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    Eine Herausforderung fĂĽr die G20: Global vereinbarte Schuldenbremsen und transnationale fiskalpolitische Aufsichtsgremien

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    Die Schuldenstände sind in vielen Industrieländern auf Rekordhöhen angestiegen. Dies erfordert disziplinierte Konsolidierungsanstrengungen, die im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld allerdings zu einem vermeintlich ungünstigen Zeitpunkt kommen. Die G20-Länder sind aufgefordert, die langfristige Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen sicher zu stellen. Dies ist nicht zuletzt deshalb erforderlich, um eine weitere Ausbreitung der Staatsschuldenkrise zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund appellieren wir an die G20 Staaten in Cannes Anfang November 2011, sich für eine globale Schuldenbremse nach schweizerischem oder deutschem Vorbild auszusprechen. Die Vereinbarung der G20-Länder sollte – im Gegensatz zu den bisherigen Absprachen auf G20-Ebene zum Abbau der Staatsverschuldung, siehe exemplarisch den unverbindlichen Seoul Action Plan – bindenden Charakter erhalten. Dieser muss durch eine Verankerung der Schuldenbremsen in den nationalen Verfassungen und eine Überwachung durch transnationale, unabhängige Expertengremien gewährleistet werden. Die Überwachungsgremien könnten beim Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) angesiedelt sein und sollten eine regelmäßige Evaluierung der nationalen Budgetplanungen zur Einhaltung der Schuldenbremse vornehmen. Durch das globale Monitoring würde ein wirksames Frühwarnsystem mit dem Ziel entstehen, zukünftige Staatsschuldenkrisen und die daraus resultierenden Ansteckungsgefahren zu vermeiden. Eine globale Schuldenbremse in Verbindung mit einem unabhängigen transnationalen Aufsichtsgremium setzt im derzeitigen ökonomischen und politischen Umfeld, das durch große wirtschaftliche Unsicherheiten gekennzeichnet ist, zum einen ein glaubhaftes Signal, dass der Abbau der Staatsschulden nicht weiter in die Zukunft verschoben wird. Zum anderen stellt eine klug ausgestaltete Schuldenbremse sicher, dass der Staatshaushalt über den Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichen ist. Sie ist somit ein wirksameres Instrument als zum Beispiel der bisherige Stabilitäts- und Wachstumspakt für die Eurozone, der zwar eine Defizit-Höchstgrenze vorsah, dessen Vorgaben hinsichtlich zu erwirtschaftender Überschüsse in guten Zeiten aber unzureichend waren. Diese Asymmetrie ist in den Modellen der schweizerischen und deutschen Schuldenbremse behoben. Die neue Regulierung der Fiskalpolitik lässt somit auch im wirtschaftlichen Abschwung genügend Raum für diskretionäre Maßnahmen sowie für das Wirken der automatischen Stabilisatoren.G20, Fiskalpolitische Aufsichtsgremien, Schuldenbremse

    Ă–ffentliche Finanzen : Kontrolle und Einhaltung der Schuldenbremse als Herausforderung

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    Die öffentlichen Haushalte befinden sich gegenwärtig in einem guten Zustand, der finanzielle Spielräume eröffnet. Finanzpolitik darf sich jedoch nicht nur an kurzfristig positiven Indikatoren orientieren, sondern muss dauerhaft stabile Finanzen garantieren, insbesondere in einem föderalen Staat wie Deutschland. Dabei spielen fiskalische Regeln wie die deutsche Schuldenbremse und die aus dem europäischen Kontext entstandenen Verpflichtungen aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie dem Fiskalvertrag eine wichtige Rolle. Die deutsche Finanzpolitik sollte die institutionellen Strukturen der Finanzpolitik weiterentwickeln. Diese Aussage mag vor dem Hintergrund der gerade erfolgten Neuordnung des Bund-Länder-Finanzausgleichs vom Sommer 2017 zunächst überraschen. Dennoch ist sie berechtigt, denn der fiskalpolitische Gestaltungsspielraum der Länder wird trotz vermehrter Transfers durch den Bund ab 2020 zusammen mit dem Wirken der Schuldenbremse bei weiterhin geringer Steuerautonomie eingeschränkt

    Einhaltung der Schuldenbremse und Bewertung von Länderfusionen - Ergebnisse einer Umfrage in allen 16 Landesparlamenten

