6 research outputs found
Umgang mit Fremden
- Publication venue
- 'Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co, KG'
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- Field of study
II. Nationalismus und Nationalstaat seit 1871
- Author
- Allgemeinen Z
- Antisemitismus Anstelle
- Arbeit Es
- Argumentation Eine
- auf dem Turnsaale Das Fechten
- auf dem Turnsaale Das Fechten
- B.
- Baden Aus
- Baden Aus
- Baden Aus
- Baden Aus
- Baden Aus
- Bedeutung der Turnvereine Die
- Bedeutung der Turnvereine Die
- Bedeutung der Turnvereine Die
- Bedeutung der Turnvereine Die
- Beispielhaft
- Bericht
- Bericht über
- Besonders
- Betrifft
- Bonn Viertes Allgemeines
- Das
- Das
- Das
- Das
- Das
- Das
- Das
- Das
- Das deutsche Turnen als Nationals
- Der
- Der Antrag
- der Berliner Bericht
- der Deutschen Turnerschaft Zur Reform
- der Turnvereine Die
- der Turnvereine Die
- der Turnvereine Die
- Deutsch-Österreich Aus
- Deutsche Turnfest Das IV.
- Differenzierung Bei
- Dresden Die Besucherzahlen
- Frauen An
- Freiübungen Bemerkungen
- Friedrich von Preen Jacob Burckhardt
- G
- Gedicht
- Germania« des Tacitus D
- Germania« des Tacitus Deutscher Volksspiegel
- Graf Karl
- Gut
- H
- H
- H
- Hierzu
- In
- Jahre Z
- Jahre Zum
- Kallenberg C.
- Kap Beispiele
- Kurs der Turnerschaft Kritisch
- Maße In
- N
- Nipperdey Die
- Nipperdey Die Angaben
- S.
- Schwaben Aus
- September Z
- So
- So
- So
- So
- So
- Turnerschaft An
- Turnerschaft Die Berliner
- Turnvereine In Sachen
- Turnvereine In Sachen
- U
- Umfangreiche Belege
- Vgl
- Vgl
- Vgl Jahre
- Von
- Vorzüge So
- W
- W
- Wilhelm Daran
- Z
- Z u r Bedeutung der Truppeninspektionen für die National
- Z u Recht wird injüngeren Arbeiten zum National
- zu Foucault Einschlägig
- zu Groitsch Gauturnfest
- zu Groitsch Gauturnfest
- zu Groitsch Gauturnfest
- zu Nipperdey Ausführlicher
- zur Zeit Ein Wort
- zur Zeit Ein Wort
- zur Zeit Ein Wort
- Zur überaus
- zurZeit Ein Wort
- Zweck des Turnens Die Bedeutung
- ße Trikothemd Eingebürgert
- ährigen Beispielhaft
- ährigen D
- ährigen Die Feier
- Publication venue
- 'Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co, KG'
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- Field of study
Zweiter Teil: Die Anfänge der kritischen Forschung
- Author
- Angenendt A.
- Argentré Ch.
- Barth H.-M.
- Barth H.-M.
- Barth H.-M.
- Barth H.-M.
- Barth H.-M.
- Barth H.-M.
- Barth H.-M.
- Bonorand C.
- Brink zu Erasmus J. N.
- Brockwell Ch. W.
- Brockwell Ch. W.
- BSRK
- BSRK
- Calixt G.
- Calixt G.
- Dörholt B.
- Erasmus von Laurentius Für
- Gaß Einen
- Gaß W.
- Gymnasiums zu Hanau Rektor
- Hänggi A.
- Hülsemann J.
- In Pogium Florentinum Zu Laurentius
- Ioannem Monhemium Sanctorum
- Kattenbusch
- Kattenbusch Darauf
- Kattenbusch Diese Differenzierung
- Kattenbusch F.
- Kattenbusch F.
- Kattenbusch F.
- Kattenbusch F.
- Kattenbusch F.
- Kattenbusch F.
- Kattenbusch F.
- Kattenbusch F.
- Kattenbusch F.
- Kattenbusch F.
- Kattenbusch F.
- Kattenbusch So
- Kattenbusch So
- Kelly Die Neuauflage
- Köllner E.
