100 research outputs found

    Kölnisches Gerichtswesen

    Get PDF
    Das mittelalterliche Kölnische Gerichtswesen ist kompliziert, schon deshalb, weil es eine Fülle von Gerichten gab, die meist auf enge Spezialgebiete begrenzt entschieden. Zu unterscheiden sind die Gerichte des erzbischöflichen Stadtherren, der neben dem Hochgericht mehrere weltliche Gerichte und dazu geistliche Gerichte hatte. Daneben gab es Gerichte des Stadtrates, insgesamt sechzehn an der Zahl, wobei später auch der Rat selbst zu Gericht saß. Es gab Gerichte kommunaler Genossenschaften, gebunden teils an Pfarreien teils darüber hinaus tätig und immunitätsgebundene Gerichte. Aber auch andere Genossenschaften hatten eigene Spruchkörper, so die Universität, die Bauernbänke und etwa die Münzerhausgenossen. Es gab ferner Gerichte hofrechtlichen Ursprungs und schließlich auch verschiedene Lehngerichte. Der Beitrag umfasst auch die Ordnung des Hochgerichts aus dem Spätmittelalter, wie er im Schöffenbuch der Hochgerichtsschöffen verzeichnet ist

    Das Hohe Weltliche Gericht zu Köln

    Get PDF
    Die Anfänge des Hochgerichts; der Burggraf;der erzbischöfliche Vogt; Untergraf und Untervogt; die Schöffen; Der Sitz des Hochgerichts, die Schöffen im Streit mit Erzbischof und Rat; das Hochgericht als Oberhof; vom Rechtszug zur Appellation; die Weiterentwicklung der erzstiftischen Gerichtsbsarkeit; Rechtstatsächliches; Anhang: die Appellationsordnung des Erzbischofs Dietrich von Moers vom 4. Febr. 1454

    Snorri Sturluson und der isländische Weg zum Schatzland Norwegens

    Get PDF
    Snorri Stsurluson war nicht nur ein berühmter Dichter und Historiker, der von Jugend auf eine umfangreiche Bildung erworben hatte, er war zugleich ein begabter Geschäftsmann und ein Politiker, der in Island nicht nur mehrfach Rechtsprecher gewesen ist, sondern auch Verbindungen zum norwegischen König unterhielt und sein Lehnsmann wurde. Dessen Auftrag, Island der norwegischen Krone zu unterstellen, missachtete er jedoch und sammelte stattdessen in Island Macht und Einfluss. Bei seiner letzten Reise nach Island verbot der König ihm die Heimreise. Da Snorri dennoch heimfuhr, machte er sich damit des Bruchs der Lehnstreue schuldig, so dass der König ihn verfolgen lassen konnte und schließlich töten ließ. Im 13. Jahrhundert gewann der König in Island mehrere Godorde und politischen Einfluss, so dass sich Island ihm schließlich unterwarf. In der Folge wurde die Insel zum Schatzland Norwegens. Norwegisches Recht ersetzte das alte isländische Recht, indem die neuen Gesetzbücher Járnsiða und Jónsbók dort eingeführt wurden. Die politischen Ämter wurden mit Norwegern statt mit Isländern besetzt und auch die Bischofssitze an Norweger vergeben. Dies änderte sich auch unter den dänischen Königen nicht. Einziger Vorteil war, dass die Könige die Macht der großen Sippen brachen und in Island für Ruhe und Ordnung sorgten

    Vertrags-, Raub- und Friedelehe. Zur Entwicklung des Eherechts im mittelalterlichen Island

    Get PDF
    In der Geschichte des isländischen Eherechts steht die Sippenvertragsehe obenan. Weder der zukünftige Bräutigam noch der Brauvater beginnen die Verhandlungen, sondern ein gut befreundeter Dritter. Der Verlobungsvertrag musste (um gültig zu sein) unter Zeugen geschlossen werden. Er enthielt Absprachen über den Brautpreis (Muntschatz), die Mitgift, die Gestaltung des Güterrechts in der Ehe, über Zeit und Ort der Hochzeit. Es handelt sich um den Vertrag zweier Sippen, der vornehmlich wirtschaftliche Fragen regelte, vor allem musste er die Gleichheit der Sippen betonen, eine Zustimmung der Frau war nicht erforderlich. Es folgte die Hochzeit in Gegenwart von mindestens sechs Personen und die Besteigung des Brautbettes unter Zeugen. Auch die Kirche war beteiligt, weil sie die Sippenvertragsehe bevorzugte, Ehehindernisse benannte aber auch den Willen der Brautleute betonte. Die Friedelehe war dagegen eine Neigungsehe ohne einen förmlichen Ehevertrag, die sogar nach zwanzig Wintern „ersessen“ werden konnte. Die Kirche bekämpfte sie, weil sie darin eine bloße Geschlechtsgemeinschaft sah. Entführungs- und Raubehen kamen zwar vor, waren jedoch mit großen Risiken verbunden, weil daraus eine Sippenfehde entstehen konnte. Während in der Heidenzeit jede Ehe geschieden werden konnte, betrachtete die Kirche die Ehe als Sakrament ohne Scheidungsmöglichkeit. Sie konnte diese Auffassung jedoch nur allmählich durchsetzen und musste Scheidungen in vielen Fällen dulden

