9 research outputs found
Händel unter Verdacht
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- 'Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co, KG'
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Das Fünfte Parteiensystem (1932 bis heute): Von der Degenerierung zur Regenerierung der Parteien
- Author
- 1985 hob der US-Supreme Court in der Entscheidung „Federal Election Commission v
- ADER
- BLI Ray
- D Bennett
- Der zum moderaten Parteiflügel zu rechnende Gouverneur war diesmal bereits im ersten Wahlgang nahezu einstimmig nominiert worden. Seine Hauptkonkurrenten waren der Präsidentschaftskandidat des Jahres
- DH Bennett
- EJ Dionne Jr
- HP Newton
- JP Cannon
- MacDOUGALL Curtis R.
- McCOY
- McCOY
- MM Danish
- MYERS
- Republican platform 1972
- RT Johnson
- SCAMMON
- Seither darf der District of Columbia drei Wahlmänner bei der Präsidentenwahl ins Electoral College und seit
- SHAFFER
- Siehe
- TJ Lowi
- Vgl. hierzu
- WALTON
- WALTON
- WD erwähnt
- Zur Analyse dieses Phänomens vgl. die grundlegende Studie von
- öffentliche Finanzierung des Präsidentschaftswahlkampfes für die Kandidaten der beiden großen Parteien in Höhe von jeweils $ 20 Mio. (plus Preissteigerungsausgleich
- Öffentliche Subventionierung der Nationalkonvente beider großen Parteien in Höhe von jeweil $4 Mio plus Preissteigerungsausgleich
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- 'Springer Science and Business Media LLC'
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- 01/01/1998
- Field of study
IV. Deutschland 1914–1945: Der Niedergang des Lokalvereins unter dem Einfluss staatlicher Vereinspolitik
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- Adalbert Grüttner Siehe
- Angaben des Sportfunktionärs Carl Diem Auf Grundlage
- Anhand
- Beck Gustav
- Brasch Alfred
- D.
- Dazu
- de Vorsitzende Georg So
- Der DRA
- der Gesangvereinskonzerte Steuerfreiheit
- der Gesangwettstreitbedingungen Regelung
- der Kleingartenvereine Dortmund Kreisverband
- des Deutschen Sängerbundes Pressekorrespondenz
- des Deutschen Sängerbundes Zur
- des Preußischen Denkschrift
- des Preußischen Erlaß
- Deutschen Reich Denkschrift
- Die Bundeskartei
- Eimermann Josef
- Essener Stadtwaldfest Das
- Fink Heinrich
- Fricke Ernst
- Fricke Ernst
- Gansmüller Paul
- Gesangwettstreite Westfälischer Sängerbund
- Haupttabelle S.
- Heller W.
- Jubiläumsfest des Vereins Morgenrot Siehe
- Jung Christian
- Kaisenberg Ministerialrat Dr.
- Korndörfer Johannes
- Kulturprogramm
- Kultusministerium Bericht über
- Liederbuches Kritik
- Max Burkhardt Zahlen
- Moehl Gustav
- Nagel Zur Geschichte
- Neue
- Plonka Bruno
- Polheim Karl
- Preußischen So
- Preußner Eberhard
- Pöppinghaus Zu Fusionen
- Reichskulturkammer-Gesetzgebung S.
- Reppold Alfred
- S.
- S.
- Schlicht Ernst
- Siehe etwa die Berichte zu Veranstaltungen am »Tag der nationalen Arbeit« in der Essener National
- Sitzung
- Spaemann H.
- Sperlings
- Stein Zitiert
- Sänger des Eisenbahner-Gesang-Vereins Über
- Tabelle III
- Ueberhorst Zum Verbot
- Valtin Hartig Siehe
- Verbandspräsidium Rehhorn
- Volksbühne« So
- vom Sächsischen Liebe Sangesbrüder
- W.v.M.
- Walter Dost Siehe
- Wettstreite
- Wettstreitsorgen J.E.