- Kühn U.
- Luther M.
- Meyer J.
- Peters A.
- Peters A.
- Peters A.
- Peters A.
- Peters A.
- Peters A.
- Peters A.
- Rodolph Io.
- Seine
- Selneccer Nikolaus
- Smulders P.
- Tatsache Hierauf
- Theologie
- Ussher J.
- Vadian J.
- Vadian J.
- Vadian J.
- Valla Deutlich
- Valla L.
- Voss G. J.
- Voss So
- WA
- Witsius Wieder
- Zscharnack L.
- zur Expl Einleitung
- éformée de France An
- „in Theol Johann Heinrich
- „ökumenische BSLK
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- 'Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co, KG'
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- Field of study
8. Kontroverse Positionen zur Deutschen Aufklärung
- Author
- A.
- Abgeleitet
- Anzumerken
- Auf Treu Dieses
- Ausgabe Die Arbeiten
- Axiomata Kritik
- Basedow J.B.
- Basedow J.B.
- Basedow J.B.
- Basedow J.B.
- Basedow Johann Bernhard
- Basedow Schon
- Beutel Einen Beleg
- Buches Der Titel
- C
- Chr G.
- Das In
- Dasein Gottes Mendelssohn
- Der Nordische Aufseher Bezugnahmen
- Der Originaltext
- der ächten Gottesreligion Vorbild
- der Überschrift So
- Die In
- Disputation von Lessings Großvater Theophil Hingewiesen
- Eingesehen
- Empfindung Zur Differenzierung
- Ergebnissen Vor
- Fragmente des Wolfenbüttelschen Ungenannten Die Verfasserschaft
- Gefangennehmung Lessing
- Georg Christoph Lichtenberg So
- Gesellschaft „vollkommene
- Gesetz Hier
- Giovanni In
- Goeze Johann Melchior
- Gottsched Johann Christoph
- Hamann J.G.
- Hamann J.G.
- Hamann Johann Georg
- Hamann Johann Georg
- Hamann Johann Georg
- Hamann Johann Georg
- Herder Johann Gottfried
- Herrnhuter In
- I
- Ich
- II
- II.
- Inhalt des Buches Auf
- IV
- Johann Bernhard Basedow So
- Lehrbegriffe Er
- Lessing Auf
- Lessing G.E.
- Lessing Goezes Streitschriften
- Lessing Gotthold Ephraim
- Lessing Gotthold Ephraim
- Lichtenberg
- Lichtenberg Georg Christoph
- Lichtenberg Johann Christoph
- Mendelssohn
- Mendelssohn Moses
- Mendelssohn Moses
- Nach Wahrheit
- Naturalismus ört
- Offenbarung Erziehung
- Paginierung Zweite
- Priester
- Prüfung
- Reimarus Hermann Samuel
- Reimarus Hermann Samuel
- Religion Identifizierung
- Religion Neben
- Religion Von
- Religion Zu
- Rezension zu Joachim Oporin Von
- S.
- Schändung von Kruzifixen ührt
- Sekten II.
- Skepsis
- So
- So
- So
- Sogleich
- Staat Bemerkung
- Szene Nicht
- Text
- Theil Vierter
- Thomas Hobbes
- Titel von Johann Bernhard Basedow So
- Vgl
- Von
- Von der Art Wohl
- von Hermann Samuel Reimarus Die Schrift
- von Kants Diese
- Vorbericht So
- Wenn Lichtenberg
- Will
- Ziffern Hier
- Zitat
- zur „lebhaften Kritik
- ßend
- ßende Aussage
- ßreiche L
- ßt Text
- äßt Als
- öchste II.
