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    Die 'neue Methode der offenen Koordinierung': Versuche der integrationstheoretischen Klassifizierung einer neuen Form des sozialpolitischen Regierens in der EuropÀischen Union

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    Am Beispiel der Etablierung der 'neuen Methode der offenen Koordinierung' ('neue OMC') im Politikfeld 'BekĂ€mpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung' wird gezeigt, warum Scharpf in seiner integrationstheoretischen Klassifizierung der OMC mittels seiner 'Typen der EuropĂ€isierung' einen EinschĂ€tzungswechsel von 2000 bis 2002 vorgenommen haben könnte. Des Weiteren wird geprĂŒft, ob Scharpfs Typologie die neuen Formen des sozialpolitischen Regierens in der EU hinlĂ€nglich erfassen kann. Abschließend werden Forschungsperspektiven aufgezeigt, die zu einer prĂ€ziseren, integrationstheoretischen Klassifizierung der 'neuen OMC' beitragen könnten. -- The establishment of the 'new open method of co-ordination' ('new OMC') in the area of 'social inclusion' will be used as the empirical example, which can explain why Scharpf changed his judgment in relation to the classification of the OMC from 2000 to 2002. Thus, it will be stressed that Scharpfs 'modes of Europeanization' cannot cover the new modes of governance in the social realm of the EU. Accordingly, research perspectives will be elaborated which may lead towards a more precise classification of the 'new OMC' in terms of the perspective of European integration theories.

    Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EuropĂ€ischen Union im Zeitalter von Terrorismus und organisierter KriminalitĂ€t

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    Diese Arbeit beschĂ€ftigt sich mit dem Thema der Sicherheitspolitik der EuropĂ€ischen Union am Beginn des 21. Jahrhunderts. SpĂ€testens seit den AnschlĂ€gen innerhalb der Grenzen der EU in Madrid und London ist uns klar geworden, dass Europa vom internationalen Terrorismus nicht verschont bleibt. Durch die GrĂ¶ĂŸe der Union mit mehr als 500 Millionen Einwohnern und durch die Abschaffung der Binnengrenzen erleichterte man zudem die Arbeit von organisierten Verbrecherbanden, die es nun einfacher haben, ĂŒber Staatsgrenzen hinweg zu agieren. Daher sah sich die EU zum Handeln gezwungen und richtete eine Vielzahl von Maßnahmen und Instrumenten ein, um diesen Bedrohungen entgegen zu wirken

    Die Wahl der Rechtsgrundlagen fĂŒr Strafrechtsmaßnahmen der EU

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    Die vorliegende Arbeit beschĂ€ftigt sich mit der Wahl der richtigen Kompetenzgrundlage fĂŒr strafrechtliche Maßnahmen der EU. Nach einer Analyse der fĂŒr die Kompetenzproblematik relevanten Bestimmung des Art 5 EGV wird, unter BerĂŒcksichtigung aktueller Rsp (Rs C-176/03, verb Rs C-317/04 und C-318/04, Rs C-440/05 und insbesondere Rs C-301/06), die Frage beantwortet, inwiefern Befugnisnormen der ersten SĂ€ule fĂŒr eine strafrechtliche Harmonisierung herangezogen werden können und ob ihnen – siehe Art 47 EUV – ein Vorrang gegenĂŒber Rechtsgrundlagen des EUV zukommt. Daran anschließend werden im Zusammenhang mit der dritten SĂ€ule historische und systematische Argumente erlĂ€utert, die gegen Bestimmungen des EGV als Grundlagen fĂŒr eine strafrechtliche Rechtsangleichung sprechen. Abschließend wird analysiert, welche Neuerungen fĂŒr die Rechtsangleichung im strafrechtlichen Bereich der Vertrag von Lissabon bringen wĂŒrde.This work treats the choice of the correct legal provision for criminal measures by the EU. After an analysis of Article 5 of the Treaty establishing the European Community (EC), which is important for the topic of powers, it will be explained if legal provisions of the First Pillar can be used for approximation of national criminal laws and if, in view of Article 47 of the Treaty on European Community (EU), they have priority over the Third Pillar. For this the latest dispensation of justice (Case C-176/03, combined Cases C-317/04 and C-318/04, Case C-440/05 and especially Case C-301/06) will be examined. Afterwards, regarding the Third Pillar, historical and systematic arguments which speak against using the First Pillar for approximation of national criminal laws will be analysed. At the end it will be explained which consequences the Treaty of Lisbon would have concerning the approximation of national criminal laws