- Wie
- Wiedemann Zur Pressearbeit
- Wiederhöft Arthur
- Wildt Franz
- Wildt Franz
- Zentralkommission
- Zentralkommission
- Zitate
- Zum DSB
- Zur Höhe
- Zur Verbandslandschaft
- ßen Gesangvereinen Rheinlands Einrichtung
- ür Einschätzung
- ür Wissenschaft Der Minister
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- 'Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co, KG'
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- Field of study
B. Jesuanische Weisheitslogien auf traditionell-weisheitlichem Nährboden und unter apokalyptisch-weisheitlichem Horizont
- Author
- Art BIEBERSTEIN
- Art GÖRG
- Art GÖRG
- Art SUERBAUM
- Aufnahme von Kleinen Verschmelzen
- Cornelis HOUTMAN
- Dagegen
- DALFEN
- DALFEN
- Das Futur
- Das Verb
- Dass
- den Glauben Das Logion
- den Zeichen Die Fortsetzung
- Der
- Derselbe Text
- Die
- Die
- Die Einen
- Diese Verbindung
- DOWNING
- Es
- Etwas
- Etwas
- Frage Die
- Für
- Gleichnisse SCHOTTROFF
- GNILKA
- Gottesherrschaft VENETZ
- Gottesherrschaft VENETZ
- Hast
- HERZOG
- Höhe der Berge Dieses Volk
- Ich
- Imp Vor
- In
- Jahwe
- Jesus
- Kap Zum Wort
- Kosmos«
- LUZ
- LUZ
- LUZ
- LUZ
- MAIER
- MAIER
- Mit μεταβαίνειν
- Mk
- Nebst
- Orte der Sicherheit Die Berge
- Rede von Elefant Zwar
- SENECA
- SENECA
- The Hebrew
- V.
- VARRO
- Vgl KÜCHLER
- Vgl LUZ
- Vgl LUZ
- Vgl PESCH
- Viele Überlegungen
- Visionen Der Apokalyptiker
- von Daldis ARTEMIDOR
- von den Raben Logions
- Vulgatam Versionem Biblia Sacra
- Vulgatam Versionem Biblia Sacra
- Vulgatam Versionem Biblia Sacra
- Wundern« Jesu Die Sättigung
- Zur Bedeutung
- Zwölf DEISSLER
- »sekundär Die Ergänzung
- äte Einen
- äufige Nach AVEMARIE
- Übersetzung
- Übersetzung
- Übersetzung
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- 'Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co, KG'
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Region X: zentraler und südlicher Negeb
- Author
- A.
- A. R.
- A. R.
- Abb ßen
- Abu H
- Be'er Zuwerite
- Bl'r
- Bl'r
- D. B.
- Die Gründung
- Eine
- En En Abu
- En Qasr
- F.
- Festung
- Festung
- Giv'at Tell
- Har Harüf
- Har I
- Hirbet
- Horbat Hirbet Umm
- Horbat Hirbet Zuhefe
- Horbat Mampsis
- Höhe
- I
- JÜ
- Keramik
- Keramik
- Keramik
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- Ma'agürat Haräbe
- Massa' Mesad Har
- MatrSd Rämat
- Mefad Merkab
- Megad Qasr
- Mesad
- Mesad Nahal
- Mesad Qasr Rehmä
- Mugera Hirbet
- Muraq Hirbet
- Münze
- Münzen
- Münzen
- Nahal Wädi Haderiye
- Negeb
- Qa§r Qasr
- Rimat Matrid
- Ruhebe Hirbet
- Rämat Matred
- Rämat Matred
- Rämat Matred
- Rämat Matred
- S
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- Sani Har
- Sektion der Petra-Oboda-Route Rimat Nafhä
- Site
- Site
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- Site
- Site
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- Site
- Site
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- Site
- Site
- Site
- Site
- T
- T
- T
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- Treppentürme Zugänge über
- Tulul Hirbet Abü
- Votivinschrift
- Zu Farmen
- Zur Intensität
- Zwischenstation
- Ävedat Mesad
- üdlichen Negev
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- 'Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co, KG'
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- Field of study
ANMERKUNGEN Teil 2.
- Author
- A
- A
- A
- A
- A.a.O.
- Alexandrinus Clemens
- Alexandrinus Clemens
- Apk
- Ausnahme
- B
- Bacon So
- Bartlet Siehe
- Bauer Philippus
- Baur F.C.
- Bei
- Beyschlag K.
- Brox G
- Brox N.
- Büchsei F.
- Clemens Alexandrinus W
- Cullmann Zur Diskussion
- De
- Delclaux So
- dem Mittelalter Übergangsphänomen
- Denkwürdigkeiten'
- der Höhe Absturz
- Donaldson J.