- üdischen Auf
- ühen Die
- ühlt Mensch „eine
- üßt Lessing
- „innige Wahrheit Ohne
- „positive Jüdische Jesus
- Publication venue
- 'Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co, KG'
- Publication date
- Field of study
Implikationen der Integration flexibel automatisierter Fertigungssysteme in die rechnerintegrierte Produktion
- Author
- 11°) auch Wirth S., Flexible Fertigungssysteme, 1989, S. 22 und Seliger
- A Hall
- A Kemmner
- A-W Scheer
- A-W Scheer
- A-W Scheer
- A-W Scheer
- A-W Scheer
- Aus der Vielfalt der Begriffe und auch Zuordnungen hat sich in den letzten Jahren diese Differenzierung herausgebildet
- B Kaluza
- B Kaluza
- B Kaluza
- B Viehweger
- Baeuerle H.-J./Bönìsch, W., BDE, 1991, S. 44 sowie Czeguhn
- Berger
- Bezüglich der Differenzierung in Formatwissenschaften und Realwissenschaften sowie der Einordnung der Systemtheorie und der Kybernetik in den Bereich der formatwissenschaftlichen Disziplinen Schanz G., Methodologie, 1988, S. 9. auch Jehle, E., Unternehmungsverhalten, 1975, S
- Bezüglich der Entwicklung neuer Werkzeuge bzw
- Blohm H./Beer, T./Seidenberg, U./Silber, H.
- Bühner differenziert in diesem Zusammenhang zwischen Teile-und Gestaltungsflexibilität. Orientiert man sich bei der Gestaltung der Fertigungsflexibilität an den Kundenwünschen spricht er von Gestaltungsflexibilität
- C Schneeweiss
- CIM VDI-Gemeinschafsausschuß
- Corsten
- Corsten
- Dieser Aspekt erhält besonders dann erhebliche Relevanz wenn man sich vor Augen fährt, daß die Durchlaufzeiten des Materials durch den Produktionsbereich nicht selten bis zu 90% Transport-und Lagerzeiten und nur 10% Bearbeitungszeiten sind
- Drumm
- Drumm
- E Westkämper
- Eberwein R.-D., Organisation
- Eversheim
- Eversheim
- Eversheim W./König
- F Pleschak
- Fröhling
- G hierzu Ropohl
- G hierzu Zäpfel
- G Patzak
- G Patzak
- G Ropohl
- G Urban
- G Zäpfel
- G Zäpfel
- G Zäpfel
- G Zäpfel
- Ganiyusufoglu
- Gottschalk
- Gottschalk
- Gärgel
- Gärgel
- Görgel
- H Glaser
- H Hammer
- H Jacob
- H Kuhn
- H Simon
- H sowie Wildemann
- H Strate
- H Wildemann
- H Wildemann
- H Wildemann
- H Wildemann
- H Wildemann
- H Wildemann
- H Wildemann
- HB Kief
- HB Kief
- HB Kief
- HB sowie Kief
- HH Hinterhuber
- hierzu Gottschalk
- hierzu in ähnlicher Weise Steven M, Produktionsplanung, 1989, S
- hierzu sowie mit ausführlichen Erläuterungen Cronjäger L., Bausteine, 1990, S. 82
- hierzu und zu den folgenden Ausführungen des Absatzes 1) Cronjäger
- hierzu und zu den folgenden Ausführungen dieses Absatzes ausführlich Wiendahl
- hierzu und zu den folgenden Ausführungen dieses Absatzes Gärgel
- hierzu und zu den folgenden Ausführungen dieses Absatzes Wildemann H., Strategische Investitionsplanung, 1987, S
- hierzu und zu den folgenden Ausführungendes Absatzes 1) Kaluza B., Erzeugniswechsel, 1989, S. 294 f. sowie Horvath
- hierzu Wollersheim
- hierzu ähnlich Wieneke-Toutaoui B.
