174 research outputs found

    Beauftragte für die Informationsfreiheit

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    This chapter is about the federal commissioner for freedom of information. It focuses on the office, the structure of the authority, the right to appeal to the federal commissioner and the parallel applicable regulations for the federal commissioner of data protection

    Strafbarkeitsrisiken in kommunalen Spitzenverbänden

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    Kommunale Spitzenverbände vertreten die Interessen von Landkreisen, Städten und Gemeinden auf Bundes- und Landesebene. Die Arbeit untersucht nach einer generellen Systematisierung, ob Organe und Beschäftigte der kommunalen Spitzenverbände bei ihrer Tätigkeit strafrechtlichen Risiken ausgesetzt sind, hinterfragt dies und stellt anschließend Verhaltensgrundsätze auf, um diesen Risiken zu begegnen. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt dabei auf den Straftaten gem. §§ 331 f. StGB, § 299 StGB und § 266 StGB

    Selbstorganisation des Wissenschaftssystems würde Datenschutz vereinfachen und Re-Analysen befördern: gesetzliches Forschungsdaten-Geheimnis könnte die Selbstorganisation unterstützen

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    'In den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften besteht ohne die Möglichkeit einer Re-Analyse von statistischen Ergebnissen (gleichermaßen amtlichen wie nichtamtlichen) die Gefahr von nicht entdeckten Irrtümern. Mit anderen Worten: Re-Analysen sind in der Wissenschaft die 'Berufungsinstanz', ohne die es keine funktionierende Scientific Community geben kann. Der Schutz vor fehlerhaften wissenschaftlichen Ergebnissen mit Hilfe von Re-Analysen ist ein 'öffentliches Interesse', das in der Datenschutzdiskussion und insbesondere bei der Auslegung von Datenschutzregelungen bislang zu wenig beachtet wurde. Das Wissenschaftssystem und der Gesetzgeber sind gleichermaßen aufgefordert, Re-Analysen zu ermöglichen ohne den Datenschutz zu verletzen. Als Instrumente werden Selbstbindungen im Wissenschaftssystem und die Schaffung eines gesetzlichen 'Forschungsdaten-Geheimnisses' diskutiert.' (Autorenreferat)'The re-analysis of statistical data is an effective means of protecting the public from hitherto undiscovered errors in empirical research. In this sense, re-analysis is crucial, for both official data and non-official data. However, discussions about data protection legislation do not usually take this kind of protection into consideration. Proper data protection rules should make it possible to conduct independent re-analysis of protected micro data. The paper discusses the possibility of self-binding in the scientific community towards this goal as well as the possibility of creating new legislation which would assign scientific data a special legal status with regard to data protection (Forschungsdaten-Geheimnis).' (author's abstract)

    Der „bayerische Weg" in der Datenschutzaufsicht

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    In den Anfängen der Datenschutzaufsicht wurde die Aufsicht über die Verarbeitung im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich in den Ländern zum ganz überwiegenden Teil durch unterschiedliche Behörden ausgeübt. Diese Zweiteilung der Aufsicht (das sog. „Trennungsmodell“) findet sich heute nur noch in Bayern. Sowohl die Gründe, die zum Zusammenführen der Aufsicht geführt haben, als auch die Frage, ob das Trennungsmodell gegenüber dem sog. Einheitsmodell vorzugswürdig ist, werden geprüft. Damit zusammenhängend wird untersucht, ob die Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich einer Reform bedarf. Mit Blick auf eine mögliche Zentralisierung der Aufsicht im nicht-öffentlichen Bereich könnte sich das Trennungsmodell schlussendlich durchsetzen

    Straf- und bußgeldrechtliche verantwortung von unternehmen, insbesondere im kartell-, datenschutz-und bankenaufsichtsrecht, de lege lata und de lege ferenda = Criminal and administrative responsibility of enterprises, especially in the area of cartel law, data protection law and banking supervision

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    In the law of the European Union, liability for (administrative) fines (Geldbußen) has developed as a special sanction model for regulatory offences, first in the area of cartel law, now of data protection and banking supervisiory law, too. The criminal law systems for judicial persons in the EU member states are oriented towards the EU system of enterprise liability. This leads to problems, especially with regard to the sentencing and to procedural guarantees. The emerging path of convergence despite different sanction models – responsibility of enterprises versus responsability of judicial persons - should be continued in view of the punitive nature of the (administrative) fine

    Der "informed consent" im Datenschutz: eine politikwissenschaftliche Analyse

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    Die Masterarbeit geht der Frage nach, wie sich die zentrale Position der Einwilligung im Datenschutz, trotz anhaltender Kritik an ihr, erklären lässt. Im Anschluss an die Soziologie der Rechtfertigung nach Boltanski und Thévenot wird argumentiert, dass die Beständigkeit der Einwilligung gerade aus dem Wechselspiel von Kritik und Rechtfertigung resultiert. Hierdurch erfährt die Einwilligung fortwährende Reform und damit Stabilität. Vermittels einer Diskursanalyse von Aufsätzen in Datenschutzfachzeitschriften rekonstruiert die Arbeit die Einwilligungsdebatte für den Zeitraum von der Jahrtausendwende bis ins Jahr 2015. Es wird gezeigt, dass die Einwilligung in diesem Zeitraum vor allem durch drei Art und Weisen der Kritik und Rechtfertigung stabilisiert wird: (1) der Rolle der Einwilligung bei der Aufrechterhaltung demokratisch wertvoller Kommunikation, (2) dem nachweisbaren Funktionieren der Einwilligung in der Datenschutzpraxis und (3) ihrer Rolle bei der Verwirklichung einer wohlfahrtsfördernden Datenökonomie. Die Beharrungskraft der Einwilligung erklärt sich insbesondere dadurch, dass die Forderung der Verfechter einer Datenökonomie, nach der die Einwilligung einem Tauschvertrag nach dem Prinzip „Daten gegen Leistung“ gleichkommen soll, mit den Bedenken der Datenschutzpraktiker, nach denen die Einwilligung häufig nicht freiwillig erfolge, vereint werden konnte. Dies geschieht in Form eines als Verbraucherschutz verstandenen Datenschutzes, der das Informations- und Einwilligungsverhalten der Nutzer in den Mittelpunkt stellt. Hinreichend informierte Einwilligungen sind hiernach auch freiwillige Einwilligungen

    White Paper Datenschutz-Folgenabschätzung : ein Werkzeug für einen besseren Datenschutz

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    Der „bayerische Weg" in der Datenschutzaufsicht

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    In den Anfängen der Datenschutzaufsicht wurde die Aufsicht über die Verarbeitung im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich in den Ländern zum ganz überwiegenden Teil durch unterschiedliche Behörden ausgeübt. Diese Zweiteilung der Aufsicht (das sog. „Trennungsmodell“) findet sich heute nur noch in Bayern. Sowohl die Gründe, die zum Zusammenführen der Aufsicht geführt haben, als auch die Frage, ob das Trennungsmodell gegenüber dem sog. Einheitsmodell vorzugswürdig ist, werden geprüft. Damit zusammenhängend wird untersucht, ob die Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich einer Reform bedarf. Mit Blick auf eine mögliche Zentralisierung der Aufsicht im nicht-öffentlichen Bereich könnte sich das Trennungsmodell schlussendlich durchsetzen
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