- E
- Eph
- Erbes E
- Es
- Exp
- F
- Falle
- Fischer K.M.
- G
- G
- Gal
- Geschichte
- Godet F.
- H
- H E III
- H E III
- Hamadi
- Heard So
- Hebr
- Heiligen
- Hilgenfeld A.
- Holtzmann H.
- Im A
- Joh
- Joh Empfängern
- Justin Or.
- K
- Karpp H.
- Koh Fünfteilung
- Kraft
- Kraft H.
- Kroymann Ausgabe
- Kühnert
- Kümmel R
- Kürzinger J.
- Lebenswandel
- Lüdemann D
- Marxsen Zurückhaltend
- Montanismus
- Mt
- Mt
- Mt zurückführt Logia
- Munck Dies
- Munck J.
- Märtyrer Charakter
- N T A
- Nestle E.
- Nielsen M.
- Nr Inschrift CIL
- O
- O
- Oepke A.
- P
- Perumalil
- Ph Anschluß
- Ph So
- R
- Referat des Philippus Für
- Schreiber
- Schrift
- Schriften des Lukas Ueber
- Schriftstellern ür
- Schwartz E.
- Sickenberger
- Siehe C
- Sp VIII
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- Th G
- Thaddäus
- Urzinger Der Vorwurf
- V
- V
- V
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- v.Campenhausen A
- Vgl Cgcou εκ
- Vgl Joh
- Vgl P
- von Schwartz G
- Vorlage
- Waitz
- Z
- Z W T
- ZNW
- Zum G
- Zweiteilung
- ängt ännern
- ömischen Gemeinde Clem
- önne Presbyter Johannes
- ühchristlichen Literatureelegt Nur
- ίάσ·ΚΒ ΤΓροφητοιι
- ιόόίσκχλοι
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- 'Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co, KG'
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Steuerrecht
- Author
- A Sachsen
- Alfandari/Nardone
- Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung hat bislang jedoch nicht erkennen lassen ihre Rechtsauffassung dahingehend zu ändern, einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot anzunehmen
- B Spendenrechts
- B Weiterentwicklung
- BB Kessler
- Bei Sachspenden reicht die mittelbare Verwendung des Verkaufserlöses für den begünstigten Zweck (Heinicke in
- Bertelsmann-Stiftung/Maecenata Institut für Dritter-Sektor-Forschung (Hrsg.) Expertenkommission zur Reform des Stiftungs-und Gemeinnützigkeitsrechts, Materialien, Geserich, Privater, gemein-wohlwirksamer Aufwand im System der deutschen Einkommensteuer und des europäischen Rechts, S. 211, 217
- Bezogen auf die steuerliche Kontrolle von in anderen Mitgliedstaaten geleisteten Beitragszahlungen sowie verwaltungstechnische Schwierigkeiten — EuGH Rs. 204/90, Slg. 1992, S. I-249 = EuZW 1992, S. 215 (216 Nr. 20 ff.). Auch verlangt die Finanzverwaltung selbst von den Finanzbehörden eine Überprüfung der Mittelverwendung im Ausland bzw. im Fall der Weitergabe von Mitteln an ausländische Körperschaften, die Prüfung, ob diese einer Körperschaft i.S.d
- BFH Dazu
- BFH Siehe
- BFH So
- BFH BStB1. II 1986, S. 88 (91)
- BFH BStB1. II 1990, S. 237 (239)
- BFH BStB1. II 1991, S. 258
- BFH/NV
- BGB1. I
- BGB1. I 1985 S
- Bisher waren geringfügige Beschäftigungsverhältnisse von der Sozialversicherung freigestellt. Voraussetzung hierfür war in erster Linie dass der Monatslohn 325 Euro nicht überstieg, wobei mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zusammengerechnet wurden. Keine Addition erfolgte mit einer Hauptbeschäftigung. Bei Überschreitung der Monatslohngrenze waren die üblichen Arbeitnehmer-und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zu entrichten. Seit 1.4
- BMF Kirchhof
- Boochs in
- BR-Drs. 418/99 S. 13
- BS Stiftungskapital
- BSBI Befreiungen
- BSBI Befreiungen
- BSBI Bfh
- BSBI Hannover
- BSBI Stiftungskapital
- BVerfG BB 1993, S. 2068 (2070)
- Clark ALI-ABA Course of Study
- D Gesetz
- D Gesetzentwurf
- D Gesetzesentwurf
- D Lang
- Dazu im Einzelnen OFD Karlsruhe vom 15.3
- Dazu Kießling/Buchna Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, S. 93 ff.
