9 research outputs found

    Nach dem Sollzialismus: ‚Popstmoderne‘ und DialogizitĂ€t in der Wendeliteratur von Thomas Brussig

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    Organisationsinformatik und Digitale Bibliothek in der Wissenschaft: Wissenschaftsforschung Jahrbuch 2000

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    Wissenschaft als publiziertes methodische Problemlösen ist eine gesellschaftlich organisierte Wissensproduktion, die durch moderne Informations- und Kommunikationstechnologien wirksam unterstĂŒtzt und durch modernes Management gefördert werden kann. Dabei erweitert und vervielfacht der Transfer von wissenschaftlichen, d.h. begrĂŒndeten Informationen einen zunehmend arbeitsteiligen, aber gemeinschaftlichen Arbeitsprozesses, den man auch als eine Form der Wissens-Ko-Produktion bezeichnen könnte. Dieser Vorgang ist Wissenschaftlern seit den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts mehr oder weniger gelĂ€ufig. In den letzten Jahrzehnten entstand die Notwendigkeit, diesen Prozess mit Mitteln der Informatik und Informationswissenschaft zu fördern, und zwar ganz im Sinne des von Nicholas Rescher sogenannten Planckschen Prinzip vom wachsenden Aufwand. Untersuchungen ĂŒber diesen grundlegenden Vorgang neuerer Wissenschaftsentwicklung sind ein wichtiges Anliegen der Wissenschaftsforschung. Die Gesellschaft fĂŒr Wissenschaftsforschung hat sich dieser Fragestellung angenommen und sie im Rahmen ihrer Jahrestagung 2000 unter dem Thema „Organisationsinformatik und Digitale Bibliothek in der Wissenschaft“ analysiert. Die Ergebnisse dieser Tagung vom MĂ€rz 2000 werden teils in einer Festschrift zum 65. Geburtstag von Klaus Fuchs-Kittowski und teils in diesem Jahrbuch 2000 der Gesellschaft fĂŒr Wissenschaftsforschung dem interessierten Leser vorgestellt.Peer Reviewe

    Wandel von Staatlichkeit in digitalen NamensrÀumen: zwischen Hierarchie und Selbstregulierung

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    "Die vorliegende Fallstudie ist im Rahmen des Sonderforschungsbereichs 597 'Wandel von Staatlichkeit' im Projekt 'Regulation und Legitimation im Internet' an der UniversitĂ€t Bremen entstanden. Das Ziel der Fallstudie ist, den Wandel von Staatlichkeit ĂŒber einen Zeitraum von knapp drei Jahrzehnten empirisch nachzuzeichnen. Den Untersuchungsgegenstand bilden Adressierungssysteme, genauer: NamensrĂ€ume fĂŒr digitale Kommunikationsnetze. NamensrĂ€ume dienen dazu, Nutzer von Kommunikationsdiensten mit einer unverwechselbaren IdentitĂ€t auszustatten. Ihre Organisationsstruktur spiegelt Vorstellungen ĂŒber die Rolle des Staates im Betrieb von Kommunikationsinfrastrukturen wider. Der Fallstudie liegt die Hypothese zugrunde, dass VerĂ€nderungen von Staatlichkeit in zwei Dimensionen zu finden sind, auf der organisatorischen Ebene in Form einer (Teil-)Privatisierung vormals öffentlicher Aufgaben und auf der rĂ€umlichen Ebene in Form einer Inter- bzw. Transnationalisierung vormals territorialstaatlicher Handlungskompetenzen. Anhand eines Vergleichs wird untersucht, ob sich in der Organisation von AdressrĂ€umen seit den frĂŒhen 1980er Jahren Hinweise auf eine dauerhafte Transnationalisierung von Regelungsstrukturen finden lassen. Im Ergebnis zeigt sich, dass eine Transnationalisierung von Regelungskompetenzen tatsĂ€chlich belegt werden kann, dass aber dessen langfristiges Ausmaß noch immer Gegenstand von Verhandlungen und daher offen ist." (Autorenreferat)"This case study originated in the context of the Collaborative Research Center 597 'Transformations of the State' as part of the research project 'Regulation and Legitimation on the Internet'. The goal of the case study was to empirically trace the transformation of statehood over a period of nearly three decades. The subject matter for investigation is address systems, or more precisely name spaces for digital communication networks. Name spaces provide users of communication services with a unique identity. A name space's organizational structure reflects specific ideas about the role of the state concerning the operation of communication infrastructures. The case study is based on the assumption that transformations of statehood occur along two different dimensions; on an organizational level through a (partial) privatization of previously public tasks, and on a spatial level through a trans- or internationalization of previously national responsibilities. By means of a comparison, the case study seeks to ascertain if the organization of name spaces has been subject to a process of trans-nationalization. The study arrives at the conclusion that a transnationalizationof former public tasks can indeed be identified. However, the long term extent of trans-nationalization is still under negotiation and therefore an open issue." (author's abstract

