14 research outputs found

    Die Verwendung von Bearbeitungen urheberrechtlich geschützter Werke

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    Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit dem Phänomen aufeinander aufbauenden Werkschaffens und den Herausforderungen, die sich daraus für das Urheberrecht stellen. Die untersuchten Lösungsansätze zeigen auf, wie das Urheberrecht diesen Herausforderungen künftig begegnen und damit insbesondere seiner wirtschaftlichen Funktion gerecht werden sollte. Als möglicher Lösungsansatz wird einerseits die extensive Auslegung vorhandener gesetzlicher Regelungen des schweizerischen Urheberrechts wie die Parodieschranke und die Zitatschranke untersucht. Andererseits werden mögliche Lösungen de lege ferenda skizziert und beurteilt. Dabei steht eine Schranke für kreative Bearbeitungen im Vordergrund; davon abgesehen wird die Einführung einer Schrankengeneralklausel und einer Schranke für nichtkommerzielle Verwendung in das schweizerische Urheberrecht untersucht. This study deals with the phenomenon of derivative works and the challenges it poses to copyright law. The author shows how the law should meet these challenges in the future; in doing so, she takes a close look at the economic function of copyright law. As a first approach, the author examines whether extensive interpretation of existing Swiss copyright limitations, such as the parody exception or the right to cite, leads to feasible solutions. As a second approach, she outlines and assesses possible solutions de lege ferenda. Her focus here lies on a new exception for creative derivatives, a fair use exception and an exception for non-commercial use for Swiss copyright law

    Die Verwendung von Bearbeitungen urheberrechtlich geschützter Werke

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    Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit dem Phänomen aufeinander aufbauenden Werkschaffens und den Herausforderungen, die sich daraus für das Urheberrecht stellen. Die untersuchten Lösungsansätze zeigen auf, wie das Urheberrecht diesen Herausforderungen künftig begegnen und damit insbesondere seiner wirtschaftlichen Funktion gerecht werden sollte. Als möglicher Lösungsansatz wird einerseits die extensive Auslegung vorhandener gesetzlicher Regelungen des schweizerischen Urheberrechts wie die Parodieschranke und die Zitatschranke untersucht. Andererseits werden mögliche Lösungen de lege ferenda skizziert und beurteilt. Dabei steht eine Schranke für kreative Bearbeitungen im Vordergrund; davon abgesehen wird die Einführung einer Schrankengeneralklausel und einer Schranke für nichtkommerzielle Verwendung in das schweizerische Urheberrecht untersucht

    Fair Use im deutschen und europäischen Urheberrecht?

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    "Eine Flexibilisierung des zu starren Schrankenkatalogs des deutschen und europäischen Urheberrechts ist dringend erforderlich. Dies zeigt sich insbesondere bei der Konfrontation der Schranken mit neuartigen Formen der Werknutzung. Im Rahmen der technologieneutral und wertungsoffen ausgestalteten Fair Use-Schranke des US-amerikanischen Urheberrechts gelingt es hingegen deutlich problemloser, auch einer veränderten Werknutzungsrealität gerecht zu werden. Rechtsvergleichend untersucht der Autor, wie sich aus Erkenntnissen zur Fair Use-Schranke und dem im europäischen und internationalen Recht etablierten urheberrechtlichen Dreistufentest eine Auffanggeneralklausel gestalten lässt, die den zu starren Schranken der InfoSoc-Richtlinie bzw. des UrhG die erforderliche Flexibilität verleihen könnte, ohne als Fremdkörper im europäischen Recht zu erscheinen.