- Dazu dass der Tauschring in erster Linie als organisierter Marktplatz dient (regelmäßige Treffen oder Herausgabe von periodischen
- DB Hüttemann
- DB Lex
- DB Thiel
- Department of the Treasury
- Der BFH hat in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung mit Urteil vom 30.3.2000 (BStBI. II 2000 S. 705) entschieden, dass schon ein potentieller Wettbewerb zur Versagung der Eigenschaft als Zweckbetrieb ausreicht. Da dieses Urteil tatsächlich aber auf die konkrete Wettbewerbssituation vor Ort abstellt, wendet es die Verwaltung nicht an (BMF vom 27.11.2000, BStBI. I
- Der Deutsche Kulturrat fordert nun eine Anpassung der Bemessungsgrundlage entlang der realen Kostenstruktur. Aktuelles Zahlenmaterial aus den Niederlande belege dass ausländische Künstler im Durchschnitt Kosten i.H.v. 75 v.H. hätten, d.h. nur ein Gewinn von 25 v.H. verbleibe (Resolution vom 26.9.2001, Deutscher Kulturrat aktuell
- Der neue Spendenabzugsbetrag wird zusätzlich zu den bisher möglichen der Höhe nach begrenzten Spenden gewährt (Hüttemann DB 2000, S
- Der Wortlaut des Einleitungssatzes des Art. 13 TeilA Abs. 1 Buchst. 1 der 6. EG-Umsatzsteuerrichtlinie setzt Bedingungen für die Umsatzsteuerbefreiung fest. Diese Bedingungen beziehen sich aber nur auf die Art und Weise der Umsetzung. Sie betreffen nicht den Inhalt der vorgesehenen Befreiungen (EuGH Rs. C-124/96, Slg. 1998, S. I-2501 ff.
- Die bisherige Richtlinienbestimmung in R 111 EStR mit Anl. 7 auf der Grundlage von § 49 Abs. 2 und 4 EStDV ist durch die Regelung in § 48 EStDV mit Anlage ab Veranlagungszeitraum 2000 ersetzt worden. Wesentliche Änderungen bedeutet dies nicht (sty. Ley KÖSDI 2000, S. 12658 (12660)
- Die h.M. geht zutreffend von Einnahmen aus denen in gleicher Höhe abziehbare Werbungskosten gegenüberstehen (sty. BFH, BStBI. II
- Die maßgebliche Leistungsfähigkeit wächst mit der Höhe des sog. disponiblen Einkommens (s. statt aller BVerfGE 82 S. 60 (87 f.)
- DSR Befreiungen
- DSR Kumpel
- DSR Kumpel
- DSR Rondorf
- Durch die Steuerfreistellung von steuerbarem Arbeitslohn (sty. BFH BStB1. II
- EBB Steuerrecht
- EFG Köln
- EFG Stiftungskapital
- Ein sachlicher Grund ist auch für diese Differenzierung nicht ersichtlich. Vgl. auch Ley KÖSDI
- Erwerbsaufwendungen des ideellen Bereichs bleiben jedoch unberücksichtigt auch wenn sie in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Einnahmen dieses Bereichs stehen (Ley, KÖSDI
- EuGH Rs. 173/73 Slg
- EuGH Rs. 173/73, Slg
- EuGH Rs. 730/79, Sig. 1980, S
- EuGH Rs. 8/81, Sig. 1982, S. 53 ff.
- EuGH Rs. C-150/99, UR
- EuGH Rs. C-39/94, Slg
- EZW Benicke
- FG Berl
- FG Nürnberg
- FR Bfh
- Gohde/Erdmenger/Cless NDV
- H Hannover
- Hüttemann Wirtschaftliche Betätigung und steuerliche Gemeinnützigkeit, S. 148 ff.