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    Während die Schuldenbremse für den Bund bereits in diesem Jahr zwingend anzuwenden ist, gilt das gesetzliche Gebot des Haushaltsausgleichs für die Bundesländer erst ab 2020. Im Gegensatz zur Nullverschuldungsregel auf Ebene der Länder, steht dem Bund jedoch ein gewisser Spielraum für den strukturellen Haushaltsausgleich in Höhe von 0,35% des BIP zu. Da die Schuldenbremse auf Bundesebene bereits seit 2009 in Artikel 109 Absatz 3 GG verankert ist, hat sich eine lange Übergangszeit bis zur vollen Wirksamkeit ergeben, die Fragen zur Glaubwürdigkeit aufwirft. Vor diesem Hintergrund hat das ZEW im Zeitraum 2015/2016 zum zweiten Mal nach 2011/2012 in Zusammenarbeit mit der Universität Mannheim und im Rahmen des Sonderforschungsbereichs (SFB) „Die politische Ökonomie der Reformen“ die Abgeordneten aller 16 deutschen Landesparlamente befragt. Dieser Beitrag beschreibt die Ergebnisse der zweiten Landtagsumfrage zu aktuellen Fragen des deutschen Fiskalföderalismus (Schuldenbremse und die Bewertung von Länderfusionen)

    The debt brake: business cycle and welfare consequences of Germany's new fiscal policy rule

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    In a New Keynesian DSGE model with non-Ricardian consumers, we show that automatic stabilization according to a countercyclical spending rule following the idea of the debt brake is well suited both to steer the economy and in terms of welfare. In particular, the adjustment account set up to record public deficits and surpluses serves well to keep the level of government debt stable. However, it is essential to design its feedback to government spending correctly, where discretionary lapses should be corrected faster than lapses due to estimation errors. --Fiscal policy,debt brake,welfare,dsge

    Morgen, morgen, nur nicht heute! : wie die Deutschen ihren Blick auf öffentliche Haushaltsdisziplin ändern

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    Für den Bund begrenzt die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse seit dem Haushaltsjahr 2016 die strukturelle, also konjunkturbereinigte, Neuverschuldung. Im Jahr 2020 ist die Schuldenbremse auch für die 16 Bundesländer in Kraft getreten. Diese Expertise befasst sich mit den Einstellungen der Bevölkerung zur Schuldenbremse. Basierend auf einer repräsentativen und wiederholten Bevölkerungsumfrage über den Zeitraum 2014 bis 2021 wird die Dynamik in der Unterstützung für die Schuldenregeln untersucht. Ein besonderer Fokus wird auf die Ereignisse des Inkrafttretens der Schuldenregeln sowie das Einsetzen der Corona-Pandemie gelegt. Letzteres stellt nach Jahren öffentlicher Überschüsse die erste Feuertaufe der deutschen Schuldenbremse dar und hat zu umfangreichen finanziellen Unterstützungsmaßnahmen und Nachtragshaushalten auf Bundes- und Landesebene geführt. Die Tilgung der Kredite wird den finanziellen Spielraum der Bundesrepublik auf Jahre stark einschränken. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Zustimmung zur Schuldenbremse bis zu deren Inkrafttreten auf Landesebene immer weiter verschlechtert hat. Jedoch unterstützen auch im Krisenjahr 2021 noch 59 Prozent der Befragten die Schuldenregeln. Eine ähnliche Dynamik ist bei der Frage zu beobachten, ab wann Bund und Länder ohne neue Schulden auskommen sollten. Während 2014 noch 33 Prozent der Befragten der Meinung waren, dass ab 2020 ausgeglichene Haushalte erzielt werden sollten, ist dieser Wert in der Umfrage 2020 auf lediglich 12 Prozent gesunken. Weitere Auswertungen legen nahe, dass die Befragten dem bekannten Problem der Zeitinkonsistenz unterliegen. Während die Schuldenbremse nach ihrer Verankerung im Grundgesetz im Jahr 2009 zunächst eine breite Unterstützung fand, so sinkt die Zustimmung in der Bevölkerung dagegen, je näher die tatsächliche Beschneidung des finanziellen Spielraums rückt. Bezüglich der Einhaltung der Schuldenbremse durch das Heimat-Bundesland der jeweilig Befragten liefern die Umfrageergebnisse zwei Erkenntnisse: Zum einen schätzen die Befragten die Wahrscheinlichkeit der Einhaltung ab dem Jahr 2020 in den Umfragen bis März 2019 konstant als relativ pessimistisch ein (ca. 39 Prozent). Zum anderen sprechen die Umfrageergebnisse, welche nach Einsetzen der Corona-Pandemie erfasst wurden, für eine krisenbedingt deutlich geringere geschätzte Einhaltungswahrscheinlichkeit durch die deutschen Bürger/innen. Die erste Feuertaufe der Schuldenbremse hat gezeigt, dass die zunächst robuste Wählergunst für die Schuldenbremse umso mehr schwand, je näher das Inkrafttreten der Schuldenbremse rückte. Die frühzeitige grundgesetzliche Verankerung der Schuldenbremse hat sich aus dieser Sicht bewährt. Denn eine feste Regelbindung hat diese in Retrospektive vor der eigenen Verwässerung geschützt

    Taugt das deutsche Modell als Vorbild?