- Horvath
- Horvath
- Horvath
- Horvath P./Mayer, R., Flexibilität, 1986, S. 69 und Wildemann, H., Investitionsplanung
- Horvath/Mayer subsumieren unter die Umrüstbarkeit zusätzlich den Aspekt der Wiederverwendung von Funktionseinheiten ohne Umrüsten. hierzu Horvath P./Mayer, R., Flexibilität, 1986, S
- HT Corsten
- J hierzu Wolf
- Kaluza. B. Erzeugniswechsel, 1989, S. 294 sowie Horvath
- L Cronjäger
- M Schweitzer
- M sowie Kühn
- M Steven
- ME Porter
- OS Ganiyusufoglu
- P Behrbohm
- P Horvath
- P Horvath
- P Refa
- P Ulrich
- P-J Kreher
- R Dieter
- R Dieter
- R Shah
- R Wenzel
- REFA Auch
- Richter
- Richter
- Rockstroh
- Ropohl spricht in diesem Zusammenhang von einem Arbeitssystem
- S Wheelwright
- S Wheelwright
- S Wheelwright
- S Wheelwright
- S Wirth
- sowie Horvath P./Mayer, R., Flexibilität, 1986, S. 71
- sowie Wiendahl
- Tempelmeier
- Tempelmeier
- Tempelmeier/Kuhn bezeichnen das FFS auch als Produktionssystem. Tempelmeier
- UB Gärgel
- UB Gärgel
- UB Görgel
- Wiegershaus
- Wiendahl
- Wiendahl
- Wiendahl
- Z So
- Zu den Elementen der Integration von CIM-Komponenten ausführlich Cronjäger L., Bausteine
- zu den verschiedenen Bezeichnungen Huber R., Entscheidungsvorbereitung, 1980, S. 3 ff. sowie Daenzer, W R, Systems Engineering, 1977, S
- Zu dieser Unterscheidung Ulrich P., Betrieb, 1990, S
- Zur Bedeutung der Flexibilität im Rahmen einer strategischen Planung Jacob H., Planung
- Zur quantitativen Anpassung Gutenberg E., Grundlagen
- Zuweilen wird für den Begriff Qualitätslenkung auch der Begriff Qualitätssteuerung verwendet. zu dieser Begriffswahl Kaluza B., Erzeugniswechsel, 1989, S
- ähnlich Gottschalk
- ähnlich Rockstroh
- Publication venue
- 'Springer Science and Business Media LLC'
- Publication date
- 01/01/1994
- Field of study
Steuerrecht
- Author
- A Sachsen
- Alfandari/Nardone
- Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung hat bislang jedoch nicht erkennen lassen ihre Rechtsauffassung dahingehend zu ändern, einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot anzunehmen
- B Spendenrechts
- B Weiterentwicklung
- BB Kessler
- Bei Sachspenden reicht die mittelbare Verwendung des Verkaufserlöses für den begünstigten Zweck (Heinicke in
- Bertelsmann-Stiftung/Maecenata Institut für Dritter-Sektor-Forschung (Hrsg.) Expertenkommission zur Reform des Stiftungs-und Gemeinnützigkeitsrechts, Materialien, Geserich, Privater, gemein-wohlwirksamer Aufwand im System der deutschen Einkommensteuer und des europäischen Rechts, S. 211, 217
- Bezogen auf die steuerliche Kontrolle von in anderen Mitgliedstaaten geleisteten Beitragszahlungen sowie verwaltungstechnische Schwierigkeiten — EuGH Rs. 204/90, Slg. 1992, S. I-249 = EuZW 1992, S. 215 (216 Nr. 20 ff.). Auch verlangt die Finanzverwaltung selbst von den Finanzbehörden eine Überprüfung der Mittelverwendung im Ausland bzw. im Fall der Weitergabe von Mitteln an ausländische Körperschaften, die Prüfung, ob diese einer Körperschaft i.S.d
- BFH Dazu
- BFH Siehe
- BFH So
- BFH BStB1. II 1986, S. 88 (91)
- BFH BStB1. II 1990, S. 237 (239)
- BFH BStB1. II 1991, S. 258
- BFH/NV
- BGB1. I
- BGB1. I 1985 S
- Bisher waren geringfügige Beschäftigungsverhältnisse von der Sozialversicherung freigestellt. Voraussetzung hierfür war in erster Linie dass der Monatslohn 325 Euro nicht überstieg, wobei mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zusammengerechnet wurden. Keine Addition erfolgte mit einer Hauptbeschäftigung. Bei Überschreitung der Monatslohngrenze waren die üblichen Arbeitnehmer-und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zu entrichten. Seit 1.4
- BMF Kirchhof
- Boochs in
- BR-Drs. 418/99 S. 13
- BS Stiftungskapital
- BSBI Befreiungen
- BSBI Befreiungen
- BSBI Bfh
- BSBI Hannover
- BSBI Stiftungskapital
- BVerfG BB 1993, S. 2068 (2070)
- Clark ALI-ABA Course of Study
- D Gesetz
- D Gesetzentwurf
- D Gesetzesentwurf
- D Lang
- Dazu im Einzelnen OFD Karlsruhe vom 15.3
- Dazu Kießling/Buchna Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, S. 93 ff.