- In begründeten Ausnahmefällen darf die einzelne Sachzuwendung den Wert von 40 Euro übersteigen. Aufwendungen für Kranz-und Grabgebinde für verstorbene Vereinsmitglieder sind auch über 40 Euro hinaus in angemessener Höhe unschädlich (Schleder Steuerrecht der Vereine, Rdnr. 454). Jenseits dessen können den Vereinsmitgliedern im Rahmen besonderer Vereinsanlässe gemeinnützigkeitsunschädlich Aufmerksamkeiten (z.B. unentgeltliche oder verbilligte Bewirtung der Vereinsmitglieder bei der Weihnachtsfeier und der Hauptversammlung oder Bezuschussung des Vereinsausflugs (z.B. Übernahme Buskosten)) bis zu einer Obergrenze von insgesamt höchstens 40 Euro je teilnehmendem Vereinsmitglied im Jahr gewährt werden. Angelehnt ist dieser Richtwert an die lohnsteuerlichen Vorgaben für Aufmerksamkeiten (R 73 Abs. 1 Satz 2 LStR). S. dazu Kumpel
- KSDI Ley
- NDV Jarré
- Nicht um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt es sich wenn die Tätigkeit in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Hauptberuf steht. Dies ist der Fall, wenn eine Tätigkeit Teil eines ausgeübten Hauptberufs ist, so v.a. bei Mehrarbeit innerhalb einer Haupttätigkeit (BFH, BStBI. II 1997, S. 254). Für die Beurteilung der Nebenberuflichkeit sind mehrere verschiedenartige Tätigkeiten gesondert zu beurteilen, mehrere gleichartige Tätigkeiten jedoch zusammenzufassen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung einen einheitlichen Hauptberuf darstellen (Myssen, Inf
- OFD Frankfurt/M. vom 13.12.1996 DB 1997, S. 301 f. auch zur Anwendbarkeit von § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG. — Ist der Umfang der Tätigkeit als Vereinsvorstand nicht nur von untergeordneter Bedeutung, nimmt diese viel Zeit in Anspruch und wird nicht nur geringfügig bezahlt, wird das Vorstandsmitglied als Arbeitnehmer angesehen (BFH, BStBI. II 1975, S. 358 (359)). Hierfür spricht, dass ein hoher Zeitaufwand typischerweise auch mit einer entsprechenden Eingliederung in die Vereinsorganisation einhergeht. Fehlt es daran, liegen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit vor. — Während Vorstandsmitglieder einer Berufsgenossenschaft in dieser Eigenschaft nicht als Arbeitnehmer angesehen werden (BFH, BStBI. III 1966, S. 153), sind Vorstandsmitglieder einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft auch bei nur nebenamtlicher Tätigkeit nichtselbständig tätig FG Hess., EFG
- OFD Frankfurt/M. vom 18.6
- OFD Frankfurt/M. vom 7.7.1999 DStR 1999, S. 1771
- OFD Hannover
- OFD Hannover
- Regionale Untergliederungen (Landes- Bezirks-, Ortsverbände) sind neben dem Hauptverband selbständige Steuersubjekte, wenn sie über eigene satzungsmäßige Organe (Vorstand, Mitgliederversammlung) verfügen und über diese auf Dauer nach außen im eigenen Namen auftreten und eine eigene Kassenführung haben. Nicht erforderlich ist eine eigene Satzung neben der Satzung des Hauptvereins. Regionale Untergliederungen eines Großvereins (Landes-, Bezirks-, Ortsverbände) können als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie eigene Organe haben (Vorstand, Mitgliederversammlung), eine eigene Kassenführung und eine eigene Satzung, die den Gemeinnützigkeitsvoraussetzungen Rechnung trägt
