73 research outputs found

    Internationale Sicherheit und Völkerrecht im Cyberspace: für klarere Regeln und mehr Verantwortung

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    Die fortschreitende globale Vernetzung und wachsende Abhängigkeit von komplexen Informations- und Kommunikationstechnologien führt zu einer neuen Verwundbarkeit, von der alle Bereiche des staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens betroffen sind. Die Bandbreite möglicher Bedrohungen reicht von einfacher Cyberkriminalität und terroristischen Aktivitäten im Internet über das systematische Ausspähen privater Daten und Cyberspionage bis hin zur Sabotage kritischer Infrastrukturen mit unter Umständen katastrophalen Folgen für die Sicherheit eines Staates. Verstärkt wird das Bedrohungspotential dadurch, dass immer mehr Staaten Fähigkeiten in der Cyberkriegführung entwickeln und sich auf diese Weise neue Wege eröffnen, um geostrategische Interessen durchzusetzen. In ihrer Cyberaußenpolitik setzt sich die Bundesrepublik Deutschland unter anderem für die Stärkung internationaler Normen ein, die ein verantwortungsvolles Miteinander der Staaten im Cyberspace gewährleisten sollen. Ziel ist es, einen Kanon von Verhaltensregeln zu entwickeln, der von möglichst vielen Regierungen mitgetragen wird. In dieser Studie wird der Frage nachgegangen, welche Vorgaben sich hierfür aus dem Völkerrecht ableiten lassen. Allgemein anerkannt ist, dass die Wahrung von Frieden, internationaler Sicherheit und Stabilität im Cyberkontext grundsätzlich jenen völkerrechtlichen Normen und Prinzipien unterliegt, die bereits 1945 in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt wurden. Eine gewisse Unsicherheit herrscht jedoch darüber, wie einzelne Normen und Prinzipien im Lichte der spezifischen Herausforderungen des Cyberspace auszulegen sind

    Hacking back? Technische und politische Implikationen digitaler Gegenschläge

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    Die Bundesregierung diskutiert derzeit die Frage, inwiefern von staatlicher Seite auf Cyber-Angriffe mit digitalen Gegenschlägen reagiert werden kann und soll. Befürworter solcher Maßnahmen argumentieren, der Staat müsse in der Lage sein, eine Cyber-Attacke durch Zerstörung des Ursprungsrechners zu beenden - vor allem in Krisensituationen, etwa wenn wichtige Infrastrukturen bedroht sind. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich indes, dass Gegenangriffe problematisch sind. Erstens lässt sich in der Praxis nicht schnell genug ermitteln, wer der Verursacher einer Attacke ist. In zeitkritischen Situationen sind Gegenschläge mit großer Wahrscheinlichkeit wirkungslos. Zweitens ist unklar, zu welchen Ergebnissen schnelle Gegenangriffe führen. Und drittens stellen sich Fragen nach den globalen politischen Implikationen eines solchen Vorgehens. (Autorenreferat

    Internetkriminalität: eine Schattenseite der Globalisierung

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    'Mit dem Internet ist in etwa dreißig Jahren eine vollständig neue Kommunikationsinfrastruktur entstanden, die inzwischen aus Lebens- und Arbeitswelt kaum noch wegzudenken ist. Die Besonderheit des Netzes liegt darin, dass hier Digitalisierung und Globalisierung aufeinandertreffen, denn dort, wo das Internet existiert, haben die herkömmlichen nationalstaatlichen Grenzziehungen keinerlei Bedeutung. Dies ist besonders brisant im Hinblick auf die 'dunklen Seite' des Netzes, denen sich die Studie widmet. Globalisierung und Digitalisierung erschweren bereits für sich genommen die Prävention und Verfolgung kriminellen Verhaltens, verstärken sich aber auch noch wechselseitig. Das Spektrum der Internetkriminalität reicht von 'herkömmlichen' Straftaten wie Volksverhetzung und Kinderpornographie über neue Formen des Betrugs bis hin zu unerwünschten Werbe-E-Mails ('Spam'), Computerviren und Bedrohungen durch 'Cyberterrorismus'. Bei etlichen Transaktionsformen sind mittlerweile besorgniserregende Trends zu beobachten. Trotzdem ist der Versuch der Bekämpfung der verschiedenen Formen der Internetkriminalität keineswegs aussichtslos. Konkret empfiehlt die Studie, die Harmonisierung des internationalen Rechts weiter voranzutreiben und in Deutschland sowohl staatlicherseits als auch bei den entsprechenden nichtstaatlichen Initiativen Kompetenzen zu bündeln und klar erkennbare Ansprechpartner zu schaffen. Die nationalen Regelungen sollten maßvoll und unter systematischer Berücksichtigung (a) der Möglichkeiten und Grenzen der internationalen Rechtsangleichung, (b) der Durchsetzbarkeit und (c) der Vereinbarkeit mit den Grundrechten an die besonderen Herausforderungen durch das Internet angepasst werden.' (Autorenreferat