    Werbeblocker im Internet

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    Werbeblocker berühren zahlreiche, bislang ungeklärte Rechtsfragen. Während Werbeblocker bisher vor allem anhand des Lauterkeitsrechts beurteilt worden sind, zeigt diese Arbeit, dass vielmehr urheberrechtliche Wertungen entscheidend sind. Diese werden mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des EuGH ausführlich hergeleitet. Weiterhin wird der Begriff des Mitbewerbers im Lauterkeitsrecht fortentwickelt und mit der Bezugnahme auf die geschäftlichen Entscheidung auf ein neues Fundament gestellt. Die Arbeit analysiert zudem umfassend die Rechtmäßigkeit der Handlungsalternativen der Webseitenbetreiber und der Reaktionsmöglichkeiten der Werbeblocker aus lauterkeitsrechtlicher und urheberrechtlicher Sicht unter Berücksichtigung der DS-GVO

    Urheberrecht. Eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen kreativer Tätigkeit

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    Literatur, Wissenschaft und Kunst haben in Deutschland eine ebenso lange wie herausragende Tradition. Nur konsequent ist es daher, wenn den Schöpfern derartiger Werke über die verdiente kulturelle Anerkennung hinaus auch ein rechtlicher Schutz zuteil wird. Der vorliegende Band vermittelt einen auch ohne juristische Vorkenntnisse verständlichen und auf das Wesentliche konzentrierten Überblick über zahlreiche rechtliche Grundfragen kreativer Tätigkeit: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Werk Urheberschutz genießt? Welche Bestandteile eines Werkes werden vom Urheberschutz erfasst? Was ist der Inhalt des Urheberrechts, welchen Schranken unterliegt es und welche Konsequenzen haben Rechtsverletzungen? Diese und weitere Fragen werden anschaulich erläutert und durch zahlreiche praxisnahe und aktuelle Fallbeispiele illustriert.In Germany, literature, science, and art have a long and outstanding tradition. Creators of such works consequently enjoy not only cultural recognition but also legal protection. This volume provides a concentrated overview of numerous fundamental legal questions related to original works of authorship: Which requirements must be met in order to enjoy copyright protection? Which components of an original work of authorship are protected? What is the scope of copyright, which limitations exist, and what are the legal consequences of copyright infringement? These and other questions will be easily explained, illustrated by numerous actual and practical case studies

    Werbeblocker im Internet: eine Beurteilung nach dem Urheber- und Lauterkeitsrecht, zugleich ein Beitrag zum Begriff des Mitbewerbers im Lauterkeitsrecht

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    Werbeblocker berühren zahlreiche, bislang ungeklärte Rechtsfragen. Während Werbeblocker bisher vor allem anhand des Lauterkeitsrechts beurteilt worden sind, zeigt diese Arbeit, dass vielmehr urheberrechtliche Wertungen entscheidend sind. Diese werden mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des EuGH ausführlich hergeleitet. Weiterhin wird der Begriff des Mitbewerbers im Lauterkeitsrecht fortentwickelt und mit der Bezugnahme auf die geschäftlichen Entscheidung auf ein neues Fundament gestellt. Die Arbeit analysiert zudem umfassend die Rechtmäßigkeit der Handlungsalternativen der Webseitenbetreiber und der Reaktionsmöglichkeiten der Werbeblocker aus lauterkeitsrechtlicher und urheberrechtlicher Sicht unter Berücksichtigung der DS GVO

    Der gerechte Ausgleich für Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch

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    Die Arbeit untersucht im ersten Teil, welche unionsrechtlichen Vorgaben eine Umsetzung des gerechten Ausgleichs nach der InfoSoc-Richtlinie für Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch erfüllen muss. Dabei wird insbesondere die Rechtsprechung des EuGH miteinbezogen. Der zweite Teil der Arbeit behandelt die Frage, inwieweit das System der angemessenen Vergütung aus §§ 54 ff. UrhG, das gesetzliche Vergütungsansprüche und ihre Durchsetzung für Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 und 2 UrhG sowie nach §§ 60 a – 60 f. UrhG regelt, diesen Anforderungen genügen kann

    Interessenausgleich im Wissenschaftsurheberrecht?:Wissenschaftsschranken nach dem „Zweiten Korb“ der Urheberrechtsreform