    Die EuropÀische Union als militÀrischer und ziviler Akteur der internationalen Politik

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    Die vorliegende Arbeit beschĂ€ftigt sich mit der Rolle der EuropĂ€ischen Union als militĂ€rischer und ziviler Akteur in der internationalen Politik. Es wird dabei von einer bereits bestehenden Stellung der Union als globaler Akteur in anderen Politikfeldern, wie Wirtschaftspolitik, Handelspolitik, Agrarpolitik etc. ausgegangen. Untersucht wird das Auftreten der EU in der internationalen Politik und, ob sie gemessen an ihrem bisherigen außenpolitischen Engagement und internationalen AktivitĂ€ten sowie zukĂŒnftigen sicherheitspolitischen Absichten, diese Stellung auch in der internationalen Politik fĂŒr sich behaupten kann. Zur Beantwortung dieser Frage wird anhand der historischen Entwicklung der EU aufgezeigt, dass das sicherheitspolitische Element stets eine Schwergewicht darstellte und seinen Ausdruck sowohl in der Aufbauorganisation, also den Strukturen der EU, als auch in der Ablauforganisation, also dem Prozess der Entscheidungsfindung, findet. Der Vergleich mit anderen Politikfeldern bzw. die Interaktion mit diesen fĂŒhrt dabei zu Erkenntnisse ĂŒber die Art und Weise des Engagements und erlaubt eine Abgrenzung zur Vorgehensweise anderer Akteure. Letztlich wird aber auch der Umgang und die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Akteuren und die praktische Umsetzung theoretischer Konzepte des Krisenmanagements beleuchtet, um das tatsĂ€chliche Ausmaß der Rolle als militĂ€rischer und ziviler Akteur in der internationalen Politik darzustellen. Es konnte herausgefunden werden, dass die EU bei der Anwendung der verschiedenen Werkzeuge, namentlich politischer, ziviler inklusive wirtschaftlicher und militĂ€rischer, einen unterschiedlichen Entwicklungsstand erreicht hat, der es nicht erlaubt eine allgemeingĂŒltige Einordnung zu treffen. Das Ergebnis der Untersuchungen zeigt eine EU die, ausgenommen in militĂ€rischen Angelegenheiten, bereits ein globaler Akteur in der Internationalen Politik ist und somit im Zuge politischer und ziviler Herausforderungen internationale KrisenprĂ€vention und Krisenmanagement auf gleicher Augenhöhe mit anderen Akteuren betreiben kann.The present thesis is engaged with the role of the European Union as a military and civilian actor in international policy. The underlying assumption is that the European Union is already a global player in other policy fields like economic policy, trade policy, agricultural policy etc. The research focused therefore on the overall appearance of the EU in international policy and on the EUÂŽs performance in international engagements and activities as well as on future intentions in this field. The main question was to reveal the status of in international policy in comparison with the above mentioned policy fields. To answer this question the historical development of the EU was examined with a view to show the importance of security policy during this development be it in the organisational structure or the way of decision making of the Union. While comparing the various policy fields and their interaction the course of action of the EUÂŽs engagement has been analysed as well as the differences to other international stakeholders. Finally, the relationship and co-operation with other international actors and the practical implementation of the Unions theoretical plans and programmes in crises management were taken as yardsticks to measure the actual dimension of the EUÂŽs role in international security policy. It has been discovered that the EU in the utilisation of it respective tools, namely political, civilian including economical and military has reached a different level of development. It therefore impossible to find an universally valid answer to the question of the status of the EU in international policy. The result of the research shows that the European Union can be considered as a global actor in international policy with the exception of military matters. The EU is thus at eye level with other actors when it comes to find political or civilian solutions to the challenges of international crises prevention and crises managemen

    "Halt, Europol!" : Probleme der europĂ€ischen Polizeikooperation fĂŒr parlamentarische Kontrolle und Grundrechtsschutz