- Regionale Untergliederungen (Landes- Bezirks-, Ortsverbände) sind neben dem Hauptverband selbständige Steuersubjekte, wenn sie über eigene satzungsmäßige Organe (Vorstand, Mitgliederversammlung) verfügen und über diese auf Dauer nach außen im eigenen Namen auftreten und eine eigene Kassenführung haben. Nicht erforderlich ist eine eigene Satzung neben der Satzung des Hauptvereins. Regionale Untergliederungen eines Großvereins (Landes-, Bezirks-, Ortsverbände) können als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie eigene Organe haben (Vorstand, Mitgliederversammlung), eine eigene Kassenführung und eine eigene Satzung, die den Gemeinnützigkeitsvoraussetzungen Rechnung trägt
- RL 77/388/EWG ABI. EG
- RSBI Rfh
- S Befreiungen
- S Benicke
- S Bfh
- S Bfh
- S Birk-Steuerrecht
- S Dazu
- S Jost
- S Lang
- S Lang
- S Stiftungskapital
- S. dazu im Überblick Mitteilung der Kommission Promoting the Role of Voluntary Organizations and Foundations in Europe
- Sog. echte Zuschüsse die weder Entgelt von dritter Seite, noch Gegenleistung für eine Leistung des Zuschussempfängers an den Zuschussgeber darstellen, sind nichtsteuerbare Einnahmen i.S.d. UStG (dazu im Einzelnen Abschn. 150 UStR). — Dazu, dass Zahlungen einer Gemeinde an eine gemeinnützige Körperschaft, die Wertstoffsammlungen durchführt, keine echten Zuschüsse
- SP Aufwandsentschädigung
- Sty. BVerwG GewArch 1998, S. 416
- Sty. Gietz/Sommerfeld BB
- Sty. Wolsztynski/Hüsgen
- Sty. zu Hausnotrufsystemen OFD Erfurt vom 9.10.2000 DStR 2000, S
- SW Vogel
- V Befreiungen
- V Birk
- V Gaul
- V Hannover
- V Herrnkind
- V Herrnkind
- V Hüttemann
- V Lang
- V Steiner
- VFG Hamburg
- Vgl
- Vgl. BT-Drs. 13/5674 S. 23
- Vgl. dazu die Beispiele bei Schneider DStZ
- Vgl. dazu etwa die Mustersatzung für Sportvereine die die formellen Voraussetzungen des § 60 AO erfüllt, der OFD Frankfurt/M. vom 1.3.2001, StEK AO 1977 § 52 Nr. 139
- Vgl. dazu Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion zur Besteuerung ausländischer Künstler und Sportler im Inland vom 6.12
- Vgl. dazu Schleder
- Vgl. dazu sty
- Vgl. EuGH Rs. C-216/97
- Vgl. EuGH Rs. C-216/97, Sig
- Vgl. EuGH Rs. C-70/95, Sig
- Vgl. EuGH Slg
- Vgl. FG Nds. EFG 1998, S. 473 f.
- Vgl. Hüttemann
- Vgl. im Überblick Widmayer
- Vgl. OFD Hannover vom 15.6.2001
- Vgl. zu europarechtlichen Bedenken gegen § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG BFH
- Vgl. zu europarechtlichen Bedenken gegen § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG BFH DStR 2001, S. 485 ff. („Es ist ernstlich zweifelhaft, obaaa der in § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG bestimmte Mindeststeuersatz für beschränkt Steuerpflichtige mit dem Diskriminierungsverbot in Art. 52 ff. EG (= Art. 43 ff. EG i.d.F. des Vertrages von Amsterdam) vereinbart werden kann), m.w.N. S. 486
- Vgl. zum Streitstand etwa schon Herrnkind DStZ
- Vom 12.5
- Vorschlag der Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über das Statut des Europäischen Vereins ABI. EG 1992, L 99, S. 1 ff.