- Dazu dass der Tauschring in erster Linie als organisierter Marktplatz dient (regelmäßige Treffen oder Herausgabe von periodischen
- DB Hüttemann
- DB Lex
- DB Thiel
- Department of the Treasury
- Der BFH hat in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung mit Urteil vom 30.3.2000 (BStBI. II 2000 S. 705) entschieden, dass schon ein potentieller Wettbewerb zur Versagung der Eigenschaft als Zweckbetrieb ausreicht. Da dieses Urteil tatsächlich aber auf die konkrete Wettbewerbssituation vor Ort abstellt, wendet es die Verwaltung nicht an (BMF vom 27.11.2000, BStBI. I
- Der Deutsche Kulturrat fordert nun eine Anpassung der Bemessungsgrundlage entlang der realen Kostenstruktur. Aktuelles Zahlenmaterial aus den Niederlande belege dass ausländische Künstler im Durchschnitt Kosten i.H.v. 75 v.H. hätten, d.h. nur ein Gewinn von 25 v.H. verbleibe (Resolution vom 26.9.2001, Deutscher Kulturrat aktuell
- Der neue Spendenabzugsbetrag wird zusätzlich zu den bisher möglichen der Höhe nach begrenzten Spenden gewährt (Hüttemann DB 2000, S
- Der Wortlaut des Einleitungssatzes des Art. 13 TeilA Abs. 1 Buchst. 1 der 6. EG-Umsatzsteuerrichtlinie setzt Bedingungen für die Umsatzsteuerbefreiung fest. Diese Bedingungen beziehen sich aber nur auf die Art und Weise der Umsetzung. Sie betreffen nicht den Inhalt der vorgesehenen Befreiungen (EuGH Rs. C-124/96, Slg. 1998, S. I-2501 ff.
- Die bisherige Richtlinienbestimmung in R 111 EStR mit Anl. 7 auf der Grundlage von § 49 Abs. 2 und 4 EStDV ist durch die Regelung in § 48 EStDV mit Anlage ab Veranlagungszeitraum 2000 ersetzt worden. Wesentliche Änderungen bedeutet dies nicht (sty. Ley KÖSDI 2000, S. 12658 (12660)
- Die h.M. geht zutreffend von Einnahmen aus denen in gleicher Höhe abziehbare Werbungskosten gegenüberstehen (sty. BFH, BStBI. II
- Die maßgebliche Leistungsfähigkeit wächst mit der Höhe des sog. disponiblen Einkommens (s. statt aller BVerfGE 82 S. 60 (87 f.)
- DSR Befreiungen
- DSR Kumpel
- DSR Kumpel
- DSR Rondorf
- Durch die Steuerfreistellung von steuerbarem Arbeitslohn (sty. BFH BStB1. II
- EBB Steuerrecht
- EFG Köln
- EFG Stiftungskapital
- Ein sachlicher Grund ist auch für diese Differenzierung nicht ersichtlich. Vgl. auch Ley KÖSDI
- Erwerbsaufwendungen des ideellen Bereichs bleiben jedoch unberücksichtigt auch wenn sie in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Einnahmen dieses Bereichs stehen (Ley, KÖSDI
- EuGH Rs. 173/73 Slg
- EuGH Rs. 173/73, Slg
- EuGH Rs. 730/79, Sig. 1980, S
- EuGH Rs. 8/81, Sig. 1982, S. 53 ff.
- EuGH Rs. C-150/99, UR
- EuGH Rs. C-39/94, Slg
- EZW Benicke
- FG Berl
- FG Nürnberg
- FR Bfh
- Gohde/Erdmenger/Cless NDV
- H Hannover
- Hüttemann Wirtschaftliche Betätigung und steuerliche Gemeinnützigkeit, S. 148 ff.