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    Wissenschaftliche Erkenntnis basiert auf dem Fundament des bestehenden Wissens, das als solches nicht Gegenstand des Urheberrechts ist. Gleichzeitig sind die Werke, in denen Wissen verkörpert ist, urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht ist damit ein Faktor für den wissenschaftlichen Informationsaustausch. Zielvorgabe eines ausgewogenen Urheberrechts sollte im Sinne idealer Rahmenbedingungen ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten sein. Die Arbeit ist der Frage gewidmet, welchen Beitrag die wissenschaftsrelevanten urheberrechtlichen „Schrankenregelungen“ zu einem solchen Interessenausgleich leisten oder leisten können. Sie stellt neben Besonderheiten des „Wissenschaftsurheberrechts“ die internationalen, europäischen und verfassungsrechtlichen Vorgaben dar und untersucht detailliert einzelne relevante Schranken des deutschen Urheberrechts. Neben der Vervielfältigung zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch (§ 53 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UrhG), der öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung (§ 52a UrhG) und der Schranke zugunsten elektronischer Leseplätze (52b UrhG) bezieht sie auch den im Zweiten Korb der Urheberrechtsreform kodifizierten Kopienversand auf Bestellung (§ 53a UrhG) ein. <br/

    Kreativität vs. Urheberrecht im digitalen Bereich

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    Die Arbeit geht der Fragestellung nach, inwiefern verschiedene Selbstregulierungsansätze wie Freie Lizenzen (z. B. Creative Commons oder Open Source Software), geduldete Werknutzung und Vereinbarungen zwischen Plattformanbietern und Rechtsinhabern (Stichwort: „Upload-Filter“) bei der (kreativen) Nutzung und Verbreitung digital verfügbarer, urheberrechtlich geschützter Werke zur Lösung einer durch den Verfasser festgestellten, wachsenden Divergenz zwischen der von Nutzern, Urhebern und Verwertern gelebten Realität, den gesetzlichen Regelungen und den urheberrechtlichen Rechtfertigungsnarrativen beitragen können. Die Beantwortung dieser Frage erfolgt durch eine weitaus stärkere Einbeziehung der Erkenntnisse anderer Disziplinen wie (Verhaltens-)Ökonomie, Psychologie und Kreativitätsforschung als in juristischen Arbeiten sonst üblich. Dies erlaubt es, ein Rechtsgebiet nicht nur aus juristisch-dogmatischer Sichtweise zu betrachten, sondern auch die tatsächlichen Ausübungsbedingungen und Auswirkungen des Rechts genauer in den Blick zu nehmen und zum Teil einer juristisch fundierten Gesamtanalyse zu machen

    Kreativität vs. Urheberrecht im digitalen Bereich

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    Die Arbeit geht der Fragestellung nach, inwiefern verschiedene Selbstregulierungsansätze wie Freie Lizenzen (z. B. Creative Commons oder Open Source Software), geduldete Werknutzung und Vereinbarungen zwischen Plattformanbietern und Rechtsinhabern (Stichwort: „Upload-Filter“) bei der (kreativen) Nutzung und Verbreitung digital verfügbarer, urheberrechtlich geschützter Werke zur Lösung einer durch den Verfasser festgestellten, wachsenden Divergenz zwischen der von Nutzern, Urhebern und Verwertern gelebten Realität, den gesetzlichen Regelungen und den urheberrechtlichen Rechtfertigungsnarrativen beitragen können. Die Beantwortung dieser Frage erfolgt durch eine weitaus stärkere Einbeziehung der Erkenntnisse anderer Disziplinen wie (Verhaltens-)Ökonomie, Psychologie und Kreativitätsforschung als in juristischen Arbeiten sonst üblich. Dies erlaubt es, ein Rechtsgebiet nicht nur aus juristisch-dogmatischer Sichtweise zu betrachten, sondern auch die tatsächlichen Ausübungsbedingungen und Auswirkungen des Rechts genauer in den Blick zu nehmen und zum Teil einer juristisch fundierten Gesamtanalyse zu machen
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