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    as zusammenwachsende Europa und die Öffnung der Binnengrenzen bringen Touristen und GeschĂ€ftsleuten eine Reihe von Erleichterungen. Allerdings profitieren auch Organisierte KriminalitĂ€t und transnationaler Terrorismus von dem Verzicht auf Grenzkontrollen zwischen den EU-Staaten. Zur Erhöhung der inneren Sicherheit in einem Europa der offenen Grenzen wurde das EuropĂ€ische Polizeiamt (Europol) ins Leben gerufen. Zwar hat es keine exekutiven Befugnisse wie die Ausstellung von Haftbefehlen oder Hausdurchsuchungen, denn dies soll weiterhin Aufgabe der nationalen PolizeikrĂ€fte sein. Doch Europol sammelt und analysiert Daten zu StraftĂ€tern, VerdĂ€chtigen, Tatzeugen und Kontaktpersonen im Bereich der grenzĂŒberschreitenden KriminalitĂ€t. Damit trĂ€gt Europol zu effektiveren Strafverfolgung in den Mitgliedsstaaten bei. Gleichzeitig stellt die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten bereits einen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung dar. FĂŒr die nationalen Parlamente wird die Kontrolle der Polizei durch die EuropĂ€isierung der Polizeiarbeit erschwert. Zugleich fehlen dem EuropĂ€ischen Parlament die Kompetenzen, das Kontrolldefizit der nationalen Parlamente auszugleichen. Somit findet die europĂ€ische Polizeikooperation weitgehend ohne parlamentarische Beteiligung statt. Eine Ă€hnliche LĂŒcke tut sich im Bereich der gerichtlichen Kontrolle auf. Die ZustĂ€ndigkeiten der nationalen Gerichte sind eingeschrĂ€nkt, ohne dass der EuropĂ€ische Gerichtshof fĂŒr den Schutz der Grundrechte verantwortlich gemacht worden ist. Der Entwurf fĂŒr einen europĂ€ischen Verfassungsvertrag, der 2002/2003 ausgehandelt wurde, gibt sowohl dem EuropĂ€ischen Parlament als auch dem EuropĂ€ischen Gerichtshof dringend benötigte Befugnisse, um die Kontrolle der Kontrolleure zu verbessern. Allerdings droht die Ratifizierung an ganz anderen Streitpunkten – vor allem in Großbritannien – zu scheitern. FĂŒr diesen Fall empfiehlt Wolfgang Wagner, die unstrittigen Reformen im Bereich der Polizeikooperation zĂŒgig in europĂ€isches Recht umzusetzen

    VerstÀrkte Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres der EU

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    Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit der Innen- und Justizpolitik der EuropĂ€ischen Union unter besonderer BerĂŒcksichtigung der VertrĂ€ge von Schengen und PrĂŒm auf die Weiterentwicklung dieses Politikfeldes. Zu Beginn wird nach der ErlĂ€uterung der fĂŒr diese Arbeit notwendigen Integrationstheorien die Entwicklung des Politikbereichs der Innen- und Justizpolitik im Rahmen des europĂ€ischen Integrationsprozesses bis hin zu den sich aus dem Vertrag von Lissabon ergebenden Neuerungen aufgezeigt. Dabei wird besonderes Augenmerk auf den Übergang eines primĂ€r intergouvernementalen hin zu einem fast vollstĂ€ndig vergemeinschafteten Politikfelds gelegt. Ziel dieser Diplomarbeit ist es, nach einer eingehenden Analyse der zuerst außerhalb des europĂ€ischen Rechtsrahmens auf völkerrechtlicher Basis ausgehandelten VertrĂ€ge von Schengen und PrĂŒm deren zumindest partielle Inkorporation in das EU-Recht darzustellen. Dabei wird insbesondere auf die Wirkungen von differenzierter Integration fĂŒr die Weiterentwicklung der europĂ€ischen Innen- und Justizpolitik eingegangen. Aus der Arbeit zeigt sich, dass gerade differenzierte Integration eine Dynamik fĂŒr die Weiterentwicklung im Bereich Justiz und Inneres der EU schaffen kann, jedoch die spĂ€tere ÜberfĂŒhrung das völkerrechtlichen Acquis in das EU-Recht entscheidend fĂŒr die Verhinderung von Fragmentierungstendenzen ist. Daher kann gerade differenzierte Integration als möglicher Motor fĂŒr die kĂŒnftige Entwicklung dieses so sensiblen Politikfeldes dienen.The overall aim of the thesis is to describe the historical development in the field of justice and home affairs within the European integration process, focusing on the evolution from a purely intergovernmentally dominated towards an almost supranational policy field. Here the question whether differentiated or flexible integration, such as in the case of Schengen and PrĂŒm, can be considered as role models for the future development of the area of freedom, security and justice as well as for justice and home affairs within the EU context in general will be addressed. The thesis concludes that by incorporating the acquis of such initiatives into the EU legal framework, a new dynamic for the further development of justice and home affairs can be witnessed and therefore differentiated integration could serve as a catalyst for further integrating EU justice and home affairs policy