- In begründeten Ausnahmefällen darf die einzelne Sachzuwendung den Wert von 40 Euro übersteigen. Aufwendungen für Kranz-und Grabgebinde für verstorbene Vereinsmitglieder sind auch über 40 Euro hinaus in angemessener Höhe unschädlich (Schleder Steuerrecht der Vereine, Rdnr. 454). Jenseits dessen können den Vereinsmitgliedern im Rahmen besonderer Vereinsanlässe gemeinnützigkeitsunschädlich Aufmerksamkeiten (z.B. unentgeltliche oder verbilligte Bewirtung der Vereinsmitglieder bei der Weihnachtsfeier und der Hauptversammlung oder Bezuschussung des Vereinsausflugs (z.B. Übernahme Buskosten)) bis zu einer Obergrenze von insgesamt höchstens 40 Euro je teilnehmendem Vereinsmitglied im Jahr gewährt werden. Angelehnt ist dieser Richtwert an die lohnsteuerlichen Vorgaben für Aufmerksamkeiten (R 73 Abs. 1 Satz 2 LStR). S. dazu Kumpel
- KSDI Ley
- NDV Jarré
- Nicht um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt es sich wenn die Tätigkeit in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Hauptberuf steht. Dies ist der Fall, wenn eine Tätigkeit Teil eines ausgeübten Hauptberufs ist, so v.a. bei Mehrarbeit innerhalb einer Haupttätigkeit (BFH, BStBI. II 1997, S. 254). Für die Beurteilung der Nebenberuflichkeit sind mehrere verschiedenartige Tätigkeiten gesondert zu beurteilen, mehrere gleichartige Tätigkeiten jedoch zusammenzufassen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung einen einheitlichen Hauptberuf darstellen (Myssen, Inf
- OFD Frankfurt/M. vom 13.12.1996 DB 1997, S. 301 f. auch zur Anwendbarkeit von § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG. — Ist der Umfang der Tätigkeit als Vereinsvorstand nicht nur von untergeordneter Bedeutung, nimmt diese viel Zeit in Anspruch und wird nicht nur geringfügig bezahlt, wird das Vorstandsmitglied als Arbeitnehmer angesehen (BFH, BStBI. II 1975, S. 358 (359)). Hierfür spricht, dass ein hoher Zeitaufwand typischerweise auch mit einer entsprechenden Eingliederung in die Vereinsorganisation einhergeht. Fehlt es daran, liegen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit vor. — Während Vorstandsmitglieder einer Berufsgenossenschaft in dieser Eigenschaft nicht als Arbeitnehmer angesehen werden (BFH, BStBI. III 1966, S. 153), sind Vorstandsmitglieder einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft auch bei nur nebenamtlicher Tätigkeit nichtselbständig tätig FG Hess., EFG
- OFD Frankfurt/M. vom 18.6
- OFD Frankfurt/M. vom 7.7.1999 DStR 1999, S. 1771
- OFD Hannover
- OFD Hannover
- Regionale Untergliederungen (Landes- Bezirks-, Ortsverbände) sind neben dem Hauptverband selbständige Steuersubjekte, wenn sie über eigene satzungsmäßige Organe (Vorstand, Mitgliederversammlung) verfügen und über diese auf Dauer nach außen im eigenen Namen auftreten und eine eigene Kassenführung haben. Nicht erforderlich ist eine eigene Satzung neben der Satzung des Hauptvereins. Regionale Untergliederungen eines Großvereins (Landes-, Bezirks-, Ortsverbände) können als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie eigene Organe haben (Vorstand, Mitgliederversammlung), eine eigene Kassenführung und eine eigene Satzung, die den Gemeinnützigkeitsvoraussetzungen Rechnung trägt
