28 research outputs found

    Fehlender Mut am BVerwG

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    Mathematical knowledge for teaching and mathematics didactic knowledge : A comparative study

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    This paper compares and contrasts two approaches that are widely used in the English- and German-speaking discourse on mathematics teacher knowledge: ‘mathematical knowledge for teaching’ and ‘mathematics didactic knowledge’. It is proposed that these constructs are based on distinct theoretical and conceptual positions and origins. Mathematical knowledge for teaching is viewed as a utilitarian-pragmatic approach rooted in English-speaking traditions as it focuses on its use in teaching and represents a practice-based conceptualization of knowledge domains required for mathematics teaching. Mathematics didactic knowledge, on the other hand, is considered normative-descriptive as it is formulated based on didactic principles and broader theoretical perspectives, providing a theory-driven conceptualization of knowledge domains rooted in traditions of German-speaking didactics of mathematics. The paper further highlights similarities and differences in these two constructs through an examination of two central knowledge domains: specialized content knowledge (part of mathematical knowledge for teaching) and subject matter didactic knowledge (part of mathematics didactic knowledge)

    Die Herausforderungen der “Integrationsverwaltung“ im Spiegel der neuen Verwaltungsrechtswissenschaft

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    Migrationsbedingte Vielfalt ist ein Faktum unserer Zeit. Wie sollen Staat und Gesellschaft langfristig auf Einwanderungsprozesse reagieren? Das kontrovers diskutierte Schlüsselwort lautet “Integration“. Damit sind zentrale Aspekte des Lebens in der Einwanderungsgesellschaft berührt, wobei auch die Frage nach der richtigen Aufgabenverteilung zwischen Staat und Gesellschaft mitschwingt. Wie kann die Verwaltung zum Gelingen der Integration beitragen? Ein Rechtsgebiet mit der Bezeichnung “Integrationsverwaltungsrecht“ existiert bisher nicht, es ist aber im Entstehen begriffen. Dessen Regelungsstrukturen zu erarbeiten, ist Ziel dieses Beitrags. Die systematische Entfaltung des Integrationsverwaltungsrechts soll aber nicht selbstreferentiell bleiben, sondern auch der Frage nachgehen, ob die gesetzgeberische Vorstellung vom Integrationsverwaltungsrecht dem Bild politischer Ordnung entspricht, das die Verfassung vorzeichnet. Bei alledem wird freilich nicht verkannt, dass die rechtliche Steuerungsleistung im Hinblick auf das “soziale Phänomen“ Integration begrenzt ist. Die verwaltungsrechtliche Analyse soll daher an soziologischen Vorfragen über das Wechselspiel zwischen Zugewanderten, Aufnahmegesellschaft und Staat ansetzen. An diesen Erkenntnissen muss die steuernde Integrationsverwaltung – ganz im Sinne der Neuen Verwaltungsrechtswissenschaft – ihre Handlungsinstrumente und Organisationsformen ausrichten. Herausfordernd ist, dass das Integrationsverwaltungsrecht als “Querschnittsmaterie“ ein breites Spektrum an Rechtsbereichen erfasst, die (auch) ihren je eigenen Rationalitäten folgen. Aus der Fülle an integrationsrelevanten Normen werden hier die Integrationsgesetze der Länder und das Bundesintegrationsgesetz analysiert. Diese Gesetze bieten sich als Untersuchungsrahmen an, weil sie die Komplexität des Integrationsverwaltungsrechts im Kleinen abbilden und sich hieran – so das Ziel dieses Beitrags – allgemeingültige Aussagen über die Regelungsstrukturen und die dahinterstehende Ordnungsvorstellung des Integrationsverwaltungsrechts treffen lassen

    Streikrecht für Staatsdiener?: Spagat am Bundesverfassungsgericht

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    Inoffiziell heißt es schon lange, dass das Streikverbot für Beamte überholungsbedürftig sei. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Gelegenheit, etwas daran zu ändern. Aber auch dann, wenn sich das Bundesverfassungsgericht gegen das Beamtenstreikverbot entscheidet, ist eines deutlich geworden. Europarechtliche Vorgaben lassen sich nicht ohne weiteres ignorieren, auch nicht in Karlsruhe

    Asylfragen vor dem EuGH: ein Balanceakt zwischen Solidarität und Rechtsstaatlichkeit

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    Der EuGH hat die Klagen Ungarns und der Slowakei gegen die vorläufige obligatorische Regelung zur Umsiedlung von Asylbewerbern abgewiesen. Kernaussage: In einer asylrechtlichen Notlage tragen die Mitgliedstaaten die „Lasten“ solidarisch. Die Reaktionen sind ambivalent: Einige begrüßen die Umsiedlungs-Entscheidung als Zeichen der Solidarität. Andere werfen dem EuGH Rechtsbruch vor, weil er Solidarität über die Köpfe der unsolidarischen Umsiedlungs-Verweigerer hinweg „verordnet“ habe. Was ist von dieser Kritik zu halten, und wie lässt sich Solidarität dauerhaft sichern

    Streikrecht für Staatsdiener? – Spagat am Bundesverfassungs­gericht

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    Inoffiziell heißt es schon lange, dass das Streikverbot für Beamte überholungsbedürftig sei. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Gelegenheit, etwas daran zu ändern. Aber auch dann, wenn sich das Bundesverfassungsgericht gegen das Beamtenstreikverbot entscheidet, ist eines deutlich geworden. Europarechtliche Vorgaben lassen sich nicht ohne weiteres ignorieren, auch nicht in Karlsruhe.</p

    Asylfragen vor dem EuGH – ein Balanceakt zwischen Solidarität und Rechtsstaatlichkeit

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    Der EuGH hat die Klagen Ungarns und der Slowakei gegen die vorläufige obligatorische Regelung zur Umsiedlung von Asylbewerbern abgewiesen. Kernaussage: In einer asylrechtlichen Notlage tragen die Mitgliedstaaten die „Lasten“ solidarisch. Die Reaktionen sind ambivalent: Einige begrüßen die Umsiedlungs-Entscheidung als Zeichen der Solidarität. Andere werfen dem EuGH Rechtsbruch vor, weil er Solidarität über die Köpfe der unsolidarischen Umsiedlungs-Verweigerer hinweg „verordnet“ habe. Was ist von dieser Kritik zu halten, und wie lässt sich Solidarität dauerhaft sichern?</p
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