    Wandel von Staatlichkeit in digitalen NamensrÀumen: Zwischen Hierarchie und Selbstregulierung

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    Die vorliegende Fallstudie ist im Rahmen des Sonderforschungsbereichs 597 Wandel von Staatlichkeit im Projekt Regulation und Legitimation im Internet an der UniversitĂ€t Bremen entstanden. Das Ziel der Fallstudie ist, den Wandel von Staatlichkeit ĂŒber einen Zeitraum von knapp drei Jahrzehnten empirisch nachzuzeichnen. Den Untersuchungsgegenstand bilden Adressierungssysteme, genauer: NamensrĂ€ume fĂŒr digitale Kommunikationsnetze. NamensrĂ€ume dienen dazu, Nutzer von Kommunikationsdiensten mit einer unverwechselbaren IdentitĂ€t auszustatten. Ihre Organisationsstruktur spiegelt Vorstellungen ĂŒber die Rolle des Staates im Betrieb von Kommunikationsinfrastrukturen wider. Der Fallstudie liegt die Hypothese zugrunde, dass VerĂ€nderungen von Staatlichkeit in zwei Dimensionen zu finden sind, auf der organisatorischen Ebene in Form einer (Teil-)Privatisierung vormals öffentlicher Aufgaben und auf der rĂ€umlichen Ebene in Form einer Interbzw. Transnationalisierung vormals territorialstaatlicher Handlungskompetenzen. Anhand eines Vergleichs wird untersucht, ob sich in der Organisation von AdressrĂ€umen seit den frĂŒhen 1980er Jahren Hinweise auf eine dauerhafte Transnationalisierung von Regelungsstrukturen finden lassen. Im Ergebnis zeigt sich, dass eine Transnationalisierung von Regelungskompetenzen tatsĂ€chlich belegt werden kann, dass aber dessen langfristiges Ausmaß noch immer Gegenstand von Verhandlungen und daher offen ist. -- This case study originated in the context of the Collaborative Research Center 597 Transformations of the State as part of the research project Regulation and Legitimation on the Internet. The goal of the case study was to empirically trace the transformation of statehood over a period of nearly three decades. The subject matter for investigation is address systems, or more precisely name spaces for digital communication networks. Name spaces provide users of communication services with a unique identity. A name space's organizational structure reflects specific ideas about the role of the state concerning the operation of communication infrastructures. The case study is based on the assumption that transformations of statehood occur along two different dimensions; on an organizational level through a (partial) privatization of previously public tasks, and on a spatial level through a trans- or internationalization of previously national responsibilities. By means of a comparison, the case study seeks to ascertain if the organization of name spaces has been subject to a process of trans-nationalization. The study arrives at the conclusion that a transnationalization of former public tasks can indeed be identified. However, the long term extent of trans-nationalization is still under negotiation and therefore an open issue.

    Aus- und Weiterbildung durch Hypermedia-Systeme mit Blended Learning : Überlegungen zu einer E-Didaktik unter BerĂŒcksichtigung der DiversitĂ€t

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    Der Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) gewinnt auch fĂŒr die Hochschulen immer mehr an Bedeutung - wie die verschiedenen Initiativen der BundeslĂ€nder durch Einrichtung virtueller StudiengĂ€nge bzw. virtueller UniversitĂ€ten zeigen. Doch worin besteht nun der Mehrwert fĂŒr die Hochschullehre? Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage, welches Potenzial ein Blended-Learning-Angebot im Sinne didaktischer Innovation bietet und welche Auswirkungen dies auf eine spezifische E-Learning-Didaktik haben kann

    Zwischen Altbau und Platte: Erfahrungsgeschichte(n) vom Wohnen ; Alltagskonstruktion in der SpÀtzeit der DDR, am Beispiel der SÀchsischen Kleinstadt Reichenbach im Vogtland

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    Die Materialbasis zu dieser Arbeit sind 34 narrative Interviews und Fotodokumentationen der untersuchten Wohnungen. Sie sind einerseits die Quelle dafĂŒr, wie es gewesen ist, und andererseits zeigt das ErzĂ€hlen vom Wohnen, wie die Menschen ihren Alltag subjektiv bewerten. Sie konstruierten sich den Alltagskosmos ihrer Wohnung sowohl gegenstĂ€ndlich im Umgang mit den Dingen als auch bewußstseinsmĂ€ĂŸig. So fĂŒhrt diese Arbeit im Doppelaspekt von Geschichte und Geschichten die Sach- mit der Bewußtseinsforschung zusammen. Abschließend fragt sie nach dem ?Ort des Alltags? in Bezug auf das politische System. Die DDR-spezifische Alltagskonstruktion der ?zwei Welten? vermittelt zwischen der Herrschaft des sozialistischen Systems und dem Eigen-Sinn der DDR-BĂŒrger