    Die Entwicklungstendenzen Europols im europĂ€ischen Integrationsprozess. Mögliche Ausweitung der Befugnisse Europols vom Informationsaustausch zur Ermittlungskompetenz unter BerĂŒcksichtigung des Vertrages von Lissabon

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    Das Zusammenwachsen Europas zu einem kriminalgeographischen Raum ohne Binnengrenzen fĂŒhrte zu einer Zunahme der grenzĂŒberschreitenden organisierten KriminalitĂ€t sowie des internationalen Terrorismus. Die EffektivitĂ€t der Strafverfolgung erforderte deshalb vor allem eine verstĂ€rkte polizeiliche Zusammenarbeit und die Schaffung des EuropĂ€ischen Polizeiamtes Europol. Einer Ausweitung der Kompetenzen Europols vom derzeitigen TĂ€tigkeitsfeld als Informationsmittler zur Übertragung von Exekutivbefugnissen stehen jedoch die SouverĂ€nitĂ€tsbestrebungen der Mitgliedstaaten entgegen. Aus rechtsdogmatischer Sicht sprechen gegen eine solche Kompetenzerweiterung die unterschiedlichen Rechtsvorschriften im Straf-, Strafverfahrens- und Polizeirecht. Durch die Vernetzung verschiedener Rechtsordnungen fehlt es bereits jetzt an einer hinreichenden Begrenzung der Befugnisse Europols. Obwohl Europol eine Doppelfunktion zukommt und das EuropĂ€ische Polizeiamt sowohl im Bereich der Strafverfolgung, als auch im Bereich der Gefahrenabwehr tĂ€tig wird, legitimiert sich ein TĂ€tigwerden schon aufgrund eines vorhandenen Risikos und es mangelt aus deutscher Sicht an einer AnknĂŒpfung an die Begrifflichkeiten der Beschuldigteneigenschaft, bestimmter Verdachtsgrade oder dem Gefahrenbegriff. Auch die justitielle und demokratische Einbindung Europols ist zu bemĂ€ngeln. Eine Befugniserweiterung kommt aber vor allem aufgrund der erheblichen Rechtsschutzdefizite ge-gen Maßnahmen Europols und ursprĂŒnglich das EuropolÜ, nunmehr gegen den Ratsbeschluss zur Errichtung des EuropĂ€ischen Polizeiamtes, nicht in Betracht. Die Defizite liegen vor allem in der schwachen Ausgestaltung der GKI begrĂŒndet, die mangels UnabhĂ€ngigkeit den Anforderungen an einen effektiven Rechtsschutz nicht genĂŒgt und dem Umstand, dass kein Individualrechtsschutz vor dem EuGH besteht, was die Rechtsschutzposition des Betroffenen erheblich schwĂ€cht. Dies Ă€ndert sich auch durch die geplante Änderung der Rechtsgrundlage Europols durch die ÜberfĂŒhrung des Regelungsgehaltes von dem Ratsbeschluss in eine Verordnung nicht

    Zusammenarbeit der EU im Bereich der Asylpolitik : Kontrollmechanismen der Mitgliedstaaten und der Autonomie der Kommission; zwischen EuropÀisierung und mitgliedstaatlicher Kontrolle

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    Die Dynamik im Integrationsprozess in der Asylpolitik, die von der lockeren intergouvernementalen Koordinierung zur vergemeinschafteten Zusammenarbeit in der ersten SĂ€ule und daraufhin zur Entwicklung von gemeinsamen Politiken fĂŒhrte, rĂŒckte die Asylpolitik in der EU immer mehr in den Vordergrund der EU-Forschung. In der Literatur argumentierte man oft, dass die Zunahme der Anzahl von Asylbewerbern als wesentliche ErklĂ€rungsgrĂ¶ĂŸe galt. Offensichtlich galt diese ErklĂ€rung als so plausibel, dass sie bisher nicht systematisch untersucht wurde. Dieses Defizit gleicht die hier vorliegende Arbeit aus. In dieser Arbeit wird zudem untersucht, welche Mittel Mitgliedstaaten fĂŒr die Kontrolle verfĂŒgen und ob es den Mitgliedstaaten angesichts der Entwicklung der Zusammenarbeit im Rahmen der EU noch möglich war, den Integrationsprozess in der gemeinsamen Asylpolitik nach ihren PrĂ€ferenzen zu steuern
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