- Weimar/Geitzhaus/Delp
- Wie hier Schleder
- Z Ust
- ZHR Schön
- Zu den verfassungsrechtlichen Bedenken in der Literatur s. v
- Zum Abzug von Beträgen zu Berufskammern als Betriebsausgaben
- Zur Abgrenzung vgl. OFD Nürnberg vom 6.7
- Zur steuerlichen Anerkennung sog. Aufwandsspenden an gemeinnützige Vereine (§ 10b Abs. 3 Sätze 4 und 5 EStG/ § 670 BGB) s. BMF vom 7.6
- § 58 Nr. 11 und Nr. 12 AO wurden eingeführt durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen BGBl. I 2000, S. 1034
- Publication venue
- 'Springer Science and Business Media LLC'
- Publication date
- 01/01/2002
- Field of study
Bundesrepublik Deutschland
- Author
- . Koalitionsvereinbarung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 20
- Alle Zitate
- Allerdings zeigten sich auch in den Unionsparteien unterschiedliche Einschätzungen der Verfassungsänderung. Nachdem die CDU bis Ende August 1992 am individuellen Grundrecht auf Asyl festhalten wollte gab sie unter der zunehmenden Kritik aus den Wahlkreisen und der Innenpolitiker der unionsgeführten Bundesländer diesen Standpunkt letztlich auf. Vgl. Munch, Ursula a.a.O., S. 146. Auf dem 3. Parteitag der CDU Gesamt-Deutschlands vom 25.-28
- Amnesty international
- Bis Ende 1950 kehrten mehr als vier Millionen Kriegsgefangene nach Deutschland zurück im gleichen Zeitraum kamen ca. 12 Mio. Vertriebene und Flüchtlinge aus den ehemals deutschen Gebieten ins Nachkriegsdeutschland. Acht Millionen von ihnen wurden in Westdeutschland und 3,6 Mio. In der SBZ bzw. DDR angesiedelt. Bis zum Bau der Berliner Mauer im August 1961 verließen 1,8 Mio. Menschen die SBZ/DDR in Richtung Westdeutschland. Rudolph spricht von 3,6 Mio. Übersiedlern und Vertriebenen, die bis 1961 aus der SBZ bzw. DDR nach Westdeutschland kamen, während Seifert die Zahl der Menschen, die zwischen Gründung der DDR 1949 und Mauerbau 1961 die DDR verlassen haben, mit 3,8 Mio. angibt. Vgl. Bade, Klaus J. Vom Auswanderungsland zum Einwanderungsland, a.a.O., S. 60f., Rudolph, Hedwig
- Dabei handelte es sich um 44 öffentliche und 17 stille d.h. ohne Medienöffentlichkeit geführte, Kirchenasyle. Hinzu kommen 470 kurdische Flüchtlinge, die sich in einem Wanderkirchenasyl in Nordrhein-Westfalen befinden. Vgl. BAG (Hrsg.)
- Dazu heißt es in Art. 1 der Sechsten Verordnung zur Änderung der Arbeitserlaubnisverordnung vom 24. September 1981 BGBl
- derbayerischeInnenministerBecksteinaufderInnenministerkonferenzam So
- Die Zahl der Asylbewerber stieg von 9.627 Personen 1975 auf 33.136 Personen 1978. Die Anerkennungsquote sank von ca. 60% 1970 auf 18 59% 1979. Zu Beginn des Jahres 1977 lag die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Ausschöpfung aller Rechtsmittel bei mehr als sechs Jahren. 1979 gab die Bundesregierung die durchschnittliche Dauer der meistens Verfahren mit gut viereinhalb Jahren, bei Ausschöpfung aller Instanzen mit mehr als achteinhalb Jahren an. Vgl. BT-Drucksache 8/448 vom 16. Mai
- Die Zahl der Asylbewerber wuchs von 9.424 im Jahr 1974 auf 51.493 im Jahr 1979. Vgl. ebd. S. B
- Dies betraf folgende Länder
- Entsprechende bilaterale Vereinbarungen bestehen mit Bosnien-Herzegowina (1995 ebenso wie im Fall Kroatien, Mazedonien und Slowenien nach Zerfall der Republik Jugoslawien vom ursprünglichen Vertrag von 1989 abgespalten), Bulgarien (1991), Kroatien, Lettland (1992), Mazedonien (1995), Polen (1990), der Bundesrepublik Jugoslawien (wegen des UN-Embargos gesperrt), Rumänien (1991), der Slowakischen Republik (1996, dieser Vertrag ist aus der ursprünglich 1990 mit der Tschechoslowakei geschlossenen Vereinbarung hervorgegangen), Slowenien, der Tschechischen Republik (1990), der Türkei (1992) und Ungarn
- Hailbronner Kay/Renner, Günter a.a.O.
- Jedoch hatte es auch zuvor bereits immer wieder Zuwanderungswellen in das Gebiet des Deutschen Reiches gegeben so z.B. von Glaubensflüchtlingen im Zuge der Reformation und Gegenreformation. Vgl. z.B. Duchhardt, Heinz
- Kosovo-Albaner die außerhalb des Kontingentes nach Deutschland kamen, erhielten lediglich eine Duldung. Vgl. Bericht der Ausländerbeauftragten 2000, S. 104ff. Bis Ende 1999 kehrte ein großer Teil der Kontingentflüchtlinge aus dem Kosovo freiwillig in ihre Heimat zurück. Ab dem Frühjahr 2000 wurden sie jedoch auch zwangsweise zurückgeführt. Vgl. z.B. Nienhuysen, Frank
- Lediglich 1969 und 1970 lagen die Antragszahlen aufgrund der Niederschlagung des Prager Frühlings mit 11.664 bzw. 8.645 deutlich höher. Vgl. Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Hrsg.)
