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    Higher susceptibility to Fas ligand induced apoptosis and altered modulation of cell death by tumor necrosis factor-α in periarticular tenocytes from patients with knee joint osteoarthritis

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    The aim of the present study was to investigate the expression of Fas in periarticular tenocytes of patients with osteoarthritis (OA) and to study their susceptibility to Fas ligand-mediated apoptosis. Tendon samples were obtained from the quadriceps femoris muscle of patients with knee OA and used for histological evaluation, for immunohistochemical detection of Fas, and to establish tenocyte cultures. The expression of Fas mRNA was determined by quantitative PCR. Levels of soluble Fas and soluble tumour necrosis factor (TNF) receptor I were measured using ELISA. Apoptosis was induced with recombinant human Fas ligand and measured by a histone fragmentation assay and flow cytometry. The effects of TNF-α were studied by stimulation with TNF-α alone or 24 hours before the induction of apoptosis. Tendon samples from non-OA patients were used as controls. Histological evaluation revealed degenerative changes in the tendons of all OA patients but not in the controls. Fas was detected by immunohistochemistry in all specimens, but quantitative PCR revealed significantly higher levels of Fas mRNA in OA tenocytes. In contrast, lower levels of soluble Fas were found in OA tenocytes by ELISA. OA tenocytes were significantly more susceptible to Fas ligand induced apoptosis than were control cells. TNF-α reduced the Fas ligand induced apoptosis in OA tenocytes but had no effects on control tenocytes. These data suggest that knee OA is associated with higher susceptibility of periarticular tenocytes to Fas ligand induced apoptosis because of higher expression of Fas but lower levels of apoptosis-inhibiting soluble Fas. These changes may contribute to decreased cellularity in degenerative tendons and promote their rupturing. The antiapoptotic effects of TNF-α in OA tenocytes most likely reflect regenerative attempts and must be taken into account when anti-TNF strategies are considered for OA

    Effectiveness of an additional individualized multi-component complementary medicine treatment on health-related quality of life in breast cancer patients: a pragmatic randomized trial

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    The aim of this study was to evaluate the effectiveness of an additional, individualized, multi-component complementary medicine treatment offered to breast cancer patients at the Merano Hospital (South Tyrol) on health-related quality of life compared to patients receiving usual care only. A randomized pragmatic trial with two parallel arms was performed. Women with confirmed diagnoses of breast cancer were randomized (stratified by usual care treatment) to receive individualized complementary medicine (CM group) or usual care alone (usual care group). Both groups were allowed to use conventional treatment for breast cancer. Primary endpoint was the breast cancer-related quality of life FACT-B score at 6 months. For statistical analysis, we used analysis of covariance (with factors treatment, stratum, and baseline FACT-B score) and imputed missing FACT-B scores at 6 months with regression-based multiple imputation. A total of 275 patients were randomized between April 2011 and March 2012 to the CM group (n = 136, 56.3 ± 10.9 years of age) or the usual care group (n = 139, 56.0 ± 11.0). After 6 months from randomization, adjusted means for health-related quality of life were higher in the CM group (FACT-B score 107.9; 95 % CI 104.1-111.7) compared to the usual care group (102.2; 98.5-105.9) with an adjusted FACT-B score difference between groups of 5.7 (2.6-8.7, p < 0.001). Thus, an additional individualized and complex complementary medicine intervention improved quality of life of breast cancer patients compared to usual care alone. Further studies evaluating specific effects of treatment components should follow to optimize the treatment of breast cancer patients

    Das Ruth Weiss Archiv in Basel - ein ArchivgesprÀch mit Ruth Weiss

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    Sexuelle BelĂ€stigung in der Schweiz : Analysen im Auftrag des Eidgenössischen BĂŒros fĂŒr die Gleichstellung von Frau und Mann EBG und des Staatssekretariats fĂŒr Wirtschaft SECO