    Weltliche und geistliche Gewalt im schwedischen Mittelalter

    Get PDF
    Die schwedischen Landschaftsrechte sind kein altgermanisches Recht, sondern in ihrer überlieferten Gestalt, erheblich vom Christentum beeinflusst, denn das Christentum hatte Schweden gegen Ende des 11 und zu Beginn des 12. Jahrhunderts, endgültig aber im 13. Jahrhundert christianisiert. Das zeigt sich nicht nur in den Kirchenprivilegien schwedischer Könige, sondern auch in den Landschaftsrechten, die nicht nur Kirchenabschnitte erhielten, sondern christliche Einflüsse auf das Ehe- und Erbrecht, aber auch auf das Strafrecht verzeichnen. Auch Birger Jarl verstand es, den friedestiftenden Einfluss des Christentums zu nutzen. Verstärkt wurde dieser durch die Legation Wilhelms von Sabina, der das schwedische Kirchenrecht kanonisierte, das Gastungsrecht neu regelte, Domkapitel errichtete und versuchte, den Zölibat einzuführen. Bischof Brynolf von Skara stärkte das Kirchenrecht durch seine Statuten für Västergötland. Auch wenn die Vormundschaftsregierung für Birger Magnusson, wenig kirchenfreundlich war, erneuerte der König – nachdem er seit 1305 selbst regierte – ihre alten Privilegien

    Zur Geschichte des Rheinischen Notariats bis 1797

    Get PDF
    Die Anfänge des öffentlichen Notariats im Rheinland; Notare im Dienst der Landesherren, des Königs und der Stadt Koeln; Die Reichsnotarordnung von 1512; die rheinische Entwicklung nach 1512 im Herzogtum Jülich-Berg, in den Kurfürstentümern Trier und Koeln sowie in der Stadt Koeln; Maßnahmen des Rates der Stadt Koeln, Prüfung der Notare; Ausbildungsliteratur; Anhang: Original einer Notarsprüfung

    Albert der Große in Köln. Das Kölner Generalstudium und die Universität. Vortrag in der Feierstunde zur 750sten Wiederkehr der Gründung des Kölner Generalstudiums am Freitag, dem 6. November 1998 in der Aula der Universität zu Köln

    Get PDF
    Seit 1224 arbeitete ein Dominikanerkonvent in Köln. Der Orden errichtete 1248 hier ein Generalstudium, das zunächst Philosophie und Theologie lehrte. Erster Lesemeister war Albertus Magnus. Als das Generalkapitel ihn 1254 zum Provinzial der Provinz Teutonia wählte, musste er sich anderen Aufgaben widmen. 1259 nahmen die Kölner Dominikaner auch das Jurastudium in ihr Programm auf und sie beteiligten sich 1288 auch an der neuen Universität in Köln, der sie im Laufe der Jahre viele Lehrer stellten

    Gab es ein mittelalterliches Oelndslag?

    Get PDF
    Die Insel Öland liegt gegenüber der Stadt Kalmar in der Ostsee. Sie ist 137 Km lang und maximal 16 Kilometer Breit. Ihre Fläche beträgt 13476 km2, sie ist Schwedens zweitgrößte Insel. Seit 1972 verbindet eine Brücke sie mit dem schwedischen Festland. Einer ihrer größten Orte ist der Markt Köpingsvik, zu dem seit dem Mittelalter die Burg Borgholm gehört. In der Nähe besitzt die schwedische Königsfamilie das Schloss Solliden, das sie als Sommerfrische nutzt Der Artikel behandelt die rechtlichen Verhältnisse der Insel im Mittelalter. Sie war damals in zehn Harden eingeteilt, in denen schwedische Adelige größere Güter besaßen. Die Insel hatte einen Rechtsprecher, der zu den einzelnen Thingen der Insel reiste, um Recht zu sprechen, denn ein Landsthing gab es nicht. Die Folge war, dass die Rechtsprechung auf die Orte beschränkt blieb und sich in örtlichen Rechtsgewohnheiten erschöpfte. Fraglich ist, ob es darüber hinaus ein eigenes öländisches Landrecht gab oder ob sich die Insel nach dem benachbarten Ölandslag richtete. Während der schwedische Historiker Sölve Göransson von einem Ölandsrecht ausgeht, sucht der vorliegende Artikel die Anwendung von Östgötalagen zu begründen. Grundlage ist eine königliche Urkunde von 1281, die den öländischen Rechtszug an den östgötischen Rechtsprecher eröffnete
    corecore