197 research outputs found

    The Legitimacy of the Contracting State

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    Globalization challenges our understanding of the state as the main source of legitimate law. This article will take this claim one step further. Today, we may also see the decline of the state, in its modern sense, from within. Evidence for this may be found in the rising importance of contracting by the administrative state fulfilling its duties. For example, in various countries in Europe, the administrative agencies make contracts with people regarding the conditions they must meet to obtain asylum, parole, and social welfare assistance. Furthermore, there are many types of contracts between administrative agencies and private companies securing public services or promoting public policies. For example, the federal administration of Switzerland recently hired a private company to run the electronic cadastral register, a task clearly once thought of as a core responsibility of the state. In the law of continental Europe, the contract between the state and private persons – also generally known as the administrative contract – appears in two manifestations: as a private law contract between the administrative state and private persons on the one hand, and as a public law contract between the administrative state and private persons on the other. With this contract, either in the private law or the public law manifestation, the state is using the tool of legally stabilized cooperation to achieve its political goals. Thus, in the private law administrative agreement, a public element is introduced with the setting of a political goal, and in the administrative-law agreement, a traditional element of the private is introduced with the cooperation form of contract

    Banishing administrative contracts from law

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    translated by Annemarie ThatcherGerman legal literature on cooperation between the state and private persons in the 18th and early 19th centuries dealt almost exclusively with the legal form of government service. It is possible to observe that contractual agreements between the state and private persons in general and contractual agreements with civil servants in particular were accepted into neither of the self-differentiating realms of public and private law, as both categories of law, like the public and private spheres themselves, typically demonstrated a deep separation in continental Europe. This can be seen in Germany through the evolution of state and legal theories, particularly in the works of Justi, then Gönner, through to Hegel and numerous other legal theorists of the 19th century. Die deutsche rechtswissenschaftliche Literatur des 18. Jahrhunderts und des frühen 19. Jahrhunderts zur Kooperation zwischen Staat und Privaten befasst sich fast ausschliesslich mit der Rechtsform des Staatsdienstes. Dabei ist zu beobachten, wie der Vertrag zwischen Staat und Privaten im Allgemeinen und der Vertrag mit Staatsdienern im Speziellen mit der sich vertiefenden und für den kontinentalen Raum so typischen Trennung von öffentlich und privat respektive öffentlichem Recht und Privatrecht zwischen Stuhl und Bank geriet, d. h. weder im einen noch im anderen sich ausdifferenzierenden Rechtsbereich Aufnahme fand. Für Deutschland lässt sich dies anhand der Evolution der Staatsund Rechtstheorien nachvollziehen – insbesondere von Justi über Gönner zu Hegel und zahlreichen anderen Rechtswissenschaftlern des 19. Jahrhunderts

    Empirical linguistics in law, taking as an example changes in our understanding of the “state” in security law, public commercial law and social law in Switzerland

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    Regelmässig wird zunächst in deskriptiver Weise dargelegt, dass sich der Staat (oder alternativ: die Verwaltung oder das Verhältnis von Staat und Gesellschaft) gewandelt habe. Gestützt auf diesen Befund wird sodann implizit oder explizit gefolgert, dass der neuen Wirklichkeit eine Anpassung des Rechts zu folgen habe. Aber hat sich der Staat wirklich gewandelt – und falls ja, inwiefern

    Le sous-sol en droit

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    Abgeltung ungedeckter Kosten im regionalen Personenverkehr unter besonderer BerĂĽcksichtigung von Konzernstrukturen

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    Die Linien des regionalen Personenverkehrs auf der Strasse werden von staatlichen Unternehmen wie der PostAuto AG und privaten Unternehmen betrieben. Bund und Kantone gelten den Unternehmen jeweils die prognostizierten ungedeckten Kosten ab. Der Begriff der ungedeckten Kosten ist jedoch umstritten, was für Transportunternehmen und insbesondere für solche in Konzernstrukturen zu Rechtsunsicherheit führt. Die Meinung, Leistungen dürften lediglich nach Aufwand und ohne marktübliche Gewinnzuschläge verrechnet werden, steht denn auch mit grundsätzlichen Bestimmungen des Gesellschaftsrechts im Widerspruch und läuft den Bestrebungen des Gesetzgebers zu mehr Wettbewerb im regionalen Personenverkehr zuwider

    Die Erstellung von Solaranlagen auf oder im Umkreis von Schutzobjekten

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    Mit der Absicht, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, haben Parlament und Volk Solaranlagen von der Baubewilligungspflicht befreit: Seit dem 1. Mai 2014 gilt für genügend angepasste Solaranlagen in Bau- und Landwirtschaftszonen nur noch eine Meldepflicht. In klaren Fällen mag diese Meldepflicht eine Verbesserung im Sinne einer Beschleunigung der Verfahren darstellen; in Fällen allerdings, wo Interessen des Denkmalschutzes oder des Ortsbildschutzes betroffen sein könnten, führt die Meldepflicht zu Rechtsunsicherheit. Aufgrund der fehlenden Beschwerdemöglichkeit im Meldeverfahren kann die Erstellung der Solaranlage erst nachträglich angefochten werden, was für alle Betroffenen mit Nachteilen verbunden ist. Denkmalschutz und Ortsbildschutz müssen unabhängig von der Verfahrensart berücksichtigt werden. Das Meldeverfahren erlaubt den zuständigen Behörden aber keine umfassende Prüfung und umfassende Abwägung der sich im Einzelfall gegenüberstehenden Interessen. Tangiert eine gemeldete Solaranlage Schutzanliegen, ist es daher für alle Beteiligten sinnvoll, die Anlage in einem Baubewilligungsverfahren zu beurteilen

    Standortwahl und raumplanerische Standortkriterien im Zeitalter der Energiewende : die Nutzung erneuerbarer Energieträger zwischen Wirtschaftlichkeit, planungsrechtlichen Anforderungen und Akzeptanz

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    Bereits das bestehende Energiegesetz enthält eine ausdrückliche Zielvorgabe für die Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien. Im Rahmen der sog. Energiewende ist ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Energien geplant. Es ist vorgesehen, den Anteil der erneuerbaren Energien, insbesondere an Wasserkraft, Windkraft, Sonnenkraft und Erdwärme, massiv zu erhöhen, was relativ grosser Anlagen mit entsprechendem Raumbedarf wie beispielsweise Windparks, Wasserkraftwerke oder Solaranlagen bedarf. Derartige Anlagen stehen oft im Interessenkonflikt mit umweltrechtlichen Schutzinteressen, namentlich des Gewässer- oder Natur- und Heimatschutzes.Soll die erneuerbare Energie tatsächlich derart massiv gefördert werden, gilt es, die verschiedenen, sich teilweise entgegenstehenden Interessen zu berücksichtigen und die Zielkonflikte transparent und unter gleichberechtigter Abwägung aller Interessen zu lösen. Das Working Paper legt die geltende Rechtslage dar, welche erheblichen Einfluss auf die Standortwahl der Energieunternehmen hat, und zeigt die kommenden Veränderungen der Gesetzeslage auf

    Wiederverwendung von Baumaterialien als Herausforderung fĂĽr das Recht

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