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    Wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu sexueller BelĂ€stigung sind in der Schweiz noch selten. Zwar gab es in den letzten 20 Jahren einige sozialwissenschaftliche Befragungen zu diesem Thema; diese erlauben es aber noch nicht, ein umfassendes Gesamtbild zu zeichnen. Das Wissen darĂŒber, wo und in welchem Rahmen sich sexuelle BelĂ€stigungen ereignen, wie die VerhĂ€ltnisse zwischen Tatpersonen und Opfer sind und wie sich die Delikte in den letzten Jahren entwickelt haben, ist noch unzureichend. Erschwert wird der gesellschaftliche, politische und juristische Diskurs durch die Verwendung von uneinheitlichen rechtlichen und sozialwissenschaftlichen Definitionen. Im Auftrag des Eidgenössischen BĂŒros fĂŒr die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und dem Staatssekretariat fĂŒr Wirtschaft (SECO) wurde deshalb eine wissenschaftliche Studie durchgefĂŒhrt, welche folgende Ziele hatte: - Aufarbeitung der vorhandenen rechtlichen und sozialwissenschaftlichen Definitionen und Aufzeigen der Unterschiede und Gemeinsamkeiten - Erarbeitung eines verlĂ€sslicheren empirischen Bildes zur Verbreitung von sexueller BelĂ€stigung anhand der folgenden Quellen: Polizei- und Strafvollzugsstatistiken (Hellfeld); Befragungsstudien in der Schweiz und im Ausland (Dunkelfeld) - Aufzeigen von LĂŒcken und best practices bei bestehenden Datenerhebungen - DurchfĂŒhrung von Expert:inneninterviews u.a. zum Thema Rechtsdurchsetzung sowie von Explorativ-GesprĂ€chen zur Wissenserweiterung in Bezug auf verschiedene Betroffenengruppen und Formen von sexueller BelĂ€stigung Die KomplexitĂ€t der Thematik zeigt sich anhand der weiten Fassung der sozialwissenschaftlichen Definitionen exemplarisch: Die gebrauchten Definitionen reichen von nicht körperlicher verbaler BelĂ€stigung und anzĂŒglichen Blicken bis zu schwerer sexualisierter Gewalt. Auf der juristischen Seite findet sich im Strafgesetzbuch (Art. 198 StGB) eine relativ enge Definition, welche eingeschrĂ€nkt ist auf niederschwellige sexuelle Handlungen von geringerer IntensitĂ€t. Die zivilrechtliche Definition im Gleichstellungsgesetz (Art. 4 GlG) umfasst dagegen nicht nur geringfĂŒgige Verstösse, sondern auch gravierende Delikte bis hin zur Vergewaltigung, ist jedoch auf den Kontext der ArbeitstĂ€tigkeit beschrĂ€nkt. Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik geht hervor, dass im Jahr 2020 1'477 GeschĂ€digte sexueller BelĂ€stigungen gezĂ€hlt wurden und dass die Anzeigen seit 2014 eine ansteigende Tendenz zeigen. Die hĂ€ufigsten erlittenen BelĂ€stigungen sind BerĂŒhrungen oder verbale BelĂ€stigungen. ErgĂ€nzt man die Kriminalstatistik mit Zahlen aus den Befragungsstudien, kommt man zum Schluss, dass zwischen 20 % und 60 % der Frauen in der Schweiz in ihrem Leben schon einmal eine sexuelle BelĂ€stigung erlebt haben und zwischen 2 % und 10 % dies in den letzten 12 Monaten erlebt haben. Ein Grossteil dieser Taten dĂŒrfte sich am Arbeitsplatz ereignet haben und primĂ€r von MĂ€nnern als Tatperson verĂŒbt worden sein, wĂ€hrend die Opfer meistens weiblich sind. Frauen haben entsprechend eine rund fĂŒnf bis zehn Mal höhere Wahrscheinlichkeit als MĂ€nner, eine sexuelle BelĂ€stigung