, sondern auch und besonders deshalb, weil die damit verbundenen Thesen, die sich an der individuellen Freiheit, am bürgerlichen Rechtsstaat und an der parlamentarischen Demokratie orientieren, auf den ersten Blick einen Abschied von Schmitts Lehre in der Weimarer Republik darstellen. Daher stellt sich die Frage, ob unter dem Grundgesetz die Schmitt-Schule einen Bruch mit “dem Schmitt vor 1945“ vollzieht, oder ob sie die Gedanken Schmitts eher durch eine Anpassung an die grundgesetzliche Ordnung fortgesetzt und sogar wiederbelebt hat. Um diese Frage zu beantworten, geht die vorliegende Arbeit der Kritik der Schmitt-Schule an der objektiven Wertordnung der Grundrechte nach und versucht, die nachkriegszeitliche Stellungnahme von Schmitt, Forsthoff und Böckenförde zur Materialisierung der Grundrechte näher zu beleuchten. In einer kritischen Analyse stellt die vorliegende Arbeit fest, dass sich die nachkriegszeitliche Schmitt-Schule trotz der mehrmaligen Hervorhebung der Freiheitsaspekte des herkömmlichen liberalen Rechtsstaates immer wieder von einer liberal-pluralistischen, relativistischen und insofern entmaterialisierten Freiheitsvorstellung entfernt
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