    Der Bayerische Adel und das Moderne Bayern. Die Gesetzgebung und Debatte ĂŒber die persönlichen Privilegien des in Bayern immatrikulierten Adels (1808-1818)

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    Die Gesetzgebung und Debatten 1808-1818 ĂŒber das Adelsrecht im engeren Sinn sind Gegenstand dieser Arbeit. Dabei werden, mit dem Jahre 1808 einsetzend und fortdauernd bis zur Verfassung im Jahre 1818, nicht nur die Entwicklung der materiellen Gesetze untersucht, sondern auch die Herkunft, TĂ€tigkeit, sowie die Stimmung und das Abstimmungsverhalten der mit der Adelsrechtsgesetzgebung befassten Mitglieder und Referenten der einschlĂ€gigen Gremien (die Ministerialkonferenz im Jahre 1808; der Geheime Rat samt seiner Gremien in den Jahren 1808 bis 1812; die Verfassungskommission von 1814/15; die Lehen- und Hoheitssektion im Jahre 1816, sowie die Ministerialkonferenz von 1818). Unter Adelsrecht im engeren Sinne waren die persönlichen Rechte und Vorrechte der Adeligen, insbesondere die Frage des Erwerbs und Verlusts des Adels, sowie die einzelnen persönlichen Adelsprivilegien zu verstehen. Von letzteren werden das Recht auf Titel- und WappenfĂŒhrung samt Rechtsschutz, das Recht auf befreiten Gerichtsstand, das Kadettenprivileg, das Recht der SiegelmĂ€ĂŸigkeit und die politischen Beteiligungsrechte in der StĂ€ndeversammlung besprochen. Das Recht zur politischen Partizipation in der Kammer der ReichsrĂ€te werden ebenso behandelt, wie etwas ausfĂŒhrlicher die Vertretung der Adeligen in der Kammer der Abgeordneten. Außerdem wird die Diskussion ĂŒber die grundsĂ€tzliche EinrĂ€umung der Privilegien bezĂŒglich der Fideikommisse und der gutsherrlichen Gerichtsbarkeit untersucht. Die Debatten zu den Spezialedikten, wie ĂŒber das Fideikommissrecht, die Patrimonialgerichtsbarkeit und die Grundherrschaft, werden insoweit herangezogen, als sie die persönlichen Privilegien des Adels betrafen. Die Arbeit gliedert sich in zwei Abschnitte, wobei der erste in chronologischer Folge die Entwicklung der zentralen adelsrelevanten Gesetzgebung von 1803 beginnend ĂŒber 1808/11 bis 1818 aufzeigt. Im zweiten Abschnitt wird das Adelsedikt vom 26. Mai 1818 entsprechend seines Aufbaus (Erwerb des Adels, einzelne Privilegien, Verlust des Adels) besprochen. Im Anhang finden sich die ausfĂŒhrliche Biogramme aller beteiligten 50 Personen (inkl. FamilienverhĂ€ltnisse, Ausbildung, Beruf, Ämter, Adelserhebungen und verwandtschaftlicher und beruflicher Verbindungen der Beteiligten). Die Arbeit zeigt, dass Montgelas keineswegs Adelsgegner war, ebenso wenig wie Verfechter des revolutionĂ€ren Gleichheitsgedankens, vielmehr war die Nivellierung des Adels nötig, um einen modernen, effizienten Zentralstaat zu schaffen. Montgelas hatte großes Gewicht in der Gesetzgebung, doch waren viele -auch adelige- AmtstrĂ€ger beteiligt, die zumeist ihrem Rang und Stand entsprechend handelten, wobei einzelne Positionszuweisungen schwierig sind. Die Adelsgesetzgebung erfuhr nach einer radikalen Reform im Jahre 1808 mit dem Adelsedikt von 1818 einen lang dauernden Kompromiss, der fĂŒr alle Beteiligten angemessen war. Von einer konservativen Revision der Reform von 1808 kann keine Rede sein, vielmehr erkannten die EntscheidungstrĂ€ger, dass zum einen sich der Staat selbst schadet, wenn er die soziale und gleichzeitig funktionale Elite einebnet, zum anderen, dass die Adelsgesetzgebung von 1808-1811 in der Lebenswirklichkeit nicht funktionierte
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