    Gewalt gegen Frauen. Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Dänemark, Finnland und Österreich

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    Die systematische Aufzeichnung und Vorhaltung von Telekommunikations-Verkehrsdaten für staatliche Zwecke in Deutschland (Vorratsspeicherung, traffic data retention)

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    Aufgrund der raschen Fortschritte in der Entwicklung der Informationstechnologie kann der Staat mit immer geringerem Aufwand immer schwerwiegender in Grundrechte eingreifen. Bei der staatlichen Überwachung der Telekommunikation stehen sich Sicherheits- und Freiheitsinteressen gegenüber. Durch die kontinuierliche Ausweitung der Überwachungsbefugnisse in den vergangenen Jahrzehnten konnten sich die Sicherheitsinteressen immer weiter in den Vordergrund schieben. Inzwischen ist die vorsorgliche Speicherung sämtlicher Telekommunikations-Verkehrsdaten in der Diskussion. Angesichts der allgemeinen Entwicklung hin zu mehr Überwachung, deren Ende nicht absehbar ist, ist es für eine freiheitliche Gesellschaft von größter Bedeutung, ob dem staatlichen Zugriff auf die Telekommunikation in Deutschland rechtliche Grenzen gesetzt sind und welche dies sind. Der Autor beschreibt aus Sicht des Staates, der Bürger und der betroffenen Unternehmen das Konfliktfeld, in dem sich Regelungen über den staatlichen Zugriff auf Telekommunikationsdaten bewegen. Anschließend werden die rechtlichen Anforderungen an staatliche Zugriffe auf Telekommunikationsdaten diskutiert und entwickelt. Hierbei geht der Autor exemplarisch auch darauf ein, ob vorhandene und geplante Regelungen und Verfahren diesen Anforderungen gerecht werden. Vertieft wird die rechtliche Zulässigkeit einer generellen Vorratsspeicherung von Telekommunikations- Verkehrsdaten unter dem Aspekt der Freiheitsgrundrechte und des Gleichheitssatzes erörtert. Der Autor stellt fest, dass eine generelle Vorratsspeicherung von Telekommunikations- Verkehrsdaten aus mehreren Gründen mit dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar ist. Weil diese Unvereinbarkeit insbesondere in der Verdachtsunabhängigkeit einer generellen Verkehrsdatenspeicherung begründet ist, besteht sie unabhängig von der inhaltlichen Ausgestaltung einer solchen Regelung im Einzelnen. Nach Auffassung des Autors liegt keine besondere Dringlichkeitssituation vor, in der die sofortige Einführung einer generellen Verkehrsdatenspeicherung geboten wäre

    European Crime Prevention Monitor 2016: Organisierte Kriminalität

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    In diesem sechsten Monitor-Bericht legt das Europäische Netz für Kriminalprävention den Schwerpunkt auf organisierte Kriminalität. Organisierte Kriminalität stellt eine Bedrohung dar für Bürger, Unternehmen, staatliche Institutionen und für die Wirtschaft insgesamt. Sie bedroht nicht nur den Frieden und die menschliche Sicherheit, sondern sie untergräbt auch die wirtschaftliche, gesellschaftliche, kulturelle, politische und bürgerliche Entwicklung von Gesellschaften überall auf der Welt und verletzt die Menschenrechte. Organisierte Kriminalität ist ein breites, komplexes und facettenreiches Phänomen, das verschiedene Lebensbereiche betreffen kann. Zur organisierten Kriminalität zählen eine ganze Reihe von Kriminalitätsphänomenen, einschließlich des Handels mit Drogen, Schusswaffen und sogar mit Menschen. Gleichzeitig nutzen Gruppierungen der organisierten Kriminalität die Mobilität des Menschen zur Schleusung von Migranten und zur Untergrabung der Finanzsysteme durch Geldwäsche. Es ist daher nicht einfach, sich einen Überblick über dieses Phänomen zu verschaffen. Deshalb bietet der vorliegende Monitor-Bericht eine Übersicht über die vorhandenen Daten zu ‚organisierter Kriminalität‘ auf EU-Ebene und legt außerdem einen Schwerpunkt auf die wesentlichen Trends und Wahrnehmungsebenen, Erfahrungen und das verzeichnete Ausmaß ‚organisierter Kriminalität‘ in den EU-Mitgliedsstaaten

    Sicherheitsbericht 2009. Bericht über die Tätigkeit der Strafjustiz

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    Gemäß § 93 Abs. 1 SPG hat die Bundesregierung dem National- und dem Bundesrat jährlich einen Bericht über die innere Sicherheit zu erstatten. Der Sicherheitsbericht wird gemeinsam von den Bundesministerien für Justiz und Inneres ausgearbeitet und enthält die Kriminal- und Verurteiltenstatistik des Berichtsjahres sowie eine Darstellung der wesentlichen kriminalpolitischen Entwicklungen

    Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen EU und Türkei durch Europäisierung der inneren Sicherheit: Eine Untersuchung am Beispiel der Terrorismusbekämpfung

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    Bei der Arbeit handelt es sich um eine vergleichende Untersuchung am Beispiel polizeilicher Zusammenarbeit zwischen einem Staatenverbund ohne Rechtspersönlichkeit (EU) und einem Beitrittsland mit traditionellem Staatsverständnis (Türkei). Europäisierung wird hier als ein Lösungskonzept zur Verbesserung polizeilicher Zusammenarbeit in Europa vorgestellt. Um dieses Konzept besser zu erklären, wird Terrorismus zum Gegenstand der Analyse gemacht. Während die EU in dieser Arbeit als Arena einerseits und als Impulsgeber andererseits der Europäisierung der inneren Sicherheit sowie der Bekämpfung des Terrorismus thematisiert wird, wird die Türkei als Teil Europas erörtert. Europol wird deswegen als ein spezifisches Modell der polizeilichen Zusammenarbeit dargestellt und werden die möglichen Wechselbeziehungen mit der Türkei untersucht. Auch werden die Beziehungen zwischen Freiheit und Sicherheit insbesondere im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus unter die Lupe genommen. Im Abgrenzung zum Forschungsstand fokussiert die vorliegende Arbeit nicht nur auf die Verletzungen der Freiheiten wegen der staatlichen Despotie, sondern auch auf die Beschränkungen der Freiheiten wegen der mit dem Terrorismus gegebenen Unsicherheit. Deswegen ist die Schaffung einer gemeinsamen Definition und Einordnung des Terrorismus auf regionaler (europäischer) Ebene wie im Bereich der Gewährleistung der Menschenrechte unabdingbar. Die Regelungen und Strategien der EU zur Bekämpfung des Terrorismus werden in diesem Sinne erörtert und der Anpassungsdruck der Türkei an diese Regelungen sowie ihre Kapazitäten im Rahmen dieser Strategien werden analysiert. Diese Arbeit besteht aus 5 Teilen. In der Einleitung geht es zuerst um den Sicherheitsbegriff und ihre Wechselbeziehungen. Während Kapitel 2 sich der inneren Sicherheitspolitik der EU widmet, führt Kapitel 3 in alle Aspekte der inneren Sicherheitspolitik der Türkei ein. Im 4. Kapitel wird die Europäisierung der inneren Sicherheit und der Bekämpfung des Terrorismus untersucht. Erst wird das Gesamtbild der EU und der Türkei in Bezug auf die Europäisierung der inneren Sicherheit kritisiert. Danach wird die Europäisierung der Bekämpfung des Terrorismus recherchiert. Im letzten Kapitel werden die Ergebnisse der Arbeit in Form eigener Thesen zusammengefasst. Der Versuch eines realistischen Ausblickes in die Zukunft der inneren Sicherheit sowie der Bekämpfung des Terrorismus in der EU und in der Türkei wird unternommen.This study is a comparative research on the example of police co-operation between a compound of states (European Union) and an accession country with traditional state understanding (Turkey). Europeanization is presented in this study as an approach to improve police co-operation in Europe. In order to explain this concept better, terrorism is employed as a specific field of research. While the European Union is discussed as the arena and the pulse generator of the Europeanization in terms of maintaining and developing internal security and of fighting against terrorism. Turkey is discussed as a part of Europe and of Europeanization as well. Hence, Europol is accepted as a specific model of police co-operation and the possible interrelations of the Europol with Turkey are examined. In addition, the interrelations between freedom and security are scrutinized closely; particularly, in the range of fighting against terrorism. On the contrary to previous researches, it is not only focused on the violation of freedoms due to the despotic state, but also it is focused on the restrictions of freedoms due to the uncertainty from terrorism. Therefore, building consensus for a universal definition and classification of terrorism is crucial in regional (European) level in terms of upholding human rights. The regulations and strategies of the European Union in terms of fighting against terrorism are debated in this sense. The adjustment pressures on Turkey for complying with and implementing these regulations as well as its capacity in the context of these strategies are analyzed. This study consists of five sections. In the introductory section, the safety term and its interrelations are clarified. In the second chapter, the internal security policy of the European Union is discussed. In the third chapter, all aspects of the internal security policy of Turkey are introduced. In chapter four, the Europeanization of the internal security and of the fight against terrorism are examined in detail. First, the overall view of the European Union and Turkey regarding Europeanization of internal security is criticized. Afterwards the Europeanization of fighting against terrorism is explored. In the last chapter, the results of the work and own theses are summarized. The attempt of a realistic view into the future of the internal security as well as into the future of the fight against terrorism in the European Union and in Turkey is presented
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