- MartinHerrnkindvonderBundesarbeitsgemeinschaftKritischerPolizisten So
- Nr. 5.3.3 Einbürgerungsrichtlinien vom 15. Dezember 1977 GMBI
- Pro Asyl
- Schaustellernkann Seit
- So z.B. der damalige Bundesinnenminister Kanther. Vgl. Kanther Manfred
- Thesen zu einem ganzheitlichen Konzept für Zuwanderungspolitik Juni 1991, zitiert nach
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl Bgbl
- Vgl Höfling-Semnar
- Vgl Schneider
- Vgl. Bericht der Ausländerbeauftragten 2000 a.a.O., S. 139
- Vgl. Berichte der Ausländerbeauftragten von 1997 und 2000 a.a.O., S. 50f. bzw. S. 139
- Vgl. BR-Drucksache 175/90 vom 1
- Vgl. Brief des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Bundestagsfraktion Struck, an die Mitglieder der SDP-Bundestagsfraktion vom 2
- Vgl. Brief des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern Waffenschmidt, an die Mitglieder der Landesgruppe NRW der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 26. August 1992. Zur Prüfung der Vereinbarkeit von Drittstaats-und sicheren Herkunftsstaatsregelungen mit der GFK und der Europäischen Menschenrechtskonvention hatte das Bundesjustizministerium beim Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg ein Gutachten in Auftrag gegeben
- Vgl. Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Vgl. deutsch-tschechisches Abkommen über den kleinen Grenzverkehr auf Wanderwegen und in Touristenzonen sowie über den Grenzübertritt in besonderen Fällen vom 3. November 1994 BGBI
- Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts
- Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
- Vgl. Erklärung der Verbände der Freien Wohlfahrtsverbände zur Situation von Ausländern ohne legalen Status vom 3. Mai 1999 in
- Vgl. Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DVAusIG) vom 14. März 1995 BGBI
- Vgl. Gesetzentwurf der FDP BT-Drucksache 14/296 vom 19. Januar 1999
- Vgl. o.V.
- Vgl. o.V.
- Vgl. o.V. Kanther fordert von EG-Partnern schärfere Grenzkontrollen sowie Brill
- Vgl. o.V. Union
- Vgl. Wollenschläger Michael/Becker, Ulrich a.a.O., S. 377f., Kimminich, Otto
- Vgl. z.B. Gaserow
- Vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 4 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über die Arbeitserlaubnis für nichtdeutsche Arbeitnehmer (Arbenserlaubmsverordnung) vom 2. März
- Vgl. § 4 Abs
- Vgl. § 8 AsylVfG. Die mangelnde Effizienz dieser Kontrollmöglichkeiten belegt ein in Bremen aufgedeckter spektakulärer Fall bei dem mehrere kurdische Familienverbände aus der Türkei über Jahre hinweg mißbräuchlich Sozialhilfe in Höhe von knapp 9 Mio. DM bezogen haben. Vgl. o.V.
- VglBerichtder Ausländerbeauftragten
- zBimJuli So
- Zitat und Inhalt
- Zitat und weitere Verweise
- Zitate und Inhalt
- Zugleich waren die genannten Personengruppen auch von der Aufenthaltsgenehmigungsptlicht befreit
- Zum 1
- Zunächst hatte Berlin am 15
- Zunächst hatten 1972 lediglich ausländische Ehefrauen von deutschen Männern ein solches Aufenthaltsrecht erhalten
- Publication venue
- 'Springer Science and Business Media LLC'
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- 01/01/2002
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Quellen und Literatur
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- 2602 Protestantismus und deutsche National
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- B
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- Christi Das Kreuz
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- Das Christentum
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- den Bayerischen Rundfunk Sendungen über
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- der Iutherischen Ethik Der Geist
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- der Kirche Der Herr
- der Kirche Der Herr
- der Kirche Der Herr
- der Kirche Der Herr
- der Kirche Der Herr
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- Zukunft B Die Gewißheit
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