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    Zu den Verpflichtungen der Mitglieder im Europäischen Fiskalpakt gehört unter anderem, eine nationale Schuldenbremse einzuführen – eine Regel zur Begrenzung der jährlichen Neuverschuldung. Deutschland ist diesen Schritt bereits gegangen. Im vorliegenden Beitrag überprüfen wir, inwieweit das deutsche Modell als Vorbild für andere Staaten des Euroraums taugt. Wir hinterfragen dazu, ob es Regierungen und Parlamente im Aufnehmen von Schulden wirksam einschränkt. Besondere Aufmerksamkeit schenken wir dem Verfahren zur Konjunkturbereinigung. Auf Grundlage eigener Ex-Post-Simulationen kommen wir zu dem Ergebnis, dass es Regierungen und Parlamenten erhebliche Verschuldungsspielräume einräumt, die dem Ziel einer Schuldengrenze zuwiderlaufen. Ähnliche Zweifel an der Zielgenauigkeit der im deutschen Modell gefundenen Regelungen begründen wir im Hinblick auf die Bereinigung um finanzielle Transaktionen, Ausnahmen in Notsituationen und den Stabilitätsrat. Wir gehen ferner darauf ein, wie Staaten das Modell im Sinne eines (noch) wirksameren Mechanismus weiterentwickeln könnten

    Die strukturelle Besserung der Länderfinanzen in der Niedrigzinsphase: die trügerische Leichtigkeit des Scheins

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    Nach den Berechnungen der Autoren mit dem vom Stabilitätsrat verwendeten Aggregierten Quotierungsverfahren (AQV) konnten im Jahr 2017 schon 14 Bundesländer strukturell mindestens ausgeglichene Haushalte erzielen. In der aktuellen Niedrigzinsphase überzeichnet das AQV jedoch die erzielten Konsolidierungsfortschritte und verdeckt den vielfach noch bestehenden Konsolidierungsbedarf – die „strukturelle“ Besserung der Länderfinanzen ist wesentlich dem derzeit historisch niedrigen Zinsniveau zu verdanken und damit zum Teil nur temporärer Natur. Um die nachhaltigen Konsolidierungsfortschritte zu ermitteln, haben die Autoren die Länderfinanzen daher nicht nur um konjunkturelle Einflüsse, sondern auch um vorübergehende Einsparungen beim Schuldendienst bereinigt. Sie berechnen drei, auf unterschiedlichen Annahmen zum „normalen“ Zinsniveau basierende Szenarien und zeigen, dass im Jahr 2017 nicht 14, sondern – je nach Szenario – nur acht bis zehn Länder einen strukturell mindestens ausgeglichenen Haushalt erzielten. Die verbleibenden Länder wiesen teilweise noch hohe strukturelle Fehlbeträge auf, so dass bei ihnen bis zum Start der „Schuldenbremse“ im Jahr 2020 weiterhin Konsolidierungsbedarf besteht. Die Autoren empfehlen, die Methoden zur Ermittlung der strukturellen Finanzlage um eine Bereinigung nicht nachhaltiger Einsparungen beim Schuldendienst zu erweitern

    Eine natĂĽrliche Schuldenbremse im Finanzausgleich

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    Die bestehenden Regeln zur Begrenzung der Staatsverschuldung im föderalen System Deutschlands sind unzureichend. Eine Aufteilung der Maastricht-Kriterien auf die Gebietskörperschaften setzt keine Anreize zur Vermeidung der Neuverschuldung, sofern die Obergrenzen erfüllt sind. Wir schlagen eine natürliche Schuldenbremse im Länderfinanzausgleich vor, die durch die Einbeziehung der Nettokreditaufnahme der Länder in die Finanzkraft entsteht. Zwei Effekte werden erzielt: Der strukturellen Substitution fehlender Steuereinnahmen durch Kredite kann Einhalt geboten werden. Zugleich wird eine Rückführung der Neuverschuldung belohnt und somit Anreize zur konsequenten Konsolidierung gesetzt. -- Existing rules of debt limitation in the German fiscal federalism are insufficient. Splitting up Maastrichtcriteria between the federal and regional authorities sets no incentives to avoid new debt once the criteria are met. We propose a natural debt brake in the fiscal equalization scheme by considering new indebtedness in the fiscal power of the Länder. Two goals are achieved: The substitution of missing tax revenue by new debt will be moderated and at the same time a reduction of debt will be awarded.Finanzausgleich,Schuldenbremse
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