zu erleben. Ein spezielles Augenmerk sollte zudem Menschen mit Behinderungen und queeren Personen gelten, die aufgrund hoher VulnerabilitĂ€t und IntersektionalitĂ€t besonders gefĂ€hrdet sind. DiesbezĂŒglich gilt insbesondere auch innerhalb dieser Betroffenengruppen zu differenzieren und beispielsweise je nach Form der Behinderung zu unterscheiden, da unterschiedliche VulnerabilitĂ€ten, Viktimisierungsrisiken und HĂŒrden in den ZugĂ€ngen zu Strafverfolgung und Schutz bestehen. BezĂŒglich der Rechtsdurchsetzung hat sich in den Expert:inneninterviews gezeigt, dass die Strafverfolgung mit einigen Schwierigkeiten konfrontiert ist Mangel an Beweisen, Herausforderung der Abgrenzung zu anderen Deliktformen und bei der Bestimmung des «Schweregrades»). Die Datenlage in der Schweiz ist derzeit noch unzureichend: Die Kriminalstatistik (Hellfeld) bildet nur einen geringen Teil der sexuellen BelĂ€stigungen ab (tendenziell eher die gravierenderen FĂ€lle zwischen fremden Personen). Die Dunkelfeldbefragungen wurden zudem nicht immer regelmĂ€ssig erhoben (Ausnahme: Schweizerische Gesundheitsbefragung, die sexuelle BelĂ€stigung allerdings nur oberflĂ€chlich abbildet) und unterscheiden sich stark bezĂŒglich methodischer Herangehensweise, Erhebungsgebieten, thematischen Schwerpunkten (Arbeitsort vs. öffentlicher Raum) und Erhebungsinstrumenten. Dadurch lassen sich die gefundenen Opferraten mit ihren Unterschieden nur vorsichtig interpretieren. Eine Definition von sexueller BelĂ€stigung muss deren KomplexitĂ€t gerecht werden. Es wird deshalb die folgende Definition vorgeschlagen: Ein Verhalten, das unerwĂŒnscht ist, einen sexuellen Bezug hat oder einen Bezug auf das Geschlecht resp. die Geschlechtszugehörigkeit aufweist und das von der belĂ€stigten Person als solches empfunden wird sowie das eine Person in ihrer WĂŒrde verletzt. Mit einer umfassenden Definition soll auch die Abgrenzung gegenĂŒber anderen Delikten (Stalking, Cybergrooming, sexuelle Gewalt etc.) erleichtert werden. Der politische Diskurs ist auf eine solide empirische Grundlage angewiesen. DafĂŒr braucht es regelmĂ€ssig wiederkehrende Befragungen, welche die Polizeiliche Kriminalstatistik ergĂ€nzen. Solche Befragungen benötigen eine genĂŒgend grosse Stichprobe (Minimum 3'000 Befragte), welche auf einer Zufallsbasis (idealerweise basierend auf dem Adressregister des Bundesamtes fĂŒr Statistik) gezogen wird. Der Fragebogen muss eine saubere Definition von sexueller BelĂ€stigung mit mehreren Items aufweisen (keine BeschrĂ€nkung auf sexuelle BelĂ€stigung, sondern auch Einbezug von gravierenderen sexuellen Delikten) und neben grundlegenden PrĂ€valenzfragen auch Zusatzfragen zu den TatumstĂ€nden und weiteren relevanten Punkten beinhalten. Idealerweise wĂ€re eine solche regelmĂ€ssige Befragung institutionalisiert, wodurch eine regelmĂ€ssige Finanzierung und DurchfĂŒhrung garantiert wĂ€re. Eine Unterscheidung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen, zwischen verschiedenen Deliktorten (Arbeitsplatz oder anderswo) und verschiedenen Betroffenengruppen wird als sinnvoll erachtet, wobei jeweils darauf zu achten ist, dass ĂŒber Befragungen keine Stigmatisierungen reproduziert werden
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