- Regionale Untergliederungen (Landes- Bezirks-, Ortsverbände) sind neben dem Hauptverband selbständige Steuersubjekte, wenn sie über eigene satzungsmäßige Organe (Vorstand, Mitgliederversammlung) verfügen und über diese auf Dauer nach außen im eigenen Namen auftreten und eine eigene Kassenführung haben. Nicht erforderlich ist eine eigene Satzung neben der Satzung des Hauptvereins. Regionale Untergliederungen eines Großvereins (Landes-, Bezirks-, Ortsverbände) können als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie eigene Organe haben (Vorstand, Mitgliederversammlung), eine eigene Kassenführung und eine eigene Satzung, die den Gemeinnützigkeitsvoraussetzungen Rechnung trägt
- RL 77/388/EWG ABI. EG
- RSBI Rfh
- S Befreiungen
- S Benicke
- S Bfh
- S Bfh
- S Birk-Steuerrecht
- S Dazu
- S Jost
- S Lang
- S Lang
- S Stiftungskapital
- S. dazu im Überblick Mitteilung der Kommission Promoting the Role of Voluntary Organizations and Foundations in Europe
- Sog. echte Zuschüsse die weder Entgelt von dritter Seite, noch Gegenleistung für eine Leistung des Zuschussempfängers an den Zuschussgeber darstellen, sind nichtsteuerbare Einnahmen i.S.d. UStG (dazu im Einzelnen Abschn. 150 UStR). — Dazu, dass Zahlungen einer Gemeinde an eine gemeinnützige Körperschaft, die Wertstoffsammlungen durchführt, keine echten Zuschüsse
- SP Aufwandsentschädigung
- Sty. BVerwG GewArch 1998, S. 416
- Sty. Gietz/Sommerfeld BB
- Sty. Wolsztynski/Hüsgen
- Sty. zu Hausnotrufsystemen OFD Erfurt vom 9.10.2000 DStR 2000, S
- SW Vogel
- V Befreiungen
- V Birk
- V Gaul
- V Hannover
- V Herrnkind
- V Herrnkind
- V Hüttemann
- V Lang
- V Steiner
- VFG Hamburg
- Vgl
- Vgl. BT-Drs. 13/5674 S. 23
- Vgl. dazu die Beispiele bei Schneider DStZ
- Vgl. dazu etwa die Mustersatzung für Sportvereine die die formellen Voraussetzungen des § 60 AO erfüllt, der OFD Frankfurt/M. vom 1.3.2001, StEK AO 1977 § 52 Nr. 139
- Vgl. dazu Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion zur Besteuerung ausländischer Künstler und Sportler im Inland vom 6.12
- Vgl. dazu Schleder
- Vgl. dazu sty
- Vgl. EuGH Rs. C-216/97
- Vgl. EuGH Rs. C-216/97, Sig
- Vgl. EuGH Rs. C-70/95, Sig
- Vgl. EuGH Slg
- Vgl. FG Nds. EFG 1998, S. 473 f.
- Vgl. Hüttemann
- Vgl. im Überblick Widmayer
- Vgl. OFD Hannover vom 15.6.2001
- Vgl. zu europarechtlichen Bedenken gegen § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG BFH
- Vgl. zu europarechtlichen Bedenken gegen § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG BFH DStR 2001, S. 485 ff. („Es ist ernstlich zweifelhaft, obaaa der in § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG bestimmte Mindeststeuersatz für beschränkt Steuerpflichtige mit dem Diskriminierungsverbot in Art. 52 ff. EG (= Art. 43 ff. EG i.d.F. des Vertrages von Amsterdam) vereinbart werden kann), m.w.N. S. 486
- Vgl. zum Streitstand etwa schon Herrnkind DStZ
- Vom 12.5
- Vorschlag der Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über das Statut des Europäischen Vereins ABI. EG 1992, L 99, S. 1 ff.
- Weimar/Geitzhaus/Delp
- Wie hier Schleder
- Z Ust
- ZHR Schön
- Zu den verfassungsrechtlichen Bedenken in der Literatur s. v
- Zum Abzug von Beträgen zu Berufskammern als Betriebsausgaben
- Zur Abgrenzung vgl. OFD Nürnberg vom 6.7
- Zur steuerlichen Anerkennung sog. Aufwandsspenden an gemeinnützige Vereine (§ 10b Abs. 3 Sätze 4 und 5 EStG/ § 670 BGB) s. BMF vom 7.6
- § 58 Nr. 11 und Nr. 12 AO wurden eingeführt durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen BGBl. I 2000, S. 1034
- Publication venue
- 'Springer Science and Business Media LLC'
- Publication date
- 01/01/2002
- Field of study